Hans-Heinrich Ehlen

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben ja heute über den Haushalt zu diskutieren. Die Landesregierung stellt ihn auf, und das Parlament diskutiert. Eigentlich ist es der Platz, wo die Abgeordneten das Wort haben. Dies ist ja auch in den Redezeiten dargestellt.
Ich möchte ganz klar sagen, dass wir seitens unseres Hauses einen sehr guten Haushalt aufgestellt haben.
- Am Ende klatschen; ich habe nicht so viel Zeit. Wir haben alle Möglichkeiten ausgenutzt, um Bundes- und Europamittel zu binden. Wir haben unseren Haushalt dem Bedarf der Branche - so sage ich einmal - angepasst und unsere Einsparvorstellungen letztendlich umsetzen können.
Meine Damen und Herren, wir stellen fest - Sie haben es gehört -: In der Landwirtschaft herrscht eine gute Stimmung. Das heißt, dass die Märkte im Großen und Ganzen funktionieren. Wir freuen uns darüber, dass dies endlich einmal so ist. Da die CDU und die FDP in Niedersachsen fünf Jahre
lang an der Politik mitgewirkt haben, ist dies ein kleines Zeichen dafür, dass wir uns auf dem richtigen Weg befinden.
Meine Damen und Herren, ein bisschen macht uns traurig, dass wir im letzten Jahr zwar eine Erhöhung um 4 % - -
Was uns ein bisschen traurig macht, ist, dass wir in 2006/2007 zwar im Durchschnitt 4 % Gewinnsteigerung bei den landwirtschaftlichen Betrieben zu verzeichnen hatten. Aber von diesem Einkommen - dies gilt es zu bedenken, wenn man sich über Subventionen, Prämien oder Zahlungen unterhält waren im vergangenen Jahr noch 58 % durch Übertragung, durch Prämien usw. gedeckt. Das heißt, dass wir kurz- und mittelfristig für unsere Landwirtschaft mit diesen Mitteln rechnen müssen. Denn ich gehe davon aus, dass dieser Umbruch an den Märkten wieder eine gegenläufige Tendenz bekommt. Man sollte nicht aus der Hüfte schießen, um Stimmung zu machen, indem man an Prämienkürzungen herangeht.
Die Aussage, dass sich Landwirte am Markt orientieren wollen, findet ja auch bei den Grünen Akzeptanz, lieber Kollege Klein. Sicherlich wir alle wollen, dass wir irgendwann einmal von Einkommensübertragungen freikommen und dass die
Märkte das letztendlich hergeben.
Herr Kollege Klein, wir haben es in diesen fünf Jahren auch geschafft, das Gegeneinander von konventioneller Landwirtschaft und Ökolandbau zu überwinden. Dies ist auch ein Verdienst unserer Leute, die sich eingebracht haben.
Meine Damen und Herren, bei der Frage, inwieweit wir mit unserem Landeswald auf dem richtigen Weg sind, kann man ja geteilter Meinung sein. Wir stellen aber fest, dass wir im Gegensatz zu vor fünf Jahren heute 30 Millionen Euro weniger aus der
Landeskasse in die Abteilung Forst geben müssen, weil unsere Wälder betriebswirtschaftlich geführt werden.
Meine Damen und Herren, in diesem Sinne sollten wir an der Konsolidierung der Landesfinanzen weitermachen, damit wir die Ebenen voranbringen, auf denen wir wirtschaftlich arbeiten können.
Wir haben einen guten Haushalt auf den Weg gebracht. Darüber sollten sich auch die Fraktionen der Grünen und der SPD freuen. Wir sind an vielen Stellen deckungsgleich. Ich meine schon, dass das so passt. - Danke schön.
Tagesordnungspunkt 11:
und
Tagesordnungspunkt 12:
Zweite Beratung: Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2008 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/4025 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/4275 Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drs. 15/4332.......................................................... 16041
Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2008 - Berichterstattung zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2008.. 16041 Heinrich Aller (SPD), Berichterstatter.............. 16041
Tagesordnungspunkt 10:
Tagesordnungspunkt 13:
Tagesordnungspunkt 14:
IV
Tagesordnungspunkt 15:
Tagesordnungspunkt 16:
Tagesordnungspunkt 17:
Tagesordnungspunkt 18:
Tagesordnungspunkt 19:
Tagesordnungspunkt 20:
Nächste Sitzung.....................................................16111
V
Vom Präsidium:
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im kommenden Jahr wird der erste deutsche Offshorewindpark vor Borkum mit zwölf Anlagen in Betrieb gehen. 2009 folgt dann der erste Großpark mit 80 Anlagen. Diese und weitere Kraftwerke werden dringend benötigt, um die Klimaschutzziele der Bundesrepublik, aber auch des Landes Niedersachsen bei der Stromerzeugung zu erreichen. Für die Weiterleitung an Land in die Verbraucherschwerpunkte brauchen wir jetzt den zügigen Ausbau unserer Hoch- und Höchstspannungsleitungen. Es klang ja schon an, dass auf Niedersachsen etwa 400 bis 450 km, also etwa die Hälfte des gesamtdeutschen Ausbaus an Neubaustrecken, entfallen.
Die durch das Bundesgesetz als Regeltechnik vorgesehenen Freileitungstrassen lösen in der Bevölkerung Betroffenheit und teilweise Ängste aus. Diese Befürchtungen hat die Landesregierung sehr, sehr ernst genommen. Die Anregungen und die Bedenken, die die Bevölkerung vor Ort hat, haben die Entwicklung, in der wir uns jetzt befinden, maßgeblich mit vorangebracht. Das Erdkabelgesetz, das heute hier verabschiedet werden soll, wurde von Ministerpräsident Wulff und Bundesminister Gabriel am 12. Oktober vorgestellt. Niedersachsen und seine Landesregierung waren die ersten, die in Richtung Erdverkabelung initiativ geworden sind. Die Koalitionsfraktionen haben sich diesen Entwurf zu eigen gemacht und ihn in den Landtag eingebracht. Bereits im November hat der Landtag seine Stellungnahme zum Entwurf des Landes-Raumordnungsprogramms beschlossen. Darin werden zur Sicherung der Wohnumfeldqualität Mindestabstände zu Wohngebäuden
und ein Querungsverbot für Landschaftsschutzgebiete gefordert.
Dies ist kein pauschaler, sondern ein sehr begründeter Ansatz. Nur dieser Ansatz kann erfolgreich sein und Bestand haben. Heute sollen die korrespondierenden Regelungen in dem Erdkabelgesetz verabschiedet werden.
Beide Regelungswerke stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang. Das Erdkabelgesetz beinhaltet die verfahrensrechtlichen Vorschriften. Das Landes-Raumordnungsprogramm enthält die materiellen Regelungen. In sensiblen Bereichen sind aus Gründen der Vorsorge zum Schutz vor Wohnumfeldstörungen künftig keine neuen Freileitungen mehr zulässig. Mit diesen Regelungen wird der Planungsauftrag aus dem Raumordnungsgesetz erfüllt, der zum Ausgleich von Konflikten und zur Vorsorge für einzelne Raumfunktionen und Raumnutzungen verpflichtet. Mit dem kurzfristigen Inkraftsetzen des Raumordnungsgesetzes soll sichergestellt werden, dass die Zulassung der dringlichen Netzausbauprojekte bereits unter die neuen Regelungen fallen kann. Dies gilt auch für die Trasse Ganderkesee - St. Hülfe.
