Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zur abschließenden Beratung über das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und anderer Gesetze fasse ich als Berichterstatter das Ergebnis der bisherigen Beratung in nur drei Sätzen zusammen:
Erstens. Der federführende Innenausschuss, aber auch die mitberatenden Ausschüsse folgten dem Gesetzentwurf mit wenigen Änderungen einstimmig.
Der federführende Innenausschuss empfiehlt Ihnen einstimmig, den Gesetzentwurf mit wenigen Änderungen anzunehmen. Dem sind auch die mitberatenden Ausschüsse gefolgt; lediglich im Rechtsausschuss hat es Enthaltungen vonseiten der Oppositionsabgeordneten gegeben.
Mit dem Gesetzentwurf wird für Niedersachsen die Möglichkeit geschaffen, die in verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften geregelte Schriftform künftig auch mit elektronischen Dokumenten erfüllen zu können. Da das niedersächsische Verwaltungsverfahrensrecht weitgehend durch eine Verweisung auf das Bundesrecht geregelt ist, erfordert die Rechtsänderung in erster Linie eine Anpassung dieser Verweisung. Sie finden diese ganz am Anfang - in Artikel 1 Nr. 1 - des Gesetzentwurfs. In den Artikeln 2 bis 5 sind entsprechende Einzeländerungen zu kommunalrechtlichen Gesetzen enthalten; die Artikel 6 bis 10 enthalten Änderungen anderer Landesgesetze mit gleicher Zielsetzung. Einen selbständigen Regelungsgegenstand bildet die neue Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung bei öffentlichen Einrichtungen. Diese gesetzliche Regelung soll durch den Artikel 11 ins Datenschutzgesetz eingefügt werden.
In den Ausschussberatungen war das Gesetzesvorhaben politisch nicht umstritten. Die Ausschussempfehlungen beschränken sich weitge
hend auf einige redaktionelle Klarstellungen. Darüber gibt im Einzelnen der schriftliche Bericht Auskunft, der Ihnen bereits vorliegt.
Hinweisen möchte ich allerdings auf die Änderungsempfehlung zu Artikel 8 Nr. 2, mit der eine Regelungslücke im Statistikgesetz geschlossen werden kann. Die Statistikbehörde soll künftig die Möglichkeit haben, die Beantwortung von Fragen in schriftlicher Form verlangen zu können. Bisher ließ das Gesetz dem Befragten die freie Wahl, in welcher Form er antwortet.
Einen Schwerpunkt der Beratungen bildete die bereits erwähnte Regelung der Videoüberwachung bei öffentlichen Einrichtungen. Hierbei wurde vor allem erörtert, inwiefern sich die neue Vorschrift mit der schon bestehenden gefahrenabwehrrechtlichen Rechtsgrundlage in § 32 Abs. 3 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung verträgt. Im Ergebnis wird lediglich eine genauere Fassung des Tatbestandes im neuen § 25 a Abs. 1 des Datenschutzgesetzes vorgeschlagen. Den übrigen Anregungen und Bedenken des Beratungsdienstes sind die Ausschüsse hier weitgehend nicht gefolgt. Sie haben insoweit die übereinstimmenden Ausführungen des Innenministeriums und des Landesbeauftragten für den Datenschutz für überzeugend gehalten, die auf den begrenzten Anwendungsbereich der neuen Vorschrift verwiesen haben.
Abschließend bitte ich - für den Innenausschuss um Ihre Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung.
Im Ältestenrat sind die Fraktionen übereingekommen, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre keinen Widerspruch.
Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen.
den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen.
Artikel 3. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen.
Artikel 4. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen.
Artikel 5. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen.
Artikel 6. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen.
Artikel 7. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen.
Artikel 8. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen.
Artikel 9. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen.
Artikel 10. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen.
Artikel 11. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen.
Artikel 11/1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen.
Ich komme zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist das Gesetz einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/1485
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung leitet heute dem Niedersächsischen Landtag den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der Hoffnung zu, er werde hier eine breite Mehrheit finden und das Parlament werde erkennen, dass darin letztendlich ein guter Kompromiss zwischen unvereinbar erscheinenden Positionen gefunden worden ist.
Sie wissen, dass 16 Ministerpräsidenten diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet haben, der demzufolge jetzt in 16 Parlamenten zu ratifizieren ist. Insofern vereint der Kompromiss die unterschiedlichen Vorstellungen dieser Regierungschefs. So haben der Kollege Steinbrück, Chef einer rot-grünen Regierung in NordrheinWestfalen, der Kollege Stoiber, CSU, und der Kollege Milbradt, CDU, Sachsen, eine Gebührenerhöhung vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland generell nicht für angemessen gehalten.
wicklung des dualen Rundfunksystems in Deutschland dienen und andererseits der Sozialverträglichkeit Rechnung tragen.
Ich könnte hier jetzt eigentlich eine Vielzahl von außerordentlich komplexen Einzelbestimmungen vorzutragen. Da ich den Eindruck habe, dass wir bereits bei der Anfrage in der letzten Plenarsitzung auf viele Punkte eingegangen sind, sollten jetzt erst einmal die Fraktionen Gelegenheit haben zu kämpfen, z. B. bei der Gebührenerhöhung um 1,09 Euro. Auf die sonstigen Einzelbestimmungen könnte man dann gegebenenfalls zum Schluss noch einmal eingehen.
Nach Auffassung der Ministerpräsidenten kann der Grundversorgungsauftrag wie bisher erfüllt werden. Dazu haben wir Änderungen in drei Staatsverträgen zu vertreten: im Rundfunkstaatsvertrag, dann im Rundfunkgebührenstaatsvertrag und schließlich im Rundfunkfinanzierungsstaatvertrag. Obwohl sie auseinander zu halten sind, sind sie in einem, nämlich im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zusammengefasst.
Es geht um die Nutzung von Telefonmehrwertdiensten öffentlich-rechtlicher Anstalten. Dieser Rundfunkänderungsstaatsvertrag sorgt dafür, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten den Charakter des Ehrlichen und Seriösen behalten werden, weil sie im Gegensatz zu Privaten daraus keine Telefonmehreinnahmen erzielen dürfen.
Wir deckeln die Anzahl der Hörfunkprogramme des öffentlich-rechtlichen Bereichs. Das heißt, wenn neue, zusätzliche Hörfunkprogramme geschaffen werden sollen, dann müssten andere aufgegeben werden. Es kann ja nicht immer nur um „mehr“ gehen, es muss auch um „anstelle von“ gehen. Die Zeiten des Programmzuwachses sind sicherlich vorbei.
Wir stärken die Regionalfensterprogramme von RTL und SAT.1 und damit den Standort Hannover wie auch andere Länderstandorte, weil diese Fensterprogrammveranstalter zukünftig eine eigene Zulassung benötigen. Sie müssen über das Landesspezifische und Regionale berichten und authentisch rüberkommen.
Wir regeln in dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag die Neufassung des Hotelprivilegs, das jetzt nur noch für bis zu 50 Zimmer gilt. Darüber ist nur noch eine Befreiung von 25 % die Regel. Dafür gilt das aber auch für gewerblich genutzte Ferienwohnungen.
Ich hatte schon darauf hingewiesen, dass wir die Berechnung der Rundfunkgebührenbefreiung für Einkommensschwache nachhaltig erleichtern und vor allem die Kommunen als örtlicher Sozialhilfeträger bei der Feststellung entlasten. In Zukunft ist die GEZ dafür zuständig. Ein Problem, das die Landesdatenschutzbeauftragten in allen Ländern bemängeln, ist die Zurverfügungstellung von Adressenmaterial. Wir allerdings wollen der GEZ die gleichen Möglichkeiten zur Adressbeschaffung geben, wie sie jede andere öffentliche Stelle auch hat, weil es hierbei um die öffentlich-rechtliche Erfüllung von gesetzlichen Aufgaben geht.
Darüber, dass wir eine Erhöhung um 1,09 Euro für die Bevölkerung für unzumutbar angesehen haben, hatte ich hier umfassend berichtet. Die Rundfunkveranstalter sind Selbstbindungen eingegangen, die als Anlage zu den Protokollerklärungen zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag beigefügt sind. Sie können in den Ausschussberatungen im Einzelnen die Schritte nachlesen, wie die Anstalten dazu kommen können, weiterhin gutes Programm zu machen, wie sie alle Wünsche der Landesregierung in Bezug auf ein gutes Programm erfüllen können und dennoch mit den zur Verfügung stehenden Mitteln auszukommen. Immerhin erhalten sie im Gegensatz zum Land Niedersachsen mehr Mittel. Wir nehmen im nächsten Jahr weniger Geld ein als im Jahr 1998. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten haben mehr Geld als je zuvor. Durch die Gebührenerhöhung werden sie etwa 400 Millionen Euro mehr einnehmen. Dann haben sie 7 Milliarden Euro im Jahr. Das sind 14 000 Millionen DM. Damit sollte sich gutes Programm in Rundfunk und Fernsehen in Deutschland zur Grundversorgung machen lassen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über den uns zur parlamentarischen Behandlung und Beschlussfassung vorliegenden Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist im Vorfeld wesentlich heftiger und kontroverser diskutiert worden, als es bei den Vorgängern in den letzten Jahren der Fall war. Das hat mehrere