Protokoll der Sitzung vom 17.11.2004

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, wir verkleinern den Niedersächsischen Landtag von heute offiziell 155 Abgeordneten in 100 Wahlkreisen auf 135 Abgeordnete in 87 Wahlkreisen. Die tatsächliche Größe durch Überhang- und Ausgleichsmandate ist heute nicht zu ermitteln - wobei wir natürlich davon ausgehen, dass das Wahlergebnis von 2003 auch das Wahlergebnis von 2008 sein wird.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Sigmar Gabriel [SPD]: Noch besser!)

Aber das kann nur die Zukunft zeigen.

(Sigmar Gabriel [SPD]: Solange sich die Parteien verändern, haben wir nichts dagegen!)

- Sie wissen, dass sich auch bei den Parteien nicht viel verändern wird, lieber Herr Kollege.

Meine Damen und Herren, ich möchte nur deutlich machen: Niedersachsen hat nicht ganz dreimal so viele freigestellte Personalräte wie Abgeordnete des Niedersächsischen Landtages. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat 500 ehrenamtliche Kommunalpolitiker, die alle eine hervorragende Arbeit leisten - auch die Personalräte im Übrigen -, aber eben für 50 000 Einwohner. Dieses Landesparlament wird künftig mindestens 135 Abgeordnete haben und damit die Interessen von 8 Millionen Niedersachsen vertreten. Ich glaube, das darf an dieser Stelle auch einmal erwähnt werden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir haben uns im Prinzip von einem Grundsatz leiten lassen, nämlich der Frage, welche Größe ein Parlament in einem Flächenland wie Niedersachsen haben muss. Wir können nicht nur über bürgernahe Politiker sprechen, sondern wir müssen dabei auch handeln. Deswegen haben wir sehr deutlich gemacht: Wir wollen ein bürgernahes Landesparlament. Gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen - ob im ländlichen Raum oder in den Städten und Gemeinden unseres wunderbaren Landes - müssen die Abgeordneten für ihre Bürger da sein. Wir brauchen ein bürgernahes Parlament und kein bürgerfernes.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, mit der Verkleinerung auf 135 Abgeordnete in 87 Wahlkreisen versuchen wir, das bisherige Verhältnis zwischen Direkt- und Listenmandaten nicht zu verändern, sondern zu wahren und nach Möglichkeit auch Landkreisgrenzen und regionale Grenzen beizubehalten und gewachsene Strukturen zu beachten, auch wenn das im Einzelfall nicht überall gelungen ist. Ich möchte nur deutlich machen: Die von einem Ihrer Vertreter vorgeschlagene 50:50-Lösung bedeutet schon im Ansatz mehr Bürgerferne. Das wollen wir nicht.

Aber eines sollten wir immer bedenken - auch gegenüber den eigenen Fraktionskollegen muss das immer noch einmal deutlich unterstrichen werden -: Bei 38 Landkreisen in 87 Wahlkreisen wird es immer, wie auch in der Vergangenheit, dazu kommen, dass Wahlkreisgrenzen und Landkreisgrenzen nicht identisch sind.

Allen Beteiligten war von vornherein klar, dass es niemals einen Wahlkreiszuschnitt geben kann, hinter dem alle vier Fraktionen hier im Landtag tatsächlich stehen. Insofern war es in erster Linie Aufgabe der Regierungsfraktionen von CDU und FDP, einen Vorschlag auf den Tisch zu legen. Nur, wir haben im Gegensatz zur Wahlkreisreform 1999 und anderen Wahlkreisreformen hier in Niedersachsen die Oppositionsfraktionen rechtzeitig in die Entscheidungsfindung mit eingebunden und sie über das Geplante und Vorgeschlagene auch entsprechend informiert. Das war ja hier im Landesparlament nicht immer so. Meine Damen und Herren, ich könnte nun Herrn Bartling an seinem Geburtstag, nämlich am 4. September 1996, zitieren. Er ist nun leider nicht hier.

(Zuruf von der SPD: Er sitzt doch dort!)

- Er sitzt dort. Noch besser. Dort kann er ruhig sitzen bleiben. - Er sagte am 4. September 1996:

„... wenn wir 80 Wahlkreise durchsetzen würden. Da fragen Sie mal in Ihrer Fraktion. Die teilen wir nämlich so ein, wie es uns passt, mit 81 Leuten. Das ist doch klar. Das ist Realität...“

(Zuruf von der CDU: Hört, hört! - Die- ter Möhrmann [SPD]: Das machen Sie heute ganz anders, nicht?)