In der Anhörung des Landtages musste aber auch zur Kenntnis genommen werden, dass das Bundeswirtschaftsministerium jede Rechtssetzungskompetenz des Landes vehement bestritten hat. Dies macht deutlich, dass der landesrechtliche Handlungsspielraum nicht beliebig, sondern begrenzt ist. Deshalb habe ich auch kein Verständnis dafür, wenn SPD und Grüne in ihren Gesetzentwürfen den Eindruck erwecken, als könne man Freileitungen durch dieses Gesetz quasi verbieten oder praktisch unmöglich machen. Diese Möglichkeit gibt es nicht. Das hat Sigmar Gabriel schon 2006 erfahren, als sein Pauschalansatz mit 10
prozentiger Erdverkabelung scheiterte. Im Wahlkampf mag es absolut attraktiv klingen, die vollständige Erdverkabelung zu fordern. Diese von Wunschdenken geprägte Luftblase würde aber einer juristischen Prüfung keinesfalls standhalten und sehr schnell platzen. Sie ist für Bürger trügerisch und, wie ich glaube, auch sehr gefährlich.
Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, zumindest von Ihnen hätte ich erwartet, dass Sie den Gesetzesvorschlag Ihres Bundesumweltministers mittragen; denn er teilt doch unsere Einschätzung. Unser Erdkabelgesetz muss rechtssicher sein.
Es dürfen auch keine falschen Hoffnungen geweckt werden. Den Zweiflern kann ich nur sagen: Wem diese landesrechtliche Regelung nicht ausreicht, der muss sich dafür einsetzen, dass die Blockade zwischen Glos und Gabriel - ich will es einmal so direkt sagen - endlich durchbrochen wird und zügig eine entsprechende bundesgesetzliche Regelung in unserem Sinn erfolgt.
Niedersachsen schafft mit dem heute zur Verabschiedung anstehenden Erdkabelgesetz die rechtlichen und auch die politischen Fakten. Niedersachsen reicht aber auch jederzeit gern die Hand, wenn es eine bundeseinheitliche Neuregelung geben kann. Ich rufe hier Herrn Jüttner, Herrn Duin, aber auch Herrn Wenzel schon heute auf, uns zu unterstützen. Lassen Sie uns mit einer breiten Zustimmung zum Erdkabelgesetz ein deutliches landespolitisches Signal setzen. Wir sind dies unseren betroffenen Bürgern schuldig, und zwar wir alle, die hier im Raum sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind sicherlich gut beraten, wenn wir ein klares niedersächsisches Signal geschlossen nach Berlin senden. Damit werden wir unserer Aufgabe und auch unserer Verantwortung für die Menschen in Niedersachsen und insbesondere in den betroffenen Gebieten gerecht. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Energieeinsparung ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Die Verwendung von Energie spielt in der Landwirtschaft, aber auch im Gartenbau eine große Rolle. Hier liegen Energieeinsparpotenziale, die wir heben müssen. Hierzu einige Beispiele: Der Energieeinsatz im Unterglasbau ist naturgemäß sehr hoch, kann aber durch innovative Maßnahmen einzelbetrieblich gesenkt werden. Die pfluglose Bodenbearbeitung schont nicht nur das Bodengefüge, sondern senkt auch den Treibstoffverbrauch je Hektar. Die Trocknung von Getreide kann in vielen Betrieben noch optimiert werden.
Meine Damen und Herren, die Einführung einer qualifizierten Beratung, so wie die Regierungsfraktionen sie vorgeschlagen haben, ist ein guter Weg, landwirtschaftlichen Betrieben Verbesserungsmöglichkeiten auf diesem Felde aufzuzeigen.
Wir haben die Möglichkeiten einer solchen Energieberatung mit dem Ziel geprüft, möglichst viele Landwirte zu erreichen und Kofinanzierungsmittel der Europäischen Union zu nutzen. Nach dieser Prüfung sind wir zu der Auffassung gekommen, einen solchen Beitrag mit dem bereits bestehenden Beratungsangebot zu verbinden. Mit dem Förderinstrument des einzelbetrieblichen Managementsystems - kurz: EMS - bietet sich in Niedersachsen eine Beratungsförderung an, die jährlich gut 5 000 Betriebe erreicht. Es ist nur folgerichtig, diese Beratung weiterzuentwickeln und um die Erfordernisse der Energieeffizienz und des Klimaschutzes zu erweitern.
Dies hätte drei Vorteile.
Erstens. Der europäische Förderrahmen, in den die EMS eingebettet sind, bietet Spielraum für die Einführung der Energie- und Klimaschutzberatung.
Zweitens. Die Weiterentwicklung einer bereits bestehenden Fördermaßnahme ist für alle Beteiligten, vor allem für die Betriebe, wesentlich unbürokratischer als die Schaffung einer neuen Förderrichtlinie.
Drittens. Der Grundstein für die Finanzierung einer erweiterten Beratung wäre im einzelbetrieblichen Managementsystem bereits gelegt.
Meine Damen und Herren, wir haben auf der PLANAK-Sitzung am 4. Dezember - also auf der Abstimmungssitzung auf Bundesebene - den Fördergrundsatz Energieberatung nach diesem niedersächsischen Muster für Deutschland beschlossen. Geholfen hat uns dabei, dass die Bundesregierung mit der Energieberatung für landwirtschaftliche Betriebe zukünftig einen Beitrag zur Erfüllung des nationalen Energieeinsparplanes und seiner Verpflichtungen erbringen will.
Wesentliche fördertechnische Voraussetzungen sind mit dieser Vorarbeit geleistet worden. Unser Ziel ist es, im kommenden Jahr, also im nächsten Antragsverfahren für die Energieberatung in Niedersachsen, dieses Segment auf den Weg zu bringen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
„Das Land und seine Teilräume sind durch zusammenfassende, überge
ordnete Raumordnungspläne sowie
durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern.“
So beschreibt das novellierte Niedersächsische Gesetz über Raumordnung und Landesplanung in § 1 Satz 1 den Auftrag der Raumordnung und damit den Regelungsumfang des Landes-Raumordnungsprogramms.
Mit der Novelle des Landes-Raumordnungsprogramms legt die Landesregierung ein Zukunftsprogramm für das Land und seine Regionen vor. Das novellierte Landes-Raumordnungsprogramm ist
ein Zukunftsprogramm für wettbewerbsfähige Regionen, ein Zukunftsprogramm zur Stärkung der Handlungsfähigkeit der regionalen Ebene, ein Zukunftsprogramm für nachhaltige Wachstums- und Wettbewerbsfähigkeit und ein Zukunftsprogramm für regionalen Ausgleich und Zusammenhalt. Das neue Landes-Raumordnungsprogramm sorgt für die notwendige Planungssicherheit der Investitions- und Entscheidungsträger und die Standortund Flächenvorsorge zur Realisierung von wichtigen Infrastrukturprojekten.
Räumliche Planung mit ihren langfristigen Orientierungs- und Handlungsstrategien braucht selbstverständlich politische Legitimation und muss in den politischen Gremien beraten und unter deren Beteiligung entschieden werden. Für die kommunale Ebene hat dies bereits im Rahmen der Ent
wurfsaufstellung und im Rahmen des Abstim
mungs- und Beteiligungsverfahrens stattgefunden. Als der für das Landes-Raumordnungsprogramm federführende Minister freue ich mich darüber, dass nun auch der Landtag seine Beratung mit der nach dem Gesetz vorgesehenen Stellungnahme zum Entwurf abschließt.
Meine Damen und Herren, diese Änderungsverordnung fügt sich ein in die in dieser Legislaturperiode vorgenommene Neustrukturierung des
Raumordnungsrechts und Vereinfachung des Planungssystems mit den Zielen Deregulierung und Stärkung der kommunalen Planungsverantwor
tung.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Landes-Raumordnungsprogramms werden wir erreichen, dass es von ursprünglich vier Rechtsnormen nur noch zwei Normen geben wird. Zum einen ist dies das Niedersächsische Raumordnungsgesetz mit seinen Verfahrensregelungen, aber auch mit den in § 2 bestimmten allgemeinen Grundsätzen der Raumordnung. Die zweite Rechtsnorm ist der vorliegende Verordnungsentwurf zum Landes-Raumord
nungsprogramm.
