Nicht mit einbezogen wurden ursprünglich hier vorgesehene gesetzliche Regelungen zur Möglichkeit der Übertragung der Aufgabe „Trägerschaft für den ÖPNV“ an privatrechtlich organisierte Zusammenschlüsse von Landkreisen wegen grundsätzlicher kommunalrechtlicher Bedenken.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung ist, wie nicht anders zu erwarten war, eine rundum gelungene Sache. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz aus dem Jahre 1995 als Folge des Regionalisierungsgesetzes des Bundes hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Heute hat das Land Niedersachsen die Mobilität in den Regionen durch mehr Wettbewerb, durch die Vergabe von regionalen Verkehrsdienstleistungen und durch die Verbesserung der Infrastruktur Straße/Schiene wesentlich verbessert. Durch die Neufassung des Regionalisierungsgesetzes des Bundes entsteht nun folgerichtig auch die Notwendigkeit, das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz zu novellieren. Dies ist im Grundsatz zu begrüßen. Natürlich ist es notwendig, die durch die Praxis erworbenen Erkenntnisse bei der Novellierung mit zu verarbeiten. Hierbei müssen die Mehrleistungen der regionalen Aufgabenträger bei der Vergabe der Finanzmittel jedoch angemessen berücksichtigt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei der Bewertung der erbrachten Beförderungsleistungen soll nunmehr der Fahrplan 2001/2002 zugrunde gelegt werden. Neben diesem Quantitätsaspekt soll das Qualitätskriterium „bedarfsgerechtes Grundangebot“ treten. Wie in der Vergangenheit ist vorgesehen, die SPNV-Mittel im Verordnungsweg über das Ministerium zu verteilen. Strittig ist, ob die beiden Aufgabenträger Region Hannover und Großraum Braunschweig in die Verteilung von Finanzmitteln für den straßenbezogenen ÖPNV einbezogen werden sollen. Die angestrebte Sonderstellung für den so genannten ländlichen Raum darf nicht zur Folge haben, dass Finanzkürzungen in anderen Bereichen dazu führen, dass erhebliche Leistungskürzungen und Verschlechterungen der Mobilität dann die Folge sein werden. Dabei bedarf die Umsetzung der Berücksichtigung der bereits erwähnten Mehrleistungen, die in den Regionen erbracht worden sind.
Vor dem Hintergrund der Verwaltungsreform und der sich verändernden Strukturen, die über Landesgrenzen hinausgehen, ist es übrigens sinnvoll, die Aufgabenträger nicht abschließend festzulegen. Im Hinblick auf gemeinsame Aufgaben von Nord-Niedersachsen, Hamburg, Bremen und im
Wir werden im Ausschuss intensiv über die Einwände des Zweckverbandes Großraum Braunschweig zu diskutieren haben, der sich bei der Berechnung des Grundangebots nach § 3 Abs. 1 durch die Deutsche Bahn AG übervorteilt sieht. Diese Einwände sind wiederholt geäußert worden. Ich meine, sie sind zu berücksichtigen.
Im Falle der Verringerung des Bedienungsangebots gingen die frei werdenden Mittel bisher komplett auf den kommunalen Träger des straßengebundenen ÖPNV über, um einen entsprechenden Ersatzverkehr finanzieren zu können. Diese Mittel sollen nun auf ein Drittel beschränkt werden, um dem Träger des SPNV mehr Planungsflexibilität zu ermöglichen. Es bleibt genau zu prüfen, inwieweit die kommunalen Verkehrsbetriebe hierdurch bei der Bereitstellung eines sach- und bedarfsgerechten Angebots eingeschränkt werden.
Bei der Verteilung der Mittel ist immer zu beachten, dass nur ein vorhandenes Volumen auf die Verkehrsträger verteilt werden kann. Nicht sachgerechte Besserstellungen eines Anbieters führen daher zwangsläufig zur Benachteiligung eines anderen. Das ist in jedem Fall zu vermeiden. Insgesamt muss es gelingen, den SPNV und den straßengebundenen ÖPNV durch das neue Niedersächsische Nahverkehrsgesetz in bewährten Strukturen zu erhalten und weiterzuentwickeln. Hierbei spielt die Landesnahverkehrsgesellschaft neben den übrigen Aufgabenträgern eine entscheidende Rolle. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Entwurf des Nahverkehrsgesetzes ordnet die Zuständigkeiten in einigen Bereichen der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs so erheblich neu, dass wir die Beratung sehr ausführlich auch mit den Aufgabenträgern im Rahmen einer Anhörung im Ausschuss führen sollten. Es sollte nicht nur die formelle Anhörung der Landesregierung geben, sondern ich meine, wir sollten uns der Debatte selbst stellen. Dabei legen wir Wert darauf, dass derart grundsätzliche Weichenstellungen
zukünftig unter Beteiligung des Parlaments in Gesetzesform geregelt werden und dass dem Ministerium durch dieses Gesetz keine Generalvollmacht für Nachregelungen auf dem Verordnungsweg erteilt wird.
