Protokoll der Sitzung vom 27.01.2005

(Beifall bei der CDU)

Ich sage Ihnen Eines, Herr Wenzel. Wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, ich würde Beihilfe zur Steuerhinterziehung leisten, dann müssen Sie das belegen. Sie müssen zur Staatsanwaltschaft gehen, und die muss dann ermitteln. Zurzeit liegt die Anzeige eines Steuerbürgers gegen mich vor, weil ich ihm Steuern nicht erstattet habe. So etwas kann passieren. Das muss dann ermittelt werden. Ich würde mit solchen Aussagen vorsichtig sein.

Ihre Behauptung, dass der Umsatzsteuerbetrug ein immer größeres Ausmaß erreicht, ist für Niedersachsen schlicht falsch. Im Gegenteil. Für Niedersachsen lässt sich feststellen, dass der organisierte Umsatzsteuerbetrug in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen ist. Das hängt

auch damit zusammen, dass das Entdeckungsrisiko spürbar gestiegen ist, weil unsere Verwaltung funktioniert und schlagkräftig ist. Ich hatte Ihnen schon bei der ersten Beratung des Antrags gesagt, dass wir eine Task Force haben, die bei der OFD handelt. Die haben nicht wir eingerichtet, sondern wir haben sie vorgefunden, als ich vor zwei Jahren Minister geworden bin. Sie hat Riesenerfolge zu verzeichnen.

(Heinrich Aller [SPD]: Die hat auch Ihr Vorgänger eingerichtet!)

- Das habe ich gar nicht bestritten. Ich habe sie vorgefunden. Also ist sie vor meiner Zeit eingerichtet worden. Ob Sie sie eingerichtet haben oder einer Ihrer Vorgänger, weiß ich nicht. Sie erzielt aber Riesenerfolge. Ich werde jetzt nicht alle Einzelheiten vortragen, weil man den Leuten nicht sagen darf, wie man solche Fahndungen durchführt, sondern man muss sie erwischen.

Ich kann den Rückgang auch mit Zahlen belegen. Für die Jahre 2000 bis 2003 haben wir insgesamt 43 bedeutende Betrugsfälle mit einem geschätzten Volumen von insgesamt 61,5 Millionen Euro festgestellt. Dabei zeigt sich eine zwischen 2000 und 2003 deutlich abnehmende Tendenz im Hinblick auf die Anzahl und den Umfang der festgestellten Betrugsfälle. Im ersten Halbjahr 2004 - die Zahlen für das zweite Halbjahr liegen noch nicht vor - sind in Niedersachsen überhaupt keine bedeutenden Fälle von Umsatzsteuerbetrug mehr aufgefallen. Die festgestellten Zahlen zum Volumen des Umsatzsteuerbetrugs in Niedersachsen liegen damit weit unter dem in Ihrem Entschließungsantrag genannten Wert von jährlich mehr als 900 Millionen Euro. - Sie brauchen gar nicht zur Pressetribüne zu blicken. Da ist niemand mehr. Da interessiert sich niemand mehr für dieses Thema. Ihre Zahlen sind schlicht falsch. Sie hätten auch sagen können: 3 Milliarden. - Oder sonst was. Das wäre genau so falsch gewesen. Sie müssen sich die Zahlen vom Ministerium einmal geben lassen und sich mit diesen Zahlen auseinandersetzen.

Steuerlich wird derzeit insgesamt in 60 Umsatzsteuerbetrugsfällen ermittelt. Dabei handelt es sich neben Ketten- oder Karussellgeschäften auch um einstufige Fälle der Vorsteuererschleichung mit gefälschten Eingangsrechnungen und um Fälle der Einnahmenverkürzung. Steuerstrafrechtlich wird gegen 92 Tatverdächtige ermittelt. 34 Fälle sind strafrechtlich bereits abgeschlossen. Dabei wurden Freiheitsstrafen von insgesamt mehr als 37 Jahren

verhängt. Sie sehen: Die niedersächsische Finanzverwaltung kann bei der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges durchaus Erfolge vorweisen.

