Der Förderwettbewerb des niedersächsischen Kultusministeriums „Regionen des Lernens Berufsbildende Schule als Leitstelle eines regionalen Qualifizierungsnetzwerks“ hat die Empfehlung „Regionen des Lernens - Förderung regionaler Bildungskonferenzen“ des niedersächsischen Bildungsrates vom August 2000 aufgegriffen. Ziel des Projektes ist es, die Lernkompetenz und die Lernergebnisse der Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereiches I, insbesondere der lernschwächeren Schülerinnen und Schüler, zu verbessern. Im November 2001 sind zehn „Regionen des Lernens“ eingerichtet worden, die für insgesamt drei Jahre mit ca. 3,8 Millionen Euro gefördert werden. Im Bersenbrücker Kreisblatt vom 11. September 2004 erklärte der schulpolitische Sprecher der FDPLandtagsfraktion, Hans Werner Schwarz: „Die Region des Lernens leistet ausgezeichnete Arbeit. Sie soll fortgesetzt werden - dafür werde ich mich einsetzen und mit Kultusminister Busemann die Wege erörtern.“
Der Förderwettbewerb „Region des Lernens - Berufsbildende Schule als Leitstelle eines regionalen Qualifizierungsnetzwerks“ wurde im März 2001 ausgeschrieben. Er hatte das Ziel, die Lernkompetenz und die Lernergebnisse der Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs I zu verbessern, um insbesondere lernschwächere Schülerinnen und Schüler in den Stand zu versetzen, eine Berufsausbildung erfolgreich zu absolvieren. Die Vorgängerregierung hatte in der Ausschreibung vorgegeben, „dass die Netzwerkarbeit nach Ablauf
des Förderzeitraums ohne weitere Landeszuwendungen fortgesetzt werden kann“. Ausdrücklich wurde in dem entsprechenden Erlass vom 30. November 2001 festgelegt: „Eine Anschlussförderung ist nicht vorgesehen.“
Nach Regierungsübernahme haben die neue Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen einen schulpolitischen Schwerpunkt auf die Förderung insbesondere lernschwächerer Schülerinnen und Schüler gelegt. Dabei wird nicht auf Einzelmaßnahmen gesetzt, sondern auf ein schlüssiges Gesamtkonzept. Deshalb wurde die Hauptschule konsequent auf die berufliche Bildung ausgerichtet: Der Bildungsgang wurde um zwei Schuljahre verlängert. Die Pflichtstundenzahl wurde erhöht, die Stundenanteile in den Kernfächern Deutsch und Mathematik wurden heraufgesetzt. Die Klassenobergrenze wurde von 28 auf 26 Schüler gesenkt. Die Hauptschulen werden bei der Einrichtung von Ganztagsschulen bevorzugt berücksichtigt. Der beruflichen Orientierung dienen im 8. und 9. Schuljahrgang 60 bis 80 „Betriebstage“. Diese Reformen der Hauptschule werden die Ausbildungsfähigkeit gerade der lernschwächeren Schülerinnen und Schüler deutlich verbessern. Die bei dem Förderwettbewerb gemachten Erfahrungen liefern hierfür einen weiteren guten Baustein. Viele zukunftsweisende Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit und gleichzeitig der Schulqualität sind zwischen den verschiedenen Schulformen und mit außerschulischen Partnern in den Regionen des Lernens vereinbart worden. Die guten Erfahrungen gilt es zu nutzen.
Zu 1: Das Projekt hat gute Ergebnisse erbracht, die eine nachhaltige regionale Entwicklung erwarten lassen. Natürlich konnten die Kreativität und die gemeinsamen Anstrengungen der Schulen und ihrer Partner nicht alle Probleme lösen, die im Hinblick auf die Ausbildungsfähigkeit gerade der lernschwächeren Schülerinnen und Schüler bestehen. Es ist jedoch gelungen, die Frage der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern gerade im Hinblick auf ihre Berufs- und Ausbildungsfähigkeit verstärkt in den Blick zu nehmen und eine Vielfalt an Vorschlägen für eine bessere Vorbereitung auf das Berufsleben zu entwickeln.
nach dem Erhalt der geschaffenen Strukturen stellt sich in allen Regionen. Sie ist letztlich abhängig von dem Interesse an einer Weiterführung des Netzwerks in eigener Verantwortung. Einige Regionen haben bereits entsprechende Maßnahmen eingeleitet: Landkreis Osterholz, Landkreis Wesermarsch, Landkreis Holzminden, Osnabrücker Nordkreis, Landkreis Emsland.
