Protokoll der Sitzung vom 29.10.2004

Die Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für die Pädagogische Schulentwicklung nach dem Konzept von Dr. Klippert wurde von der vorherigen Landesregierung im Rahmen der für die Dauer von jeweils drei Jahren angelegten Projekte „Qualitätsentwicklung in Netzwerken“ und „Region des Lernens“ veranlasst. Ziel war es, sie zunächst nur in den Schulen dieser Projekte einzusetzen, um den Projektauftrag der Verbesserung von Unterricht und Erziehung zu unterstützen. Das Projektziel der Unterrichtsentwicklung wurde für das Projekt „Region des Lernens“ mit Erlass vom 30. November 2001 und für das Projekt „Qualitätsentwicklung in Netzwerken“ mit Erlass vom 1. Februar 2002 festgelegt. Wie in diesen Erlassen vorgesehen, laufen die Projekte im Oktober dieses Jahres bzw. im Januar 2005 aus. Bei der Entscheidung über den Einsatz der Trainerinnen und Trainer wurde berücksichtigt, dass besonders die Schulen der Qualitätsnetzwerke schon während der Projektlaufzeit ihre Erfahrungen mit benachbarten Schulen ausgetauscht haben. Einige dieser Schulen haben bereits Vereinbarungen mit den Trainerinnen und Trainern zur Pädagogischen Schulentwicklung getroffen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Unter Berücksichtigung der Langfristigkeit des Lehrertrainings nach dem Konzept von Dr. Klippert wurde den Schulen Gelegenheit gegeben, die begonnenen Maßnahmen sinnvoll zu Ende zu führen, auch über das Ende der Projekte hinaus. Dies wurde den Bezirksregierungen mit Erlass vom 27. Juli 2004 mitgeteilt.

Zu 2: Nein.

Zu 3: Im Zusammenhang mit der Schulverwaltungsreform wird auch über die künftige Struktur des Unterstützungssystems für die schulische Qualitätsentwicklung entschieden werden. Ziel ist ein effizientes Unterstützungssystem, das dem Bedarf der Schulen insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung zur eigenverantwortlichen Schule gerecht wird. An einem Gesamtkonzept wird der

zeitig mit Hochdruck gearbeitet. In dieser Phase ist eine abschließende Entscheidung über Einzelmaßnahmen nicht geboten. Die Erfahrungen mit der Ausbildung von Trainerinnen und Trainern nach dem Konzept von Dr. Klippert werden jedoch bei der Entwicklung des Gesamtkonzepts berücksichtigt. Die bereits ausgebildeten Trainerinnen und Trainer können schon jetzt ihre erworbenen neuen Kompetenzen nutzbringend an ihren Schulen anwenden.

Anlage 4

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 8 des Abg. Volker Brockmann (SPD)

Berücksichtigung von kommunalen Wünschen bei der Ausweisung von FFH-Gebieten?

In der Vergangenheit hat es bei der Ausweisung von Schutzgebieten nach der FaunaFlora-Habitat-Richtlinie der EU (FFH-RL) eher das Problem gegeben, dass die nach rein fachlichen Kriterien ausgewählten Gebiete nicht mit den Interessen der jeweils betroffenen Kommune übereinstimmten.

Letztlich musste das Land über die zu meldenden Gebiete entscheiden und einen Ausgleich zwischen den Anforderungen der FFH-Richtlinie und den Interessen der Kommunen finden. Entsprechend den Vorgaben der FFH-RL dürfen rein wirtschaftliche Interessen eine Meldung nicht verhindern.

Für die nun anstehende - abschließende Nachmeldung von FFH-Gebieten, die bis Herbst 2004 vollzogen sein soll, hat die Landesregierung ausdrücklich betont, den Wünschen und Interessen der Kommunen besondere Beachtung zu schenken.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Ausweislich des besonderen Wunsches aller betroffenen Kommunen soll das Gebiet des Wesergebirges und des Süntels, obwohl bereits als Naturschutz-, Landschaftsschutzgebiet und Naturpark in seiner naturschutzfachlichen Bedeutung gewürdigt, nicht als zusammenhängendes FFH-Gebiet gemeldet werden. Warum?

2. Sieht die Landesregierung einen Konflikt zwischen der Ausweisung des Gebietes Wesergebirge und des Süntels als FFH-Gebiet und den dort geplanten weiteren Abbaugebieten für Hartgestein?

3. Aus welchen Gründen sind die sowohl von den Kommunen als auch von den Naturschutzverbänden und der Aktionsgemeinschaft We

serbergland vorgeschlagenen Gebiete bisher nicht berücksichtigt worden, obwohl sie offensichtlich den fachlichen Ausweisungskriterien gemäß der FFH-RL entsprechen?

