In der Vorweihnachtszeit habe ich ein Telefonat mit meinem Steuerberater geführt, der mir tief gefrustet eine aktuelle Problemstellung - und was meinen Sie? - ausgerechnet aus dem Bereich Umsatzsteuer schilderte. Es geht, wie so häufig in Niedersachsen, um einen Betrieb - Frage ans Plenum: Na, was mag das für ein Betrieb sein? - mit Pferdehaltung, also um einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Reitanlage und mit Pferdeboxen. Wir müssen zur Kenntnis nehmen: Größere Betriebe in diesem Bereich werden lückenlos geprüft. Wir stellen uns vor: 80 Pferdeboxen, 30 davon im Rahmen landwirtschaftlicher Tierhaltung für eigene Pferde genutzt; 50 Pferdeboxen sind an Externe vermietet. Der Landwirt ist bei der Aufstellung der monatlichen Rechnungen verpflichtet, für die Boxenmiete die steuerlichen Verhältnisse des Kunden zu prüfen. Jetzt kommt das Beispiel. Es ist im Grunde genommen zum Weinen, aber ich hoffe, es trägt ein wenig zur Erheiterung bei.
Wir stellen uns vor: Auf den Landwirt kommt ein Kunde, ein Handwerker, zu, der in Verden zwei Pferde gekauft hat: Eine Zuchtstute, voll ausgebildet für den Reitsport, und ein Nachwuchspferd, zweieinhalb Jahre alt. Der Landwirt muss diesem Kunden zwei unterschiedliche Umsatzsteuersätze in Rechnung stellen: 16 % für die Zuchtstute, weil es sich um ein Freizeitpferd handelt, und 9 % für das Jungpferd, weil es zweieinhalb und damit noch nicht drei Jahre alt ist; deshalb 9 %. Ein halbes Jahr später wird dieses Jungpferd drei Jahre alt und ist kein Aufzuchtpferd mehr, also 16 % Umsatzsteuer.
den Landwirt zu und sagt: „Wissen Sie, das gefällt mir nicht mit der Umsatzsteuer. Meine Frau hat einen landwirtschaftlichen Betrieb.“ Schon ändern sich die Umsatzsteuersätze wieder. Aus diesem Freizeitpferd wird ein landwirtschaftlich genutztes Pferd. Für die Stute beträgt der Umsatzsteuersatz nicht mehr 16 %, sondern 9 %.
Jetzt geht es aber weiter. Die Tochter dieses Kunden, d. h. des Handwerkers, erzählt in der Schule ihrer Freundin, der Tochter des Pferdehaltungsunternehmers, dass das Pferd, mit dem sie so erfolgreich Turniere bestreitet, eigentlich ihr gehört. Der Vater als pflichtbewusster Steuerpflichtiger macht natürlich gleich eine Kontrollmitteilung, nimmt es auf, und siehe da, die neue Rechnung: Freizeitpferd, wiederum 16 %.
Die Tochter vollendet ihr 18. Lebensjahr, züchtet sehr erfolgreich mit dieser Zuchtstute Nachwuchs und tritt insofern als Unternehmerin auf. Frage: Welcher Umsatzsteuersatz? Antwort: 7 %. Aber - und jetzt kommt es - unsere Beamten aus der Finanzverwaltung sehen sich nicht in der Lage festzustellen, ob dieser Umsatzsteuersatz von 7 % wirklich richtig angesetzt ist, und können auch nicht definieren, ab welchem Zeitpunkt die Tochter wirklich als Unternehmerin auftritt.
Meine Damen und Herren, wir rufen ständig nach Personal. Gehen wir die Probleme an der Wurzel an, und schauen wir uns an, wo und wie wir die Leute in der Finanzverwaltung sinnvoll einsetzen können. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben uns bereits im November-Plenum ausführlich inhaltlich mit diesem Thema auseinander gesetzt und die Zahlen, Daten und Fakten benannt. Minister Möllring und auch mein Kollege von der CDU-Fraktion haben es gerade noch einmal mit Zahlen, Daten und Fakten unterlegt, sodass ich das nicht wiederholen möchte.
Steuerbetrug benachteiligt den ehrlichen Steuerzahler, und das sind die meisten. Die weit überwiegende Mehrheit der Bevölkerung bemüht sich redlich, die weiß Gott chaotischen Steuergesetze zu befolgen.
Die Frage, die Sie aufwerfen, lautet: Wie verfolge ich die Steuerhinterziehung? - Meine Frage wäre eher: Wie verhindere ich die Steuerhinterziehung? Darin sehe ich einen riesigen qualitativen Unterschied.
Im November hat Kollege Dammann-Tamke ausgeführt, dass insbesondere seit 1999 die Schere zwischen der Steuereinnahme, die nach gesamtwirtschaftlichen Daten zu erwarten ist, und den tatsächlichen Steuereinnahmen auseinander geht. Was ist denn in den letzten Jahren in unserem Steuerrecht passiert? Lassen Sie uns einmal über Ursache und Wirkung, über Huhn oder Ei nachdenken.