Mit der Straffung und Vereinfachung des räumlichen Planungssystems und seiner inhaltlichen
Konzentration auf landesbedeutsame Ordnungs-, Sicherungs- und Entwicklungsbelange setzt die Landesregierung nicht nur ihr Deregulierungsziel um, sondern löst gleichzeitig ihr Versprechen ein, die kommunale Planungsverantwortung zu stärken.
Unsere kommunalisierte Regionalplanung hat dafür gute Voraussetzungen; denn sie kann Planungsbeteiligung und Bürgernähe mit Fachkompetenz und Ortsnähe verbinden.
Auf die Regionalplanung kommt mit dieser Änderungsverordnung zum Landes-Raumordnungsprogramm eine größere Verantwortung zur Umsetzung der Raumordnungsziele zu.
Dieses gilt nicht nur für die Entwicklung der kommunalen und regionalen Planungsräume, sondern zumindest in Teilen auch für die Gesamtentwicklung des Landes. Wir setzen hier auf die Kompetenz der kommunalen Ebene und auf die Kooperationsfähigkeit, über Gemeindeund Landkreis
grenzen hinaus zum Wohle der Bevölkerung zu planen und die dort abzustimmenden Projekte und Planungen voranzubringen. Wir trauen den Kommunen etwas zu.
Ich meine, dass das der zentrale Punkt ist, bei dem wir neue Akzente setzen, und dass dies auch bundesweit vorbildlich ist.
Die Aufstellung des Entwurfs hat in einem sehr transparenten Verfahren stattgefunden. Umfas
sende Informationen zu den jeweiligen Verfahrensständen einschließlich der Hintergrundinformationen wurden regelmäßig in die Internetseiten eingestellt. Wir haben das umfangreiche Beteiligungsverfahren erstmals als E-Government-Projekt durchgeführt und damit die allgemeine Öffentlichkeitsbeteiligung hergestellt. Wir werden auch weiterhin Planung transparent, Informationen verfügbar und Planungsergebnisse und -daten abrufbar machen.
Wir haben gerade bei den Ausbauplanungen zum Stromnetz hautnah erfahren, wie wichtig es ist, Planung für den Bürger verständlich und akzeptierbar zu machen. Wir haben auch positiv erfahren, wie wichtig die politische Auseinandersetzung über grundlegende Entwicklungsfragen im Lande ist. Dazu gehört auch der demografische Wandel. Er betrifft entscheidend ebenfalls das Aufgabenfeld der Raumordnung. Der Änderungsentwurf zum Landes-Raumordnungsprogramm enthält in Zif
fer 1.1 03 grundsätzliche Regelungen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des demografischen Wandels bei allen Planungen und Maßnahmen. Die Anpassung an den demografischen Wandel wird zu einer ständigen Herausforderung werden. Die Handlungsempfehlungen des Abschlussbe
richts der Enquete-Kommission sind hier ein sehr hilfreicher Orientierungsmaßstab.
Gerade unter dem Gesichtspunkt einer dauerhaft tragfähigen Versorgungsinfrastruktur in den Städten und Gemeinden hat die Aufrechterhaltung der zentralörtlichen Einrichtungen noch an Bedeutung gewonnen. Wir haben auf vier Symposien im Alten Rathaus in Hannover die Dinge, die wir hereingebracht haben, mit den Akteuren, die vor Ort aktiv sind und aktiv sein müssen, besprochen.
Dies gilt auch für das schwierige Planungsfeld des großflächigen Einzelhandels. Die intensiv geführten Diskussionen möchte ich an dieser Stelle nicht erneut aufgreifen. Ich möchte aber nochmals klarstellen, dass die avisierte Ausnahmeregelung für ein FOC an einem Standort in der Tourismusregion Lüneburger Heide keine leichtfertige Lösung ist. Wir werden im vorgesehenen Raumordnungsverfahren landesseitig die Rahmenbedingungen für die Realisierung einer solchen Standortentwicklung so setzen, dass nicht nur der Tourismus, sondern die ganze Region hiervon profitiert.
Ich habe mich zu Beginn auf den Planungsauftrag der Raumordnung gemäß § 1 Satz 1 NROG bezogen. § 1 hat aber auch noch einen zweiten Satz, der lautet:
„Dabei sind unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen und die auf der jeweiligen Planungsebene auftretenden Konflikte auszugleichen, und es ist Vorsorge für einzelne Raumfunktionen und Raumnutzungen zu treffen.“
Genau dieser Planungsauftrag ist mit dem Beitrag der Raumordnung zum Kabelgesetz gemeint. Für den notwendigen und zügigen Um- und Ausbau der Energiewirtschaft und der entsprechenden
Infrastruktur brauchen die Vorhabenträger, die
Bürger und die Planer verlässliche Maßstäbe, die sicherstellen, dass die Vorhaben verträglich zu realisieren sind. Dieses Ziel verfolgen alle Fraktionen.
Der in den Landtag eingebrachte Änderungsentwurf zum Landes-Raumordnungsprogramm enthielt von Anfang an einen dem Energiewirtschaftsgesetz nicht widersprechenden Vorrang für die Verkabelung auf der Hochund Höchstspan
nungsebene des Verbundnetzes. Er sichert darüber hinaus durch räumliche Darstellung der Lei
tungstrassen des europäischen Verbundnetzes
dessen Beachtung bei allen künftigen Planungen und Maßnahmen und damit auch dessen Entwicklungsmöglichkeiten. Durch die Festlegung von
Sachkriterien für die Erdverkabelung wie Mindestabständen zur Wohnbebauung und Landschaftsschutzgebieten werden die bereits bestehenden Ziele des Landes-Raumordnungsprogramms noch stärker konkretisiert. Diese Entscheidung kann und muss bereits heute mit dem Landes-Raumordnungsprogramm getroffen werden. Das vorgesehene Niedersächsische Erdkabelgesetz kann nur in Verknüpfung mit Kriterien des Landes-Raumordnungsprogramms, die hier aufgestellt werden, seine Schutz- und Vorsorgewirkung entwickeln und dann auch für Bürger und Landschaft positiv wirken. Ich bitte deshalb das gesamte Plenum, eine solidarische, aber auch zukunftsweisende Ent
scheidung zu treffen. Ich bitte um Zustimmung. Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen der Reform der Agrarverwaltung haben sich die Landwirtschaftskammern Hannover und Weser-Ems zur Landwirtschaftskammer Niedersachsen vereint. Dies ist genau zum richtigen Zeitpunkt geschehen. Ich glaube, dies liegt auch an den Menschen, die da handeln. Nur mit ihnen ist es möglich gewesen - wahrscheinlich vorher nicht -, zu diesem Zeitpunkt diese Vereinigung durchzuführen. Ich bedanke mich recht herzlich bei dem Präsidenten der Landwirtschaftskammer,
Herrn Stegen, bei seinen Vizepräsidenten, aber auch bei seinen Vorstandsmitgliedern, dass sie die Zeichen der Zeit erkannt und nicht nur geredet, sondern auch gehandelt haben.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden nun vorrangig die rechtlichen Grundlagen für die anstehende Wahl zur Kammerversammlung geschaffen. Im Vordergrund stand und steht dabei natürlich eine deutliche Verkleinerung der Kammerversammlung. Die Zahl der zu wählenden Mitglieder wird von 192 auf 138, die Zahl der berufenen Personen von 54 auf maximal 30 verringert. Die Kammerversammlung wird künftig also nicht mehr 246, sondern nur noch 168 Mitglieder umfassen.
