Protokoll der Sitzung vom 27.10.2004

Ich komme nun zu den einzelnen Punkten Ihrer Reform. Sie bleiben auf halbem Wege stehen. Ich möchte zu drei Stichworten etwas sagen, nämlich zu der Folge der Auflösung der Bezirksregierungen, zu den Widerspruchsverfahren und schließlich zu den Regierungsvertretungen.

Unser Ausgangspunkt im Frühjahr 2003 war: Die Bezirksregierungen kann man auflösen, wenn man diese Auflösung mit einer Kreis- und Gebietsreform kombiniert; denn die Übertragung von Aufgaben

auf die kommunale Ebene verlangt nach einer Stärkung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Ebene. Aber wenn man diesen Weg einer Kreisreform nicht gehen will, dann muss man entweder die Mittelbehörden verstärken oder aber das Risiko in Kauf nehmen - das hat auch der von Ihnen gern zitierte Professor Hesse in der Anhörung und auch an anderer Stelle artikuliert -, dass die Geschichte nicht rund wird.

Sie sind zwar den Weg der Auflösung der Mittelbehörden gegangen, haben aber nicht den zweiten Schritt gemacht, obwohl in dieses Thema Bewegung kommt. Das müssen Sie doch auch wahrnehmen. Sie, Herr Schünemann, sprechen von „künstlichen Großkreisen“, die Sie nicht wollen. Aber schauen Sie nach Lüchow-Dannenberg, auch wenn die Vorschläge dort im Detail etwas anders aussehen! Dazu sagen Sie lediglich, das ist ein vernachlässigbarer Sonderfall.

Vielleicht haben Sie ja auch den Artikel aus der HAZ vom 30. September zur Kenntnis genommen, in dem mehrere Landräte zitiert werden, die sich für eine Kreisreform in Niedersachsen ausgesprochen haben. Am präzisesten hat das Landrat Kopischke aus dem Landkreis Goslar gesagt, aber auch der Landrat des Landkreises Holzminden und die Kämmerer anderer Landkreise haben dies gesagt.

Daran zeigt sich, dieses Thema kommt jetzt von der kommunalen Ebene her in Bewegung. Deshalb sollten Sie jetzt allmählich aufhören, an dieser Stelle weiter ein Tabu zu pflegen, und sich mit uns gemeinsam in Richtung Vorbereitung einer Kreisreform etwa im Jahr 2008 bewegen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich komme jetzt zum Thema Widerspruchsverfahren. Wir haben im Innenausschuss einen Änderungsantrag eingebracht, der folgende Punkte umfasste: Erstens wollten wir die Dauer der Experimentierphase von fünf auf zwei Jahre verkürzen. Zweitens wollten wir den Katalog der Rechtsgebiete, in denen Widerspruchsverfahren möglich sein sollen, ausdehnen. Zurzeit umfasst dieser Katalog 119 Rechtsgebiete. Die Bezirksregierungen haben im Jahr 2003 mehr als 11 000 Widersprüche bearbeitet. Sie schlagen vor, von diesen 119 Rechtsgebieten noch 14 übrig zu lassen. Wir haben vorgeschlagen, von diesen 119 Rechtsgebieten 26 übrig zu lassen. Schaut man sich Ihren Katalog der Rechtgebiete, in denen auch künftig

Widersprüche möglich sein sollen, an, stellt man fest, dass Sie Ihre Auswahl nicht nach dem Gesichtspunkt der Effizienz, sondern nach den Interessen Ihrer Klientel getroffen haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich kann Ihnen dies am Beispiel des Bodenschutzes konkret belegen. Im Bereich des Bodenschutzes hat es im Jahr 2003 sieben Widersprüche gegeben. Einem Widerspruch wurde abgeholfen. Die internen Kosten für die Bearbeitung dieser sieben Widersprüche beliefen sich auf 25 700 Euro. Dem standen Gebühreneinnahmen in Höhe von 1 200 Euro gegenüber. Wenn man sparen will und damit die Abschaffung der Widerspruchsverfahren begründen will, an der Stelle aber nicht eingreift, dann kann die Schlussfolgerung nur heißen: Wenn die Unternehmerverbände Laut geben, pariert diese Landesregierung.

(Beifall bei der CDU)

Nun zum Stichwort „Bürger- und Kundenfreundlichkeit“: Das Thema Widerspruchsverfahren ist ein Thema, bei dem eine relativ große Öffentlichkeit die Folgen der Verwaltungsreform wahrnehmen wird. Vom Frühjahr 2005 an werden immer mehr Leute feststellen, dass sie kein Widerspruchsrecht mehr haben, sondern dass sie, wenn sie sich gegen einen Bescheid wehren wollen, zum Verwaltungsgericht gehen und wesentlich höhere Kosten erstatten müssen. Außerdem werden sie feststellen, dass die Entscheidungen länger auf sich warten lassen.

