Helmut Dammann-Tamke

Sitzungen

15/24 15/39 15/48 15/53 15/94 15/108 15/111 15/132 15/134

Letzte Beiträge

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende, heute zu verabschiedende Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften ist ein Ergebnis der Föderalismusreform, infolge derer in Artikel 72 Abs. 3 des Grundgesetzes den Ländern die Möglichkeit eröffnet wird, im Bereich des Jagdwesens vom Bundesrecht abzuweichen. Das heißt, die Jagdgesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland ist in die konkurrierende Gesetzgebung überführt worden.
Einzig der Rechtsbereich „Erteilung des Jagdscheines“ ist in alleiniger Zuständigkeit des Bundes verblieben.
Die Landesregierung hat insofern konsequenterweise, insbesondere durch die Änderung des § 26 des Niedersächsischen Jagdgesetzes, die Rechtsgrundlage für den neuen Rechtsrahmen geschaffen. Darüber hinaus wurden aktuelle Entwicklungen aufgenommen.
Ich möchte im Folgenden in der Chronologie des Gesetzentwurfs auf vier Punkte ausführlicher eingehen.
Erstens. In Artikel 1 wird geregelt, dass die Nilgans in den Katalog der nach Landesrecht jagdbaren Tiere aufgenommen wird. Diese Gänseart, meine Damen und Herren, ist, wie man aus dem Namen ableiten kann, ursprünglich in Afrika beheimatet. Seit den 70er-Jahren des vorigen Jahrhunderts zeigt sie rasante Ausbreitungstendenzen in Westeuropa. Sie gehört ohne Zweifel zu den sehr erfolgreichen Neozoen. Besonders problematisch ist bei dieser Gänseart ihr streng territorial aggressives Verhalten während der Brut- und Aufzuchtszeit, in der keine anderen Entenarten im Revier geduldet werden.
Neben diesen artspezifischen Besonderheiten gibt es internationale Übereinkünfte, z. B. das Abkommen zur Erhaltung afrikanisch-eurasischer Wasservögel, welches u. a. vorsieht, zu verhindern - -
Es ist nachvollziehbar, dass dieses Thema nicht so spannend ist wie eine Schulstrukturdebatte.
Dieses Abkommen sieht vor, dass sich nichtheimische Vogelarten nicht weiter ausbreiten sollten. Die Nilgans stellt eine Gefährdung für die heimischen Arten dar. Meine Damen und Herren, die zukünftige Bejagung der Nilgans dient insbesondere dem Natur- und Artenschutz.
Zweitens. In § 26 wird gemäß meiner Einleitung die Gesetzesgrundlage für die vom Bundesrecht abweichenden Jagd- und Schonzeiten geschaffen. Darüber hinaus wird die untere Jagdbehörde ermächtigt, zum Erlegen von krankem oder kümmerndem Wild, zur Wildseuchenbekämpfung, aus Gründen der Wildhege, des Artenschutzes oder zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden Schonzeiten durch Verordnung aufzuheben. Im Einzelfall wird die Jagdbehörde ermächtigt, insbesondere aus Gründen des Artenschutzes oder zu wissenschaftlichen Zwecken das Fangen bzw. Eingriffe in das Gelege von Federwild zuzulassen.
Meine Damen und Herren, Wiesenbrüterschutzprojekte, wie z. B. „Stollhammer Wisch“ im Landkreis Wesermarsch, das mittlerweile bundesweite Beachtung findet, zeigen auf, dass ein pragmatisch ausgerichteter Natur- und Artenschutz nicht daran vorbeikommt, in der Art bedrohte Populationen durch räumlich begrenzte Managementpläne, die insbesondere die im Gesetz aufgeführten Maßnahmen beinhalten, dauerhaft zu unterstützen.
Dies gilt nicht nur für Wiesenbrüter. Wem am Erhalt und an der Förderung von Populationen des Birkwildes in der Lüneburger Heide gelegen ist, der
muss bereit sein, individuell auf die Tierart und den speziellen Lebensraum abgestimmte Managementpläne zu akzeptieren, die natürlich auf Dauer anzulegen sind. Von daher ist der Ansatz der SPDFraktion, hier durch den Begriff „vorübergehend“ eine zeitliche Befristung festzuschreiben, nicht zielführend.