Daneben wird auch die Zahl der Wahlkreise deutlich verringert. Die Vorredner haben darauf hingewiesen. Wir hatten vorher 41 Wahlkreise und zusätzlich noch 34 Wahlbezirke. Künftig werden es nur noch elf Wahlkreise sein. Damit folgen die ehrenamtlichen Gremien und das Wahlverfahren dem Konzentrationsprozess im Organisationsauf
bau der Landwirtschaftskammer. Ich bin froh, dass diese Straffung mit Zustimmung der beteiligten Fachverbände und der kommunalen Spitzenverbände erfolgt ist.
Daneben wird bei der Vorbereitung und Durchführung der anstehenden Wahl auf die Mitwirkung der Landkreise und bei der dann folgenden Wahl auch auf die Unterstützung der Gemeinden verzichtet. Insoweit werden die Kommunen von Aufgaben entlastet.
Da die Wahlkreise künftig mehrere Gebietskörperschaften umfassen, werden die Regelungen für die Bildung der regionalen Ausschüsse nach § 38 Abs. 1, mit denen die Kammer auf der Wahlkreisebene repräsentiert wird, und die Vorschriften über die Wahl der Kreislandwirte und die Bildung der Grundstücksverkehrsausschüsse entsprechend
angepasst. Damit wird die Zahl der regionalen Ausschüsse von 41 auf 11 reduziert. Bei der Bildung der Grundstücksverkehrsausschüsse wird die Position der Kommunen gestärkt. Denn die auf Vorschlag der Kammer zu benennenden Mitglieder des Grundstücksverkehrsausschusses müssen
künftig vom Kreistag oder vom Rat gewählt werden. Das war in der Vergangenheit nicht so. Die neue Regelung ist besser als die frühere. Der darüber hinausgehende Vorschlag im Änderungsantrag der SPD-Fraktion, die Zahl der von der Kammer vorzuschlagenden Mitglieder zugunsten der Kommune um eine Person zu verringern, ist somit entbehrlich.
Die Betroffenen können sich innerhalb von zwei Wochen mit einem Antrag auf Entscheidung an das zuständige Landwirtschaftsgericht wenden,
wenn z. B. eine Genehmigung versagt wurde. Mir sind auch im Anhörungsverfahren keine Erkenntnisse vorgetragen worden, dass die Grundstücksverkehrsausschüsse in der Vergangenheit nicht sachgerecht und unter Abwägung aller Interessen entschieden hätten und auch künftig entscheiden würden.
Darüber hinaus wird der sonstige aktuelle Änderungsbedarf umgesetzt. So werden z. B. die Zuständigkeiten der Institute der Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt, der LUFA Nord-West, durch eine Erläuterung und eine Ergänzung im Aufgabenkatalog eindeutig dem Bereich der Pflichtaufgaben zugeordnet. Der Ände
rungsantrag der SPD-Fraktion, der die Untersuchungstätigkeit im Ergebnis auf Aufträge der
Kammermitglieder beschränken würde, ist unbegründet. Denn die Bearbeitung von Untersu
chungsaufträgen Dritter, die keine Kammermitglieder sind, ist nach der Rechtsprechung zulässig sowie fachlich und, so meine ich, auch ökonomisch geboten. Die Untersuchung von Produkten aus Nachbarländern, die an niedersächsische Landwirte geliefert werden, z. B. aufgrund von Aufträgen von Futtermittel- und Düngemittelherstellern, dient der Qualitätssicherung für unsere Landwirtschaft. Dies gilt natürlich auch für die Abnehmer landwirtschaftlicher Produkte, z. B. bei Untersuchungsaufträgen von Molkereien. Qualitätssicherung ist die wesentliche Voraussetzung für einen umfassenden Verbraucherschutz. Ich darf daran erinnern, dass wir die landwirtschaftliche Erzeugung auch im Kammergesetz strikt dem Ziel des Verbraucherschutzes verpflichtet haben.
Meine Damen und Herren, darüber hinaus werden die Rechtsgrundlagen dafür geschaffen, dass die Rechnungsprüfung bei der Landwirtschaftskammer auch von unabhängigen Dritten erledigt werden kann. Das Amt des Kammerdirektors wird wegen seiner herausgehobenen Bedeutung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit umgewandelt.
Insgesamt werden also die ehrenamtlichen Gremien deutlich gestrafft, der Aufwand für die Durchführung der Wahlen reduziert, die Kommunen von Aufgaben im Zusammenhang mit den Wahlen entlastet und der aktuelle Regelungsbedarf umgesetzt. Ich bitte daher, diesem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zuzustimmen. Danke
schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen, dass der ländliche Raum vor großen Herausforderungen steht. Die Entwicklung der Dörfer als zeitgemäße, vitale Wohn-, Arbeits- und Erholungsräume stellt besondere Ansprüche an alle Akteure vor Ort. Die Dorferneuerung in Niedersachsen ist und bleibt hier das wichtige Instrument, um unsere Dörfer in ihrer Entwicklung nachhaltig und in die Zukunft gerichtet zu unterstützen und zu stärken.
Im neuen Programm PROFIL 2007 bis 2013 wird die Dorfentwicklung wiederum mit einem hohen Stellenwert bedacht. Ich möchte insbesondere den Teilaspekt der Umnutzung landwirtschaftlicher
Gebäude erwähnen. Bei der Weiterentwicklung der Dorferneuerung setzen wir auf ganzheitliche Planung, zeitnahe Umsetzung von Projekten und, meine Damen und Herren, die aktive Beteiligung der Bevölkerung. Charakteristisch für die Dorferneuerung in Niedersachsen sind die ständigen Innovationen in den verschiedenen Bereichen und auch die in der Vergangenheit erarbeiteten pragmatischen Lösungsansätze.
Das Modellprojekt der Umnutzung landwirtschaftlicher Altgebäude und Hofanlagen im Dorf soll uns weitere, neue Ideen aufzeigen und Anregungen bieten. Meine Damen und Herren, wenn hier darauf abgehoben wird - - - Herr Meyer, ich glaube, das ist ein Eigentor. Die Betriebe, die Höfe, die bereits leer gefallen sind, wo die Scheiben kaputt
sind, wo die Dachrinnen herunterhängen, sind zu Zeiten der Minister Uwe Bartels und Karlheinz Funke leer gefallen. Die haben auch nichts voreinander gekriegt. Deshalb müssen wir jetzt die Initiative ergreifen.
Meine Damen und Herren, wir wollen hier beispielsweise modellhafte Lösungsansätze und geeignete Strategien entwickeln. Deshalb sollen Modelldörfer mit einer fachlichen Untersuchung begleitet und unterstützt werden. Bei dieser Untersuchung wollen wir die niedersächsischen Hochschulen einbeziehen.
Welche besonderen Ansätze verfolgen wir mit diesem Modellprojekt? - Es geht erstens um die Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude und Hofanlagen, zweitens um die Innenentwicklung in den Dörfern und drittens um Bewusstseinsbildung im ländlichen Raum sowohl für die Reduzierung des Flächenverbrauchs als auch für die Erhaltung kulturhistorisch wertvoller Bausubstanz. Natürlich wird sich bei den Projekten auch die Energiebilanz alter Gebäude verbessern lassen, womit auch ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird.
Insgesamt sollen Ansätze gewählt werden, die auch den demografischen Wandel mit einbeziehen und berücksichtigen. Der Ansatz der Modelldörfer in den verschiedenen niedersächsischen Kulturlandschaften ist zielgerichtet und gewährleistet die Übertragbarkeit auch auf andere Vorhaben in den jeweiligen Kulturlandschaften. Deshalb, Herr Kollege Klein, ist der Ansatz einer Ausschreibung falsch - sie mag ja in vielen anderen Bereichen richtig sein -, weil wir mit diesem Modellprojekt letztendlich in jeder der elf möglichen Regionen ein Projekt haben wollen, um es zu übertragen. Bei einer Ausschreibung hätte es rein theoretisch geschehen können, dass das Wendland oder das Artland sämtliche Projekte gewonnen hätte. Wir wollen eine landesweite Erhebung haben und die entsprechenden Chancen ausnutzen.