Ich hatte schon in der Debatte zur ersten Beratung Ihres Entschließungsantrages gesagt, dass Sie als Opposition natürlich immer leicht behaupten können, dass Umsatzsteuerbetrug und Karussellgeschäfte quasi allgegenwärtig sind. Ich hatte Ihnen schon damals entgegnet, dass die niedersächsische Finanzverwaltung Beweise erbringen muss, wenn sie wegen Betrugsverdachtes Umsatzsteuer nicht erstattet. Es reicht nicht, dass wir sagen: Die Opposition, der Fahrlehrerverband oder sonst wer hat gesagt, da seien Umsatzsteuerbetrügereien im Gange. Dann erstatten wir keine Umsatzsteuer mehr. - Vielmehr müssen wir das gerichtsfest machen.

(Beifall bei der CDU)

Die Beweisführungsansprüche der Finanz- und Strafgerichte sind hier sehr hoch. Die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges ist daher ein mühsames Geschäft, dem wir uns aber trotzdem unterziehen. Ich möchte hier einige konkrete Beispiele nennen, in denen die Finanzverwaltung trotz aller Mühe - ich kann Ihnen versichern, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort allergrößte Mühe geben - mitunter an den hohen Beweisansprüchen scheitert.

In etlichen Fällen sind steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen - also innerhalb der Europäischen Gemeinschaft - an spanische oder italienische Abnehmer deklariert worden, zu denen die spanische bzw. die italienische Steuerverwaltung schlicht mitteilte, es handele sich um so genannte Missing Trader. Das heißt: Händler, die nicht in Ordnung sind. Das haben die uns so schlicht mitgeteilt. Diese Mitteilung ist als solche aber nicht hinreichend substantiiert und besagt nach Auffassung deutscher Gerichte regelmäßig gar nichts. Das Finanzamt muss in derartigen Fällen anhand konkreter Anhaltspunkte darlegen, dass der bezeichnete Abnehmer entweder nicht Vertragspartner des Unternehmens geworden ist oder aber dass es sich bei dem Vertrag um ein echtes Scheingeschäft handelt. Das hört sich komisch an, aber es muss nachweislich ein Scheingeschäft sein. Hierfür sind aufwändige Ermittlungen unter Umständen auch im Ausland erforderlich.

In vielen anderen Fällen hat das Finanzamt Anhaltspunkte dafür, dass der Unternehmer zur Verschleierung des Warenbezugsweges oder zur Fingierung eines Wahrenbezugs Rechnungen eines Ausstellers vorlegt, den es entweder gar nicht gibt oder der nicht geliefert hat. Auch hier erwarten die Gerichte eine konkrete Darlegung dazu, dass die erklärten Lieferungen nicht stattgefunden haben. Wenn Sie in diesem Zusammenhang an Groß- und Einzelhandelsunternehmen mit Millionenumsätzen denken, können Sie sich vorstellen, dass auch hier aufwändige und unter Umständen langwierige Ermittlungen der Finanzbehörden erforderlich sind.