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (in Deutschland die Bundesländer) sind gemäß der FFH-Richtlinie verpflichtet, der Europäischen Kommission eine repräsentative Anzahl von FFH-Gebietsvorschlägen zu melden. Die Niedersächsische Landesregierung hatte bereits 172 Gebiete in zwei Tranchen (1997/1999) ausgewählt, die der Kommission übersandt wurden.

In wissenschaftlichen Seminaren auf EU-Ebene hat die Kommission die bisherigen FFH-Meldungen Deutschlands als unvollständig eingestuft und Nachforderungen an alle Bundesländer gerichtet. Zusammen mit den anderen Ländervertretern hat das Umweltministerium in einem bilateralen Fachgespräch mit der Kommission im Januar 2004 ein Nachmeldekonzept diskutiert. Die Ergebnisse dieses Fachgesprächs wurden in die 252 FFH-Nachmeldevorschläge eingearbeitet, die gemäß der Entscheidung der Landesregierung am 16. März 2004 in das öffentliche Beteiligungsverfahren gegeben wurden.

Richtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Landesregierung vor dem Beteiligungsverfahren betont hat, die Interessen und Wünsche der Kommunen in besonderem Maße beachten zu wollen. Zu beachten waren natürlich auch die Einwendungen und Anregungen von Vereinen, Verbänden, sonstigen Institutionen und Privatpersonen. Diese Vorgabe wurde seitens des Umweltministeriums, wo es aus fachlichen Gründen möglich war, umgesetzt.

Das FFH-Nachmeldeverfahren verfolgt ausschließlich das Ziel, die von der EU-Kommission festgestellten Meldedefizite zu beseitigen. Die von unterschiedlichen Seiten eingereichten Neu-, Erweiterungs- und Alternativvorschläge waren also dahin gehend zu überprüfen, ob eine Nachmeldung dieser Vorschläge zur Beseitigung vorhandener Meldedefizite erforderlich ist. Eine Nachmeldung von zusätzlichen Vorschlagsgebieten, die zwar für den Naturschutz von Bedeutung sind, deren Nachmeldung als FFH-Gebiet aber nicht zwingend für die Defizitbeseitigung erforderlich ist, konnte daher nicht in Betracht gezogen werden.

Es wird davon ausgegangen, dass die Meldeverpflichtungen Niedersachsens gemäß der FFHRichtlinie mit Ausnahme des marinen Bereichs

(12 sm-Zone) durch eine Meldung der von der Landesregierung am 5. Oktober 2004 beschlossenen Gebietsliste erfüllt werden und keine weiteren Meldungen erforderlich sind. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen des Abgeordneten Brockmann wie folgt: Zu 1: Das Gebiet, um das es hier geht, liegt in der so genannten kontinentalen biogeographischen Region. Die im Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen, die FFH-Relevanz besitzen (Wald- meister-Buchenwälder, Orchideen-Buchenwälder und Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation) sind bereits mit den ersten beiden FFH-Gebietsmeldungen ausreichend berücksichtigt worden. Für die kontinentale Region bestand insoweit kein Handlungsbedarf zur Beseitigung eines Meldedefizites mehr.

Zu 2: Im Bereich des Wesergebirges liegt der bereits gemeldete FFH-Gebietsvorschlag 112 „Süntel, Wesergebirge, Deister“. Für die dort einbezogenen Flächen wird ein Konflikt mit dem geplanten weiteren Abbau von Hartgestein ausgeschlossen. Da eine Meldung weiterer Flächen in diesem Raum seitens der Landesregierung nicht in Erwägung gezogen wurde, ist auch die Frage nach einem Konfliktpotenzial hinsichtlich zukünftigen Gesteinsabbaus nicht von Bedeutung gewesen. Im Übrigen gilt, dass die FFH-Gebietsvorschläge gemäß Artikel 4 der FFH-Richtlinie nach rein fachlichen Kriterien ausgewählt werden mussten. Belange der Rohstoffsicherung haben bei dieser Auswahl keine Rolle gespielt.

Zu 3: Ziel des FFH-Nachmeldeverfahrens war - wie oben bereits ausgeführt - die Beseitigung von Meldedefiziten. Das Land sieht sich nicht in der Verpflichtung, alle Lebensräume mit FFH-Relevanz flächendeckend zu melden, sondern hat eine repräsentative Auswahl getroffen. Vor diesem Hintergrund war die Meldung weiterer Flächen im Süntel und im Wesergebirge nicht erforderlich. Dementsprechend konnten die Vorschläge der betroffenen Kommunen, Naturschutzverbände und der Aktionsgemeinschaft Weserbergland in diesem Fall nicht aufgegriffen werden.

Anlage 5

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 9 des Abg. Ralf Briese (GRÜNE)

Versorgungsposten für die Landesvertretung Weser-Ems?