Daneben, meine Damen und Herren, werden wir natürlich - -
- Herr Klein, da sind wir ja nahe beieinander.
Natürlich werden wir die Studien und Untersuchungen, die in Niedersachsen und auch in anderen Bundesländern gelaufen sind, mit einbeziehen und mit der Einbeziehung dieser Daten zukünftige Dorfentwicklungsverfahren erarbeiten. Wir wollen also eine Handreichung für die Dörfer im ländlichen Raum schaffen. Die Dörfer haben einen hohen Qualitätsstandard, was die Lebensqualität
anbelangt, und, meine Damen und Herren, vor allen Dingen auch soziale Nähe, die uns in der heutigen Zeit an vielen Stellen verloren geht.
Unsere Dörfer brauchen unsere Zustimmung. Ich glaube, dass wir dann diese Dinge mit den Menschen in den Dörfern, in den Dorferneuerungsprojekten gemeinsam erarbeiten. Wir sind auf dem richtigen Wege. Stimmen Sie diesem Entschließungsantrag zu! - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will an das anknüpfen, was Herr Dürr gerade gesagt hat. Herr Dürr, wenn man sich mit den Besuchern der Agritechnica unterhält - ich war zweimal dort -, stellt man fest, dass dieses Stück Normalität oder Realitätsbewusstsein inzwischen wieder eingekehrt ist.
Ich glaube, wir tun gut daran, einmal die tatsächlichen Zahlen zur Kenntnis zu nehmen. Aber vorher muss man schon noch einmal darauf zurückkommen, wie es überhaupt zu diesem Bioboom gekommen ist, warum so viel in Bioenergie investiert wird.
Den ersten globalen Bioboom haben die niedrigen Weizenpreise auf der einen Seite und die hohen Erdölpreise auf der anderen Seite eingeleitet.
In Deutschland haben die Wärmeerzeugung aus Biomasse und die Erzeugung von Biodiesel aus Raps die größte Bedeutung. - In diesem Zusammenhang ein Hinweis an die Fraktion der Grünen: Der Kollege Heineking, der jetzt im Landtag sitzt, ist nicht der Biodieselpionier, obwohl auch er sehr viel für die Umwelt tut. Der Biodieselpionier war sein Vorgänger. Sie sollten einmal zu ihm fahren und sich das anschauen.
Meine Damen und Herren, in der Vergangenheit führte der verstärkte Rapsanbau kaum zu einer Konkurrenz von Rohstoff und Fläche.
Durch das 2004 novellierte Erneuerbare-EnergienGesetz begann in Deutschland dann aber die zweite Phase des Energiepflanzenanbaus. Die Einspeisevergütung für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen sorgte für die umfangreichen Investitionen in die Biogasproduktion. Allein in Niedersachsen sind seit der Einführung des EEG rund 320 Anlagen ans Netz gegangen. Die Zahlen, die ich hier nenne, sind die Zahlen aus 2007; neuere Zahlen gibt es nicht. Von den insgesamt etwa 420 000 ha Anbaufläche für Mais in Niedersachsen sind 115 000 ha in die Biogasanlagen eingebunden. Insgesamt haben wir eine Fläche von insgesamt 200 000 ha für Energiepflanzen. Neben
vielen Pflanzen für Biogas zählt dazu letztendlich auch der Raps.
In Niedersachsen sind derzeit rund 11,2 % der Ackerfläche mit Energiepflanzen bebaut, und rund 90 % stehen für Futtermittel und Lebensmittel zur Verfügung. Bundesweit werden rund 14,9 % der Ackerfläche mit Energiepflanzen bebaut.
In Niedersachsen werden etwa 60 % der Energiepflanzen für Biogas genutzt und nur 40 % für Biokraftstoffe, also für Biodiesel. Bundesweit ist es umgekehrt: 20 % für Biogas und 80 % für Biokraftstoffe.
Niedersachsen ist hier also wesentlich zukunftsfähiger aufgestellt. Durch die Ganzpflanzennutzung bei Biogas ist die Flächen- und Energieeffizienz dieser Biogasstrategie derzeit allen anderen Formen der Bioenergie aus der landwirtschaftlichen Anbaumasse deutlich überlegen.
Im Zusammenhang mit der Flächennutzung für Biogas wird insbesondere der Anbau von Energiemais kontrovers diskutiert. So befürchtet der Naturschutz durch die Flächenverknappung eine Verteuerung seiner Maßnahmen und kritisiert den Maisanbau aus grundsätzlichen Erwägungen.
In diesem Zusammenhang unterstellt Ihr Forderungskatalog zum Energiepflanzenanbau, dass die derzeitige Biomasseerzeugung quasi im rechtsfreien Raum stattfindet. Richtig ist, dass der Anbau von Energiepflanzen denselben fachrechtlichen
Bestimmungen unterliegt wie der Anbau zur Erzeugung von Nahrungs- und Futtermitteln. Es gibt hier also keinen Unterschied. Es ist egal, ob die Pflanze letztendlich im Tank oder auf dem Tisch landet. Ich nenne hier die gute fachliche Praxis. Das Düngerecht, das Pflanzenschutzrecht, das Naturschutzrecht, das Wasserrecht und das Bodenschutzrecht wurden schon angesprochen, und wir könnten noch viele andere Rechtsbezüge herstellen.
Besondere Vorgaben für den umweltgerechten und nachhaltigen Anbau von Energiepflanzen sind aus der Sicht der Landesregierung nicht erforderlich; das gilt für ganz Deutschland. Sie würden zusätzliche Bürokratie schaffen, die Flexibilität und die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe verringern und den Ausbau der Bioenergie verhindern.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung ist ganz klar gegen Restriktionen, aber für Innovatio
nen. Sie ist auf dem richtigen Weg. Wir brauchen dieses neue Gesetz nicht.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei einer Routineuntersuchung in NordrheinWestfalen wurde in einer Partie der Winterrapssorte Taurus der Nachweis einer gentechnischen Beimengung in konventionellem Saatgut erbracht. Das Ergebnis wurde gemäß der vorgegebenen Methode der LAG Gentechnik ermittelt. Bei der gentechnischen Beimengung handelt es sich um Samen, die das Gen p35S-pat enthalten. Dieses Gen führt zu einer Herbizidresistenz der Pflanzen gegenüber nicht selektiven Herbiziden mit dem Wirkstoff Glufosinat und hat in der Europäischen Union derzeit keine Zulassung für den Anbau. Damit liegt eine Genehmigung für das Inverkehrbringen nach dem Gentechnikgesetz nicht vor. Ein Anbau dieses Rapses ist daher nicht zulässig.
In Niedersachsen wurden auf 221 ha Saatgut der Sorte Taurus ausgesät. 29 Landwirte sind betroffen. Die Betriebe wurden behördlicherseits durch die Gewerbeaufsicht informiert, ferner vom Saatgutunternehmen selbst und von der Landwirtschaftskammer. Zunächst erfolgte eine verfahrensrechtliche Anhörung durch die Gewerbeaufsichtsämter. In der Folge sind gentechnikrechtliche Anordnungen erfolgt, mit denen der Flächenumbruch bewirkt wird, bzw. es wurde bereits umgebrochen.