Meine Damen und Herren, lieber Herr Kollege Möhrmann, ich kann nur feststellen: Wir haben in weiten Teilen versucht, alle Argumente sehr wohl zu gewichten. Wir brauchen uns mitnichten den Vorwurf gefallen zu lassen, dass wir unser Augenmerk mit der parteipolitischen Brille z. B. rein auf die neun Direktwahlkreise der SPD in Niedersachsen gelenkt haben. Das Gegenteil ist der Fall.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, wir reduzieren die Versorgungsansprüche von Abgeordneten. Das vorliegende Modell orientiert sich dabei im Wesentlichen an dem Vorschlag der unabhängigen Diätenkommission. Wir werden eine Umstellung auf 2,5 % vom ersten Mandatsjahr an und auch die Abschaffung des Sockelbetrages vornehmen. Dieses System ist gerechter und einfacher. Bei einer durchschnittlichen Zugehörigkeit zum Parlament von rund 15 Jahren vermindert sich zukünftig der Versorgungsanspruch um rund 650 Euro monatlich und bei einer Höchstanwartschaft von 23 Jahren immerhin um fast 1 000 Euro monatlich.

Ich will deutlich sagen, dass wir die im Rahmen der Gesetzesberatung - auch jetzt im Vorfeld dieser Beratung am heutigen Tage - aufgekommene Diskussion zur Anrechnung von Erziehungszeiten in die Beratung mit einbeziehen müssen.

(Zustimmung von Ursula Körtner [CDU])

Wir werden versuchen, auch im Sinne der Frauen hier im Parlament, wenn es rechtlich möglich ist, eine entsprechende Lösung herbeizuführen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, es wird keine Diätenerhöhung geben. Im Ministergesetz wird, was die Mindestversorgungszeiten betrifft, eine entsprechende Absenkung vorgenommen. Die Höchstver

sorgung wird auf 71,75 % abgesenkt, die Witwenentschädigung von 60 auf 55 %. Wir haben in allen Fragen einen guten Mittelweg gefunden.

Zusammenfassend möchte ich feststellen: Mit der freiwilligen Absenkung der Fraktionskostenzuschüsse, bei denen wir uns inzwischen ebenfalls am untersten Ende der bundesweiten Skala befinden, mit der Verkleinerung des Parlaments, der Absenkung der Versorgungsbezüge, der Absenkung der Versorgungsansprüche von Abgeordneten und Ministern gehen alle Fraktionen dieses Parlaments, geht der Niedersächsische Landtag insgesamt einen für alle Bundesländer vorbildlichen Weg. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass trotz Detailkritik an Wahlkreiszuschnitten dieses Gesetzeswerk bis zum Ende durchtragen wird und dass dieses Landesparlament bereit und willens ist, den Weg harter Einschnitte für alle glaubwürdig mitzugehen. - Vielen Dank.

(Starker, anhaltender Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön. - Für die SPD-Fraktion spricht nun Herr Kollege Möhrmann. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den deutschen Parlamenten ist es wie in allen Parlamenten üblich, über das, was die Abgeordneten für ihre Arbeit im Parlament und im Wahlkreis bekommen, offen zu diskutieren - anders als über das jährliche Salär insbesondere von Managern, das ja oft geheim gehalten wird. Wir reden hier über ein Einkommen, das deutlich unter dem Niveau der Einkommen von Managern und sogar von Abteilungsleitern in großen Unternehmen liegt.

Meine Damen und Herren, anders als andere Länderparlamente - ich will nur Bayern, Baden-Württemberg und Hessen nennen, die ihre Abgeordnetengesetze gerade angepasst haben - sind wir erneut Vorreiter einer Entwicklung. Ich will daran erinnern, dass wir 1992/93 die Ersten waren, die den Pensionsanspruch beim Ausscheiden mit 55 Jahren abgeschafft und ihn auf das 65. Lebensjahr bzw. auf das 60. Lebensjahr - nach 13 Jahren, mit entsprechenden Einbußen - verändert haben. Diesen Weg gehen andere Länderparlamente in Deutschland erst jetzt, zehn Jahre später.

Es ist trotzdem ein gutes Zeichen, dass sich die Fraktionen dieses Hauses zusammengefunden haben, um ein solches Paket gemeinsam einzubringen und auch gemeinsam zu tragen. Es ist ein gutes Zeichen, wenn die Demokraten in diesem Hause unabhängig von der Parteizugehörigkeit gemeinsam organisieren, welche Entschädigungen, Pensionen und sonstigen Vergütungen gezahlt werden sollen.

Meine Damen und Herren, trotzdem möchte ich an dieser Stelle ganz ausdrücklich auf den Hinweis nicht nur der Diätenkommission eingehen, wonach wir Obacht geben müssen, dass die Entschädigung für einen Abgeordneten hier im Landtag so attraktiv bleiben muss, dass nach wie vor alle Berufsgruppen in diesem Parlament vertreten sind. Ich darf die Diätenkommission zitieren:

„Das, was wir bisher gemacht haben, kann dazu führen, dass einzelne Bevölkerungsgruppen wie etwa Fachleute aus Wirtschaft und Wissenschaft immer seltener im Parlament vertreten sind.“

Das müssen wir unbedingt vermeiden.

Trotzdem war es in Anbetracht der finanziellen Lage des Landes Niedersachsen wichtig, dass wir uns gemeinsam zu den von Herrn Althusmann schon genannten Veränderungen nach unten durchgerungen haben. Ich will die Veränderungen an einem Beispiel verdeutlichen: Nach heutigem Recht wird nach 15 Jahren Zugehörigkeit zum Landtag eine Pension von rund 2 574 Euro gezahlt; zukünftig werden es knapp 550 Euro weniger sein.