Eine letzte Bemerkung zu den Regierungsvertretungen: Für meine Begriffe bleibt das, was wir Ihnen zwischenzeitlich einmal als Mahnung und Korrekturempfehlung in Form des Schildes „Grüßaugust-Behörden“ überreicht hatten, leider richtig. Nachdem Sie den Sachverständigenvorschlägen zur Erweiterung der Vollzugskompetenzen nicht gefolgt sind, und nachdem sie auch die Bündelung durch diese Einrichtungen nicht wollen, sondern sie als reine Bürogemeinschaft der Landesregierung organisieren, ist unsere Quintessenz: Das sind „Grüßaugust-Behörden“, und das bleiben „Grüßaugust-Behörden“. Aber Sie können immer noch nachjustieren. Wir wären Ihnen behilflich, wenn Sie es wünschen. - Schönen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nächster Redner ist Herr Bartling von der SPDFraktion. Er hat noch eine Restredezeit von 2:50 Minuten.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Herrn Bode bitten, sich nicht mit fremden Federn zu schmücken. Herr Bode, der Spruch von Galileo, den Sie erwähnt haben, stand vor drei oder vier Jahren auf einer Broschüre des niedersächsischen Innenministeriums.

(Bernd Althusmann [CDU]:Gab es die Broschüre schon vor Galileo?)

Diese Broschüre wurde von der Verwaltungsmodernisierung herausgegeben. In dieser Broschüre stand übrigens auch, was wir gemacht haben. Ich will Ihnen zwei Elemente daraus noch einmal darbieten: Von 1994 von 2003 haben wir 12 600 Stellen abgebaut

(Bernd Althusmann [CDU]: Falsch!)

und - Frau Ross-Luttmann, das sollten Sie sich auf der Zunge zergehen lassen - 5 000 Verordnungen und Richtlinien abgeschafft. Ich möchte gern einmal wissen, wie viele heute abgeschafft werden. Ich sehe nicht besonders viele.

(Monika Wörmer-Zimmermann [SPD]: 1 700!)

So viel zur Vergangenheit, die ich eigentlich nur genutzt habe, um noch einmal auf eines hinzuweisen: Aus meiner Sicht wird hier doch viel Dampf geplaudert, wenn es darum geht, was Herr Hesse als Gutachter gesagt hat. Auch der Herr Ministerpräsident zieht ja durch die Lande und nimmt Herrn Hesse als Kronzeugen für diese „mutige Tat“. Dieses Wort hat Herr Hesse in der Tat bei der Anhörung benutzt. Sie verschweigen aber immer, dass er auch gesagt hat: „Das kann nur der erste Schritt sein; dem muss zwingend eine Kreisreform folgen.“

(Zuruf von der CDU: Das hat er nicht gesagt!)

Meine Damen und Herren, mit der von Ihnen betriebenen Abschaffung der Bezirksregierungen setzen Sie die Axt an die Wurzeln unserer Landkreise.

(Beifall bei der SPD - Bernd Althus- mann [CDU]: Dann können wir ja in Ihrem Kreis anfangen!)

Hier ist eben gesagt worden, die Forderung käme von der kommunalen Ebene. Das mag in einigen Kreisen auch der Fall sein. Ich kenne jedoch einige Landräte, die nicht einmal eine Diskussion über ihre Landkreise zulassen würden. Aber, meine Damen und Herren, die Fakten, die eine solche Entwicklung in Gang bringen, haben Sie mit der Abschaffung der Bezirksregierungen geschaffen, und das ist ein entscheidender Fehler dieser Reform.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen bei jedem Gesetzentwurf zunächst über die Änderungsempfehlungen des Ausschusses ab. Dann kommen wir zur Schlussabstimmung über das jeweilige Gesetz. Auf die einzelnen Schlussabstimmungen folgen weitere Abstimmungen.

Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 3 a, der Drucksache 1121. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Die Änderungsempfehlung ist beschlossen.

Artikel 2. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Die Änderungsempfehlung ist beschlossen.

Artikel 3. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte ihr zustimmen? - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Die Änderungsempfehlung ist beschlossen.

Artikel 4. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Die Änderungsempfehlung ist beschlossen.

Artikel 5. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Ge

genstimmen! - Stimmenthaltungen? - Die Änderungsempfehlung ist beschlossen.

Artikel 6. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Die Änderungsempfehlung ist beschlossen.

Artikel 7. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Die Änderungsempfehlung ist beschlossen.

Artikel 8. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Die Änderungsempfehlung ist beschlossen.

Artikel 9. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Die Änderungsempfehlung ist beschlossen.

Artikel 10. - Unverändert.

Artikel 11. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Die Änderungsempfehlung ist beschlossen.

Artikel 12. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Die Änderungsempfehlung ist beschlossen.

Artikel 13. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Die Änderungsempfehlung ist beschlossen.

Artikel 14. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Die Änderungsempfehlung ist beschlossen.

Artikel 15. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Die Änderungsempfehlung ist beschlossen.

Artikel 16. - Unverändert.

Artikel 17. - Unverändert.

Artikel 18. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Die Änderungsempfehlung ist beschlossen.

Artikel 19. - Unverändert.