Im Landkreis Lüneburg - das ist Ihr eigener Wahlkreis - schimpft man darüber, dass der Landkreis dreigeteilt wird. Sie haben gerade erklärt, das sei nach Möglichkeit eingehalten worden. Ich will auch an den Kreis Schaumburg und an den Landkreis Osterholz erinnern. Zu beiden Kreisen haben sich Kolleginnen bzw. Kollegen bereits geäußert.
Selbst im Landkreis Grafschaft Bentheim hat der Kreistag mit Mehrheit - da haben nicht wir die Mehrheit, sondern Sie - Ihre Vorschläge abgelehnt.
Schließlich war ich ganz überrascht, dass Herr Lehmann am Ende noch sagte: „Ich habe mich jetzt doch durchgerungen, ich mach‘ das mal mit Hannover-Mitte, und wir verändern das, was bisher vorgeschlagen wurde.“ Was lese ich dazu in der Neuen Presse?
„Freilich hatten die Freidemokraten einen Hintergedanken. Laut Gesetz sind die Regionswahlkreise identisch mit den Landtagswahlkreisen. Und da ist es der stadthannoverschen FDP
aufgefallen, dass sie mit einem bestimmten Modell statt bisher einen zwei Abgeordnete in die Regionsversammlung entsenden könnte.“
Meine Damen und Herren, ich nehme gerne zur Kenntnis, dass es parteipolitisch motivierte Überlegungen bei Ihnen natürlich nicht gegeben hat.
Meine Damen und Herren, ich möchte jetzt auch noch etwas in eigener Sache sagen. Mein Wahlkreis, der Wahlkreis Soltau, wird so verkleinert, dass er gerade noch über der Grenze dessen liegt, was vertretbar ist. Das hängt damit zusammen, dass Herr Ripke seinen Wahlkreis natürlich behalten möchte. Deshalb bekommt er eine von meinen Gemeinden dazu, und dann stimmt das wieder. Aber auch da haben parteipolitische Gesichtspunkte natürlich keine Rolle gespielt, sondern das wurde nur gemacht, weil es objektiv so sein musste.
Meine Damen und Herren, 25 % der neu geschnittenen Wahlkreise liegen schon jetzt 15 Prozentpunkte über oder unter dem Durchschnitt. Deswegen: Ich habe zwar Verständnis, dass Sie so handeln, wie Sie handeln. Aber tun Sie bitte nicht so, als ob Sie ganz andere Maßstäbe anlegen würden.
Herr Althusmann, Sie haben hier den Eindruck erweckt, wir hätten die Chance gehabt, bei der Neueinteilung der Wahlkreise mitzureden. In der Tat haben Sie uns aufgefordert, Vorschläge zu machen. Aber Sie haben nicht einen einzigen dieser Vorschläge - und diese Vorschläge hatten wirklich nur marginale Veränderungen zum Inhalt - umgesetzt.
(Beifall bei der SPD - Bernd Althus- mann [CDU]: Das stimmt doch gar nicht! In Hannover haben wir es doch geändert!)
Also nehmen Sie bei diesem Punkt den Mund nicht so voll, sondern sagen Sie klar und deutlich - so wie damals Herr Bartling -: Wir haben die Mehrheit, und deshalb bestimmen wir, wie die Wahlkreise geschnitten werden.
Frau Präsidentin, ich komme sofort zum Schluss. Herr Althusmann, ich gebe Ihnen Recht, dass wir über die Berechnung der Pensionen insbesondere für weibliche Abgeordnete - Stichwort Berücksichtigung von Erziehungszeiten - noch einmal nachdenken müssen.
Es scheint so zu sein, als ob bei dem, was wir jetzt vorgelegt haben, die doch sehr unterschiedlichen Erwerbsbiografien von Frauen und Männern zu Verwerfungen führen. Ich bin dankbar, dass Sie dazu bereit sind. Sonst hätten wir heute angeregt, sich damit zu beschäftigen.
Ich fasse zusammen: Was die Wahlkreiseinteilung angeht, sind wir natürlich ganz anderer Meinung und erkennen nicht, dass sie nach objektiven Maßstäben vollzogen wird. Ansonsten wird die Beratung zeigen, ob wir an der einen oder anderen Stelle noch zu Veränderungen kommen. Jedenfalls werden wir dem Gesamtpaket insgesamt zustimmen, aber die Wahlkreiseinteilung ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sprache schafft bekanntlich Bewusstsein. Deswegen richte ich meine Rede in besonderem Maße an die 34 % weiblichen Kolleginnen in diesem Hause, die in den Reden meiner Vorredner, wie es meistens so ist, lediglich als „Kollegen“, als „Bürger“ oder als „Abgeordnete“ vorgekommen sind.
Bereits im November und Dezember des vergangenen Jahres hat meine Fraktion zwei Entschließungsanträge vorgelegt, die Vorschläge zur Landtagsverkleinerung und zur Änderung der Abgeordnetenund Ministerinnenentschädigungen zum Thema hatten. Der eine war mit dem Titel „Auch Abgeordnete und Minister sollen einen Beitrag zur
Haushaltskonsolidierung leisten“ überschrieben. Wir fanden nämlich, dass die Sparmaßnahmen nicht nur bei den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, den Trägern sozialer Arbeit, den Hochschulen und kulturellen Einrichtungen, sondern auch bei uns selbst greifen sollten.
Wir sind sehr zufrieden damit, dass es in den Verhandlungen gelungen ist, den Großteil des Inhalts unserer damaligen Anträge umzusetzen. Dem Vorschlag der Diätenkommission folgend wird die Altersversorgung der Parlamentarierinnen auf eine lückenfüllende lineare Teilversorgung umgestellt, der Sockelbetrag nach acht Jahren entfällt, die jährliche Steigerungsrate wird von 3,5 % auf 2,5 % zurückgefahren, der so genannte Riester-Faktor wird 1 : 1 nachvollzogen und das Eintrittsalter heraufgesetzt. Damit zeigt dieses Parlament, dass es ihm mit der Abschaffung der überzogenen Altersversorgung von Parlamentarierinnen ernst ist.