Meine Damen und Herren, ich weiß natürlich auch, dass die Steigerungssätze für Beamte erheblich niedriger sind als die Sätze, die uns der Präsident vorgeschlagen hat und auf die wir uns jetzt geeinigt haben, nämlich 2,5 Prozentpunkte pro Jahr Zugehörigkeit zum Landtag. Aber schließlich stellen wir uns auch alle fünf Jahre einer Neuwahl! Deshalb sollten wir diese Steigerung auch selbstbewusst vertreten,

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

und dies auch vor dem Hintergrund, dass der Steigerungssatz z. B. in Bayern nach wie 3,85 Prozentpunkte beträgt. Dort haben sich Grüne, SPD und CSU gerade darauf geeinigt, dass es dabei bleiben soll.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nach vielen Diskussionen und nach vielen Hinweisen auf frühere Meinungen bei uns - so heute auch wieder Herr Althusmann - sowie nach anderslautenden Anträgen der CDU aus Zeiten, als sie noch in der Opposition war, haben wir uns nun auf die Zahl von 135 Abgeordneten geeinigt. Herr Althusmann, diese Zahl ist ja nicht vom Himmel gefallen, sondern anscheinend hat erheblicher Druck in der Öffentlichkeit bei Ihnen zu einer Meinungsänderung an diesem Punkt geführt.

Der Herr Landtagspräsident hat gesagt, er könne sich durchaus vorstellen, den Landtag noch weiter zu verkleinern. Wir sind gespannt, wie es weitergeht. Wir hatten Ihnen die Zahl von 121 Abgeordneten vorgeschlagen. Das wäre ein weiterer großer Schritt gewesen.

Wir sind uns völlig darüber im Klaren, Herr Althusmann - ich finde, wenn man vergleicht, muss man auch an die eigene Rolle denken -, wie schwierig es wohl war, einen solchen Vorschlag in einer Fraktion mit 91 direkt gewählten Abgeordneten durchzusetzen. Ich will Ihnen ganz offen sagen: Ich habe Sie um diese Arbeit nicht beneidet.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, das zeigt aber auch, dass es nicht so einfach ist, wie es Ihr Kollege Schneider seinerzeit hier im Landtag gesagt hat. Er meinte damals, es wäre überhaupt kein Problem, den Landtag auf 80 Direktwahlkreise zu verkleinern. - Wenn man dann aber etwas zu sagen hat und wenn die Fraktion aus vielen direkt gewählten Abgeordneten besteht, ist es aber wohl doch etwas schwieriger.

(Friedrich Kethorn [CDU]: Sie haben es nicht geschafft!)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nun gibt es aber ein Problem: Nach vorliegenden Modellrechnungen würde das Ziel von 135 Abgeordneten, das Sie verfolgen, Herr Althusmann, nicht erreicht, wenn das Wahlergebnis so ähnlich ausfiele wie im Jahre 2003. Dann nämlich wären im Landtag nicht, wie gesetzlich vorgesehen, 135, sondern - wegen Überhang- und Ausgleichsmandaten - 158 Abgeordnete vertreten. So die Berechnungen des Statistischen Landesamtes.

Deshalb haben wir Ihnen in den zahlreichen Gesprächen vorgeschlagen, noch einmal über das

Modell nachzudenken, das auch die FDP angeregt hat und das auch in anderen Bundesländern und im Bundestag üblich ist, nämlich ein Verhältnis von Direktwahlkreisen zu Listenmandaten von 50 : 50. Dadurch würde vermieden, dass die gesetzliche Zahl durch „Ausreißer“ in einigen Wahlkreisen immer überschritten wird. - Das aber haben Sie nicht gewollt. Wir hätten uns ein solches Modell durchaus vorstellen können, wollten aber das Zustandekommen eines Gesamtpaketes nicht verhindern.

Meine Damen und Herren, nachdem Sie also Ihre Blockadehaltung - Sie wollten ursprünglich eine Veränderung der Wahlkreise erst zum Jahre 2013 - aufgegeben haben, soll es nun 87 Wahlkreise geben. So, wie Sie das hier beschrieben haben, Herr Althusmann, kann es natürlich nicht stehen bleiben. Ich will nur einige Überschriften aus Zeitungen zitieren. „CDU streitet heftig um Zuschnitt der neuen Wahlkreise“, heißt es beispielsweise.

(Bernd Althusmann [CDU]: Das kann gar nicht sein!)

Im Landkreis Lüneburg - das ist Ihr eigener Wahlkreis - schimpft man darüber, dass der Landkreis dreigeteilt wird. Sie haben gerade erklärt, das sei nach Möglichkeit eingehalten worden. Ich will auch an den Kreis Schaumburg und an den Landkreis Osterholz erinnern. Zu beiden Kreisen haben sich Kolleginnen bzw. Kollegen bereits geäußert.