Protokoll der Sitzung vom 14.12.2004

Ich erteile nun dem Abgeordneten Dr. Noack für die Berichterstattung das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich zunächst sehr herzlich für die Nachsicht.

Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen schlägt Ihnen vor, den Gesetzentwurf mit nur wenigen Änderungen anzunehmen. Diese Empfehlung ist einstimmig beschlossen worden, wobei bei der Einzelabstimmung über die Wahlkreiseinteilung in der Anlage zu § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes die Vertreter der Fraktionen von SPD und von Bündnis 90/Die Grünen gegen den Entwurf gestimmt haben. Der mitberatende Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat sich ebenfalls einstimmig für diese Beschlussempfehlung ausgesprochen, während der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im mitberatenden Innenausschuss dagegen gestimmt hat.

Der Gesetzentwurf aller Landtagsfraktionen zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes, des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes und des Niedersächsischen Ministergesetzes und die mit dem Entwurf verbundenen Ziele sind im ersten Beratungsdurchgang bereits umfassend gewürdigt worden. Ich möchte deshalb hier in erster Linie die Diskussion zusammenfassen, die wir im federführenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen und in den mitberatenden Ausschüssen geführt haben und die zu wenigen inhaltlichen Änderungsempfehlungen geführt haben, die ich Ihnen ebenfalls kurz vorstellen möchte. Dabei lasse ich ausschließlich redaktionelle und technische Änderungen beiseite.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Zunächst hat sich der Ausschuss mit der Änderung des Landeswahlgesetzes befasst. Er schlägt Ihnen hierzu geringfügige, allerdings wichtige Änderungen zu der Anlage zu § 10 Abs. 1 des Gesetzes mit der Liste der Wahlkreise vor. Zum einen haben sich die Kolleginnen und Kollegen aus Braunschweig dafür stark gemacht, dass die Einteilung der Braunschweiger Wahlkreise nicht, wie im Ent

wurf vorgesehen, nach den statistischen Bezirken erfolgt, sondern nach den Stadtbezirken.

(Unruhe)

Herr Dr. Noack, einen Augenblick bitte. - Meine Damen und Herren!

Vielen Dank. - Ich meine schon, dass das wesentliche Dinge sind, die für uns als Abgeordnete von Bedeutung sind. Die Braunschweiger haben gebeten, nicht nach den statistischen Bezirken, sondern nach den Stadtbezirken einzuteilen. Dies entspricht der Zielsetzung des Entwurfs, nach Möglichkeit gewachsene regionale Grenzen bei der Wahlkreiseinteilung zu berücksichtigen.

Sodann waren bei den hannoverschen Wahlkreisen vereinzelt die Bezeichnungen der Stadtteile zu korrigieren, während der Ausschuss Ihnen zu den Wahlkreisen 32 und 33 empfiehlt, jeweils den Namen der Wahlkreise zu ändern. Diese Wahlkreise - und nur diese - bestehen jeweils aus zwei Gemeinden, und der Ausschuss schlägt Ihnen vor, den Namen der Wahlkreise aus den Namen beider Gemeinden zu bilden.

Eine inhaltliche Änderung - die einzige - empfiehlt Ihnen der Ausschuss zu den Wahlkreisen 49 und 50. Danach soll die Samtgemeinde Amelinghausen nicht zum Wahlkreis Nr. 50 - Winsen -, sondern zum Wahlkreis Nr. 49 - Lüneburg - gehören.

Weitere Änderungsanträge hat es nicht gegeben.

Von den vorgesehenen Änderungen des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes hat der Ausschuss besonders eingehend die Vorschriften des § 7 Abs. 2 Satz 2 und des neuen § 36 a erörtert. § 7 Abs. 2 Satz 2 betrifft den Höchstbetrag, bis zu dem der Präsident des Landtages den Abgeordneten Aufwendungen für die Beschäftigung von Schreib- und Bürokräften erstattet.

(Unruhe)

Herr Dr. Noack, einen Augenblick, bitte. - Meine Damen und Herren, wenn Sie etwas anderes zu debattieren haben, dann gehen Sie doch bitte hinaus und stören Sie uns hier nicht.

