Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Federführend tätig werden soll der Umweltausschuss; mitberaten sollen den Antrag der Ausschuss für Inneres und Sport, der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie der Ausschuss für Bundesund Europaangelegenheiten und Medien. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall.
Der nächste, der 18. Tagungsabschnitt ist für die Zeit vom 14. bis 16. Dezember 2004 vorgesehen. Der Präsident wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzung festlegen.
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Sitzung angelangt. Ich wünsche allen eine gute Heimfahrt. Fahren sie nicht so stürmisch. Denken Sie an die Witterungsverhältnisse.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 3 des Abg. Dr. Kuno Winn (CDU)
In Deutschland herrscht Ärztemangel! Viele Stellen in den Krankenhäusern können nicht besetzt werden. Auch im niedergelassenen Bereich finden sich zunehmend weniger Praxisnachfolger, wobei im ländlichen Raum der Ärztemangel noch gravierender ist als in den größeren Städten. Am dramatischsten ist die Situation in den neuen Bundesländern.
Im Deutschen Ärzteblatt, Heft 34-35 (2004), in der Rubrik Stellenmarkt, wirbt die Bundesagentur für Arbeit mit der Überschrift „Schwedische Krankenhäuser und Gesundheitszentren suchen Ärztinnen und Ärzte“.
1. Hält sie es vor dem geschilderten Hintergrund für opportun, dass eine deutsche staatliche Agentur für das Ausland Abwerbung von Ärztinnen und Ärzten betreibt, die hier dringend gebraucht werden?
2. Hat sie davon Kenntnis, ob die Bundesregierung im Gegenzug ein Programm aufgelegt hat, das die Attraktivität des Arztberufes in Deutschland verbessert und so junge Ärztinnen und Ärzte im Lande hält?
Die Landesregierung ist bisher nicht von einem konkreten Mangel in der ärztlichen Versorgung in Niedersachsen ausgegangen. Die 77. Gesundheitsministerkonferenz der Länder hat am 18. Juni 2004 allerdings in Teilbereichen eine Unterversorgung an Ärztinnen und Ärzten festgestellt. So zeigt sie sich besorgt vor allem über die hausärztliche Versorgung in den neuen Bundesländern. Sie erwartet von den Selbstverwaltungskörperschaften, dass sie ihrer Verantwortung für das Gesundheitssystem nachkommen und das vorhandene Instrumentarium zur Sicherstellung der ärztlichen Ver
Zu 1 und 3: Die Landesregierung hat dazu eine Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Niedersachsen Bremen, eingeholt. Darin wird bedauert, dass der Eindruck entstanden sei, bei der angesprochenen Anzeige im Deutschen Ärzteblatt handele es sich um Abwerbung von Ärzten in das Ausland durch die Bundesagentur für Arbeit (BA). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vermittlung von hoch Qualifizierten vom Ausland und ins Ausland zu den originären gesetzlichen Aufgaben der BA gehöre und durch das gemeinsame Europa und die entsprechenden Abkommen einen besonderen Stellenwert erhalten habe. Ziel sei ein immer stärkerer europäischer Binnenmarkt aufgrund der Freizügigkeit auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Je nach Qualifikation und Region entwickele sich hierdurch ein Wettbewerb unter den einzelnen Staaten um einzelne Berufsgruppen.
Weiter wird von der BA dargelegt, dass der Bedarf und die Arbeitsmarktsituation von Medizinern in den einzelnen Europäischen Staaten sehr unterschiedlich seien. Während die nordeuropäischen Staaten, hier insbesondere Schweden und Norwegen, bereits in den 90er-Jahren eine Mangelsituation verzeichneten, übersteige in Österreich zurzeit und in den kommenden Jahren das Angebot an Medizinern erheblich den Bedarf. Die internationale Vermittlung erfolge innerhalb der BA über die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV). Als Mitglied der European Employment Services (EURES) erfolge eine intensive Zusammenarbeit mit den anderen europäischen Arbeitsverwaltungen. In den 90er-Jahren wäre dies unbestritten aufgrund der relativ schlechten Arbeitsmarktsituation von Medizinern in Deutschland mehr auf die Vermittlung in das Ausland gerichtet gewesen. In den vergangen Jahren wäre aufgrund des bestehenden und weiter wachsenden Bedarfs an Medizinern eine noch intensivere Kooperation mit den Ländern der EU, in denen das Angebot den Bedarf übersteigt, mit dem Ziel, Mediziner nach Deutschland zu vermitteln, erfolgt. Hier unterstütze insbesondere die österreichische Arbeitsverwaltung die BA. Seit Ende 2002 habe die ZAV mehr als 300 Fach- und Assistenzkräfte für eine Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland gewinnen können. Auch in osteuropäischen Ländern werde
vermehrt geworben. Aufgrund des vorhandenen Bedarfs für den deutschen Arbeitsmarkt plane die ZAV - gemeinsam mit den Partnern in den Niederlanden und den EU-Beitrittsländern - weitere Vermittlungsaktivitäten. Intensive Gespräche würden vonseiten der ZAV mit der Bundesärztekammer stattfinden.