Ich habe 1977 zum ersten Mal den Inhalt des Umsatzsteuergesetzes gelernt. Es war ein einfaches Gesetz, klar und eindeutig, ohne bürokratische Schwierigkeiten. Die Umsatzsteuer sollte den Endverbraucher belasten. Deshalb wurde sie schlicht und einfach durch die Vorsteuer neutralisiert. Ausnahmen gab es fast gar keine. Auszubildende im Steuerbüro waren nach zwei bis drei Monaten in der Lage, Sachverhalte richtig und vollständig zu beurteilen. Heute ist das Gesetz schwer in drei Jahren zu vermitteln.
Ich habe hier einen kurzen Beitrag aus einem Werbeheft mit dem Titel „Umsatzsteuer kompakt“. Darin heißt es im Anschreiben: „... die Quintessenz der aktuellen Entwicklung im Umsatzsteuer-Recht“. Ich darf daraus einmal kurz zitieren - versuchen Sie nicht, es zu verstehen -:
„- Streichung der Vorsteuerabzugsbeschränkung bei Kraftfahrzeugen... zu den praktischen Auswirkungen vgl. BMF-Schreiben vom...
dem 01.01.2004, zusätzliche Pflichtangaben in Rechnungen, Neuregelung der Aufbewahrungspflichten für Rechnungen...
Neuordnung der Regelungen über die Berichtigung eines unrichtigen oder unberechtigten Steuerausweises...
Verschärfung der Haftungsregelung für die schuldhaft nicht abgeführte Steuer mit Wirkung ab dem 01.01.2004...
Einführung eines neuen Haftungstatbestands bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen...
Dann werden noch die Altsportanlagen und die Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit genannt.
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Was sagt uns das jetzt? - Heinrich Aller [SPD]: Hat die FDP dem denn im Bundesrat zugestimmt?)
Meine Damen und Herren, wie schlicht ist dagegen das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten!
Diese Vorschriften muss aber jeder Handwerker an der Ecke, jeder Heizungsbauer mit zwei Gesellen und einem Azubi wissen, und wenn er es nicht weiß und nicht beachtet, dann reicht es von Ordnungswidrigkeiten bis hin zur Steuerstraftat. Vorhin wurde so freundlich gesagt, Steuerstraftaten würde in Deutschland nicht sonderlich scharf bestraft. Das ist völlig falsch.
Soweit es sich um meinen betrieblichen Bereich und um den meiner Kollegen handelt, muss ich sagen, dass es völlig anders ist. Steuerstraftaten sind in Deutschland ein hartes Verbrechen und werden erheblich bestraft, so die Betreffenden denn erreicht werden. Darin besteht allerdings das Problem.
Mit der Schwierigkeit dieses Gesetzes steigt die Schwierigkeit der Steuererhebung. Je schwieriger eine Gesetzesnorm wird, desto eher wird sie umgangen - wissentlich oder unwissentlich und desto teurer wird auch die Kontrolle durch den Staat. In der ersten Stufe entsteht daraus Unmut, in der zweiten mehr Unmut, dann kommt leichter Widerstand, und irgendwann haben wir Steuerbetrug.
Auf Kopfschmerzen kann man mit einer Tablette reagieren. Aber wenn sie wiederkommen, sollte man nach den Ursachen forschen und nicht die Symptome behandeln.
Ja. - Steuerhinterziehung ist längst nicht mehr selten genug, als dass die Symptombehandlung der richtige Weg zur Bekämpfung ist. Hier ist Ursachenforschung und vor allem Ursachenbehebung angesagt. Wir brauchen ein faires und verständliches Steuerrecht. Her mit einer klaren Politik, die ein gutes Steuerrecht schafft, damit Bürger einsehen, warum sie für diesen Staat Geld aufwenden
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Aller hatte mich noch einmal aufgefordert, zu dem Bankenverfahren Stellung zu nehmen. Nach dem Stand vom 31. Dezember 2004 sind 349 Banken durchsucht worden. Daraus sind 68 807 Vorgänge entstanden, von denen mehr als 67 000 bereits abgearbeitet worden sind. Das entspricht einer Abarbeitung von 98 %. Aus diesen Vorgängen sind Mehrsteuern in Höhe von 656 Millionen Euro festgestellt worden. Ich runde die Zahlen und gebe sie Ihnen nachher, damit Sie den Ausschuss unterrichten können. 9 873 Strafverfahren sind eingeleitet worden, die im Wesentlichen alle abgearbeitet worden sind. Es sind Freiheitsstrafen von 55,5 Jahren verhängt worden. Es sind Geldauflagen - also Bußgelder für Einstellverfahren von knapp 14 Millionen Euro verhängt worden, von denen etwa 13 Millionen Euro in die Staatskasse geflossen sind. Und es sind Geldstrafen und Geldbußen in Höhe von knapp 20 Millionen Euro in die Staatskasse geflossen. Durch diese Bankenverfahren sind bisher insgesamt 690 Millionen Euro zusätzlich beim Staat angekommen. Wenn Sie es mir gestatten, übergebe ich es Ihnen gleich, und Sie unterrichten dann entsprechend den Haushaltsausschuss.
Ich möchte noch eines sagen: Wir haben natürlich Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Hannover, Braunschweig und woanders, die sich mit dem Wirtschaftsstrafrecht bestens auskennen und mit den Steuerfahndern bestens zusammenarbeiten,