Meine Damen und Herren, haben wir Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung, in das Organ des Jagdbeirats, in dem auch ein Vertreter des Naturschutzes Stimmrecht hat! Darüber hinaus hat die oberste Jagdbehörde im Rahmen der Dienstaufsicht die Möglichkeit, einem theoretisch denkbaren Wildwuchs von Ausnahmeregelungen Einhalt zu gebieten. Denn eines, meine Damen und Herren, steht völlig außer Frage: Es wird bei Einzelfallentscheidungen bleiben, da mit diesem Gesetzentwurf nicht nationales Naturschutzrecht, das Tierschutzgesetz sowie nationale und internationale Schutzbestimmungen außer Kraft gesetzt werden.
Drittens. Mit dem Gesetzentwurf wird die Regelung über Wattenjagdbezirke vereinfacht. Bisher vorgesehene Verordnungsermächtigungen wurden mangels Erforderlichkeit gestrichen. Die Wattenjagd und erforderliche Einschränkungen ergeben sich aus dem Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“.
Viertens. Das Verbot des Fütterns und Kirrens von Wild mit proteinhaltigen Erzeugnissen oder Fetten, gewonnen aus Schlachtabfällen von Warmblütern sowie Fischmehl - Hintergrund hier: die BSE-Problematik -, war bisher über das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung geregelt. Die jetzige Zuordnung zum Jagdgesetz ist konsequent und folgerichtig.
Noch eine Anmerkung zur Klarstellung: Im Vorfeld der heutigen Debatte hat es Irritationen in Bezug auf die Schon- und Jagdzeiten der Gänsearten Bläss-, Saat- und Ringelgans gegeben. Im derzeit gültigen Bundesjagdrecht ist für diese Gänse eine Jagdzeit festgelegt. Davon ist in Niedersachsen
allerdings - per Verordnung - kein Gebrauch gemacht worden. Der heute zur Verabschiedung anstehende Gesetzentwurf sieht hier keine Änderung vor.
Zum Abschluss, meine Damen und Herren, noch ein besonderer Appell an die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion. An dieser Stelle gibt es selten Lob für eine Vorgängerregierung. Das Niedersächsische Landesjagdgesetz wurde 2001 unter Federführung des Landwirtschaftsministeriums und des damaligen Landwirtschaftsministers Bartels grundlegend novelliert. Diese Novelle hat nach meiner Einschätzung zu großer Zustimmung und Zufriedenheit in weiten Teilen der niedersächsischen Jägerschaft geführt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, setzen Sie Ihre erlangte Anerkennung nicht durch ein Beharren auf dem Begriff „vorübergehend“ aufs Spiel! Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der heutige Antrag zum Thema Elbvertiefung steht am Ende einer ganzen Reihe von Anträgen zu diesem Thema während dieser Wahlperiode. Ersparen Sie mir, auf konkrete inhaltliche Aspekte einzugehen, da es keinerlei neue Gesichtspunkte in dieser Sache gibt und die Positionen längst ausgetauscht sind. Ich möchte auf die politische Komponente eingehen. Denn der wiederholte Versuch, dies zu einem Landtagswahlthema zu machen, wie eben auch von Herrn Klein angedeutet, dient nicht der Sache, sondern ist meines Erachtens geeignet, das Vertrauen in die Politik weiter zu beschädigen.
Ich will das gern erläutern. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat das Verfahren zur Aufnahme einer weiteren Fahrrinnenanpassung frühzeitig
betrieben. Im September 2004 hat das Bundeskabinett den uneingeschränkten Planungsauftrag für die Hauptuntersuchung der Unter- und Außenelbe erteilt. Ziel und Gegenstand der Hauptuntersuchung war die Erstellung der erforderlichen Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren. Damals, Herr Kollege Klein, hatten wir noch eine rot-grüne Bundesregierung mit einem Ihnen wohlbekannten Parteifreund aus Niedersachsen als Bundesumweltminister, dem aufgrund von Stellungnahmen seines damaligen Ministeriums, aber auch als ehemaligen niedersächsischen Abgeordneten und Minister mit Sicherheit bekannt sein musste, dass die in Ihrem Antrag formulierten Spiegelstriche
ausdrücklich zutrafen. Herr Trittin hat gewusst, dass die aktuell geplante Vertiefung einen der bisher umfangreichsten und schwerwiegendsten Eingriffe in die Unter- und Außenelbe darstellen würde.