Sie sehen: Das Geld liegt nicht einfach auf der Straße. Hier geht es uns - auch Ihnen sollte es darum gehen - mehr um Verbrechensbekämpfung und Generalprävention als um die Erzielung zusätzlicher Steuereinnahmen. Die wollen wir natürlich auch haben. Deshalb bekämpfen wir den Steuerbetrug. Die Zahl der Betrugsfälle ist auch zurückgegangen. Zu Ihrer Forderung, in dieser Angelegenheit bundeseinheitlich vorzugehen, habe ich Ihnen schon beim letzten Mal gesagt: Sie müssen die Steuerzahlen - egal, wer die Verwaltung führt - vor Ort überprüfen. Sie müssen die Unternehmen vor Ort überprüfen. Weshalb Sie glauben, dass Herr Eichel das besser könne als die 16 Länderfinanzminister, habe ich schon beim letzten Mal nicht verstanden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Für die SPD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Aller das Wort. Ich erteile es ihm.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Möllring hat hier zwei Punkte angesprochen, die aufgrund des Übergangs der Zuständigkeit von mir auf ihn eine Rolle spielen. Ich möchte sie an dieser Stelle noch einmal kurz aufgreifen. Zum einen geht es dabei um die Bankenfälle, Herr Möllring. Ich glaube, wir beide können sagen: Das Ergebnis in Niedersachsen kann sich sehen lassen, vor allem im Vergleich zu den übrigen 15 Bundesländern. Entscheidend aber ist: Niedersachsen liegt gemessen an der Finanz- und Steuerstärke im Vergleich zu anderen Bundesländern ganz vorn.

Wenn Sie das so bestätigen, bleibt die Frage: Warum liegen andere finanz- und steuerstarke Bun

desländer im Hinblick auf die Aufklärung einer gemeinsam verabredeten Problematik bei den Bankenfällen hinter uns? Denn Eines ist klar: Jeden Euro, den wir im Verhältnis mehr eingenommen haben, führen wir zu 90 % an die anderen Bundesländer ab, die offensichtlich zurückhaltender gewesen sind. Ich habe erwartet, dass dieses Problem aufgegriffen wird, weil es von mir in der Übergangsphase thematisiert worden ist. Es kann nicht sein, dass ein Thema, das gleichermaßen für wichtig erachtet worden ist und das bundesweit - so verabredet - mit gleichen Mitteln und mit Erfolg bekämpft werden soll, in den einzelnen Bundesländern letztendlich aber zu völlig unterschiedliche Ergebnisse führt. Ich wäre dankbar, wenn Sie diese Frage noch einmal aufgreifen und dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen berichten würden, warum das nicht stattgefunden hat.

Zu Ihrem zweiten Punkt, zur Task Force. Das ist möglicherweise doch ein Hinweis darauf, Herr Möllring, dass man Kräfte bündeln muss, wenn ein Problem im Raum steht, das eine fachspezifische Gruppe innerhalb der Steuerverwaltung allein nicht lösen kann. Wir haben es in Niedersachsen gemacht. Offensichtlich mit großem Erfolg, insbesondere bei der Prävention, weil die Wirkung einer solchen Task Force, wenn sie erfolgreich arbeitet, natürlich unübersehbar ist. Gleiches gilt für die Aufklärung. Das ist etwas, was man mit Blick auf den Antrag der Grünen schlechthin nicht zurückweisen kann. Dort, wo unterschiedliche Formen der Administration von Steuerrecht stattfinden, muss um eines gleichmäßigen Ergebnisses willen und im Interesse des Erfolges sichergestellt sein, dass ein hohes Maß an Übereinstimmung besteht; denn sonst gibt es Ausweichtendenzen. Die Betroffenen weichen aus in diejenigen Bundesländer, in denen mit weniger Effizienz gearbeitet wird. In diesem Sinne bin ich dafür, dass wir das Ergebnis der Anhörung zum Umsatzsteuerbetrug ernst nehmen.

Ich glaube, im Grundsatz gibt es zwischen den Fraktionen hier im Landtag keine Meinungsunterschiede darüber, dass wir Steuergerechtigkeit haben und den Steuerbetrug massiv bekämpfen wollen. Wenn es um die Details geht, wird es schon komplizierter.

