Zu 1: Es gab und gibt keine Pläne der Landesregierung, im Rahmen des vorliegenden Entwurfs eines Sparkassengesetzes einseitige Änderungen zulasten der Landeshauptstadt Hannover vorzunehmen.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 8 der Abg. Michael Albers, Ulla Groskurt, Uwe Harden, Marie-Luise Hemme, Gerda Krämer, Manfred Nahrstedt, Uwe Schwarz und Dörthe Weddige-Degenhardt (SPD)
In Gesprächen zwischen Mitgliedern des Sozialausschusses und der Landesgeschäftsstelle Niedersachsen des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienstleistungen e. V. wurde von atmosphärischen Schwierigkeiten zwischen Leistungserbringern und Pflegekassen in Niedersachsen, über Probleme bei der Bildung von Pflegekonferenzen sowie Probleme bei der Verabredung von Terminen mit Sozialministerin Dr. Ursula von der Leyen berichtet.
1. Was unternimmt sie, um bestehende atmosphärische Schwierigkeiten zwischen Leistungserbringern und Pflegekassen in Niedersachsen auflösen zu helfen?
3. Wird es zu dem vom Verband privater Anbieter sozialer Dienstleistungen e. V. gewünschten Gesprächstermin mit der Sozialministerin kommen und gegebenenfalls wann?
Der Bundesgesetzgeber hat im SGB XI das Verhältnis zwischen den Leistungserbringern und den Leistungsträgern in der sozialen und privaten Pflegeversicherung als Vertragsparteien klar im Sinne einer Selbstverwaltung geregelt, in der die Partei
en zu partnerschaftlichem Handeln verpflichtet sind. Staatlicherseits bestehen keinerlei rechtliche Einflussmöglichkeiten. Dies gilt auch für Streitfälle. Hierfür gibt es die Schiedsstelle nach § 76 SGB XI als vorgerichtliche Instanz. Anschließend kann der Klageweg beschritten werden.
Dessen ungeachtet ist das Sozialministerium als zuständiges Fachressort sowohl auf der Leitungsals auch auf der Fachebene verschiedentlich auf Bitten der Verbände der Leistungserbringer, so auch des bpa bzw. der Landesarbeitsgemeinschaft der Verbände der privaten Einrichtungsträger, moderierend tätig geworden. Zu einigen fachlichen Fragen laufen auch derzeit Gespräche.
Über aktuelle Probleme bei der Bildung von Pflegekonferenzen liegen dem MS seitens des bpa keine Eingaben, Hinweise oder Erkenntnisse vor. Dessen ungeachtet ist auch hier auf die Rechtslage hinzuweisen: Mit dem Gesetz zur Planung und Förderung von Pflegeeinrichtungen - Niedersächsisches Pflegegesetz (NPflegeG) - vom 22. Mai 1996 haben die damaligen Regierungsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag, einem Wunsch der kommunalen Spitzenverbände folgend, in § 5 NPflegeG a. F. ausdrücklich keinen Adressaten für die Bildung solcher Pflegekonferenzen bestimmt. Sie haben lediglich die Möglichkeit der Bildung solcher örtlichen Pflegekonferenzen im Zuständigkeitsbereich eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt eingeräumt und für den Fall ihres Zustandeskommens Näheres zu deren Zusammensetzung festgelegt. Es ist insofern Aufgabe der örtlichen Beteiligten, die Bildung solcher örtlichen Pflegekonferenzen anzuregen bzw. zu organisieren. Hierzu zählen auch die privaten Träger von Pflegediensten und Pflegeheimen oder deren Verbände. Sofern die Bildung von örtlichen Pflegekonferenzen vonseiten der kommunalen Gebietskörperschaften erfolgt, geschieht dies in deren eigenem Wirkungskreis. Landesseitig bestehen also keine rechtlichen Einwirkungsmöglichkeiten. Die Regelung des NPflegeG über die Bildung von örtlichen Pflegekonferenzen gilt im Übrigen auch nach der Novellierung des Gesetzes mit Wirkung zum 1. Januar 2004 unverändert fort.
Probleme des bpa bei der Verabredung von Terminen mit mir sind weder mir noch meinem Büro bekannt. Dem MS liegen Schreiben des bpa vom 27. Februar und vom 24. April 2003 an mich vor. Sie enthalten neben der Darstellung von aus verbandlicher Sicht drängenden Sachproblemen je
weils das Angebot zur Zusammenarbeit mit der neuen Landesregierung bzw. die Bitte um Beteiligung im Falle von Beratungen mit den Verbänden der Leistungserbringer in der Pflege. Ich habe daraufhin mit Schreiben vom 26. Mai 2003 selbst ein Gesprächsangebot unterbreitet. Das Gespräch hat am 13. November 2003 unter Leitung von Herrn Staatssekretär Hoofe in meiner Vertretung stattgefunden und ist mit nachgehendem Schreiben des bpa vom 17. November 2003 als ausdrücklich positiv hervorgehoben worden. Herr Staatssekretär Hoofe hat zudem in meiner Vertretung in einem Grußwort anlässlich der Mitgliederversammlung des bpa am 26. Mai 2004 zu den vom Verband vorab eingereichten Fragen ausführlich Stellung genommen. Die nach Angabe der Abgeordneten der SPD-Fraktion von der Landesgeschäftsstelle des bpa berichteten Probleme bei der Verabredung von Terminen sind von daher nicht nachvollziehbar.
Zu 1: Der Landesregierung sind die atmosphärischen Störungen zwischen den Verbänden der Leistungsanbieter und der Pflegekassen bekannt. Sie ist darum ungeachtet der eingangs dargestellten Rechtslage im Sinne einer Moderation tätig geworden. Die Anliegen der Verbände der Leistungserbringer aufseiten der freien Wohlfahrtspflege wie der privaten Einrichtungsträger, besonders des bpa, wurden bzw. werden dabei aufgegriffen. Zu nennen sind insbesondere:
- mein Gespräch mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege (geschäftsführender Aus- schuss) am 13. April 2003,
- mein Gespräch mit den Landesorganisationen der gesetzlichen Pflegekassen und dem MDKN (jeweils Vorstandsebene) am 21. Mai 2003 (Thema u. a.: partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Leistungsanbietern) ,
- das Gespräch von Herrn Staatssekretär Hoofe in meiner Vertretung mit dem bpa (Vorstands- und Fachebene) sowie Vertreterinnen und Vertretern weiterer Verbände der privaten Leistungsanbieter am 13. November 2003,
- mein Schreiben vom 17. Dezember 2003 an die Verbände der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen zum von dort vorgelegten Entwurf eines Konzeptes für das Verfahren von Qualitätsprüfungen nach § 80 i. V. m. § 114 SGB XI,
- mein Gespräch mit den Landesorganisationen der Pflegekassen (Vorstandsebene) am 16. Januar 2004 zum vorstehenden Thema (so z. B. auch Anmeldefristen des MDKN bei Stichpro- benprüfungen in Pflegeeinrichtungen),
- die Verbandsübergreifende Arbeitsgruppe des Landespflegeausschusses zur Erarbeitung von „Leitlinien zur Pflegedokumentation“ auf Anregung des MS; das Ergebnis liegt als Empfehlung des Landespflegeausschusses vom 28. Oktober 2004 vor,
- die Arbeitsgruppe beim MS (Fachebene) zum Thema „Bürokratieabbau in der Pflege“ (seit Ja- nuar 2004, laufend),
- ein Gespräch des MS mit dem MDKN am 19. Oktober 2004 nach Eingabe des bpa zum Thema „Begutachtungsdauer zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit“.
Darüber hinaus erfolgt eine kontinuierliche Mitarbeit des MS auf der Fachebene in der Pflegesatzkommission für stationäre Einrichtungen mit dem Ziel einvernehmlicher Empfehlungen zur Pflegesatzgestaltung und zum Pflegesatzverfahren in Niedersachsen. In diesem Zusammenhang kam und kommt dem MS moderierende Funktion zu.
Zu 3: Ein entsprechender Gesprächswunsch ist nicht bekannt. Einer kürzlich geäußerten Bitte des bpa um ein persönliches Grußwort anlässlich der Mitgliederversammlung des Verbandes am 13. April 2005 kann ich allerdings aufgrund schon eingegangener anderweitiger Verpflichtungen nicht nachkommen. Im Übrigen bin ich im Rahmen meiner terminlichen Möglichkeiten jederzeit zu einem Gespräch mit den Verbänden der privaten sowie der frei-gemeinnützigen Träger von Pflegediensten bereit.
Nach einer Insolvenz-Landkarte, die die Bremer Firma Seghorn Inkasso erstellt hat, gibt es in Niedersachsen an verschiedenen Orten eine ungewöhnliche Häufung von Privatinsolvenzen. So befinden sich unter den zehn Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mit den meisten Pri
vatinsolvenzen fünf aus Niedersachsen: Wilhelmshaven, Holzminden, Hildesheim, Delmenhorst und Celle.
2. Wie erklärt sie sich, dass von den zehn Landkreisen mit den meisten Privatinsolvenzen fünf aus Niedersachsen stammen?
Die angesprochene „Insolvenz-Landkarte“ ist eine Statistik über Insolvenzen natürlicher Personen. Die Statistik ist nach Bundesländern, Regierungsbezirken und Landkreisen/kreisfreien Städten untergliedert und enthält Daten über die bis zum 30. September 2004 eröffneten Insolvenzverfahren natürlicher Personen, die Arbeitslosenzahlen und -quoten zum 30. September 2004 sowie Zahlen und Quoten der Sozialhilfeempfänger per 2001. Die der Statistik zugrunde liegenden Zahlen decken sich mit dem zugänglichen Zahlenmaterial der statistischen Bundes- und Landesämter. Die Statistiken und die darauf beruhende InsolvenzLandkarte der Firma Seghorn Inkasso weisen eine auffällige Häufung von Privatinsolvenzen in Niedersachsen aus. Es trifft zu, dass die Karte unter den bundesweit zehn Landkreisen/kreisfreien Städten mit den meisten Privatinsolvenzen fünf Kommunen aus Niedersachsen ausweist. Eine Erklärung hierfür ist auf Grundlage des vorliegenden Zahlenmaterials nicht möglich. Hierauf hatte bereits die Firma Seghorn Inkasso in ihrer anlässlich der Veröffentlichung abgegebenen Presseerklärung hingewiesen.
Die statistischen Ergebnisse dürften multiple Ursachen haben. Zudem handelt es sich bei dem Verbraucherinsolvenzverfahren um ein junges, erst 1999 eingeführtes und bereits 2001 erstmals reformiertes Verfahren, das sich erst entwickelt. So ist die Zahl der Privat- oder Verbraucherinsolvenzverfahren nach Einführung der Stundung der Verfahrenskosten durch § 4 a InsO im Jahre 2001 sprunghaft angestiegen. Diese Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen und wird weiter aufmerksam verfolgt.
Verschuldungsprozesse, die in eine Überschuldung münden, werden durch die unterschiedlichsten Faktoren ausgelöst und treten in allen gesellschaftlichen Schichten auf. Arbeitslosigkeit und niedriges Haushaltseinkommen, Trennung oder Scheidung vom Partner und schicksalsbedingte
Lebensereignisse wie eine Erkrankung oder ein schwerer Unfall sind hier als Ursache zu nennen. Aber auch Probleme der Haushaltsführung und des Markt-, Konsum- und Kreditverhaltens begünstigen zunehmend den Übergang von der Verschuldung zur Überschuldung. Der bargeldlose Zahlungsverkehr mit Kredit- und Rabattkarten, die Lieferung von Konsumgütern auf Kredit im Versandhaushandel und der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen über neue Medien wie das Internet oder das Fernsehen verleiten viele Verbraucher, unter Zurückstellung gegebenenfalls gebotener wirtschaftlicher Bedenken zu konsumieren.
Dieses vorweggeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Die Landesregierung kann die „InsolvenzLandkarte“ als solche nicht bewerten. Zum einen handelt es sich nicht nur um eine Karte, sondern um eine Statistik in Form von verschiedenen Tabellen und Landkarten. Zum anderen lassen sich diese nicht in einer vom Fragesteller vorausgesetzten Allgemeinheit bewerten.
Zu 2: Auf die Vielfältigkeit der Ursachen für die Insolvenzzahlen habe ich schon hingewiesen. Es mag eine Beziehung der Quote der Privatinsolvenzen zur Quote der Sozialhilfeempfänger bestehen. Diese liegt auch in den fünf genannten Landkreisen teilweise erheblich über der durchschnittlichen niedersächsischen Quote von 3,9 %. Gleichwohl greifen derartige Erklärungsversuche zu kurz, weil es auch in Landkreisen und kreisfreien Städten mit vergleichbaren oder höheren Quoten weit geringere Privatinsolvenzquoten gab. Das neu geschaffene Privatinsolvenzverfahren entwickelt sich noch. Auch dürften die Leistungsfähigkeit der Schuldnerberatungsstellen und die Akzeptanz des Verfahrens in der Bevölkerung regional unterschiedlich sein. Hierauf weisen die von Kreis zu Kreis stark unterschiedlich ansteigenden Verfahrenszahlen hin. Dass die unterschiedlichen Verfahrenszahlen nicht nur auf strukturelle regionale Unterschiede zurückzuführen sind, sondern vielfältige Ursachen haben, zeigt auch der offenbar fehlende Zusammenhang mit der Arbeitslosenquote.