Die Nordwest-Zeitung berichtet am 21. September 2004 über die Besetzung der neuen Landesvertretung in Oldenburg. Danach soll der Stadtdirektor von Vechta, Helmut Gels, der Repräsentant der neuen Behörde werden. Gels hatte die innerparteiliche Abstimmung über die Bürgermeisterkandidatur in Vechta gegen ein anderes Parteimitglied verloren. Die NordwestZeitung vermutet in einem Kommentar, dass es sich bei der Entscheidung für Helmut Gels um einen klassischen Versorgungsposten mit parteipolitischem Hintergrund handelt. Dem Ansehen der neuen Landesvertretung wird damit Schaden zugefügt. Die Medien und auch Organisationen wie der Bund der Steuerzahler und Transparency International kritisieren immer wieder, dass wichtige Leitungsposten von Behörden nach parteipolitischer Zugehörigkeit vergeben werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Nach welchen Kriterien werden Bewerber für das Amt des Leiters der zukünftigen Landesvertretung Weser-Ems bewertet und eingestellt?

2. Gibt es weitere qualifizierte Bewerber ohne Parteibuch, die für das Amt infrage kommen?

3. Wird sich die Landesregierung doch noch für einen unabhängigen Bewerber entscheiden, um das Amt und das Ansehen des neuen Landesvertretungsleiters nicht zu beschädigen und um damit den Verdacht der Ämterpatronage zu entkräften?

Die Fragen 1 bis 3 beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 7. September 2004 die Einrichtung von vier Regierungsvertretungen

für die Region Braunschweig mit dem Standort in Braunschweig,

für die Region Hannover mit dem Standort in Nienburg (Weser),

für die Region Lüneburg mit dem Standort in Lüneburg und

für die Region Weser/Ems mit dem Standort in Oldenburg (Oldenburg).

mit Wirkung vom 1. Januar 2005 beschlossen. Die Einrichtung der Regierungsvertretungen ermöglicht eine unmittelbare Präsenz der Ministerien in der Fläche und erleichtert die Aufnahme regionsspezifischer Interessen und Anliegen. Die Leitziele, den

ländlichen Raum zu fördern und die Regionalentwicklung zu unterstützen, bestimmen die Zusammenarbeit in den Regierungsvertretungen. Mit den Regierungsvertretungen wird eine neue, in Deutschland bislang einzigartige Wahrnehmung ministerieller Aufgaben vor Ort eingeführt. Sie werden als Referate des Ministeriums für Inneres und Sport in der Referatsgruppe Regierungsvertretungen zusammengefasst. Durch die genannte Aufgaben- und Organisationsstruktur der Regierungsvertretungen kommen auf ihre jeweiligen Leitungen besondere Herausforderungen zu. Ihrer Verantwortung obliegt es, in Zeiten angespannter Haushaltslage die Regierungsvertretungen schnellstmöglich zu funktionsfähigen Einrichtungen aufzubauen, die der mit Kabinettsvorlage vom 6. September 2004 beschriebenen Zielsetzung gerecht werden.

Die Leitungsdienstposten werden durch das MI im Benehmen mit den Personal entsendenden Ressorts der Landesregierung zur Besetzung vorgeschlagen. Für den Aufbau der jeweiligen Regierungsvertretung sind zwischenzeitlich Aufbaustäbe gebildet und Planungsbeauftragte bestellt worden, die ausschließlich bewährte Mitarbeiter der Bezirksregierungen sind. Eine Entscheidung, wem die Leitung zukünftig obliegen wird, ist noch nicht getroffen worden. Mutmaßungen über mögliche in Betracht kommende Personen bewegen sich daher ausschließlich im Bereich der Spekulation und bedürfen keiner weiteren Kommentierung. Im Übrigen werden die zu gegebener Zeit zu treffenden Personalentscheidungen selbstverständlich im Rahmen geltenden Rechts erfolgen.

Anlage 6

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 10 des Abg. Dieter Möhrmann (SPD)

Polizeipräsenz im Landkreis Soltau-Fallingbostel nach der Polizeireform

Nach mir zugänglichen Informationen beträgt die Iststärke der Polizei im Landkreis SoltauFallingbostel zurzeit 276 Polizeibeamte. Die Iststärke am 1. Mai 1999 betrug 277 Kräfte. Als Zielzahl wurde 1999 für den Landkreis 285 Beamtinnen und Beamte genannt.

Nach einer Meldung der Celleschen Zeitung vom 18. September 2004 waren in Celle bisher 13 Beamte für den Landkreis Soltau-Fallingbostel tätig. Dies wird nach der Polizeireform nicht mehr so sein.

Als neue Zielzahl wird nun für Soltau-Fallingbostel nach Umsetzung der Polizeireform 287 Polizistinnen und Polizisten genannt, die wohl auch die aus Celle abgezogenen Aufgaben der 13 Beamten, die bisher für Soltau-Fallingbostel tätig waren, übernehmen müssen.