Wie schwierig es ist, bundeseinheitlich ein erkanntes Problem zu einer vernünftigen Lösung zu bringen, erkennt man daran, dass wir erstens das übergeordnete Thema der Steuerrechtsvereinfachung trotz allen guten Willens nicht hinkriegen

und zweitens bei der IT-Plattform Fiskus nach erheblichen Geburtswehen nicht besonders schnell vorankommen. Das sind Dinge, die wir eigentlich, wenn sie im föderalen System nicht funktionieren, um des Ergebnisses willen, nämlich Steuergerechtigkeit und Fairness in der Steuerverwaltung durchzusetzen, gemeinsam anpacken müssen. Dabei bieten sich eine Zusammenarbeit und eine verstärkte Koordinierung über die Bundesebene an. Anderes geht es nicht; das hat die Vergangenheit gezeigt. Das gilt natürlich insbesondere, wenn wir uns über Steuerausfälle von rund 20 Milliarden Euro auseinander setzen.

(Bernd Althusmann [CDU]: Was denn? Brutto?)

Wenn die Summe in dieser Größenordnung um 1 oder 2 Milliarden Euro differiert, dann ist das nicht der Punkt. Aber 20 Milliarden Euro von 138 Milliarden Euro, die wir einnehmen, sind ein Hinweis darauf, dass Handlungsbedarf besteht, dem zügig Rechnung getragen werden muss.

Die SPD-Fraktion hat nach den Anhörungen, die dazu auf Bundesebene stattgefunden haben, ein Drei-Punkte-Programm aufgelegt und will dann auch in dieser Schrittfolge vorangehen. Ich stimme mit Ihnen überein: Einiges, was geregelt werden muss und sehr schnell geregelt werden kann, ist nicht steuerrechtlicher Art, sondern gehört schlicht und einfach zum Strafrecht und Strafprozessrecht. Es kann einfach nicht sein, dass Steuerbetrügereien, Steuerhinterziehung weiterhin als Bagatelldelikte oder Kavaliersdelikte behandelt werden. Der Schaden, der gesamtgesellschaftlich, betriebswirtschaftlich, aber auch bei Privatpersonen eintritt, ist so groß, dass schwere Kriminalität - ja: Organisierte Kriminalität - nicht zu übersehen ist. An dieser Stelle muss angesetzt werden. Das ist nun einmal eine Aufgabe, die bundesweit erledigt werden muss. Ich würde mir wünschen, dass uns die Niedersächsische Landesregierung dabei unterstützen würde, die entsprechenden Gesetzesänderungen sehr schnell herbeizuführen.

Ferner brauchen wir - ich unterstütze das, was Herr Wenzel gesagt hat - mehr Koordination, mehr Durchschaubarkeit der Netzwerke innerhalb der Steuerverwaltung. Das Finanzverwaltungsgesetz ist das eine; aber wir brauchen Schwerpunktstaatsanwaltschaften, um Netzwerke aufzubauen und um der Organisierten Kriminalität bei Steuerhinterziehungen entgegentreten zu können.

Letztlich - das wird mittelfristig unvermeidbar sein muss wahrscheinlich ein Systemwechsel bei der Umsatzsteuer angestrebt werden. Das ist kompliziert. Das werden wir in Deutschland alleine nicht organisieren können. Deshalb ist das auf der mittelfristigen Zeitschiene eine Aufgabe, die von den Ländern unter Mitwirkung und Federführung des Bundes vorangetrieben werden muss. Diese europäische Lösung muss insbesondere im Bereich den Karussellgeschäften einen Riegel vorschieben.

Fasst man das zusammen, dann ist unser Änderungsantrag, den wir nachgereicht haben, die schlüssige Konsequenz aus dem, was die Grünen vorgelegt haben. Wir konnten uns auf keinen gemeinsamen Antrag einigen; das liegt in der Natur der Sache. Aber vom Abstimmungsverfahren her ist, meine ich, klar: Wer hier einige Dinge gemeinsam voranbringen will, der muss dem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen, weil er realitätsnah ist, weil er die Schrittfolgen deutlich kenntlich macht, die einzuhalten sind, und im Ergebnis dazu führt, dass wir durch Bekämpfung des Steuerbetruges mehr Steuergerechtigkeit erreichen. Beides zusammen ist sinnvoll, weil es die Steuern in die Kassen des Bundes, der Länder und der Kommunen bringt, die dem Staat zustehen. Bisweilen brauchten wir über Steuererhöhung nicht zu reden, weil wir die Steuern in die Kassen bekommen könnten, die dem Staat legal zustehen. - Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat nun der Abgeordnete Dammann-Tamke das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Steuerbetrug bekämpfen, Steuergerechtigkeit herstellen“ - wer in diesem Hause wollte sich diesen Forderungen nicht anschließen? - Und dennoch werden wir heute diesen Entschließungsantrag - und auch den der SPD-Fraktion - ablehnen,