Wie Sie wissen, lehnt sich die Bemessung des Höchstbetrages an die Vergütung von Landesbediensteten nach dem Bundesangestelltentarif an, wobei jedoch der Präsident eine eigene, vom Bundesangestelltentarif im Detail abweichende Vergütungstabelle für die Grundvergütung festgesetzt hat. Auch bei den weiteren Vergütungsbestandteilen besteht keine volle Übereinstimmung zwischen der Vergütung der Angestellten des Landes und der Bemessung des Höchstbetrages nach § 7 Abs. 2 Satz 2. Auch bisher hatte der Präsident hier einen gewissen Handlungsspielraum, um insgesamt angemessene Höchstbeträge festsetzen zu können. Der Entwurf sah nicht vor, dass sich hieran irgendetwas ändern sollte. Der Ausschuss war der Auffassung, dass diese Regelungsabsicht in der nunmehr empfohlenen Formulierung der Vorschrift noch deutlicher zum Ausdruck kommt.

Die zu § 36 a Abs. 1 vorgeschlagene Änderung liegt in der ursprünglichen Regelungsabsicht des Entwurfs. Die neue Anrechnungsvorschrift in § 20 Abs. 5 soll vom Zeitpunkt ihres In-Kraft-Tretens an unterschiedslos für bereits bestehende und für neu entstehende Versorgungsansprüche gelten, um das System der Versorgungsansprüche folgerichtig auszugestalten.

Der Ausschuss ist im Übrigen übereingekommen, weitere Differenzierungen bei den Versorgungsansprüchen in diesem Gesetzgebungsvorhaben nicht weiter zu verfolgen.

Zu den mit dem Entwurf vorgesehenen Änderungen des Ministergesetzes empfiehlt Ihnen der Ausschuss lediglich vereinzelte redaktionelle Änderungen, die den Inhalt der Regelungen unberührt lassen.

Zum Schluss meines Berichts möchte ich noch einmal herausstellen, dass die Anliegen des Gesetzesvorhabens auch in den Ausschussberatungen in engem Einvernehmen von allen Fraktionsvertretern getragen worden sind. Auch deshalb ist die Zahl der Änderungsvorschläge sehr gering.

Namens des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, wir kommen zur allgemeinen Aussprache. Für die CDU-Fraktion hat nun der Abgeordnete Althusmann das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir heute die Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes, des Abgeordnetengesetzes und des Ministergesetzes gemeinsam verabschieden - zugegeben: bis auf die strittige Wahlkreiseinteilung -, so setzen wir damit meines Erachtens insgesamt als niedersächsisches Landesparlament über alle Fraktionsgrenzen hinweg ein sehr deutliches Signal hoher Glaubwürdigkeit.

In diesen schwierigen Zeiten, in denen wir den Menschen in Niedersachsen in vielerlei Bereichen einiges abverlangen, einiges zumuten, in vielen Bereichen kürzen, kürzen müssen, ist es meiner Meinung nach notwendig, dass dieser Landtag, dieses Parlament, mit allen 183 Abgeordneten deutlich macht, dass Maßhalten und das Sparen bei uns der Maßstab ist, den wir an unser eigenes Handeln anlegen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir werden damit über 6 Millionen Euro jährlich einsparen. Wir verkleinern den Landtag. Wir senken die Versorgungsansprüche der Abgeordneten. Wir verzichten auf eine Diätenerhöhung, und wir kürzen die Fraktionskostenzuschüsse.

Herr Kollege Möhrmann, Herr Kollege Lehmann, Frau Helmhold, ich möchte nicht verschweigen, dass ich in den letzten Wochen so manches Mal nicht daran geglaubt habe, dass es dieses Gesamtpaket so kurz vor dem Jahresende tatsächlich noch mit Zustimmung aller Fraktionen - bis auf einen einzigen Punkt - geben würde.