Meine Damen und Herren, bei der Änderung des Ministergesetzes hätten wir uns etwas weitergehende Einschnitte gewünscht. Wir stellen aber fest, dass mit der Heraufsetzung des Eintrittsalters und der leichten Absenkung der Höhe der Versorgungsbezüge immerhin Schritte in die richtige Richtung im Sinne unserer Forderungen erfolgt sind.
Kommen wir nun zum Wahlgesetz, meine Damen und Herren. Wir wollten eine Landtagsverkleinerung auf 135 Abgeordnete, und wir wollten sie zur Landtagswahl 2008. Beide Forderungen unseres Antrages sind erfüllt, und das freut uns sehr.
Wenn man bedenkt, dass die Koalition erst unter Androhung einer Volksinitiative bereit war, ihrem eigenen damaligen Antrag zuzustimmen - den hatten wir ja quasi von Ihnen übernommen, und deswegen hatten wir auch mit großer Zustimmung gerechnet - bzw. zu der Einsicht gelangte, dass 2008 doch das bessere Datum ist,
Wir hätten es lieber gesehen, wenn die Anzahl der Direktmandate auf 80 statt auf 87 reduziert worden wäre. Dies hätte die Gefahr eines aufgeblähten Landtages durch Überhang- und Ausgleichsmandate bei einem ähnlichen Wahlergebnis wie 2003 - für wen auch immer - deutlich reduziert. Leider war dies mit den „Großen“ nicht verhandelbar, wie überhaupt die Änderung des Wahlgesetzes weniger konsensual erfolgte als die anderen Teile.
Im Zusammenhang mit der Neufestsetzung der Wahlkreise bleiben einige Meinungsunterschiede bestehen, die dazu führen, dass wir der Anlage zu § 10 in der vorgelegten Form nicht zustimmen können. Wir können nicht erkennen, dass bei der Neueinteilung der Wahlkreise durchgängig und einheitlich nachvollziehbaren Kriterien gefolgt worden wäre. Wahlkreise wurden beispielsweise gerne dort aufgegeben, wo die CDU-Kandidatin nicht mehr kandidieren will.
Das Kriterium der Anzahl der Wahlberechtigten wurde höchst selektiv verwendet. Der Landkreis Schaumburg z. B. erhält nach dem Vorschlag der CDU nur noch einen einzigen Wahlkreis, obwohl die Einwohnerzahl deutlich höher ist als z. B. in Nienburg oder Hameln-Pyrmont, die weiterhin zwei Wahlkreise behalten dürfen. In diesem Fall wird sogar der politische Landkreis wahlkreismäßig so aufgeteilt, dass er künftig drei Landkreisen angehören wird. Die Menschen vor Ort - übrigens auch Ihre eigenen Parteifreunde - verstehen nicht, dass gewachsene Strukturen derart zerschlagen werden.
In Hannover ist die Situation ähnlich. Ohne Rücksicht auf die gewachsene Mitte oder natürliche Grenzen wie den Maschsee oder die Eilenriede - es leuchtet eigentlich jedem Menschen ein, dass das sehr sinnvolle Grenzen sind - wurden hier Wahlkreise gebildet, deren Zuschnitte nur mit den wahltaktischen Erwägungen der CDU und - wie wir jetzt lesen können - auch der FDP zu rechtfertigen sind.
Ich würde mir sehr wünschen, wenn es im weiteren Verfahren hier noch zu einer Einigung kommen könnte. Wir bringen diesen Gesetzentwurf ja gemeinsam mit Ihnen ein, weil es insgesamt aus unserer Sicht in die richtige Richtung geht.
Ich möchte noch eine Anmerkung aus frauenpolitischer Sicht machen. Bei der Beschäftigung mit diesem Gesetz ist mir immer wieder aufgefallen, dass im Weltbild der damaligen Verfasser die Vorstellung, auch Frauen könnten dieses Parlament einst bevölkern, offenbar nicht wirklich vorkam. Ich habe deshalb darauf gedrungen, dass im Zuge der jetzt geplanten Änderung des Gesetzes die Formulierungen dahin gehend überarbeitet werden, dass Männer und Frauen gleichermaßen berücksichtigt werden.
Die Verwaltung hat mich aber davon überzeugt, dass dies in der Kürze der Zeit nicht möglich ist. Sie hat mir jedoch zugesagt, diese Änderung im Laufe des nächsten Jahres vorzunehmen. Meine Herren, ich verlasse mich darauf, dass dies erfolgt und dass dann auch die Abgeordnete im Gesetz vorkommen wird, die gegebenenfalls auch einen Witwer hinterlassen kann, der dann Versorgungsansprüche geltend machen kann.
Ebenso, meine Damen und Herren, müssen wir auch noch einmal darüber nachdenken, ob und in welcher Form Erziehungsleistungen von Frauen bei der Altersentschädigung berücksichtigt werden können. Wir werden dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dazu einen entsprechenden Auftrag erteilen. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als CDU/FDP-Koalition zeigen - in diesem Fall gemeinsam mit den beiden anderen Fraktionen Tatkraft im Umsetzen von Gesetzentwürfen, die dieses Land voranbringen. Ich möchte bei dem einhaken, was Kollege Möhrmann eben gesagt hat und was von der SPD gern kolportiert wird: Es sei gut, dass wir es gemacht hätten; das sei aber nur der Fall, weil die anderen gesagt hätten, es müsste