Wie die BA weiter ausführt, komme die ZAV unabhängig davon weiterhin ihrer Pflicht nach, Ärztinnen und Ärzte über die vielfältigen Beschäftigungsmöglichkeiten im Ausland zu informieren, selbstverständlich ohne offensiv für eine Abwanderung deutscher Ärzte einzutreten. Hier handele es sich um die Unterstützung individueller Entscheidungen. Im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit ermögliche es die ZAV der schwedischen Arbeitsverwaltung weiterhin, in Deutschland zu inserieren. Inwieweit heute eine Arbeitsaufnahme für einen Mediziner in Schweden attraktiv sei, unterliege insofern dem Wettbewerb innerhalb der Europäischen Union.
Abschließend weist die BA auf umfassende Informationen hin, die sich der gerade veröffentlichten Arbeitsmarkt-Information der ZAV „Ärztinnen und Ärzte - Facharztmangel droht“ unter der Internetadresse www.ba.de/zav/aktuelles/aerzte.PDF entnehmen lasse.
Zu 2: Von einem Programm der Bundesregierung im Sinne der Frage ist der Landesregierung nichts bekannt.
Zur Verbesserung der Attraktivität des ärztlichen Berufs trägt nach Auffassung der Bundesregierung die Abschaffung des so genannten AiP, also der Phase „Arzt im Praktikum“, bei. Die Landesregierung teilt diese Auffassung. Die Abschaffung ist einstimmig vom Deutschen Bundestag beschlossen und vom Bundesrat gebilligt worden. Seit dem 1. Oktober 2004 gibt es diese frühere 18-monatige Station in der medizinischen Ausbildung nicht mehr. Angehende Ärztinnen und Ärzte können jetzt direkt nach dem Studium mit ihrer Weiterbildung zum Facharzt beginnen und werden wie Assistenzärzte bezahlt. Nach Aussagen der Bundesgesundheitsministerin verbessert sich die Einkommenssituation der Berufseinsteiger und damit die Attraktivität des Arztberufes. Der Krankenhausärzteverband Marburger Bund hat die Abschaffung mit der Begründung begrüßt, dass damit ein „sinnloser Anachronismus“ beseitigt werde.
Zur Verbesserung der Attraktivität des ärztlichen Berufs im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung können die durch das GMG neu geschaffenen medizinischen Versorgungszentren (MVZ) beitragen. Dies sind fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärztinnen und Ärzte als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind. Hierdurch wird für jüngere Ärztinnen und Ärzte der Einstieg in die vertragsärztliche Versorgung erheblich erleichtert; denn die Neuregelung eröffnet ihnen die Möglichkeit, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen, ohne die mit einer Praxisgründung verbundenen Risiken eingehen zu müssen. Weitere Attraktivität gewinnt diese Möglichkeit dadurch, dass die Anstellungsverhältnisse keine Vollzeittätigkeit der jungen Ärztinnen und Ärzte voraussetzen, sondern eine individuelle Arbeitszeitgestaltung ermöglichen. Gerade beim ärztlichen Nachwuchs ergibt sich aus der damit verbundenen verbesserten Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein zusätzlicher Anreiz für den ärztlichen Beruf.
Darüber hinaus besteht für die angestellten Ärztinnen und Ärzte grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung nach einer fünfjährigen Tätigkeit im medizinischen Versorgungszentrum in dem betreffenden Planungsbereich, und zwar unabhängig von den einschränkenden Vorschriften über die Bedarfsplanung. Die Vorschriften sind erst seit Jahresbeginn in Kraft. Es liegt auf der Hand, dass eine derartig neue Versorgungsform eine gewisse Anlaufphase braucht, bis sie sich etabliert hat. Gleichwohl wurden in Niedersachsen bereits vier medizinische Versorgungszentren zugelassen, in denen derzeit zwölf Ärzte tätig sind. Weitere sechs medizinische Versorgungszentren haben Anträge auf Zulassung gestellt. Ich wage die Prognose, dass die Tätigkeit als angestellte Ärztin oder angestellter Arzt im medizinischen Versorgungszentrum zukünftig noch stärker angenommen wird und diese Versorgungsform einen wichtigen Baustein zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung bilden wird.
