Protokoll der Sitzung vom 19.11.2004

Anlage 3

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 5 der Abg. Friedhelm Biestmann, Reinhold Coenen, Karl-Heinz Klare und Ulrike Schröder (CDU)

Mittelstandsfreundliche Kommunen im Westen Niedersachsens

Der Mittelstand ist ein wichtiger Beschäftigungsmotor in Niedersachsen. Die Kommunen können gemeinsam mit mittelständischen Unternehmen den Strukturwandel unterstützen,

neue Perspektiven eröffnen und ein wirtschaftsfreundlicheres Umfeld schaffen.

Regelmäßig alle zwei Jahre vergeben deshalb der Niedersächsische Handwerkstag sowie der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund gemeinsam mit anderen kommunalen Spitzenverbänden den Preis „Mittelstandsfreundliche Kommunen in Niedersachsen“. Der Wettbewerb soll Kommunen für ihre aktive und wirtschaftsorientierte Haltung belohnen. Dabei werden insgesamt neun kommunale Tätigkeitsfelder von einer Fachjury beleuchtet, u. a. die Bereiche Wirtschaftsförderung, kommunale Steuern, Abgaben und Gebühren oder auch die Dauer und Abwicklung von Genehmigungsverfahren.

Für besondere Leistungen auf diesen Gebieten wurden im Mai dieses Jahres in der Kategorie „Städte und Gemeinden“ die Samtgemeinde Artland sowie in der Kategorie „Landkreise“ der Landkreis Diepholz ausgezeichnet. Die Samtgemeinde Artland wurde vor allem für die Aufrechterhaltung niedriger kommunaler Steuern, Abgaben und Gebühren prämiert; sie ist nicht nur deshalb von der Universität Göttingen zu einem der 50 wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsstandorte in Deutschland erklärt worden. Der Landkreis Diepholz wurde besonders für sein vorbildliches Verhalten im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe sowie für die Förderung des Technologietransfers, die Einrichtung einer EU-Koordinierungsstelle für kleine und mittlere Unternehmen und eine Existenzgründungsoffensive geehrt. Diese Auszeichnungen verdeutlichen die hohe Wirtschaftskraft und das besondere Engagement von Städten und Kreisen im Westen Niedersachsens.

Wir fragen daher die Landesregierung:

1. Wie beurteilt sie die wirtschaftliche Leistungskraft der Städte, Gemeinden und Landkreise zwischen Weser und Ems?

2. Unter welchen Voraussetzungen lassen sich aus ihrer Sicht die besonderen Erfolge des Landkreises Diepholz und der Samtgemeinde Artland auf andere Kommunen übertragen, um den Mittelstand besonders im ländlichen Raum zu stärken?

3. Welche Möglichkeiten nichtfinanzieller Art bestehen in Zeiten knapper werdender Haushaltsmittel, um die Leistungskraft und das Engagement der Städte, Gemeinden und Landkreise weiterhin zu unterstützen?

Der wirtschaftliche Erfolg kleiner und mittelständischer Unternehmen hängt ganz entscheidend von den Rahmenbedingungen ab - nicht nur auf Bundes- oder europäischer Ebene, sondern auch von den Rahmenbedingungen vor Ort in den Städten, Kreisen und Gemeinden. Kommunen entscheiden über Freiräume und Auflagen, sie gewähren oder versagen Baugenehmigungen oder Stellplätze, sie

vergeben Aufträge und erheben Gebühren und Abgaben. Kommunen, die mittelstandsfreundlich sind, sind deshalb eines der Fundamente der Standortpolitik des Landes. Nur Kommunen, die die Anliegen der Wirtschaft ernst nehmen, können neue Unternehmen an den Standort locken und alteingesessene Betriebe halten.

Vor diesem Hintergrund kann ich die Initiative des Niedersächsischen Handwerkstages und der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens, den Preis „Mittelstandsfreundliche Kommunen in Niedersachsen“ auszuloben, nur nachdrücklich begrüßen. Ziel dieses Wettbewerbs ist es, gute Beispiele für eine aktive, wirtschaftsorientierte Haltung von Kommunen auszuzeichnen und das Bewusstsein für die Bedeutung wirtschaftsfreundlicher Strukturen in der Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung am Leben zu halten und weiter zu stärken.

In diesem Jahr wurden die Gemeinde Artland und der Landkreis Diepholz im Westen Niedersachsens mit diesem Preis ausgezeichnet, die ich auf diesem Wege heute noch einmal beglückwünschen möchte.