Wir wollen es uns dabei als Opposition aber nicht so einfach machen und allen alles versprechen, sondern wir möchten einen Kompromiss zwischen den divergierenden Interessen, die die bisherige Anhörung ergeben hat, erarbeiten. Es macht z. B. aus unserer Sicht keinen Sinn, dieses Landesgesetz vor der nächsten Revision des Regionalisierungsgesetzes auf Bundesebene, die schon 2007 ansteht, zum Anlass zu nehmen, um erneut über eventuell ungerechte oder fehlerhafte Verkehrsleistungsberechnungen zu verhandeln. Ich meine, wir haben bis 2007 Zeit, bis auf Bundesebene wieder ein Schnitt gemacht wird. Insofern müssen wir jetzt nicht nachsteuern.
Ebenso stützen wir - trotz der Kritik - den Vorschlag der Landesregierung in § 7 Abs. 4, nur ein Drittel von frei werdenden Mitteln bei abbestellten Leistungen an die Aufgabenträger fallen zu lassen. Irgendein Anreiz muss ja bleiben. Wenn Leistungen abgebaut werden, die keinen Sinn machen, muss es für die Landesnahverkehrsgesellschaft einen neuen Spielraum geben. Unserer Ansicht nach ist die Position der Landesregierung in dieser Hinsicht richtig. Es kann nicht angehen, dass das gesamte Geld den Aufgabenträgern zufällt, wie es von ihnen gefordert wird.
Nachbesserungsbedarf sehen wir aber in § 7 Abs. 6 des Gesetzentwurfs. Im Streit zwischen Land und Aufgabenträgern um den direkt weitergeleiteten Anteil aus den Regionalisierungsmitteln regen wir einen Kompromiss in Höhe der Hälfte der Differenz zwischen den 7,5 %, wie sie im Gesetzentwurf angeboten werden, und den geforderten 12,5 % an. Zugleich erscheint es uns aber auch notwendig - das hat der Kollege Will gerade ausgeführt -, bei den bisher bereits mit einem Anteil von 25 % an der Regionalisierung selbst für die Finanzierung verantwortlichen Verkehrsverbünden Braunschweig und Hannover für die bisher noch zentral bezuschussten unterlassenen Investitionen, Mehrbedarfe und ergänzenden Busverkehre im Straßenverkehr ebenfalls einen angemessenen Aufschlag im Zuge der Neuordnung vorzusehen. Es kann nicht angehen, dass sie bei gekürztem Landesanteil in Gänze allein verantwortlich sind,
Alles Weitere besprechen wir am besten nach der Anhörung. Ich hoffe auf Ihre Unterstützung, dass wir eine Anhörung im Ausschuss durchführen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Damen, meine Herren! Mit der Novellierung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes legt uns die Landesregierung eine solide Umsetzung von Bundes- in Landesrecht vor. Dabei weicht sie allerdings ein wenig von ihrem Grundsatz ab, Vorgaben nur 1 : 1 umzusetzen.
Sie weicht aber mit gutem Grund ab, indem sie das Gesetz um neue Elemente ergänzt, die den Kommunen mehr Möglichkeiten geben, ihren Personennahverkehr selbst zu gestalten. Mit der Pauschalförderung erhalten sie die Möglichkeit, dort zu investieren, wo sie einen großen Bedarf sehen. Dass sich die Landkreise beklagen, sie erhielten hierfür zu wenig Geld vom Land, ist verständlich, aber das ist in Zeiten knapper Kassen unvermeidlich. Mehr Mittel für die Pauschalförderung hätten zu Einschnitten bei anderen wichtigen Investitionen wie dem Bahnhofsprogramm oder bei der Anschaffung moderner Züge geführt.
Meine Damen und Herren, die Kommunen sind dringend auf diese Mittel angewiesen. Daher ist es wichtig, Herr Hagenah, dass wir den Gesetzentwurf schnell behandeln, damit das Gesetz rechtzeitig zum 1. Januar 2005 in Kraft treten kann; denn sonst belasten wir die Kommunen unnötig hart.
Das Gesetz schafft auch Klarheit in einigen anderen Bereichen. Sie wissen, es gab stets drei Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs. Das ist zum einen der Zweckverband Großraum Braunschweig, dann die Region Hannover sowie
die LNVG. Dieser Zustand wird mit dem Gesetz offiziell festgeschrieben. Ich halte das für vernünftig so. Auch dass die Landesnahverkehrsgesellschaft als zentrale Trägerin die Aufgaben des Landes für die Finanzierung im ÖNPV wahrnimmt, war de facto schon vorher so, wird jetzt aber im Gesetz verankert. Damit wird noch einmal die wichtige Rolle der LNVG betont, die seit vielen Jahren - ich betone: seit vielen Jahren - erfolgreich den Schienenverkehr in Niedersachsen organisiert. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der ersten Beratung. Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Federführend zuständig soll der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sein, die Mitberatung soll im Ausschuss für Inneres und Sport, im Ausschuss für Haushalt und Finanzen sowie im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen erfolgen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Dann wird so verfahren.
Meine Damen und Herren, wir sind für heute am Ende der Beratungen. Für morgen möchte ich Ihnen sagen, dass der Tagesordnungspunkt 14 nach dem Tagesordnungspunkt 16 beraten wird, wobei der Antrag unter Tagesordnungspunkt 16 direkt in die Ausschüsse überwiesen werden soll.
Ich möchte noch auf die beiden Parlamentarischen Abende aufmerksam machen, zum Ersten den Parlamentarischen Abend der Allgemeinen Ortskrankenkasse Niedersachen und zum Zweiten den Empfang des Katholischen Büros.