Wie Sie hieraus erkennen können, haben die niedersächsischen Behörden die Angelegenheit im Griff. Von einem „schweren Gentechnikunfall“ kann in keiner Weise die Rede sein. Bitte unterlassen
Sie deshalb diese Panikmache! Denken Sie daran, dass die Funde gentechnischer Bestandteile in der Probe in Nordrhein-Westfalen unter 0,1 % lagen, sehr wahrscheinlich in einem Bereich um 0,03 %! Das gefundene Konstrukt ist kein Gift, sondern eine gentechnische Veränderung, die in anderen Ländern außerhalb Europas eine Zulassung besitzt. Vom Robert-Koch-Institut wurde das Konstrukt als gesundheitlich unbedenklich eingestuft. Eine Freisetzungsgenehmigung nach Gentechnikgesetz wurde erteilt.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Betroffene Betriebe befinden sich in den Landkreisen Cuxhaven, Wolfenbüttel, Goslar, Nienburg, Hildesheim, Hameln-Pyrmont und Schaumburg. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann ich die Flurstücke nicht benennen. Zur Regulierung der Kosten, die bei den Landwirten durch den Umbruch entstanden sind, befindet sich das Pflanzenzuchtunternehmen DSV in Verhandlungen mit den Landwirten.
Zu 2: Der Wortlaut der Anordnungen, die die Gewerbeaufsichtsämter Braunschweig und Hildesheim vorgenommen haben, ergibt sich aus der Veröffentlichung im Ministerialblatt vom 10. Oktober 2007. Die inhaltlich ähnlichen Anordnungen der GAA Cuxhaven und Hannover erfolgen in Kürze. Den Anordnungen beigefügt ist ein Merkblatt zum Umbruch der Rapsflächen. Die Einhaltung der Maßnahmen wird von den zuständigen Gewerbeaufsichtsämtern kontrolliert.
Zu 3: In Niedersachsen waren im Zeitraum von 1995 bis 2007 an insgesamt 15 Standorten Freisetzungsexperimente mit gentechnisch verändertem Raps genehmigt. Die gentechnischen Veränderungen umfassten neben Pilzresistenz, verändertem Fettsäurespektrum, männlicher Sterilität vorwiegend Herbizidresistenzen gegen GlufosinatAmmonium und Glyphosat.
An zehn Standorten, nämlich Gehrden/Ditterke, Gersten, Braunschweig (FAL), Ilsede-Solschen, Neuenkirchen, Neuhaus/Oste, Neustadt am Rübenberge, Sickte, Warberg und Wendhausen wurden Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten glufosinatresistenten Rapspflanzen durchgeführt, die den p35S-pat-Genbereich aufweisen.
Der jeweils genehmigte Freisetzungszeitraum wurde jedoch seit 2002 von den Betreibern in der Re
gel nicht weiter genutzt. In der Vegetationsperiode 2002/2003 hat in Niedersachsen nur noch eine Freisetzung mit gentechnisch verändertem Raps am Standort Braunschweig stattgefunden.
Pro Jahr werden in Niedersachsen 300 bis 500 Vermehrungen mit Winterraps angelegt. Bei den Vermehrungen sind Auflagen einzuhalten, wie z. B. der Abstand zu anderen Rapsflächen, um Einkreuzungen zu vermeiden. Diese Abstände betragen für Hybridraps im Minimum 200 m, für Liniensorten 100 m und werden von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen kontrolliert.
Wegen der Vielzahl der Vermehrungen ist eine Beantwortung der Frage mit einer detaillierten Angabe der Abstände zwischen Freisetzungen und Vermehrungsflächen nicht möglich.
Es sei aber der Hinweis erlaubt, dass das Saatgutmonitoring, das von Niedersachsen mit initiiert und ab dem Jahr 2000 durchgeführt wird, genau das Ziel hat, Beimengungen gentechnischer Bestandteile im konventionellen Saatgut zu ermitteln und eine Aussaat zu verhindern. Dies hat in den letzten Jahren trotz des engen Zeitfensters zwischen Aussaat und Ernte bei Winterraps sehr gut funktioniert. Für die Zukunft müssen wir gewährleisten, dass die Laboruntersuchungen immer vor der Aussaat des Rapses vorliegen, um Umbrüche zu vermeiden.
Herr Kollege Meihsies, ich muss Ihnen antworten, dass der Raps grundsätzlich koexistenzfähig ist. Da der Raps aber ein Fremdbestäuber ist, ist es bei ihm sehr viel schwieriger, dies auch einzuhalten. Raps ist auch eine sehr sensible Fruchtart, bei der man alle Vorsichtsmaßnahmen ergreifen muss, um die Einkreuzungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
Sie haben zu Recht auf eine Frage abgestellt, die wir auf Bundesebene diskutieren. Inwieweit man beim Raps noch besondere Vorsichtsmaßnahmen einbauen muss, ist noch in der Diskussion. Die Aussage von Bundesminister Seehofer ist, gemessen an der Art und Weise, wie er sie getroffen hat, mehr eine Fragestellung als eine klare Aussage gewesen.
Herr Kollege Klein, es sind alle vorgeschriebenen Maßnahmen ergriffen worden. Wir haben sofort einen Umbruch angeordnet, und es ist auch kein Raps als Nachbau möglich. Wir können davon ausgehen, dass wir hier alles gemacht haben, um ein Durchwachsen und Verschleppen zu verhindern. Wenn wir von 0,03 % ausgehen, dann handelt es sich um Korn unter 30 000 - um das einmal klarzustellen.
Zu Ihrer Frage, ob man hier wissen muss, wo die Flächen waren, die umgebrochen worden sind: Ich glaube nicht, dass es gut wäre, schuldlose Landwirte der Willkür von sogenannten Gentechnikgegnern auszusetzen. Wir haben auch die Verpflichtung, die Landwirte zu schützen, die hier nun einmal mit diesem kontaminierten Saatgut versorgt worden sind.
Herr Briese, die Folgen werden von uns so eingeschätzt, dass es keine weitere Kontamination der Fläche oder von später darauf wachsenden Früchten geben wird. Hier ist von den Landwirten ja nicht bewusst irgendetwas angebaut worden, sondern das ist ein Unfall gewesen, der von der DSV bemerkt worden ist, wenn auch zu spät - das habe ich vorhin in meiner Antwort auch dargestellt -, da von Mitte Juli bis zum Aussaatzeitpunkt im August eine sehr kurze Zeit ist, um sämtliche Proben zu untersuchen. Dies ist bei dieser Sorte Taurus zu spät erfolgt; die Aussaat war da.
Sie haben nachgefragt, ob dieser Raps eine Zulassung hat. Er hat in vielen Ländern der Erde eine Zulassung, speziell in den USA und in Kanada. Über den Weg, auf dem diese kleine Verunreinigung in das Saatgut gekommen ist, liegen noch keine Erkenntnisse vor. Aber man forscht natürlich, um für die Zukunft, sofern es einen plausiblen Weg gibt, diesen zu verstopfen.
Frau Korter, wir müssen das realistisch sehen und uns auch einmal darüber unterhalten, worum es insgesamt überhaupt geht.
Die Maßnahmen, die wir getroffen haben, sind ausreichend; sie sind von uns sehr konsequent umgesetzt worden. Ich gebe Ihnen dafür ein Beispiel: 8 % der Samen laufen möglicherweise im ersten Jahr nicht auf, weil die Keimbedingungen in einer 1 cm tiefer gelegenen Bodenschicht vielleicht etwas schlechter sind. Die Keimfähigkeit liegt aber bei 95 %, der Besatz mit transgenen Pflanzen bei 0,03 %. Wenn man mit 500 000 Pflanzen pro Hektar rechnet, ist nach dem Umbruch noch ein Potenzial von 11,4 Samen in der Lage aufzulaufen. Geht man davon aus, dass in zehn Jahren pro Jahr jeweils 10 % auflaufen, dann handelt es sich um eine Pflanze pro Hektar. Bei 221 ha wären es in Niedersachsen 221 Pflanzen. Dies entspricht einer Fläche von 4,4 m2. So viel dazu!