Meine Damen und Herren, seit dem Beschluss der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP zur Verkleinerung des Niedersächsischen Landtages im Juni sind nicht einmal sechs Monate vergangen. Wir alle wissen, dass dieser Landtag schon längst, nämlich zu zwei Wahlen, hätte verkleinert sein können. Sie wissen, dass wir das seit 1996 hier im Parlament immer und immer wieder gefordert haben. Was haben wir da nicht alles gehört! Eine Mehrheit dürfe einer Minderheit nicht ihren Willen aufzwingen, zumindest nicht zur nächsten Wahlpe

riode, sagte Herr Oppermann hier an diesem Platz. Nun gehen wir einen anderen Weg: Wir binden alle mit ein, auch die Oppositionsfraktionen, und kommen am Ende zu einem gemeinsamen Ergebnis. Hätten wir schon 1998 den Landtag verkleinert, könnten wir theoretisch heute bereits 36 Millionen Euro eingespart haben.

Meine Damen und Herren, die Vielzahl der Resolutionen aus Kreistagen, Räten und Gemeinderäten in vielen Regionen des Landes Niedersachsen zeigt, dass es immer noch äußerst schwer ist, deutlich zu machen und zu akzeptieren, dass die Verkleinerung des Landtages auch Veränderung bedeutet, dass es auch bedeutet, dass man sich verändern muss und dass man vielleicht von gewohnten Wahlkreisgrenzen hier und da Abschied nehmen muss. Wer A sagt bei der Landtagsverkleinerung, der muss in diesem Falle auch B sagen. Es gehört nun einmal zur mathematischen Wahrheit in diesem Land, dass bei 38 Landkreisen und 87 Wahlkreisen Landkreisgrenzen und Wahlkreisgrenzen nicht immer identisch sein können.

Eines möchte ich mit aller Deutlichkeit unterstreichen: Mit der Wahlkreisneueinteilung, mit der Wahlkreisreform haben wir in Niedersachsen keine Gebietsreform eingeläutet. Auch dies ist in manchen Diskussionen vor Ort immer wieder mal ein wenig durcheinander geworfen worden.

(Dieter Möhrmann [SPD]: Das wäre ja auch Chaos!)

Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass manches Mal darüber diskutiert wurde, ob Wahlkreisgrenzen für eine wirtschaftliche oder infrastrukturelle Entwicklung in den Regionen unseres Landes wichtig seien. Ich glaube, dass sich die meisten Menschen in Niedersachsen zum Teil für Wahlkreisgrenzen interessieren. Es gibt auch andere Regionen in Niedersachsen, bei denen Wahlkreisgrenzen eine hohe emotionale Bedeutung haben. Ich möchte die redlichen Argumente, die dort genannt wurden, in keinem Fall in Zweifel ziehen.

Nichtsdestotrotz erwarten die Menschen in Niedersachsen von uns zu Recht, dass wir uns als ihre Interessenvertreter in den jeweiligen Regionen, in den Landkreisen verstehen und dabei - manchmal auch über Parteigrenzen hinweg oder gerade über Parteigrenzen hinweg - an einem Strang ziehen. Die Bürger erwarten zu Recht, dass wir uns den wichtigen Themen im Land zuwenden. Das sind mit Sicherheit nicht nur Wahlkreisgrenzen. Den

noch ist es ein großer Schritt für dieses Parlament, wenn wir heute seine Größe von 155 Abgeordneten in 100 Wahlkreisen - offiziell; durch Überhangund Ausgleichsmandate sind es inzwischen 183 Abgeordnete - auf dann mindestens 135 Abgeordnete in 87 Wahlkreisen reduzieren werden.

Mit der Bezugsgröße der Zahl der Wahlberechtigten und der weiteren Verankerung des Landeswahlleiters im Wahlgesetz haben wir ein modernes und zukunftsfähiges Landeswahlgesetz geschaffen und werden darüber hinaus einen gewichtigen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung dieses Landes leisten. Die Verkleinerung auf 135 Abgeordnete in 87 Wahlkreisen wird das bisherige Verhältnis zwischen Direkt- und Listenmandaten wahren. Andere Lösungen wie 50 % Listenmandate und 50 % Direktmandate sind theoretisch immer denkbar, aber solch eine Lösung ist nicht bürgernah.