Darüber hinaus wird derzeitig geprüft, wie in den bestehenden „Regionen des Lernens“ und darüber hinaus die Kooperation von allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen nachhaltig intensiviert werden kann.
Die im Projekt gemachten Erfahrungen gehen nicht verloren. Sie werden weitergegeben, damit andere in ihrer Arbeit davon profitieren können. Die Homepage des Projekts wird von der BBS Bersenbrück weitergeführt. Die erfolgreichen Projekte und Produkte werden dort eingestellt, und es sind jeweils Ansprechpartner benannt, die weitere Auskunft erteilen können. Der Abschlussbericht des Projekts wird dort nachzulesen sein.
Atomkraftwerke und andere kerntechnische Anlagen in Deutschland sind nach wie vor unzureichend gegen einen gezielten terroristischen Flugzeugangriff geschützt. Als mögliche Schutzmaßnahmen wurden seitens der Energiewirtschaft bisher hauptsächlich Tarnung durch künstlich aufgestellte Nebelwände, aber auch die Errichtung von Bauwerken, militärische Maßnahmen oder ein verbesserter Brandschutz vorgeschlagen. Laut Pressemeldungen haben die deutschen AKW-Betreiber bereits Vernebelungssysteme beim Rüstungskonzern Rheinmetall bestellt. Einer Studie der Umweltorganisation Greenpeace zufolge ist es jedoch mehr als zweifelhaft, ob mit dieser Technik, die ursprünglich für bewegliche Objekte wie Schiffe oder Panzer entwickelt wurde, auch der Schutz von Atomkraftwerken im Fall eines Angriffs mit Verkehrsflugzeugen gewährleistet ist.
der Brennelementefabrik Lingen bei der niedersächsischen Atomaufsicht zum Schutz ihrer Anlagen im Fall eines terroristischen Angriffs beantragt?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die beantragten Schutzkonzepte hinsichtlich ihrer Möglichkeiten, Grenzen und Risiken?
Die Fragestellung war bereits Thema mehrerer Anfragen und zuletzt des Entschließungsantrages der Grünen in der Landtagsdrucksache 15/839 vom 2. März 2004.
Die zu den Beratungen des Entschließungsantrages von meinem Hause dargelegten Sachverhalte - teils in vertraulichen Sitzungen des Umweltausschusses wegen der besonderen Geheimhaltungsbedürftigkeit - gelten unverändert fort. Die jetzt gestellten Fragen wurden dabei bereits im Detail behandelt. Es wurde auch bereits mehrfach auf den bestehenden Grundschutz deutscher Kernkraftwerke gegen einen forcierten Absturz von Verkehrsflugzeugen hingewiesen, der durch weitere Maßnahmen erhöht werden soll. Von einem unzureichenden Schutz kann deshalb auch derzeit nicht ausgegangen werden. Um potenziellen Terroristen keine Handlungsanleitungen in die Hände zu spielen, verbietet sich eine öffentliche Diskussion der weiteren in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen. Auf die vertraulichen Sitzungen des Landtagsumweltausschusses wird nochmals verwiesen.
Zu 1: Die Betreiberinnen der Kernkraftwerke haben ein Paket von Maßnahmen beantragt, das Anlagensicherungs- und ergänzende Brandschutzmaßnahmen umfasst. Es wurde auf der Grundlage einer vom Bundesumweltministerium in Auftrag gegebenen Studie entwickelt und soll den bundeseinheitlichen Anforderungen genügen. Für die Brennelementfabrik Lingen, für die es derzeit keine bundesweiten Anforderungen gibt, stellt das Umweltministerium hierzu Betrachtungen an. Die Darstellung der Maßnahmen im Einzelnen verbietet sich an dieser Stelle aufgrund der Schutzbedürftigkeit dieser Angaben. Das Umweltministerium hat über diese Maßnahmen in den vertraulichen Sitzungen des Umweltausschusses umfassend berichtet.
