Protokoll der Sitzung vom 16.09.2004

Sie denken in diesem Punkt ausschließlich rückwärts gewandt. Das wird Sie einholen.

Das dritte Zitat erspare ich mir. Es betraf die CDU und war ziemlich verunglimpfend, was unsere demokratische Substanz angeht. Das können wir vielleicht in Ruhe nach meiner Rede besprechen.

Ich stelle hier fest: Die CDU ist christlich - auch das gehört zum Thema Gentechnik dazu -, sie ist demokratisch, sie ist weltoffen, und sie ist zukunftsorientiert. Wir sind in der Lage, ein so wichtiges Thema wissenschaftlich und ethisch anspruchsvoll zu entwickeln und dazu auch eine klare inhaltliche politische Position zu beziehen. Dem weichen Sie

aus. Wir nehmen hierzu eine saubere Position ein - eine Position, die verantwortungsbewusst ist. Ich will das begründen. Herr Klein, wir nehmen eine Position ein, die weltweit anerkannte Tatsachen ideologiefrei berücksichtigt.

Ich muss jetzt einige Beispiele anführen, damit vielleicht auch bei Ihnen irgendwann einmal - heute sicherlich nicht - die Einsicht wachsen kann. Die FAO, die Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen, die nun wirklich nicht CDU-geprägt ist, sagt, dass Biotechnologie und Gentechnik unerlässlich seien, wenn in den kommenden Jahren 2 Milliarden Menschen mehr ernährt werden sollen. Entwicklungsländer bauen auf die Biotechnologie. Wo Hunger und Armut herrschen, gelten innovative Techniken als Perspektive für eine bessere Zukunft. Wenn, wie wir alle hier wissen, schon sehr schnell, bis 2025, wahrscheinlich 8,2 Milliarden Menschen auf dieser Welt leben werden und sich gerade in den ärmsten Ländern die Bevölkerung verdoppeln wird, dann wissen Sie, welche Probleme gelöst werden müssen. In Anbetracht der Tatsache, dass heute schon auf den Philippinen und in anderen Schwellen- und Entwicklungsländern Ertragssteigerungen von bis zu 41 % möglich sind - jüngste wissenschaftliche Untersuchungen besagen das -, meine ich, dass wir diese Ertragssteigerung schnell benötigen. Wir können sie mit konventioneller Züchtung nicht erzielen, wir benötigen dazu Gentechnik.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Klein, grüne Gentechnik wirkt gegen Hungertod. Sie sollten das einmal verinnerlichen.

(Hans-Jürgen Klein [GRÜNE]: Das ist doch ein Märchen! Das wissen Sie doch auch!)

Wir können darüber hinaus mit grüner Gentechnik dafür sorgen, dass Pflanzen auch auf Brache wachsen können. Wir können sie resistenter gegen Wassermangel und Versalzung machen. Sie wissen, dass Versalzung insbesondere in Afrika ein großes Problem wird. Wir müssen also Flächen nutzbar machen und insbesondere in den armen Ländern unserer christlichen Verantwortung diesbezüglich gerecht werden. Das sage ich hier voller Überzeugung. Sie könnten hier in Deutschland dafür sorgen, dass unsere Forschung, die sehr weit fortgeschritten ist, aber jetzt unter Frau Künast nicht weiterkommt, einen Beitrag zur Bekämpfung von Hunger in der Welt leisten kann.

Ein weiteres Beispiel - und dann reicht es meines Erachtens auch; denn es gibt unzählige -: Wir können mit grüner Gentechnik Pflanzenschutzmittel einsparen. Allein in China werden zurzeit beim Anbau von Baumwolle 78 000 t Pflanzenschutzmittel durch Gentechnik gespart. Das sind wesentliche Beiträge zum Umweltschutz. Deshalb - das habe ich letztes Mal schon betont - verstehe ich Ihre Position auch nicht. Ihre Position kann ich fachlich jedenfalls nicht einordnen. Deshalb muss ich zum Schluss sagen, dass sie ideologisch begründet ist.