(Präsident Jürgen Gansäuer über- nimmt den Vorsitz)

Mit dem Verzicht auf eine Diätenerhöhung, der Reduzierung der Fraktionskostenzuschüsse, aber noch vielmehr mit der Veränderung der Versorgungsansprüche für die Abgeordneten des Landtages ab 2008 wird der bisherige Sockelbetrag von 25 % nach acht Jahren abgelöst durch eine zukünftige Lösung mit 2,5 % pro Jahr. Das Ergebnis dieses Systemwechsels ist gerechter, es ist fairer und führt zu einer deutlichen Absenkung der Versorgungsansprüche der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages: immerhin rund 650 Euro je Monat nach einer Mandatszeit von etwa 15 Jahren im Vergleich zu heute.

Die Anrechnung von Erziehungszeiten, die hier im Parlament diskutiert und beim letzten Mal auch angeregt wurde, ist durch den Gesetzgebungsund Beratungsdienst geprüft worden und kann meines Erachtens im Rahmen weiterer Änderungen in den nächsten Jahren durchaus nochmals auf die Tagesordnung gebracht werden, sofern die verfassungsrechtliche Lage dies hergeben sollte. Dies soll noch einmal geprüft werden. Das ist eine Agenda, die wir gegebenenfalls noch abarbeiten müssen.

Meine Damen und Herren, es ist seit der Einbringung im November bis zur heutigen Verabschiedung nur zu wenigen - Herr Kollege Dr. Noack hat es deutlich gemacht -, dann aber einvernehmlichen und einstimmigen Änderungen gekommen; in der Regel waren sie technischer Art. Wenn wir mit

dem Landeswahlgesetz gleichzeitig das Abgeordnetengesetz und das Ministergesetz ändern und verabschieden, dann setzen wir in Niedersachsen, meine ich, auch deutliche Maßstäbe für andere Bundesländer.

Unser Dank gilt dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, der Landtagsverwaltung, dem Landeswahlleiter, insbesondere aber auch allen beteiligten Fraktionen und auch dem Präsidenten. Die vergangenen Wochen waren von Offenheit und Fairness im Umgang miteinander geprägt. Das ist hier im Hause wahrlich nicht immer selbstverständlich, zumal es in den vergangenen Wochen zwischen den Fraktionen immer durchaus strittige Fragen gab, die aber am Ende zu einer gemeinsamen Lösung geführt wurden.

Neben der Frage der Haushaltsberatung verschafft es uns meiner Meinung nach ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit, wenn wir heute zu einer großen Übereinstimmung und am Ende zu einer gemeinsamen Verabschiedung dieses gesamten Gesetzespaketes kommen. Wir setzen damit in Niedersachsen Maßstäbe. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Frau Kollegin Helmhold hat jetzt das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielleicht kann man in Anlehnung an die Einleitung Ihrer Rede, Herr Althusmann, in der Sie noch einmal auf die lange Geschichte dieser Veränderung hingewiesen haben, heute doch sagen: Was lange währt, wird endlich gut. Wir werden heute einen langen Verständigungsprozess beenden, in dessen Verlauf wir tatsächlich über sehr viele Dinge fraktionsübergreifend Einigkeit erzielt haben, beispielsweise was die Altersversorgung angeht, für die wir, der Empfehlung der Diätenkommission folgend, den Sockelbetrag und die jährlichen Steigerungsraten absenken und uns damit selbst relativ maßgeblich beschneiden.

Auch die Verkleinerung des Parlaments bereits im Jahre 2008 nimmt Kernforderungen der Grünen auf. Allerdings hätten wir es in diesem Zusammenhang lieber gesehen, wenn wir die Zahl der Direktmandate auf 80 hätten reduzieren können; denn dies hätte die Gefahr weiterer Überhang- und

Ausgleichsmandate und damit eines wieder unnötig vergrößerten Landtags nach der nächsten Wahl weiter eingeschränkt.

Allerdings bleiben im Zusammenhang mit der Neufestsetzung der Wahlkreise erhebliche unterschiedliche Auffassungen bestehen, die dazu führen, dass wir der Anlage 10, die die tatsächliche Wahlkreiseinteilung regelt, nicht zustimmen werden. Wir können nicht erkennen, dass die Koalition bei der Neueinteilung durchgängig und einheitlich nachvollziehbaren, objektiven Kriterien gefolgt wäre.