Zu 2: Die in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen werden zurzeit geprüft und lassen eine weitere Erhöhung des Schutzes vor derartigen terroristischen Angriffen erwarten.
Zu 3: Das Umweltministerium setzt sich dafür ein, das Paket rasch umzusetzen. Die Darstellung näherer Einzelheiten verbietet sich aus Gründen der ergebnisoffen durchzuführenden Prüfungen sowie der Schutzbedürftigkeit dieser Angaben.
Die PISA-Studie hat uns gezeigt, dass unsere Kinder auch in Niedersachsen in den Schulen zu wenig das selbst organisierte Lernen lernen. Konsens der Kultusminister aller Bundesländer ist deshalb, die Qualität der Schulen u. a. durch die Weiterbildung der Lehrkräfte zu verbessern.
Aus diesem Grund wurden die Schulen aufgefordert, sich an dem Programm der pädagogischen Schulentwicklung nach Dr. Klippert zu beteiligen. Dieses Programm, das eine zweijährige Lehrerqualifizierung mithilfe von über 30 in Niedersachsen ausgebildeten Trainerinnen und Trainern beinhaltet, setzt ein großes Engagement und viel Vorarbeit der beantragenden Schulen voraus.
Zahlreiche Schulen haben folglich ihr Interesse an einer langfristig angelegten schulinternen Qualitätsentwicklung bekundet und Anträge zur Teilnahme gestellt. Sie haben bereits durch den notwendigen Aufbau von Teamstrukturen und Lehrerqualifizierung die Vorbereitungen für die pädagogische Schulentwicklung getroffen.
Nun hat das Kultusministerium den Einsatz dieser Trainerinnen und Trainer für Unterrichtsentwicklung so beschränkt, dass die Schulen die nächsten Schritte für die notwendige und von allen geforderte Qualitätsentwicklung nicht tun können.
Der CDU-Landtagsabgeordnete Klare räumte in einem Artikel der Braunschweiger Zeitung vom 10. September 2004 ein, „die Probleme der Einrichtungen, die starten wollten, nicht gesehen zu haben.“
2. Ist es richtig, dass diese Schulen ihre langfristig vorbereitete PSE-Fortbildung in diesem Schuljahr nicht durchführen dürfen?
3. Wie plant die Landesregierung mit den ausgebildeten Trainerinnen und Trainern umzugehen, die von Professor Dr. Klippert für die Fortbildung in den Schulen ausgebildet wurden?
Die Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für die Pädagogische Schulentwicklung nach dem Konzept von Dr. Klippert wurde von der vorherigen Landesregierung im Rahmen der für die Dauer von jeweils drei Jahren angelegten Projekte „Qualitätsentwicklung in Netzwerken“ und „Region des Lernens“ veranlasst. Ziel war es, sie zunächst nur in den Schulen dieser Projekte einzusetzen, um den Projektauftrag der Verbesserung von Unterricht und Erziehung zu unterstützen. Das Projektziel der Unterrichtsentwicklung wurde für das Projekt „Region des Lernens“ mit Erlass vom 30. November 2001 und für das Projekt „Qualitätsentwicklung in Netzwerken“ mit Erlass vom 1. Februar 2002 festgelegt. Wie in diesen Erlassen vorgesehen, laufen die Projekte im Oktober dieses Jahres bzw. im Januar 2005 aus. Bei der Entscheidung über den Einsatz der Trainerinnen und Trainer wurde berücksichtigt, dass besonders die Schulen der Qualitätsnetzwerke schon während der Projektlaufzeit ihre Erfahrungen mit benachbarten Schulen ausgetauscht haben. Einige dieser Schulen haben bereits Vereinbarungen mit den Trainerinnen und Trainern zur Pädagogischen Schulentwicklung getroffen.