(Sigmar Gabriel [SPD]: Schade!)

da er sich auf Annahmen bezieht und deren Basis auf Schätzungen beruht. Insofern ist genau hinzuschauen, ob man mit den Forderungen wirklich Landesinteressen nachkommt oder ein Thema lediglich populistisch besetzt.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich verweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf meinen Redebeitrag zu der ersten Beratung.

Seitens des Antragstellers, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, konnte meines Erachtens im Fachausschuss nicht aufgezeigt werden, warum es in Niedersachsen einen besonderen Handlungsbedarf gibt. Auch die Einlassungen der SPD-Fraktion im Ausschuss blieben vage. Ich möchte den Kollegen Aller zitieren, der sagte, diese Beobachtung wiederum lege es nahe, hier doch zu einer gewissen Zentralität zu kommen.

Herr Aller, das ist weich gespült pur. Um zu einer Aufhellung beizutragen, wird eine Anhörung auf Landesebene gefordert; die Zielrichtung lautet: Verlagerung von Kompetenzen der Steuerverwaltung auf Bundesebene. Wir lehnen eine solche Anhörung zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab, da zu diesem Themenkomplex im November, wie bekannt, die entsprechende Anhörung im Deutschen Bundestag stattgefunden hat und folglich eine Fülle von Informationen zum Umsatzsteuerbetrug vorliegt. Ich verweise in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Ausarbeitung des Vertreters des rheinland-pfälzischen Finanzministeriums, der die Position seines Bundeslandes sehr dezidiert aufzeigt.

(Zustimmung bei der CDU)

Im Übrigen wird nach meinem Kenntnisstand das Finanzressort im Bundesland Rheinland-Pfalz von einem Minister geführt, der der SPD-Fraktion angehört. Der Vertreter des rheinland-pfälzischen Finanzministeriums hat in dieser Anhörung klar Position bezogen. Von daher möchte ich etwas detaillierter aus seinen Ausführungen zu der Frage zitieren, worin die Vorteile einer zentralen Bundesumsatzsteuerverwaltung lägen.

Erstes Zitat: Eine Bundesumsatzsteuerverwaltung lässt keine Vorteile erwarten gegenüber dem derzeitigen Zustand.

Zweites Zitat: Vielmehr wäre die Trennung der Verwaltung von direkten Steuern - weiterhin durch die Länder - und der Umsatzsteuer durch den Bund in hohem Maße kontraproduktiv; denn die Veranlagung der Ertragssteuern und Umsatzsteuern in einem Amt hat sich bewährt.

Drittes Zitat: Selbst eine zentrale Bundesprüfungsgruppe, die zentral z. B. durch das Bundesamt für Finanzen geführt würde, könnte erst nach lokaler Aufforderung tätig werden. Die gegenwärtige Zusammenarbeit der Steuerfahndungsstellen über Ländergrenzen hinweg bedarf zwar der Koordination, aber ähnliche Probleme gäbe es auch bei einer zentralen Prüfungsgruppe mit den lokalen Bundesbehörden. Die Erfahrung zeigt übrigens, dass es - ähnlich wie bei anderen Delikten - sehr erfolgreiche Großaktionen bei der Aufklärung von Umsatzsteuerkarussellen gibt. Durch eine Bundeszuständigkeit wäre hier keine Verbesserung zu erreichen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Aller, hier wird dezidiert deutlich, dass es einen Unterschied macht, ob man in der Regierungsverantwortung für ein Bundesland steht – unabhängig davon, welcher Parteicouleur man auch angehört -, oder die harte Oppositionsbank drückt. Der Fokus der Betrachtung ändert sich halt je nach Aufgabenstellung. Soweit in Auszügen die Stellungnahme aus dem Bundesland RheinlandPfalz.

Was wir im Hinblick auf die Diskussion um wegbrechende Umsatzsteuereinnahmen zur Kenntnis nehmen müssen, ist, dass die Umsatzsteuer wegen des sich selbst regulierenden Systems lange als sichere Steuer mit prinzipiell guten Kontrollmöglichkeiten galt. Heute ist es jedoch offensichtlich, dass das gegenwärtige deutsche Umsatzsteuersystem erhebliche Schwachstellen insbesondere bei der Vorsteuererstattung aufweist. Die Konsequenz daraus ist, entweder das System zu überarbeiten, was meines Erachtens auf eine längst überfällige Steuerreform hinausläuft, oder die Stellschrauben bei den Kontrollmöglichkeiten anzugehen. Was Letzteres betrifft, so haben Befürworter uns, was Ausrüstung und EDV-Systeme angeht, an ihrer Seite. Im Hinblick auf den Verzicht auf Personalabbau in der Finanzverwaltung werden wir den von der Landesregierung eingeschlagenen Weg uneingeschränkt mittragen. Über Jahrzehnte ist in Niedersachsen eine Politik betrieben worden, die bemüht war, anstehende Probleme stets über eine Erhöhung der Ressource Personal aus der Welt zu schaffen. Dies hat insbesondere zu einer Personalkostenquote von 45 % im Landeshaushalt geführt, verbunden mit einer schweren Hypothek auf die Zukunft in Form von stark ansteigenden Pensionslasten. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die eindringlichen Ap

pelle des Landesrechnungshofes. Wir kennen sie alle.

Nein, meine Damen und Herren, der Ruf nach mehr Personal kann es wahrlich nicht sein. Das ist auch ein Grund, warum wir Ihren Änderungsantrag ablehnen müssen. Wir sollten uns wirklich einmal vor Augen führen, was in der Praxis tatsächlich läuft, und womit wir unsere Beamten aus der Finanzverwaltung, Abteilung Umsatzsteuer-Sonderprüfung, sowie die Steuerberater und natürlich die Steuerpflichtigen täglich konfrontieren.

Jetzt komme ich zu einem ganz praktischen Beispiel, damit unsere Zuhörer hier im Saal eventuell auch einmal sagen können: Das ist eine Debatte, aus der wir etwas mitnehmen können.

In der Vorweihnachtszeit habe ich ein Telefonat mit meinem Steuerberater geführt, der mir tief gefrustet eine aktuelle Problemstellung - und was meinen Sie? - ausgerechnet aus dem Bereich Umsatzsteuer schilderte. Es geht, wie so häufig in Niedersachsen, um einen Betrieb - Frage ans Plenum: Na, was mag das für ein Betrieb sein? - mit Pferdehaltung, also um einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Reitanlage und mit Pferdeboxen. Wir müssen zur Kenntnis nehmen: Größere Betriebe in diesem Bereich werden lückenlos geprüft. Wir stellen uns vor: 80 Pferdeboxen, 30 davon im Rahmen landwirtschaftlicher Tierhaltung für eigene Pferde genutzt; 50 Pferdeboxen sind an Externe vermietet. Der Landwirt ist bei der Aufstellung der monatlichen Rechnungen verpflichtet, für die Boxenmiete die steuerlichen Verhältnisse des Kunden zu prüfen. Jetzt kommt das Beispiel. Es ist im Grunde genommen zum Weinen, aber ich hoffe, es trägt ein wenig zur Erheiterung bei.