Sie verkennen, dass wir durch Gentechnik Pflanzen dazu bringen können, Provitamin A einzulagern. Herr Klein, ich nenne Ihnen dazu ein paar sehr ernst gemeinte Zahlen. Wenn wir die Vitamin A-Mangelerscheinungen durch Gentechnik bekämpfen könnten, dann würden 134 Millionen Kinder und Jugendliche auf der Welt weniger erkranken und es würde 1 Million weniger Blinde im Jahr und 1 Million weniger Tote im Jahr geben. Das wäre ein Beitrag, den grüne Gentechnik leisten könnte, weil wir diesbezüglich sehr weit sind, wenn Sie sich dieser Technik nicht verweigern würden. Wir könnten auch hier in Niedersachsen mit Gentechnik sogar verseuchte Böden renaturieren. Wir könnten mit entsprechend veränderten Pflanzen Arsen sammeln. Wir sind hier auf einem sehr guten Weg.

Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Wir sind für diese positiven Fakten offen; Sie verkennen sie. Die rot-grüne Bundestagsmehrheit hat auf Vorschlag von Frau Künast ein Gentechnikgesetz beschlossen, dass genau Ihre Ideologie umsetzt. Sie machen damit Gentechnik in Deutschland unmöglich. Sie verhindern Wahlfreiheit und Koexistenz und sorgen durch überhöhte Standards - persönliche Sachkunde, gute fachliche Praxis dafür, dass wir in diesem Bereich nicht vorankommen. Das halte ich für verantwortungslos.

(Glocke des Präsidenten)

Ich sage zum Schluss: Ihr Antrag ist scheinheilig und überholt. Wir lehnen ihn ab. Er begründet bei uns eine Motivation, 2006 auch in Berlin etwas ändern zu müssen, damit sich in diesem Bereich in Deutschland etwas bewegen kann.

(Beifall bei der CDU)

Die Grünen kosten Niedersachsen Innovation und Arbeitsplätze und damit Zukunft. KWS aus Einbeck, Lochow-Petkus aus Bergen, BASF und Bayer CropScience müssen Gentechnikforschung und

Freilandversuche ins Ausland verlagern. Die Grünen bleiben hier. Mir wäre es - bezogen auf die Gentechnik - lieber, es wäre umgekehrt. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Ehlen das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln hier den Antrag der Fraktion der Grünen zur Gentechnik, zu dem es an dieser Stelle - auch soeben wieder - sehr lebhafte Diskussionen gegeben hat. Der Antrag wurde meines Erachtens zu Recht vom federführenden Ausschuss mit einem ablehnenden Votum beschieden. Es wäre sinnvoll, die grüne Gentechnik nüchtern und sachlich zu beurteilen, dann zu bewerten und daraus sachgerechte Schlüsse zu ziehen.

Lieber Herr Kollege Klein, Sie haben hier mit Märchen angefangen und haben sich dann weiterhin darin ausgelassen. Ich meine, dass Sie einmal dafür sorgen sollten, dass Sie und Ihre Partei aus dieser Märchenwelt in die Wirklichkeit zurückkommen, um alles das, was wirklich um uns herum geschieht, wahrnehmen zu können.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, was geschieht stattdessen? - In letzter Zeit wird mit diesem Thema sehr emotional umgegangen; das klang schon an. Hier werden Ängste geschürt, sodass für die Grünen eine nüchterne Betrachtung gar nicht mehr möglich ist. Die Bundesregierung entwirft Gesetze, die ohne fachliche Grundlage das Aus für diese Technik in Deutschland bedeuten.

(Björn Thümler [CDU]: Das ist normal bei denen!)

Das ist, so wie es aussieht, das Aus für den kommerziellen Anbau transgener Pflanzen und für die Forschung, und zwar nur in Deutschland. Die Firmen, die in diesem Bereich arbeiten, wurden eben genannt. Die Firmen, die noch nicht aus Deutschland ausgewandert sind, werden es jetzt tun. Die Forscher und die staatlichen Forschungseinrich

tungen an den Universitäten, die in diesem Bereich arbeiten, können aufgrund der rechtlichen Situation nicht mehr im internationalen Wettbewerb mithalten.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist mehr als überflüssig; denn die Bundesregierung hat mit ihrem Vorgehen bei der grünen Gentechnik, vor allem aber mit dem grünen Gentechnikgesetz, die im Entschließungsantrag formulierten Forderungen längst erfüllt und sogar Wege beschritten, die viel weiter gehen. Die Forderungen aus Ihrem Antrag, Herr Kollege Klein, hat Ihre Bundesregierung schon längst umgesetzt. Wie Sie wissen, hatte der Bundesrat zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eine ganz andere Meinung, und er hatte eine Vielzahl von Änderungen vorgeschlagen. Allerdings werden - wie Sie sicherlich wissen - nur wenige dieser Änderungen von der Bundesregierung aufgenommen. Sie hat durch Ausnutzung von gewissen Möglichkeiten und - so will ich bald sagen - Hinterlistigkeiten