des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 4 der Abg. Clemens Große Macke und Jörg Hillmer (CDU)
In der Presse war kürzlich über die bundesweite Initiative „Saubere Kommune“ zu lesen. Ausgezeichnet wurde die Stadt Düren für besonderes kommunales Engagement. Die Stadt hat in den vergangenen Jahren ein modernes kommunales Dienstleistungsunternehmen entwickelt, indem sie die ursprünglich getrennten Bereiche Abfallbeseitigung, Bauhof, Friedhofswesen, Gebäudereinigung, Grünflächenunterhaltung und Straßenreinigung zusammengeführt hat. Die Kommune spart hierdurch jährlich über 1 Million Euro an Kosten. Die Bürger wurden an den Einsparungen beteiligt: Sieben Gebührensenkungen in sieben Jahren bei Abfall-, Friedhofsund Straßenreinigungsgebühren brachten spürbare Entlastungen.
Um diese Erfolge zu erreichen, hat die Stadt während des mehrjährigen Sanierungsprozesses sämtliche Organisationsabläufe hinterfragt, das persönliche Leistungsniveau kontinuierlich gesteigert, Personal- und Sachkosten drastisch gesenkt und neue Dienstleistungsangebote für den Bürger geschaffen.
Von vergleichbaren Fällen aus Niedersachsen war bisher nichts zu hören; eine spürbare Entlastung der Bürger gerade in strukturschwachen ländlichen Regionen könnte jedoch die Lebensbedingungen der Menschen verbessern.
1. Wie beurteilt sie das Beispiel der Stadt Düren, durch Entwicklung eines modernen kommunalen Dienstleistungsunternehmens Kosten für die Kommune zu sparen und die Bürger zu entlasten?
3. Was hat sie in der Vergangenheit unternommen bzw. was plant sie für die Zukunft, um die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Lande so zu verbessern, dass derartige Erfolge erleichtert werden?
Die in der Stadt Düren (NRW) gebildete Organisation erfasst u. a. mit der Abfallbeseitigung, dem Bauhof, mit der Friedhofs- und Grünflächenunterhaltung sowie der Gebäude- und Straßenreinigung Aufgaben aus dem eigenen Wirkungskreis. Der dortige Dürener Service Betrieb ist seit 1997 ein kommunaler Eigenbetrieb, dem zwei GmbHs für Entsorgung bzw. Gebäudereinigung angeschlossen wurden, Letztere in Zusammenarbeit mit einem großen privaten Reinigungsunternehmen. Die Werkleitung des Eigenbetriebs startete einen rigorosen Sanierungsprozess, investierte 6,3 Millionen
Euro in eine rationellere Betriebsstätte und bereitete das Dienstleistungsangebot in den gewinnorientierten steuerpflichtigen Bereich hinein. Als Folge der dort erzielten Unternehmensgewinne wurden Gebührensenkungen im Bereich Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Friedhofswesen möglich.
Zu 1: Das Beispiel des Dürener Service Betriebes zeigt, dass bei konsequenter Ausnutzung aller Rationalisierungsspielräume Kostenreduzierung und daraus folgend sogar Gebührensenkungen möglich sind.
Zu 2: Die niedersächsischen Kommunen stehen durchweg schon seit langem unter Rationalisierungsdruck und haben entsprechende Schritte unternommen. Das Beispiel aus Düren liefert kein Patentrezept für die niedersächsischen Kommunen. Nicht jede Kommune kann z. B. kurzfristig 6 bis 7 Millionen Euro für eine bessere Betriebsstruktur investieren. Auch stellen sich in Niedersachsen Fragen zur Zulässigkeit der Erweiterung des Dienstleistungsangebotes in dem Bereich steuerpflichtiger Gewinnerzielung. Dennoch werden die niedersächsischen Kommunen im eigenen Interesse den Dürener Erfolgsweg sicherlich auf seine Umsetzbarkeit im eigenen Hause prüfen.
Zu 3: Die Modernisierung der Verwaltungen fällt in den Bereich der kommunalen Personal-, Organisations- und Finanzhoheit. Jede Kommune muss ihren eigenen, von den örtlichen Verhältnissen abhängigen Weg finden. Um Koordination durch das Land kann es nur dort gehen, wo landesweit einheitliche Lösungen gefunden werden müssen, wie im Bereich der Kommunikationstechnologie.