Zu 1: Der Weser-Ems-Raum ist zweifellos eine Region von überdurchschnittlicher Wirtschaftskraft in Niedersachsen. Man kann geradezu von einer wirtschaftlichen und sozioökonomischen „Hochebene“ sprechen, die von der Grafschaft Bentheim über Emsland, Osnabrück, Cloppenburg, Diepholz, Vechta, Verden, Rotenburg bis nach Stade/Harburg hinaufreicht. Dabei weisen die Landkreise Vechta, Cloppenburg und Emsland die mit Abstand höchste Wachstumsdynamik in Niedersachsen auf. Sie sind damit Beispielregionen für eine erfolgreiche Entwicklung im ländlichen Raum, so das soeben vorgelegte Regionalmonitoring des NIW.

Zu 2: Nicht alle Regionen und Kommunen in Niedersachsen verfügen über ähnlich günstige Ausgangs- und Standortbedingungen wie die Gemeinde Artland und der Landkreis Diepholz im Westen Niedersachsens: eine gesunde demografische Struktur, eine mit starken Mittel- und Grundzentren besetzte ländliche Siedlungsstruktur mit ausreichender Vielfalt und einem relativ hohen Anteil des regionseigenen Wirtschaftskreislaufs.

Aber auch unabhängig von den harten Standortfaktoren gibt es für alle Kommunen viele Ansatzpunkte, die örtlichen Strukturen wirtschaftsfreundli

cher zu gestalten. Ein überdurchschnittlicher Koordinationsgrad, die Zusammenarbeit aller Akteure vor Ort und Kreisgrenzen übergreifend scheinen mir dafür die wichtigsten Voraussetzungen zu sein, zusammen mit der Bereitschaft und dem Bewusstsein, etwas ändern zu wollen.

Zu 3: Lokales Engagement hängt nicht alleine von der Finanzkraft ab. Lokales Engagement hängt ganz wesentlich ab von der Bindung der Menschen an ihren Lebensraum und an die lokale Gemeinschaft. Deshalb spielen weiche Standortfaktoren heute eine zunehmend wichtige Rolle. Dazu gehört nicht nur die Qualität der Wohn- und Lebensbedingungen für die Bevölkerung. Dazu gehören z. B. auch eine geschickte Vermarktung, ein unbürokratisches Projektmanagement und ein attraktives unternehmerisches Umfeld. Hier lohnt es sich deshalb besonders, von den guten Beispielen anderer zu lernen, wie es ja Ziel des Wettbewerbs um die „mittelstandsfreundliche Kommune“ ist.

Anlage 4

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 6 der Abg. Dorothea Steiner (GRÜNE)

Zweckentfremdung von Landesgeldern in der Esterweger Dose?

In der Esterweger Dose ist seit den 90er-Jahren ein Naturschutzgebiet geplant. Im Einvernehmen mit den angrenzenden Kommunen soll der Hochmoorstandort zu einem Moornaturschutzgebiet entwickelt werden. Schrittweise sollen dort ehemalige Torfabbauflächen wiedervernässt werden.

Mitte der 90er-Jahre hatte das Land Niedersachsen für 300 000 Euro eine 19 ha große Fläche für das geplante Naturschutzgebiet angekauft. Der langjährige Pachtvertrag eines Landwirts auf 13 ha dieser Fläche sollte im Jahr 2004 auslaufen. Damit hätten die Entwicklung dieser Fläche und ihre Wiedervernässung beginnen können.

Wie der Generalanzeiger (19. Oktober 2004) und die Nordwestzeitung (21. Oktober 2004) berichten, hat das Umweltministerium kürzlich angeordnet, den Pachtvertrag des Landwirts so lange zu verlängern, bis in angrenzenden Bereichen nicht mehr abgetorft würde. Dies kann sich allerdings noch über 20 Jahre hinziehen. Die Weiterführung des Ackerbaus hat zur Folge, dass der Naturschutz auf dieser Fläche überhaupt nicht mehr umgesetzt werden kann. Die örtlichen Vertreter des BUND bezeichnen

dies als Skandal und Zweckentfremdung von Landesgeldern.

Darüber hinaus blockiert Minister Sander seit April die Naturschutzverordnung für die Esterweger Dose und damit die Umsetzung des Schutzes für das europäische Vogelschutzgebiet. Der Generalanzeiger berichtet, dass er bei einem Besuch im Saterland gesagt habe, die Interessen der Landwirtschaft und der Torfindustrie hätten Vorrang vor dem Moorschutz.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wer oder was hat den Umweltminister veranlasst, per Erlass große Teile einer für den Naturschutz angekauften Fläche dem Landwirt weiterhin als Ackerbaufläche zu überlassen?

2. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass dadurch das Naturschutzziel dieses Grunderwerbs auf absehbare Zeit in dem Gebiet nicht erreicht werden kann?

3. Wird der Umweltminister die Ausweisung der Esterweger Dose als Naturschutzgebiet im vorgesehenen Umfang zulassen, oder wird er sie auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertagen?

Die Esterweger Dose ist eines der größten und schutzwürdigsten Hochmoorgebiete in Niedersachsen. Nach Abschluss von genehmigten Torfabbauarbeiten sollen die Flächen wiedervernässt und einer natürlichen Entwicklung zugeführt werden. Um dieses Ziel verwirklichen zu können, hat das Land in dem Gebiet an verschiedenen Stellen Flächen aufgekauft.

Grundsätzlich ist es das Ziel der Landesregierung, Naturschutzkonzepte möglichst konfliktfrei mit der örtlich betroffenen Bevölkerung umzusetzen. Das gilt insbesondere für Grundeigentümer und Pächter von landwirtschaftlichen Grundflächen in den Schutzgebietskulissen. Deshalb ist die Landesregierung bemüht, im Falle von Konflikten zwischen Naturschutz und Landwirtschaft, wie sie in der Esterweger Dose aufgetreten sind, nach Lösungen zu suchen, die mittel- und langfristig von allen Beteiligten mitgetragen werden können.

Dieses vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Fragen wie folgt:

Zu 1: Es handelt sich um eine eigene Entscheidung des Umweltministeriums.

Zu 2: Die Behauptung, dass durch die Verlängerung des Pachtvertrags mit einem Landwirt auf angekauften Naturschutzflächen in der Esterweger Dose die Naturschutzziele auf absehbare Zeit nicht erreicht werden könnten, entspricht nicht den Tatsachen. Mittel- und langfristig werden diese Ziele

im Einvernehmen mit den Landwirten vor Ort leichter zu erreichen sein.

Zu 3: Die im Zusammenhang mit dem Unterschutzstellungsverfahren erforderlichen Prüfungen sind bei der Bezirksregierung noch nicht beendet. Eine Entscheidung über den Verfahrensabschluss kann erst dann erfolgen, wenn alle Prüfungen erfolgt sind und das Vorhaben entscheidungsreif ist.

Anlage 5

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 7 des Abg. Enno Hagenah (GRÜNE)

CDU und FDP ziehen mit Änderung des Sparkassengesetzes Hannover über den Tisch

Mit den jetzt geplanten Änderungsvorschlägen der Landtagsfraktionen von CDU und FDP zum Entwurf eines Niedersächsischen Sparkassengesetzes soll das Gesetz über die Region Hannover zur Fusion der Sparkasse Hannover ausgehebelt werden. Dies würde nach der Benachteiligung Hannovers im Rahmen der Maßnahmen zur Verwaltungsreform weitere erhebliche Nachteile für die Stadt bedeuten.

Der Änderungsvorschlag zum Gesetzentwurf ist zwar von den beiden Landtagsfraktionen ins parlamentarische Verfahren eingebracht worden, Urheber scheint jedoch die Landesregierung und insbesondere der Finanzminister zu sein. „Die Landtagsattacke auf vertraglich festgehaltene Rechte der Stadt an der Politik der Sparkasse Hannover ist für viele im CDUStadtverband Möllrings Versuch, mit dem Kopf durch die Wand zu brechen. So habe er in seinem Ministerium ein Gutachten anfertigen lassen, das sehr wohl rechtliche Chancen sieht, die bei der Fusion vereinbarte Mitsprache der Stadt zu beschneiden. Es soll eine Gegenstudie zu einer elfseitigen Arbeit des Gesetzgebungsdienstes beim Landtag sein, dessen Verfasser die Absicht der CDU/FDP-Koalition für unzulässig erklärt. Möllring bestreitet, diese Arbeit zu kennen, seine Parteifreunde in Hannover glauben das nicht.“, so die Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 25. Oktober 2004.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Auffassung vertritt sie zu der Position des Hannoveraner CDU-Parteichefs Dirk Toepffer, der die Pläne der Landesregierung zur Änderung des Sparkassengesetzes zulasten der Stadt Hannover für rechtlich unzulässig hält und ablehnt?

2. Ist im Finanzministerium ein Gutachten, eine Expertise oder Ähnliches angefertigt worden, um die Benachteiligung der Stadt Hannover

über die Änderung des Sparkassengesetzes argumentativ zu begleiten und durchzusetzen?