(Enno Hagenah [GRÜNE]: Na, na, na!)

diesen Antrag zerpflückt, weil sie auf die Zustimmung des Bundesrates nicht mehr unbedingt angewiesen ist. Mit der Mehrheit wird die Novellierung im Bundestag durchgesetzt, und im anschließenden Vermittlungsverfahren wird sich kaum damit beschäftigt. Es steht wohl schon von Anfang an fest, was letztendlich dabei herauskommt. Die Einflussmöglichkeiten der Länder wurden also beschränkt. Wir als einzelnes Bundesland können gar nicht mehr tun, als diesem Trauerspiel, das Sie mit seinen Auswirkungen geschildert haben, zuzuschauen.

Pikant ist die Kritik an dem Gesetzentwurf aus Brüssel. Deutlicher hätte die Kritik wohl nicht ausfallen können. Es wurde eine Vielzahl von Punkten kritisiert, die auch wir geändert haben wollen, z. B. die verschuldensunabhängige und gesamtschuldnerische Haftung beim Anbau transgener Pflanzen oder die geplante gesonderte Verordnung zur guten fachlichen Praxis beim Anbau transgener Pflanzen. Diese haben wir strikt abgelehnt. Brüssel hat erkannt, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung nur eine Zielrichtung hat, nämlich den Anbau transgener Pflanzen völlig unmöglich zu machen oder wegen der Haftungsregelung so risikoreich zu gestalten, dass sich kein Landwirt finden wird, der diese Pflanzen anbauen möchte.

Meine Damen und Herren, wenn er es doch tut, gefährdet er seine Existenz.

Die Bundesregierung findet dies nicht gut, und Herr Staatssekretär Müller aus dem BMVEL hat es so dargestellt, dass es sich nicht lohnt, länger als zehn Minuten darüber zu diskutieren. Meine Damen und Herren, wir warten einmal die möglichen Strafzahlungen an die EU ab und schauen, wie weit die Grünen mit ihrer grünen Ministerin dann in ihrer Märchenwelt kommen. - Danke.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Das Erste war die Mehrheit.

Meine Damen und Herren, ich rufe vereinbarungsgemäß gemeinsam auf

Tagesordnungspunkt 28: Erste Beratung: Härtefallkommission einrichten! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/1210

und

Tagesordnungspunkt 29: Erste Beratung: Gestaltungsmöglichkeiten des Zuwanderungsgesetzes bei Härtefällen nutzen - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP Drs. 15/1269

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird von der Abgeordneten Langhans eingebracht. Ich erteile Ihnen das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich anfange, möchte ich Sie kurz darauf aufmerksam machen, dass wir in unserem Antrag einen kleinen Fehler berichtigen müssen. Im ersten

Spiegelstrich muss es anstatt „Mitgliedsorganisationen“ „Flüchtlingsorganisationen“ heißen.

Meine Damen und Herren, wir legen Ihnen einen Vorschlag für die Einrichtung einer Härtefallkommission vor. Das Zuwanderungsgesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft treten wird, sieht in § 23 a Abs. 1 des Aufnahmegesetzes die Einrichtung solcher Kommissionen vor. Ich zitiere aus dem Gesetz:

„Die oberste Landesbehörde darf anordnen, dass einem Ausländer, der vollziehbar ausreisepflichtig ist, abweichend von den in diesem Gesetz festgelegten Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen für einen Aufenthaltstitel eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, wenn eine von der Landesregierung durch Rechtsverordnung eingerichtete Härtefallkommission darum ersucht.“

Meine Damen und Herren, wir wollen eine Kommission einrichten, die sich aus Mitgliedern von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Flüchtlingsverbänden, dem Innenministerium und Vertretern der Kommunen zusammensetzt. Auf eine Vorprüfungsinstanz soll verzichtet werden. Gründe für die Unzulässigkeit eines Antrags an die Härtefallkommission haben wir genannt. Die Zusammensetzung der Härtefallkommission haben wir ganz bewusst gewählt. Die Erfahrungen aus den bestehenden Härtefallkommissionen haben gezeigt, dass es sinnvoll ist, nicht nur Politiker Härtefälle prüfen zu lassen. Wir meinen, dass nur der geballte Sachverstand von Menschen aus verschiedenen gesellschaftlich wichtigen Organisationen Ermessensspielräume finden und davon Gebrauch machen kann. Ein solch geballter Sachverstand ist notwendig, meine Damen und Herren, denn trotz eindringlicher Appelle, angefangen bei Frau Süssmuth über Herrn Blüm bis zu Herrn SchwarzSchilling, vom früheren BDI Präsidenten Hans-Olaf Henkel, von PRO ASYL und von anderen Menschenrechtsorganisationen bis hin zu zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern, enthält das Zuwanderungsgesetz keine Bleiberechtsregelung. Für Migranten und Migrantinnen, die seit vielen Jahren in Deutschland leben und deren Duldung immer wieder verlängert worden ist, muss eine abschließende Regelung gefunden werden. Ihren ungesicherten Aufenthaltsstatus und sozialen Schwebezustand einfach immer wieder zu verlängern, ist keine Lösung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für wenige dieser Menschen könnten wir jetzt über die Einrichtung einer Härtefallkommission zumindest Einzelregelungen treffen. Das funktioniert nach unserer Auffassung aber nur, wenn die zu erwartenden Anträge ohne politisches Gerangel, ohne eine im Kopf vorhandene Schere, unvoreingenommen und mit einem hohen Maß an Kenntnis geprüft werden.

Berlin, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern haben seit Jahren Härtefallkommissionen eingerichtet und damit gute Erfahrungen gemacht. Ausschließlich Berlin hat neben den Vertretern und Vertreterinnen aus Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Flüchtlingsorganisationen zwei Abgeordnete in das Gremium berufen. Die acht Mitglieder der Kommission in NRW kommen aus dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und aus dem Innenministerium, aus Flüchtlings- und Sozialverbänden und den beiden christlichen Kirchen. In den fünf Jahren ihrer Arbeit hat die Härtefallkommission in Nordrhein-Westfalen über 3 400 Einzelschicksale beraten, 2 200 Fälle abgeschlossen und in 40 % der Fälle ein vorübergehendes oder Dauerbleiberecht ermöglicht. Aus der Vielschichtigkeit ihrer Erfahrungen eröffnen sich häufig Hilfswege, die ein einzelner Mitarbeiter in der Ausländerbehörde oft nicht sehen kann. Weder Ausländerbehörden noch Gerichte können verhindern, dass es bei ihren Entscheidungen zu besonderen Härten bei betroffenen Ausländern kommen kann. Ich glaube, ich muss Sie nicht mehr an den Fall der tamilischen Familie erinnern, der vielen im Landtag menschlich sehr nahe gegangen ist.

Meine Damen und Herren, Gesetze können nie so formuliert werden, dass sie Härtefälle völlig ausschließen. Das hat schon Frau Süssmuth in der Zuwanderungskommission gesagt. Aber Härtefälle können in den seltensten Fällen bei den Behörden berücksichtigt werden. Es bedarf eines hohen Maßes an Kenntnis und Kompetenz, um im Dschungel der Vorschriften des Ausländergesetzes herauszufinden, ob es einen Lösungsweg gibt oder ob man von vorhandenen Ermessensspielräumen Gebrauch machen kann. Ein wesentlicher Faktor hierzu ist die intensive Vorbereitung, die Würdigung des Einzelfalls, der Sachverstand und die Dialog- und Konfliktfähigkeit der Mitglieder und deren vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die Vertreter der einzelnen Verbände und Einrichtungen haben sich in den bestehenden Einrichtungen diese Kompe

tenzen über Jahre hinweg durch intensive praktische Arbeit angeeignet. Meine Damen und Herren, das kann niemand von einem Abgeordneten im Petitionsausschuss erwarten.

Die Einrichtung einer Härtefallkommission mit der von uns gewünschten Zusammensetzung tritt nicht in Konkurrenz zu dem Petitionsausschuss. Sie ist eine Ergänzung und gegebenenfalls auch eine Entlastung des verfassungsrechtlich verankerten Petitionsausschusses. Wir sehen die Hauptaufgabe von Kommissionsmitgliedern im nicht offiziellen Prüfen und Diskutieren von Anträgen unter vornehmlich humanitären und sozialen Gesichtspunkten und unter Wahrung des Gebots der Menschenwürde. Diese Arbeit ist weder spektakulär, noch politisch brisant, noch eröffnet sie einen neuen Rechtsweg für die Antragsteller.