Sie haben zu Recht gesagt, dass der Grenzwert null ist. Wir gehen aber davon aus, dass wir, weil es hier um die technische Nachweisgrenze geht, auf europäischer Ebene in Kürze einen Schwellenwert bekommen werden, da alle Länder in Europa letzten Endes mit dieser Maßnahme auf Dauer nicht werden leben können.
Zu den Fragen im Zusammenhang mit dem Anbau: Wer ein bisschen Kenntnis von Landwirtschaft hat, der weiß, dass Raps eine sehr sensible Pflanze ist, die, wenn sie im Fremdbestand aufkommt - z. B. im Nachbau bei Getreide -, mit einem einfachen Pflanzenschutzmittel im Rahmen des normalen Unkrautbekämpfung sofort eliminiert wird. Daher ist das, was wir hier tun, mit der Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen zu vergleichen, die bekanntlich auch nicht in der Lage ist, einen größeren Schaden anzurichten. Das ist vielleicht nicht Ihre Sichtweise. Aber ich meine, man muss, um
nicht mit der Angst der Bevölkerung zu spielen, realistische Zahlen auf den Tisch legen.
Sehr geehrter Herr Kollege Biestmann, dahinter stehen allein politische und marktpolitische Gründe. Die Zulassung dieses Konstrukts wurde in Frankreich aus politischen Gründen abgelehnt. Die betreffende Firma hat das dann aus marktpolitischen Gründen nicht weiterverfolgt.
Vielleicht aber noch eine weitere Information - denn gerade Sie, Herr Kollege Biestmann, beschäftigen sich ja sehr intensiv mit diesem Thema -: Dass wir die Zulassung letztendlich nicht erhalten haben, ist vielleicht auch - ich sage einmal - auf eine gewisse Verängstigung der Bevölkerung zurückzuführen und darauf, dass die französische Regierung gesagt hat: Wir setzen uns hier nicht eine Laus in den Pelz, und wir wollen in der öffentlichen Diskussion nicht am Pranger stehen.
Es ist nun einmal so, dass dieses Konstrukt, dass weltweit an vielen Stellen zugelassen ist, bislang noch nicht zu Schäden geführt hat, die nachweislich auf die gentechnische Veränderung zurückzuführen sind. Die politischen Begründungen sind
eigentlich nur darauf zurückzuführen, dass gewisse Gruppen versucht haben, die Bevölkerung zu verängstigen. Dass dann der eine oder andere Politiker geneigt ist, dem nachzugeben, ist selbstverständlich.
Herr Kollege Hagenah, was das Einkreuzen betrifft, haben Sie recht. Deshalb behandeln wir diese Problematik beim Raps auch besonders sensibel. Dass Sie von Pflanzenbau keine Ahnung haben, haben Sie eben gezeigt.
Glufosinat ist ein Wirkstoff. Wenn man ihn bei normalem Getreide einsetzt, dann geht auch das Getreide ein. Sie sollten ein bisschen darüber nachdenken, was Sie hier eigentlich fragen. Wenn Sie das nicht wissen, sollten Sie sich nicht auf dieses für Sie gefährliche Pflaster begeben.
Sie haben vorhin wahrscheinlich nicht richtig zugehört. Es ist schon ein Unterschied, ob wir über gentechnisch veränderten Raps, Mais oder andere gentechnisch veränderte Pflanzen oder über Hybrid- und Liniensorten reden. Hybrid- und Liniensorten haben auf der von Ihnen dargestellten Ebene mit Gentechnikveränderungen nichts zu tun.
- Herr Klein, Sie wissen doch, dass das so ist. Dagegen brauchen Sie doch gar nicht anzureden. - Sie wissen, dass wir seit Jahren untersuchen, ob und wie sich die Hybrid- und Liniensorten untereinander einkreuzen. Auf die Hybrid- und Liniensorten beziehen sich auch die Abstände von 100 m und 200 m. Wenn jemand Hybridraps haben
will, dann will er keine Pflanzen aus den normalen Liniensorten. Umgekehrt gilt das Gleiche.
Wir sind und doch darüber im Klaren, dass wir bei der sensiblen Pflanze Raps - bei uns in Deutschland ist ja der Anbau von Genraps nicht zulässig - andere Abstände brauchen. Deshalb sind in dem neuen Gentechnikgesetz der Bundesregierung andere Abstände vorgeschrieben. Sie können sicher sein, dass wir die Problematik bei der sensiblen Pflanze Raps genauso ernst nehmen wie Sie, vielleicht sogar noch ein bisschen ernster, weil wir uns mehr mit der Materie beschäftigen.
Zum Durchwachsen habe ich eben schon einiges erklärt. Ich könnte Ihnen das noch einmal vorlesen. Aber ich finde, wir sollten auch in der Fragestunde ein bisschen rationell arbeiten.
Sehr geehrter Herr Kollege Wenzel, uns liegt der Schutz Dritter sehr am Herzen. Ich meine, dass wir das durch unsere konsequente und schnelle Handlungsweise unter Beweis gestellt haben. Ich meine auch, dass diejenigen, die in der nächsten Zeit mit solchen Flächen umzugehen haben, dieses besonders sensibel tun werden. Das sind ja nicht irgendwelche Kriminelle, sondern das sind Menschen, die Lebensmittel produzieren und verkaufen wollen. Deshalb muss man - das sage ich jetzt einmal so - nicht alles seitens des Staates bis ins kleinste Detail regeln. Die Eigenverantwortung der Landwirte, die diese Flächen bewirtschaften, schätze ich sehr hoch ein. Sie sollten nicht so tun, als ob sie keine Ahnung hätten oder lax mit ihrer Verantwortung umgingen. Ich gehe davon aus, dass zum Schutz Dritter alles Notwendige getan wurde.
Die Frage, ob diese Flächen bekannt gegeben werden müssen bzw. ob ein Kataster angelegt werden muss, ist doch rein polemisch.
Ich glaube, dass Sie gar nicht wissen, welches Ausmaß die Dinge haben, über die Sie hier reden. Das ist so flach und schwach. Ich hätte Ihnen mehr Intelligenz und mehr Klarheit dabei zugetraut, diese Dinge in einem Maßstab zu bewerten, der ihnen gerecht wird.
Herr Kollege Klein, abgesehen von der Polemik, die Sie in dieses Thema hereinbringen: Wir haben alles getan, was wir rein technisch haben machen können. Wir haben uns umgehend mit den Ministern der Nachbarländer abgestimmt und den Umbruch angeordnet. Wir haben den Nachbau verboten.
- Wir haben den Nachbau nicht auf Dauer verboten. Er ist für dieses Jahr und für die nachfolgende Frucht verboten.
- Herr Wenzel, Sie sind doch ausgebildeter Agraringenieur, oder?
Dann müssen Sie doch schauen, wie die Wahrscheinlichkeiten aussehen. Wir reden - - -
Herr Klein hat die berechtigte Frage gestellt, ob wir die technische Nachweisgrenze als Schwellenwert heranziehen wollen. Wir werden den Grenzwert bekommen und anerkennen, den die Europäische Union in naher Zukunft - davon gehe ich aus - verkünden wird. Wir werden keine Extrawurst für Niedersachsen braten und, so wie ich das sehe, auch keine für Deutschland. Wir werden uns an dem orientieren, was von der Europäischen Union als dann geltender Wert veröffentlicht wird.
Im Moment ist die Nachweisgrenze auch die Deadline. Man sagt, dass die Nachweisgrenze in der Größenordnung von 0,1 % liegt. Wir sind aber in der Lage gewesen, diesen Anteil von 0,03 % nachzuweisen. Wenn man diesen Mengenanteil gefunden hat, ist der Nachweis erbracht, dass in der Probe etwas drin war. Es kam auch die Diskussion auf, ob wir eine B-Probe untersuchen müssen usw. Das ist egal! Wir haben etwas gefunden, es wurde also etwas nachgewiesen. Es ist letztlich nicht erlaubt gewesen, dieses Saatgut in Verkehr zu bringen.