Er hat gewusst, dass schon die letzten Ausbaumaßnahmen 1999 und 2000 nicht prognostizierte Auswirkungen gehabt haben, die die Deichsicherheit z. B. durch verstärkte Vorlandserosion geschwächt haben. Er hat gewusst, dass eine abschließende Beurteilung der Auswirkungen der letzten Elbvertiefung angesichts der noch laufenden Beweissicherungsverfahren nicht möglich sein würde, da die Auswirkungen der letzten Ausbaumaßnahmen völlig überlagert werden. Und er hat abschließend gewusst, dass eine angemessene und vollständige Kompensation der letzten Fahrrinnenvertiefung gemäß naturschutzrechtlicher
Eingriffsregelung bis heute nicht erfolgt ist.
Der damalige Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe hat anlässlich eines Besuchs im Landkreis Stade im August 2004 von einer - seines Erachtens - der wichtigsten Maßnahmen in der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes gesprochen. - So weit zu den Urheberrechten, meine Damen und Herren, zu dem im Moment laufenden Verfahren.
Der Nachfolger im Bundesverkehrsministerium,
Herr Tiefensee, sagte bei seinem Besuch im März 2007 in Stade, dass man wieder zu einem vertrauensbildenden Verfahren zurückkehren müsse. Des Weiteren sprach Minister Tiefensee laut TageblattBerichterstattung von einer gigantischen Aufgabe des Interessenausgleichs, die vielleicht parallel zum Planfeststellungsverfahren in Form einer Mediation abgearbeitet werde.
Exakt ein halbes Jahr später, bei einem äußerst unglücklichen Auftritt in Otterndorf und der Ankündigung, den Bedarf erneut prüfen zu lassen, gibt es ein promptes Dementi der eigenen Staatssekretärin.
Vertrauensbildung, meine Damen und Herren, ist das sicherlich nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen und von der Sozialdemokratie, die Menschen an der Unterelbe wissen sehr genau, dass dieses
Thema parteipolitisch völlig ungeeignet ist, um sich hier besonders zu profilieren;
denn wenn es um so elementare Fragen wie Sicherheit - konkret: Deichsicherheit - geht, haben sie ein sehr gutes Gedächtnis. Sie haben auch nicht vergessen, dass bei der 99er-Vertiefung das Einvernehmen Niedersachsens übers Wochenende in einer Hauruckaktion erteilt wurde. Die Frage nach dem damals verantwortlichen Fachminister brauche ich hier wohl nicht zu stellen.
Vor diesem Hintergrund relativiert sich auch die Aussage des Spitzenkandidaten der Sozialdemokratie für die anstehende Landtagswahl: Als MP werde ich alle Mittel ausschöpfen, um die Elbvertiefung zu verhindern. - Diese Aussage arbeitet bewusst mit zwei Einschränkungen, und jeder hier weiß, wie ich sie interpretiere.
Nein, meine Damen und Herren, wenn es jemandem gelungen ist, Vertrauen in ein ergebnisoffenes, transparentes Verfahren zu bilden, also ein geordnetes rechtstaatliches Verfahren unter Wahrung der Interessen der Anlieger, dann ist es diese Landesregierung, und hierbei insbesondere der Ministerpräsident und der Umweltminister.
Diese Landesregierung hat in einem engen Schulterschluss mit den Landräten aus Harburg, Stade und Cuxhaven sowie in enger Kooperation mit Deich- und Unterhaltungsverbänden unter Zuhilfenahme des politischen Drucks aus der Region
die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes zum Einlenken gebracht, Herr Buß. Die Verantwortung und die Übernahme der finanziellen Folgen von Schäden aus der 99er-Vertiefung werden derzeit vor dem und unabhängig vom Planfeststellungsverfahren verhandelt. Diese banale
Feststellung kann leider nicht wiedergeben, wie mühselig der Weg bis zu diesem Punkt war.
