Im Rahmen der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs habe ich auch im Einzelnen begründet, weshalb ein mit der Verteilungssymmetrie in Einklang stehender Beitrag auch der kommunalen Ebene zur Entlastung des Landeshaushaltes gerechtfertigt ist. Ich habe Ihnen dargelegt, dass das Land im Rahmen bundespolitischer Initiativen und landespolitischer Maßnahmen seiner Verantwortung für die niedersächsischen Kommunen in besonderer Weise nachgekommen ist und maßgeblich an einer Stärkung des Finanzstatuts der Kommunalebene mitgewirkt hat.
Das eine oder andere ist schon gesagt worden, kann aber nicht häufig genug gesagt werden. Die Absenkung der Gewerbesteuer haben wir als Land Niedersachsen gemeinsam mit Bayern erst im Bundesrat und dann im Vermittlungsausschuss beantragt und durchgesetzt, was übrigens Sie, Herr Möhrmann, hier heftig kritisiert haben. Sie haben hier gesagt: Stellt den Antrag nicht, ihr könnt das aus dem Landeshaushalt nicht finanzieren. Nur, da ist den Kommunen etwas zu Unrecht weggenommen worden, also muss man es den Kommunen zu Recht wiedergeben. Das haben wir getan. Das bringt den Kommunen 240 Millionen Euro,
und das bringt ihnen in diesem Jahr noch ein bisschen mehr, weil viele Kämmerer ihre großen Gewerbesteuerzahler Ende letzten Jahres angerufen und gesagt haben: Zahlt die Steuern bitte erst im
nächsten Jahr, weil es nach dem Zuflussprinzip geht; dann kann ich von der Umlage mehr behalten; wenn ich es 2003 bekomme, dann muss ich eine höhere Umlage zahlen. - Das können wir Ihnen statistisch nachweisen. Es hat auch Kämmerer gegeben, die gesagt haben: Nicht bei allen, sondern nur bei dem oder dem. - Na gut, da sind sie wenigstens ehrlich.
Wir geben die Nettoeinsparung durch Hartz IV in Höhe von 105 Millionen Euro ungekürzt weiter. Beim Weihnachtsgeld, bei der Beihilfe und beim Urlaubsgeld entlasten unsere Gesetze die Kommunen um 90 Millionen Euro. Außerdem sind auch die Gewerbesteuern in diesem Jahr in den ersten drei Quartalen um 136 Millionen Euro gestiegen.
- Ich habe doch nicht gesagt, woran es liegt. Das wird sicherlich an vielen Faktoren liegen. Jedenfalls müssen wir es in der Verteilungssymmetrie mit berücksichtigen.
Mittelfristig steigt die Zuweisungsmasse im kommunalen Finanzausgleich in den Jahren 2006 bis 2008 um rund 100 Millionen Euro jährlich. Das können Sie auf Seite 43 der Mipla nachlesen. Außerdem besteht selbstverständlich eine Verpflichtung für das Land, die Zuweisungsmasse im kommunalen Finanzausgleich aufzustocken, wenn die Verteilungssymmetrie umgekehrt wieder gestört wird.
Sowohl die SPD als auch die Grünen fordern die Landesregierung ständig auf, mit einer länderübergreifenden Bundesratsinitiative Steuersubventionen abzuschaffen und die hierdurch frei werdenden Mittel zur Stärkung der Kommunalfinanzen und für eine stärkere Rückführung der Neuverschuldung zu verwenden. Das ist hoch interessant. Nachdem Sie zunächst für das Land Nordrhein-Westfalen die Kohle-Hilfe in Höhe von 1,7 Milliarden Euro festgeschrieben haben, sagen Sie jetzt: Wir müssen nun an allen anderen Stellen Subventionen abbauen. - Ich weiß, NordrheinWestfalen ist ein wichtiges Land. Dort findet nächstes Jahr die Landtagswahl statt. Aber wenn man schon von Subventionsabbau redet, dann muss man eine der größten Subventionen und Fehlsubventionen auch in den eigenen Ländern angehen. Das muss man dann aufseiten der SPD und der Grünen auch sagen und nicht erst die Verträge festmachen und hinterher sagen: Die anderen müssen zurückgenommen werden.
Sie unterliegen auch einer völligen Fehleinschätzung der haushaltsmäßigen Auswirkung der von Ihnen vorgeschlagenen Steuerrechtsänderung. Unterstellt werden von Ihnen Steuermehreinnahmen in Höhe von sage und schreibe 459 Millionen Euro, insbesondere durch die Streichung der Eigenheimzulage und die Kürzung der Entfernungspauschale bereits im Jahr 2005. Weitere Entlastungen sollte der Landeshaushalt durch deutliche Anhebung von Förderzins und - ich habe es eben gesagt - eine Kürzung der Beihilfe für Beamte schaffen. Das waren Ihre ursprünglichen Zahlen.
Letztendlich hatten Sie auch noch Änderungen des Personalvertretungsgesetzes von 1 000 Stellen eingebracht.
(Sigmar Gabriel [SPD]: Das ist doch die schlichte Unwahrheit, was Sie sa- gen! Das ist der Finanzminister, wie man ihn kennt! Lügen, bis sich die Balken biegen! - Lebhafter Wider- spruch bei der CDU - Unruhe - Glocke des Präsidenten)
Diese Äußerungen haben Sie gemacht. Das können Sie auch in Landtagsprotokollen nachlesen, Herr Gabriel. Das Problem ist: Bei Ihnen kann man zu jedem Thema drei, vier Zitate finden, die sich diametral widersprechen. Herr McAllister hat es vorhin am Beispiel der Entfernungspauschale deutlich gemacht. Im Mai haben Sie es so gesagt und später haben Sie es so gesagt. Sie sagen zu jedem Thema das, was Sie glauben, was im Moment nach dem Fähnchen im Winde richtig ist.
Aber da sich der Wind ständig dreht, ändert sich auch ständig Ihre Meinung. Deshalb ist mit Ihnen überhaupt nicht vernünftig zu reden.
Ich komme nun zu Ihrem Antrag. Auch die im von der SPD-Fraktion eingebrachten Antrag genannten Mehreinnahmen, die bei vollständiger Umsetzung der Gesetzentwürfe der Bundesregierung gegenüber dem im Vermittlungsverfahren erreichten Stand eingetreten wären, sind zudem rechnerisch nicht nachzuvollziehen. Sie haben den Vorschlag gemacht, dass Herr Eichel uns das noch einmal neu berechnen könnte. Wie Sie gerade darauf kommen, dass Herr Eichel, der sich in seiner Amtszeit ständig verrechnet hat, ein Spezialist für die richtige Berechnung von Steueransätzen ist, ist mir völlig schleierhaft. Herr McAllister hat das ja schon deutlich zurückgewiesen. Ich meine, der Haushaltsausschuss ist nicht gut beraten, wenn er sich aus dem Bundesfinanzministerium beraten lässt. Er ist besser beraten, wenn er sich aus unserem Finanzministerium beraten ließe; denn die Beamten haben bisher fast immer richtig gerechnet.
Die Grünen stellen in ihrem Entschließungsantrag zum Bereich Bildung und Forschung fest, dass Kürzungen bei Hochschulen dem Wissenschaftsund Wirtschaftsstandort Niedersachsen schwächen können. Das ist nun wirklich keine besondere Erkenntnis. Natürlich könnte diese Gefahren bestehen. Exakt deshalb hat diese Landesregierung sehr viel Kraft darauf verwendet - insbesondere der Wissenschaftsminister -, den notwendigen Konsolidierungsbeitrag zum einen auf das zwingend erforderliche Maß zu begrenzen und zum anderen mit einer Optimierung von Strukturen, also mit einem Hochschuloptimierungskonzept zu verbinden. Im vorliegenden Haushalt haben wir nun nicht mehr und nicht weniger als die seit geraumer Zeit bekannte zweite Umsetzungsstufe des Hochschuloptimierungskonzepts in Höhe von 10 Millionen Euro eingearbeitet. Trotzdem steigen noch die Bildungsausgaben von 5,9 auf 6,2 Milliarden Euro in diesem Haushalt. Das ist fast jeder dritte Euro, den wir aus unserem Haushalt, soweit er nicht für Zinsen draufgeht, für Bildung ausgeben. Das ist, meine ich, anerkennenswert, dass wir ein Drittel unseres Haushalts für Bildung ausgeben.
Wir haben damit erreicht, dass unsere Hochschulen in diesen außergewöhnlich schwierigen Zeiten nicht zusätzlich belastet werden, auch wenn Sie als Opposition das immer gerne anders darstellen. Allerdings war dieses für den Hochschulbereich sicherlich gute Ergebnis nur dadurch möglich, dass
wir an anderer Stelle den Mut aufgebracht haben, schwierige und unpopuläre Entscheidungen zu treffen. Wir haben - das geben wir zu - die Verwaltungskostenbeiträge der Studierenden von 50 auf 75 Euro erhöht und die Essenszuschüsse außerhalb von Mensen wegfallen lassen. Wenn Sie Ihre Bundesbildungsministerin bzw. Ihre Bundesregierung endlich dazu bringen würden, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorwegzunehmen und uns zu gestatten, Studiengebühren zu nehmen, dann könnten unsere Hochschulen noch sehr viel besser am Markt dastehen.
Bei der Sprachförderung investieren wir mit der Bereitstellung von 14 175 Lehrerstunden und zusätzlich 4,8 Millionen Euro für die Beschäftigung von Fachkräften und die Weiterbildung des Personals in Kindergärten mehr als 18 Millionen Euro. Das ist übrigens mehr, als in allen anderen Bundesländern für die Sprachförderung getan wird. In diesem Land wird mehr für die Sprachförderung getan als in allen anderen 15 Bundesländer - natürlich einzeln, nicht einzeln - trotz der katastrophalen Haushaltslage.
Wir handeln aber auch gegen steigende Pensionslasten. Durch die von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Verringerung der Personalausgaben - zu nennen sind hier insbesondere die Streichung der Sonderzuwendung und des Urlaubsgelds, die Reduzierungen im Beihilfebereich sowie der Abbau von 6 743 Stellen im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung, übrigens innerhalb von fünf Jahren, also jeweils ein Fünftel pro Jahr - wird der Anstieg der Versorgungsausgaben schon bis zum Jahre 2013 nahezu kompensiert. Ich empfehle Ihnen hierzu einen Blick auf Seite 30 der aktuellen Mipla. Dort haben wir dargestellt, dass wir aus eigener Kraft die ansteigenden Versorgungsleistungen ausgleichen.
Der Anteil der wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzten Landesbeamten - Sie meinten, auch hier bestehe noch Einsparpotenzial - wurde im Übrigen insbesondere durch die Einführung von Versorgungsabschlägen nahezu halbiert von 53 % im Jahre 2000 auf 24,9 % im Jahre 2003. Dies ist umso bemerkenswerter, als diese Entwicklung mit einer ansteigenden Altersstruktur des aktiven Landespersonals einhergeht. Betrug die Zahl der mindestens 50-jährigen Beam
tinnen und Beamten im Jahre 1995 nur 37 858, so stieg diese bis zum Jahr 2003 auf 54 242 an. Als präventive Maßnahme zur weiteren Verringerung der Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit wird auf der Basis einer Vereinbarung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften in den Behörden der niedersächsischen Landesverwaltung ein Gesundheitsmanagement schrittweise eingeführt.
Altersteilzeit wird seit diesem Jahr im Beamtenbereich nur noch bewilligt, wenn anschließend die Stelle zum Abbau eines Personalüberhangs wegfällt.
Wir setzen auch auf die Zusammenarbeit zwischen den norddeutschen Bundesländern. Erst am 23. November haben wir den Hamburger Senat nach Agathenburg in der Nähe von Hamburg eingeladen. Letztes Jahr waren wir in Bremen. Eines der Themen unseres Treffens war: Wie kommen wir bei der länderübergreifenden Kooperation voran? Dabei haben wir ein Kooperationsabkommen zwischen den Geologischen Diensten und zwischen der Psychotherapeutenkammer Hamburg und dem Versorgungswerk Niedersachsen beschlossen und den Volontärsaustausch im Bereich des Denkmalschutzes verbessert.
Anfang Dezember hat die Konferenz Norddeutschland unter Leitung des Niedersächsischen Ministerpräsidenten stattgefunden. Tagesordnungspunkt 1 war: Zusammenarbeit der norddeutschen Länder. Darüber ist unter den norddeutschen Ministerpräsidenten intensiv beraten worden. Mit diesem Thema beschäftigt sich kontinuierlich eine Arbeitsgruppe der norddeutschen Chefs der Staats- und Senatskanzleien. Einige Themen will ich nennen: die Harmonisierung der Bildungsfreistellung, die Kooperation von Großforschungsanstalten, beim IT-Einsatz, im Justizvollzug, bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen, der Herstellung eines gemeinsamen EGovernment-Angebots, der Aufnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern. Auf wichtigen Feldern konnten bereits Erfolge erzielt werden, so z. B. bei der gemeinsamen Beschaffung von Dienstkleidung für die Polizei, zur Hebung von Synergien in der landwirtschaftlichen Forschung und der Lebensmittelüberwachung. - Sie sehen, auch bei Kleinkram versuchen wir, den Haushalt zu konsolidieren. Das ist viel Arbeit, für die man wenig Lob bekommt. Aber sie muss gemacht werden.
Nachhaltige Haushaltskonsolidierung, verbunden mit einer schrittweisen Senkung der Neuverschuldung, und Politik für Innovation, Wachstum sowie Beschäftigung - dies sind die Schlüsselworte, mit denen wir unser Land für die Herausforderungen der Zukunft wappnen wollen und müssen. Mut, Glaubwürdigkeit und Entschlossenheit sind die Tugenden - neben den sieben V’s, die uns der Kollege Rösler erklärt hat, was ich sehr beeindruckend fand -, an denen Politik letzten Endes gemessen werden wird.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Morgen, ab 9 Uhr, setzen wir die Beratungen mit der Debatte über ausgewählte Haushaltsschwerpunkte fort.
Tagesordnungspunkt 16: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes, des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes und des Niedersächsischen Ministergesetzes - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/1420 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen Drs. 15/1533
Wenn es etwas ruhiger ist, kann mich jeder verstehen. – Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf Annahme mit Änderungen.
Berichterstatter ist der Abgeordnete Dr. Noack. Ich erteile ihm das Wort. - Da Herr Dr. Noack im Moment nicht anwesend ist, meine Damen und Herren, unterbreche ich die Sitzung für einen Augenblick. Holen Sie bitte den Abgeordneten Noack.