Herr Kollege Stünkel, ich hatte vorhin schon einmal angedeutet, dass es in dieser kurzen Phase zwischen Ernte und erneuter Aussaat sehr schwer ist, die nötigen Untersuchungen durchzuführen.
In diesem Fall ist es so gewesen, dass das Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe die Proben genommen hat. Noch an dem Tag, an dem das Ergebnis feststand, wurden alle Bundesländer informiert. Die Behörden in Niedersachsen - also das Umweltministerium, das Landwirtschaftsministerium, das Gewerbeaufsichtsamt und auch die Landwirtschaftskammer - haben sofort reagiert. Durch diese schnelle Reaktion der Behörden, aber auch des Pflanzenzüchters konnten noch 163 Saatguteinheiten zurückgeholt werden. Das entspricht einer Fläche von ungefähr 480 ha, auf der die Aussaat verhindert wurde.
Wegen dieses engen Zeitfensters zwischen Ernte und Aussaat war es eben leider nicht mehr möglich, das gesamte Rapssaatgut zurückzurufen, ein Teil war schon ausgesät.
Von daher ist es sicherlich wichtig, dass wir bei der Behandlung von Raps zwischen Ernte und Aussaat noch besser werden müssen. Das gilt nicht nur für die DSV, sondern für alle, die sich mit Saatgut, speziell Rapssaatgut, auseinanderzusetzen haben.
Herr Kollege Wenzel, ohne dass ich das jetzt wiederholen möchte: Ich glaube, dass Sie auf dieser Ebene völlig überziehen. Es ist schon ein Unterschied, ob ein Boden mit Öl oder anderen Giften verunreinigt worden ist oder ob es sich um Pflanzen handelt. In diesem Fall handelt es sich um Pflanzen, die für Menschen unschädlich sind.
Es ist der große Unterschied, ob man da ein Fass Öl auskippt oder ob da eine Pflanze wächst, die weder für Mensch noch für Tier schädlich ist. Das müssen Sie sehen. Die Dimension, die dieser Fall hat, überdrehen und überspitzen Sie, und zwar sicherlich nur - ich sage das einmal so -, um Ängste zu verbreiten und um Menschen zu verunsichern.
Damit Sie nicht noch einmal fragen müssen, gebe ich Ihnen eine klare Antwort: Ich halte es schon fast für eine hirnlose Sache, wenn man alles, was irgendwann einmal auf einem Grundstück stattgefunden hat, ins Grundbuch eintragen wollte. Wo kommen wir denn da hin? - Von daher sollten Sie
sich einmal überlegen, ob die Fragen, die Sie hier stellen, wirklich einen Hintergrund haben, über den wir uns hier unterhalten müssen.
Herr Kollege Busemann, ja.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ministerpräsident Wulff hat heute vor einer Woche den Entwurf eines Niedersächsischen Erdkabelgesetzes und die damit verbundenen Änderungen zur Verordnung zum Landes-Raumordnungsprogramm vorgelegt, die sich in der Beratung befindet. Der Gesetzentwurf und die Verordnungsvorschläge sind in Zusammenarbeit mit Bundesminister Gabriel entwickelt worden. Kernstück des Regelwerkes ist die Einführung von Planfeststellungsverfahren auch für Erdverkabelungen. Damit soll den Netzbetreibern die Möglichkeit eröffnet werden, auch die höheren Kosten von Erdverkabelungen auf die Netzkosten umzulegen. Teilerdverkabelungen sollen künftig dann möglich sein, wenn durch eine Freileitungstrasse Mindestabstände zu Wohngebäuden nicht eingehalten werden können. Dies sind für Wohngebäude im Außenbereich 200 m und für den Innenbereich von Siedlungen 400 m. Auch die jetzt schon bestehenden Landschaftsschutzgebiete dürfen durch Freileitungen nicht mehr gekreuzt werden. In den Fällen, in denen eine Erdverkabelung keine höheren Kosten erwarten lässt als bei der Einrichtung und dem Betrieb einer Freileitung, werden zukünftig Planfeststellungen für die Erdverkabelung zugelassen. Damit können bei einem Gesamtkostenvergleich die technischen Vorteile der Kabelsysteme insbesondere aus geringeren Übertragungsverlusten berücksichtigt werden. Dies dient auch dem Klimaschutz, da damit insgesamt weniger Strom erzeugt werden muss.
Zukünftig werden Netzbetreiber in Niedersachsen die veränderten raumordnungsrechtlichen Vorgaben mit Mindestabständen und den Ausschluss der Querung von jetzt vorhandenen Landschaftsschutzgebieten beachten müssen. In den nun laufenden Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren sind diese Vorgaben zu berücksichtigen. Den Genehmigungsbehörden stehen nun ausreichende Instrumente zur Verfügung, um auch in den Fällen, in denen Freileitungen gegen die landesrechtlichen Vorgaben verstoßen, zu kombinierten Trassen mit Teilstrecken in Verkabelungstechnologie zu kommen.
Auch für die Übertragungsnetzbetreiber können sich aus dieser neuen Handlungsmöglichkeit deutliche Vorteile ergeben. In vielen Fällen, in denen bei Freileitungstrassen Mindestabstände zu Wohngebieten nur durch große Trassenumwege erreicht werden konnten, werden nun kürzere und direktere Trassen ermöglicht. Auch dadurch werden die Kosten vermindert und Umweltbelastungen minimiert. Ebenfalls für die Kabelhersteller entwickeln sich neue Chancen für den Einsatz von hocheffizienten und leistungsfähigen Kabelsystemen. Die Kabelhersteller werden zukünftig über ihre Preisbildung natürlich mit darüber entscheiden, in welchem Umfang ihre Produkte beim Netzausbau Berücksichtigung finden werden.
Niedersachsen übernimmt mit diesem Gesetz in ganz Deutschland eine Vorreiterrolle und macht als erstes Land von der Gesetzgebungskompetenz Gebrauch, die Professor Dr. Schulte von der Universität Dresden in einem Rechtsgutachten im Auftrage des Bundesumweltministeriums vorgestellt hat. Der Bundesgesetzgeber hatte zwar mit dem Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz den Einsatz von 110-kV-Erdkabeln abschließend geregelt, aber die Planfeststellung für Höchstspannungserdkabel offengelassen. Diese Regelungslücke wird nun landesrechtlich geschlossen. Niedersachsen wirbt dafür, dass auch andere Länder diesen Weg gehen. Wir laden in Übereinstimmung mit dem Bundesumweltministerium die betroffenen Kommunen, Bürgerinitiativen und alle von Trassenplanungen Betroffenen ein, sich in diese sich neu ergebenden Handlungsmöglichkeiten mit einzubringen, damit wir sie gemeinsam nutzen können. Mindestabstände zu Wohngebäuden können jetzt erheblich verbessert werden. Beeinträchtigungen von Landschaftsschutzgebieten können zum Teil ganz vermieden werden.
Für eine weitergehende Förderung dieser Ebene gab es bislang keine bundesrechtliche Grundlage und auch keine Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Lassen Sie uns nun gemeinsam die landesrechtlichen Handlungsspielräume ausschöpfen und die entsprechenden Regelungen im Interesse der Menschen im Lande dann auch zügig verabschieden.
Meine Damen und Herren, wir haben gehört, dass auch die SPD einen Gesetzentwurf eingebracht hat. Soeben habe ich erfahren, dass er bei der Landtagsverwaltung angekommen ist.
- Ja, Herr Jüttner, er ist angekommen. Freuen Sie sich. Bis vor einer halben Stunde war er anscheinend noch nicht eingegangen.