Ich will das durch ein Zitat aus der Broschüre des Projektbüros Fahrrinnenanpassung, erschienen im Juni 2007
- so sieht so etwas aus, wunderbar, Hochglanzpapier -, untermauern. Ich zitiere - Seite 19, letzter Absatz -:
„Deichschäden, die sich in irgendeiner Weise mit der vergangenen Fahrrinnenanpassung in Verbindung bringen ließen, gibt es nicht.“
Schön für Sie, Herr Jüttner. - Des Weiteren zitiere ich:
„Deichschäden, die ihre Ursache in den geplanten Ausbaumaßnahmen
finden würden, können ausgeschlossen werden.“
So weit das Projektbüro Fahrrinnenanpassung, unterhalten vom Hamburger Wasser- und Schifffahrtsamt, bezahlt mit Steuermitteln. Dass diese Aussage heute so nicht mehr gehalten werden kann, ist das Verdienst einer Allianz von Landesregierung, Landräten, Abgeordneten und Verbänden sowie betroffenen Bürgern.
Die Mitglieder der CDU-Fraktion wissen, dass diese Landesregierung den politischen Verhandlungsrahmen und die rechtlichen Möglichkeiten der Einvernehmenserteilung bzw. Einvernehmensverweigerung im Sinne der Menschen im Hadelner Land, in Kehdingen, im Alten Land und in der Winsener Elbmarsch voll ausschöpfen wird. Einer besonderen Aufforderung durch den Niedersächsischen Landtag bedarf es bei dieser Landesregierung nicht. Trotzdem plädieren wir dafür, diesen Antrag in den entsprechenden Fachausschuss zu überweisen. - Danke.
Herr Johannßen, Sie begehen genau den Fehler, den ich aufgezeigt habe. Sie streuen den Menschen Sand in die Augen, indem Sie ihnen suggerieren, das Land Niedersachsen habe die Möglichkeit, in diesem Verfahren außerhalb der klaren rechtlichen Möglichkeiten - Wasserwirtschaft und Landeskultur - das Einvernehmen zu verwehren. Wer so argumentiert, führt die Menschen hinter die Fichte.
Ich habe in den letzten fünf Jahren keine Podiumsdiskussion, keinen Termin, kein Gespräch mit den betroffenen Menschen an der Elbe ausgelassen. Aber ich habe ihnen immer klar aufgezeigt: Wer - aus welchen Gründen auch immer - diese Elbvertiefung ablehnt, der muss ganz klar wissen, dass seine Zielrichtung Berlin sein muss; denn nicht Niedersachsen betreibt dieses Verfahren, sondern Niedersachsen hat im Planfeststellungsverfahren nur die Möglichkeit, das Einvernehmen zu erteilen oder nicht.
Herr Johannßen, Sie haben gesagt, die letzte Elbvertiefung sei völlig unkritisch gewesen. Da frage ich mich doch, warum 5 000 Menschen, 5 000 Bürger in dem jetzigen Planfeststellungsverfahren Einwände geltend gemacht haben. Es ist doch wohl offensichtlich über Nacht über sie hereingebrochen, dass sie Gutachten lesen, denen nicht mehr vertrauen und sich jetzt auf einmal hinsetzen und Einwendungen schreiben. Nein, diese Menschen haben die Konsequenzen aus den vorhergehenden Elbvertiefungen gezogen. Die Qualität der Einwendungen hat ein Ausmaß erreicht, - -
- - - dass die zuständige Genehmigungsbehörde von den Einwendungen erschlagen ist, und das ist auch gut so. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, meine Frage ist im Grunde genommen beantwortet worden. Ich möchte sie aber trotzdem noch stellen.
Ich habe nämlich den Eindruck, dass sich diese Seite des Plenums diesen Zahlen verschließt. Ich bin Haushälter und habe der heutigen Diskussion entnommen, dass die Vereinheitlichung der Unterrichtsverpflichtung für die Lehrkräfte in dem vorgeschlagenen Einheitsschulmodell das Land Niedersachsen 170 Millionen Euro p. a. kosten würde. Das Absenken der Klassengröße auf 24 bis 25 Schüler würde 270 Millionen Euro p. a. kosten. Aufaddiert ergibt das eine Belastung von 440 Millionen Euro. Hinzukommt der Investitionsbedarf, also Auslösung des Konnexitätsprinzips.
- Ich komme gleich zu der Frage. - Ich habe der Debatte entnommen, dass wir im kommunalen Bereich von einem Investitionsvolumen von jenseits von 2 Milliarden Euro ausgehen müssen. Auf zehn Jahre verteilt, wären das 200 Millionen Euro p. a. Aufaddiert wäre das für das Land Niedersachsen eine jährliche Belastung von weit mehr als 600 Millionen Euro p. a. Frage an den Minister: Ist diese Rechnung richtig?
Herr Präsident! Im Moment habe ich nach der Anzeige hier noch keine Redezeit. Aber ich werde schon einmal beginnen.
Meine Damen und Herren, bei dem Tagesordnungspunkt „Veräußerung der Domäne Heidbrink im Landkreis Holzminden“ drängen sich schon Parallelen zum Verkauf der Domäne Hollanderhof auf - auch Herr Klein hat dies angeführt -, allerdings mit ganz anderen Vorzeichen und insbesondere auch im Hinblick auf die Argumentation der Opposition.
Bei dem Verkaufsfall Heidbrink haben wir es in der Tat mit einem Unternehmer zu tun, der offensichtlich aufmerksam Nachrichten verfolgt, der zur Kenntnis genommen hat, dass sich das Land von Domänen trennt, der seine betrieblichen Entwicklungsoptionen und diese Informationen strategisch zusammengeführt hat und dann aktiv an Vertreter des Landes herangetreten ist, um auszuloten, ob man die jeweiligen Interessen zur Deckung bringen kann. Dabei unterstelle ich hier einmal, dass dies nicht ausschließlich unter reinen Profitabsichten, sondern insbesondere auch unter dem Aspekt von Konkurrenzfähigkeit und des Erhalts von Absatzchancen und damit der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen geschieht.
Dies ist ein Vorgang, der in einer freien Marktwirtschaft nicht nur normal, sondern eine stetige Triebkraft für wirtschaftliche Entwicklung ist. Unter solchen Voraussetzungen kann selbstverständlich unter Beachtung entsprechender Sicherheitsmechanismen auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet werden.
Ich möchte auf meine Einleitung, auf die Parallelen zum Verkauf der Domäne Hollanderhof, zurückkommen: Ein Unternehmer, dem angeblich völlig entgangen war, dass das Land Domänen verkauft, der keine Ausschreibungen in den verschiedenen Zeitungen gelesen hatte, wurde im Nachhinein, als ein relativ günstiger Kaufpreis an die Öffentlichkeit gedrungen war, plötzlich, nach abgeschlossenem Bieterverfahren, aktiv. Sie haben sich damals
- allen voran Sie, Herr Johannßen - im Hinblick auf die Sicherung von Arbeitsplätzen in der Region Otterndorf ins Zeug gelegt. Das Ergebnis, ein Kompromiss, ist bekannt. Hoffen wir alle gemeinsam, dass es im Sinne der Erhaltung von Arbeitsplätzen ein guter Kompromiss war.
Im Vergleich dazu hat das bisherige Heraushalten der Politik aus dem Verkauf der Domäne Heidbrink zu einem klaren und transparenten Verfahren mit einem sehr guten Ergebnis geführt.
Die Vorbehalte der Opposition in dem heute zu beratenden Verkaufsfall lassen sich einzig und allein auf eine ideologische Betrachtungsweise hinsichtlich der Größenordnung der geplanten Ziegenhaltung reduzieren.
Dabei gibt es grundsätzlich zwei unternehmerische Ansätze: eine Ab-Hof-Vermarktung mit Beschickung bestenfalls regionaler Märkte oder eine streng an optimalen Betriebsgrößen ausgerichtete Produktion im Hinblick auf die Belieferung nationaler und internationaler Märkte. Letztere Variante ist vom Erwerber nicht nur angedacht, sondern wird zurzeit schon mit Erfolg betrieben. Deutschland und insbesondere Niedersachsen sind, was die Ausnutzung von Marktchancen in diesem speziellen Segment angeht, sicherlich als sehr schwach einzustufen. Marktführer ist hier mit großem Abstand Frankreich.
Das Engagement des Erwerbers ist nicht nur im Hinblick auf den Beitrag zur Haushaltskonsolidierung des Landes zu begrüßen, sondern es bietet auch Chancen im Hinblick auf die Aufnahme neuer Produktschienen zur Stärkung der Ernährungsindustrie in Niedersachsen. Für diejenigen, die es immer noch nicht verinnerlicht haben: Die Ernährungsindustrie ist nach der Automobilindustrie der zweitgrößte Wirtschaftszweig in Niedersachsen. Das zu dem Aspekt des Erhalts und der Schaffung von Arbeitsplätzen.
Was die Bedingungen in Bezug auf Tierschutz und Immissionen angeht, so sind diese Gegenstand des Genehmigungsverfahrens bei der Landkreisbehörde. Grundsätzliche Vorbehalte gibt es unseres Wissens auf kommunaler Ebene nicht. Vor
diesem Hintergrund entspricht die Veräußerung der Domäne Heidbrink, wie in der Landtagsdrucksache 3325 beschrieben, dem Landesinteresse. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Annahme des zur Verabschiedung vorgelegten Gesetzentwurfs über die Einrichtung einer Steuerakademie Niedersachsen wird im originär zuständigen Geschäftsbereich des Finanzministeriums eine Bildungsstätte eingerichtet, die für die Ausbildung des gehobenen und mittleren Dienstes der Steuerverwaltung zuständig ist. Festzuhalten ist, dass die Ausbildung in der Vergangenheit - und so auch in der Zukunft - nach den bundeseinheitlichen Vorgaben des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes sowie der Steuerbeamtenausbildungsund -prüfungsordnung erfolgt. Dies ist die Basis, Herr Aller, auf der eine Debatte zu führen ist, und somit zunächst einmal völlig unabhängig von der Frage, wie die Lehreinrichtung auszusehen hat.
Der Weg hin zur heutigen Gesetzesvorlage ist durch die Feststellung vorgezeichnet, dass das Nebeneinander der Bereiche Allgemeine Verwaltung, Polizei, Rechtspflege und Steuerverwaltung nicht zu einem Miteinander geworden ist. Es ist keine ausreichende Vernetzung erkennbar. Darauf aufbauend sind zwei Entwicklungsprozesse zusammengekommen.
Zum einen ist da der Verwaltungsreformprozess, in dem selbstverständlich auch die Ausbildung an der Fachhochschule für Rechtspflege und Verwaltung auf den Prüfstand gehörte. Zum anderen ist da das Bestreben aus dem Finanzministerium heraus, die
Ausbildung der Steuerbeamten weiterzuentwickeln. Dabei steht eindeutig im Vordergrund, ein Konzept auf den Weg zu bringen, welches den Schwerpunkt wesentlich auf einen ausgeprägten Praxisbezug legt. In diesem Punkt trägt es zur Offenheit und Klarheit bei, wenn dies völlig unmissverständlich angesprochen wird; denn daraus ergeben sich schon Konsequenzen in Bezug auf die Lehreinrichtungen für unseren Nachwuchs in der Steuerverwaltung, insbesondere im gehobenen Dienst.
Der Landesrechnungshof hat sehr klar und eindeutig herausgearbeitet, dass die bisherige Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Zielkonflikten ausgesetzt war, die kaum lösbar sind. Von der Abnehmerseite, insbesondere von der Polizei und der Steuerverwaltung, wurden die zunehmende Verwissenschaftlichung und Praxisferne kritisiert. Die wissenschaftliche Seite, insbesondere der Wissenschaftsrat, kritisierte demgegenüber, dass die verwaltungsinternen Fachhochschulen die Standards der allgemeinen Fachhochschulen zunehmend verfehlen. Gerade die Studiengänge Steuer und Polizei werden die Anforderungen des Bologna-Prozesses zur Schaffung eines europäischen Hochschulraums nicht erfüllen können.
Aus dieser Überlegung heraus ist das für uns schlüssige und nachvollziehbare Konzept der Zusammenführung der Ausbildung des mittleren und gehobenen Dienstes sowie der Fort- und Weiterbildung der gesamten Steuerverwaltung in einer Steuerakademie entstanden. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich betonen, dass auch der dbb bezüglich dieser rein fachlich begründeten Zielvorstellungen keinerlei Bedenken geäußert hat.
Daraus ergeben sich im Wesentlichen zwei Perspektiven.
Erstens ist die Ausbildung auf der Vertrauensgrundlage der gesicherten Übernahme der Studierenden anforderungsgerecht strukturell zu verbessern, ohne dabei den Standards der allgemeinen
Hochschulen hinterherzulaufen. Im Übrigen ist durch den Koordinierungsausschuss sichergestellt, dass die Ausbildung bundesweit Anerkennung erfährt. Die zweite Konsequenz: In einer Akademie können Lehrkräfte des Landes wesentlich flexibler eingesetzt werden. Bei Bedarf sind diese jederzeit auch wieder in der Steuerverwaltung einsetzbar. Der Overhead, der für eine Fachhochschule durch das Hochschulgesetz vorgegeben ist, kann wesentlich reduziert werden.
Dies zusammen, aber auch die Integration von Aus-, Weiter- und Fortbildung führt zu nicht unerheblichen Einspareffekten. In der weiteren Perspektive ergeben sich darüber hinaus Kooperationsmöglichkeiten mit benachbarten Bundesländern, Herr Aller. Diese Kooperationsperspektiven sind durchaus vorhanden. Ich verweise in diesem Zusammenhang darauf, dass bis auf BadenWürttemberg zwischen den Bundesländern Übereinstimmung dahin gehend besteht, dass eine wissenschaftlich orientierte Ausbildung für die Nachwuchsbeamten in der Steuerverwaltung für nicht erforderlich gehalten wird. In Zukunft werden die Finanzanwärterinnen und Finanzanwärter für den gehobenen Dienst in Niedersachsen ihre Ausbildung nicht mit einem akademischen Grad beenden, sondern nach deren Abschluss die Bezeichnung „Diplom-Finanzwirt (Steuerakademie)“ führen. Damit steht ihnen auch in Zukunft der Weg in den höheren Dienst offen, natürlich bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen.
Was die im Beratungsverfahren geltend gemachten Bedenken in Bezug auf die Anerkennung in anderen Bundesländern oder auch auf Perspektiven beim Übergang in Steuerberatungsberufe angeht, die im Übrigen von uns nicht geteilt werden, so ist die eingefügte Vorschrift über eine Evaluation das geeignete Instrument, um diese Ängste zu nehmen und gegebenenfalls gegenzusteuern.
Herr Aller, ich muss Sie leider enttäuschen. Auf der Grundlage dessen, was ich hier dargelegt habe, werden wir Ihrem Antrag selbstverständlich nicht folgen können. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Steuerbetrug bekämpfen, Steuergerechtigkeit herstellen“ - wer in diesem Hause wollte sich diesen Forderungen nicht anschließen? - Und dennoch werden wir heute diesen Entschließungsantrag - und auch den der SPD-Fraktion - ablehnen,
da er sich auf Annahmen bezieht und deren Basis auf Schätzungen beruht. Insofern ist genau hinzuschauen, ob man mit den Forderungen wirklich Landesinteressen nachkommt oder ein Thema lediglich populistisch besetzt.
Ich verweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf meinen Redebeitrag zu der ersten Beratung.
Seitens des Antragstellers, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, konnte meines Erachtens im Fachausschuss nicht aufgezeigt werden, warum es in Niedersachsen einen besonderen Handlungsbedarf gibt. Auch die Einlassungen der SPD-Fraktion im Ausschuss blieben vage. Ich möchte den Kollegen Aller zitieren, der sagte, diese Beobachtung wiederum lege es nahe, hier doch zu einer gewissen Zentralität zu kommen.
Herr Aller, das ist weich gespült pur. Um zu einer Aufhellung beizutragen, wird eine Anhörung auf Landesebene gefordert; die Zielrichtung lautet: Verlagerung von Kompetenzen der Steuerverwaltung auf Bundesebene. Wir lehnen eine solche Anhörung zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab, da zu diesem Themenkomplex im November, wie bekannt, die entsprechende Anhörung im Deutschen Bundestag stattgefunden hat und folglich eine Fülle von Informationen zum Umsatzsteuerbetrug vorliegt. Ich verweise in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Ausarbeitung des Vertreters des rheinland-pfälzischen Finanzministeriums, der die Position seines Bundeslandes sehr dezidiert aufzeigt.
Im Übrigen wird nach meinem Kenntnisstand das Finanzressort im Bundesland Rheinland-Pfalz von einem Minister geführt, der der SPD-Fraktion angehört. Der Vertreter des rheinland-pfälzischen Finanzministeriums hat in dieser Anhörung klar Position bezogen. Von daher möchte ich etwas detaillierter aus seinen Ausführungen zu der Frage zitieren, worin die Vorteile einer zentralen Bundesumsatzsteuerverwaltung lägen.
Erstes Zitat: Eine Bundesumsatzsteuerverwaltung lässt keine Vorteile erwarten gegenüber dem derzeitigen Zustand.
Zweites Zitat: Vielmehr wäre die Trennung der Verwaltung von direkten Steuern - weiterhin durch die Länder - und der Umsatzsteuer durch den Bund in hohem Maße kontraproduktiv; denn die Veranlagung der Ertragssteuern und Umsatzsteuern in einem Amt hat sich bewährt.
Drittes Zitat: Selbst eine zentrale Bundesprüfungsgruppe, die zentral z. B. durch das Bundesamt für Finanzen geführt würde, könnte erst nach lokaler Aufforderung tätig werden. Die gegenwärtige Zusammenarbeit der Steuerfahndungsstellen über Ländergrenzen hinweg bedarf zwar der Koordination, aber ähnliche Probleme gäbe es auch bei einer zentralen Prüfungsgruppe mit den lokalen Bundesbehörden. Die Erfahrung zeigt übrigens, dass es - ähnlich wie bei anderen Delikten - sehr erfolgreiche Großaktionen bei der Aufklärung von Umsatzsteuerkarussellen gibt. Durch eine Bundeszuständigkeit wäre hier keine Verbesserung zu erreichen.
Herr Aller, hier wird dezidiert deutlich, dass es einen Unterschied macht, ob man in der Regierungsverantwortung für ein Bundesland steht – unabhängig davon, welcher Parteicouleur man auch angehört -, oder die harte Oppositionsbank drückt. Der Fokus der Betrachtung ändert sich halt je nach Aufgabenstellung. Soweit in Auszügen die Stellungnahme aus dem Bundesland RheinlandPfalz.
Was wir im Hinblick auf die Diskussion um wegbrechende Umsatzsteuereinnahmen zur Kenntnis nehmen müssen, ist, dass die Umsatzsteuer wegen des sich selbst regulierenden Systems lange als sichere Steuer mit prinzipiell guten Kontrollmöglichkeiten galt. Heute ist es jedoch offensichtlich, dass das gegenwärtige deutsche Umsatzsteuersystem erhebliche Schwachstellen insbesondere bei der Vorsteuererstattung aufweist. Die Konsequenz daraus ist, entweder das System zu überarbeiten, was meines Erachtens auf eine längst überfällige Steuerreform hinausläuft, oder die Stellschrauben bei den Kontrollmöglichkeiten anzugehen. Was Letzteres betrifft, so haben Befürworter uns, was Ausrüstung und EDV-Systeme angeht, an ihrer Seite. Im Hinblick auf den Verzicht auf Personalabbau in der Finanzverwaltung werden wir den von der Landesregierung eingeschlagenen Weg uneingeschränkt mittragen. Über Jahrzehnte ist in Niedersachsen eine Politik betrieben worden, die bemüht war, anstehende Probleme stets über eine Erhöhung der Ressource Personal aus der Welt zu schaffen. Dies hat insbesondere zu einer Personalkostenquote von 45 % im Landeshaushalt geführt, verbunden mit einer schweren Hypothek auf die Zukunft in Form von stark ansteigenden Pensionslasten. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die eindringlichen Ap
pelle des Landesrechnungshofes. Wir kennen sie alle.
Nein, meine Damen und Herren, der Ruf nach mehr Personal kann es wahrlich nicht sein. Das ist auch ein Grund, warum wir Ihren Änderungsantrag ablehnen müssen. Wir sollten uns wirklich einmal vor Augen führen, was in der Praxis tatsächlich läuft, und womit wir unsere Beamten aus der Finanzverwaltung, