Ich möchte noch eines sagen: Wir haben natürlich Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Hannover, Braunschweig und woanders, die sich mit dem Wirtschaftsstrafrecht bestens auskennen und mit den Steuerfahndern bestens zusammenarbeiten,
- Das kann man so nicht sagen, dass dort, wo die Schwerpunktstaatsanwaltschaften sind, auch die meisten Halunken wohnen. Aus dem Amnestiegesetz haben wir die meisten Selbstanzeigen aus einem Wahlkreis, der gar nicht so weit von Ihrem liegt, Herr Böhlke.
Ich möchte aber eines ganz klar sagen, Herr Aller, damit wir uns hier nicht missverstehen: Die Landesregierung wird sich grundsätzlich nicht zur Qualität des Gesetzesvollzugs in anderen Bundesländern äußern und würde sich auch dagegen verwahren, wenn sich andere Bundesländer über Niedersachsen äußern würden. Ich gehe davon aus, dass in allen Bundesländern das Gleiche passiert, was in Niedersachsen passiert: dass nämlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter die Gesetze anwenden, ohne nach der Person, der Firma oder sonst was zu gucken, sondern nach Recht und Gesetz. Das wäre auch anders gar nicht möglich. Wie wollen Sie denn 14 000 Mitarbeitern erzählen: „Mach das mal ein bisschen luschig, weil die Steuern sonst in den Länderfinanzausgleich gehen“? Ich verwahre mich dagegen und habe Frau Hendricks, die Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, die das hin und wieder behauptet, schon mehrfach aufgefordert, sie solle Belege beibringen. Bisher hat sie es nie getan. Das habe ich vorhin schon gesagt: Behaupten kann man schnell etwas. Ich meine, im Rechtsstaat muss man auch etwas beweisen.
Sie sagen, das soll der Bund vielleicht machen. Ich muss Ihnen allerdings sagen: Das Verhalten des Bundes bei der verwaltungsmäßigen Abarbeitung der von Ihnen hier ins Spiel gebrachten Bankenfälle beweist gerade, dass eine immer stärkere Zentralisierung von Kompetenzen beim Bund gerade nicht der Königsweg ist. Der Bundesfinanzminister hat sich des Themas Bankenfälle erst angenommen, nachdem in den meisten Ländern, was die Abarbeitung betraf, bereits Fakten geschaffen waren. Die für eine weitgehende, vollständige Abarbeitung der Fälle vor Verjährungseintritt zwingend erforderliche Verlängerung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege ist erst auf Länderinitiative - Herr Aller meldet sich; das ist eine Bundesratsinitiative von Niedersachsen - gegen den Widerstand des Bundes zustande gekommen. Aus welchem Grund sollten daher dem Bund weitergehende Rechte eingeräumt werden, wenn er den bestehenden Handlungsspielraum, den er hat, gar nicht ausschöpft, sondern von den Ländern dahin getrieben werden muss? Deshalb ist das in Länderhand richtig. - Vielen Dank.
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses entfernt sich inhaltlich am weitesten von dem Ursprungsantrag. Über sie ist daher zunächst abzustimmen. Nur bei einer Ablehnung wäre über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD abzustimmen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag in der Drucksache 1647 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist gleichzeitig der Änderungsantrag der Fraktion der SPD abgelehnt.
Meine Damen und Herren, ich wünsche Ihnen allen jetzt guten Appetit. Wir sehen uns hier um 14.30 Uhr wieder.
Meine Damen und Herren, wir setzen die Beratungen fort. Die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen haben sich darauf verständigt, unmittelbar nach der Mittagspause die Punkte 28 und 29 zu behandeln. Danach setzen wir die Beratungen mit dem Punkt 22 fort.
Tagesordnungspunkt 28: Erste Beratung: Die Landesregierung muss umgehend die FFH-Gebietsmeldung ergänzen und vollständig nach Brüssel weiterleiten - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/1608
Tagesordnungspunkt 29: Erste Beratung: Blockadehaltung bei FFH-Nachmeldungen aufgeben - keine Machtprobe mit der EU Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1616
Zur Einbringung des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Frau Steiner das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin Steiner!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema FFH beschäftigt den Landtag inzwischen regelmäßig.
Heute kommt es wieder auf den Tisch. Anlass ist das Spiel „Landesregierung gegen EU-Kommission“ in der Frage: Wie setzt Niedersachsen die FFH-Richtlinie um?
Die Landesregierung pflegt einen nachlässigen Umgang mit den Natura-2000-Gebieten und reizt hoch in dem Konflikt mit der EU. Die EU-Kommission sagt an. Wulff und Sander geben Contra und hoffen, das Spiel zu gewinnen, wenn die Landesregierung die geringst mögliche Meldung an FFH-Gebieten einreicht. Jeder Kundige prophezeit, dass die EU-Kommission Re sagen wird, und am Ende wird Niedersachsen mit seiner Meldung nicht einmal aus dem Schneider kommen, d. h. erhöhten Einsatz zahlen, nämlich Zwangsgeld.
Meine Damen und Herren, sowohl die Gespräche mit den Experten der EU-Kommission im letzten Jahr als auch die aktuelle Bilanzierung, die der Bund für Umwelt- und Naturschutz, der BUND, letzte Woche präsentiert hat, zeigen, dass der niedersächsische Anteil am Netz Natura 2000 so, wie er geplant ist, unzureichend ist. Niedersachsen hat lediglich 7 % seiner Landesfläche für das Schutzgebietsnetz vorgeschlagen. Damit bildet es das ökologische Schlusslicht hinter allen anderen vergleichbaren Flächenländern. Selbst der Stadtstaat Bremen hat mit 9,4 % seiner Fläche mehr vorzuweisen. Für eine angemessene Meldung Niedersachsens wird ein zusätzlicher Bedarf von bis zu 100 000 ha gesehen.
Ems-Ästuars. Letztes Jahr, als die Vorschlagsgebiete mit den Experten der EU-Kommission erörtert worden sind, war sie noch vorgesehen. Die Landesregierung meint aber, schon jetzt darüber entscheiden zu können, dass lediglich das Elbmündungsgebiet als FFH-Gebiet vorzuschlagen sei. Die Kommission - Sie erinnern sich - war bereits im letzten Frühjahr gegenteiliger Meinung.
Beschämend ist das Possenspiel mit Bremen. Bremen ist von Niedersachsen zu einer Haltung gedrängt worden, die auch der Auffassung der Bremischen Umweltverwaltung widerspricht. Bekanntlich hat Bremens Umweltsenator Eckhoff vorgeschlagen, das Weser-Ästuar zu melden. Der niedersächsische Ministerpräsident interveniert bei Ritter Henning. Die rot-schwarze Landesregierung lässt ihren eigenen Umweltsenator im Regen stehen und beschließt einfach gar nichts. Herr Wulff und Herr Scherf glauben anscheinend, sie könnten vielleicht, wenn es denn gar nicht anders geht, noch im März eine Korrektur vornehmen und dann die EU-Kommission für den Druck verantwortlich machen. Mit dieser Haltung, Herr Wulff, werden Sie sich aber in die Nesseln setzen.
Das gesamte Vorgehen in Niedersachsen zeugt von einer verfehlten Einstellung zum Netz Natura 2000 und zum Umgang mit unserem Naturerbe.
Andere Länder, meine Herren dahinten, sind stolz auf ihre Naturschönheiten und die Artenvielfalt. Dort ist der Ansatz: Wir haben viel zu bieten, was schützenswert ist; dann schützen wir es auch und werben mit unseren Naturschönheiten. Die schwarz-gelbe Landesregierung weiß, dass auch Niedersachsen wertvolle Natur zu bieten hat. Aber gleichzeitig verkündet sie: Wir schützen nur so wenig wie möglich, sonst schadet es der Wirtschaft. Der Naturschutz darf der Wirtschaft nicht ins Gehege kommen. Wirtschaftsinteressen gehen eben über den Erhalt der Natur. Das, Herr Sander, ist kein Gleichgewicht von Ökonomie und Ökologie, wie Sie es so gerne propagieren.
Verschiedene Äußerungen von Mitgliedern der Landesregierung, insbesondere das letzte Interview des Umweltministers zu diesem Thema, legen nahe, dass das Verfahren immer noch nicht begriffen worden ist. Der Umweltminister glaubt immer noch, dass er Schaden von der niedersächsischen Wirtschaft, insbesondere von der Meyer
Werft, abwendet, wenn er verhindert, dass das Ems-Mündungsgebiet für das Netz Natura 2000 vorgeschlagen wird. Herr Sander, wenn sich Niedersachsen endlich entschließen würde, das EmsÄstuar als Natura-2000-Gebiet der EU vorzuschlagen und dieses in der zweiten Stufe tatsächlich FFH-Gebiet würde, dann würde sich für die MeyerWerft überhaupt nichts ändern. Sie könnte weiterhin ihre Kreuzfahrtschiffe über die Ems in die Nordsee überführen.
Um für die Lästerer einmal ins Detail zu gehen: Die Tiefe der Fahrrinne ist durch Planfeststellungsbeschluss festgelegt. Hier gibt es einen Bestandsschutz.
Dass die ökologische Belastung der Ems durch Sommerstau oder Ausbaggern geprüft wird, war auch bisher notwendig und hat niemanden in den Ruin getrieben.
Wenn jetzt im Zusammenhang mit der Meyer-Werft wieder das alte Feindbild „Arbeitsplätze gegen Umweltschutz“ ausgegraben wird, dann ist das wirklich vorsintflutlich.
Außerdem, Herr Minister, liefern Ihre rein wirtschaftlichen Argumente der EU-Kommission geradezu eine Steilvorlage für die Kritik am niedersächsischen Vorgehen. Das immer wieder vorgetragene Argument, Niedersachsen brauche an der Ems nicht mehr FFH-Gebiete auszuweisen als die Niederlande, sticht auch nicht. Ein Blick auf die Karte schafft Abhilfe. Die Niederlande sind kaum betroffen, was das direkte Mündungsgebiet der Ems anbelangt. Dies liegt zum weit überwiegenden Teil in deutscher Verantwortung.
- Sehen Sie doch einmal nach, Herr Rolfes, wo die Grenze im Dollart verläuft. In der Vorschlagsliste von 2004 waren immerhin noch 37 km Ems enthalten. Das hat die Landesregierung nun auch herausgenommen, weil sie der EU-Kommission einmal zeigen will, wer hier am längeren Hebel sitzt. Dabei ist die Umsetzung der FFH-Richtlinie eigentlich durchaus verständlich. In der ersten Stufe schlagen die Länder Gebiete nach naturschutzfachlichen Kriterien vor, und in der zweiten Stufe entscheidet die EU-Kommission gemeinsam mit den betroffenen Ländern, welche der Vorschläge tatsächlich FFH-Gebiete werden.
Die Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu dieser Problematik lässt an Klarheit nichts zu wünschen übrig. Der GBD ist eine neutrale Instanz und hat die Rechtslage fundiert, ausführlich und für jeden verständlich dargestellt. Herr Sander hingegen verweist auf eine andere Rechtsauffassung, die im Umweltministerium entwickelt wurde, und der Ministerpräsident verlässt sich darauf. Dazu kann ich nur sagen: Die selbstgestrickte neue Rechtsauffassung aus dem Hause Sander biegt die FFH-Richtlinie so zurecht, dass es schon weh tut. Wenn das Umweltministerium juristisches Neuland betreten will, dann möge es sich doch bitte ein weniger folgenreiches Experimentierfeld aussuchen.
Der Regierungsmehrheit ist auch nicht so richtig wohl bei dieser Richtung. Das kann man daran erkennen, dass die Fraktionen von CDU und FDP nach ausführlicher Beratung im Ausschuss letzte Woche über den Antrag der SPD-Fraktion nicht einmal positiv oder negativ abstimmen wollten, sondern mit ihrer Mehrheit eine erneute Verschiebung beschlossen haben. Die Abstimmung soll dann wahrscheinlich nach der EU-Reaktion stattfinden.
Meine Damen und Herren, wir legen heute erneut einen Antrag zur fachlich notwendigen Ergänzung der FFH-Meldung vor. Bis zum 31. Januar besteht noch die Chance, die Meldung um die notwendigen Gebiete zu erweitern. Ich fordere die Landesregierung mit Nachdruck auf, genau das zu tun und ihre Trotzhaltung aufzugeben.
Beim Skat hätten Sie überreizt. Legen Sie endlich Ihr Blatt auf den Tisch, damit es nicht noch teurer wird!
Dass das Zwangsgeld für unzureichende Gebietsmeldungen aus Eichels Schatulle gezahlt würde, das glauben Sie doch wohl selbst nicht. Niedersachsen hat es in der Hand, und aus dem niedersächsischen Haushalt muss dann auch gezahlt werden. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin, um auf den Skat zurückzukommen: Sie müssen nur aufpassen, dass Sie nicht einen zu viel drücken; denn dann haben Sie am Ende auch verloren.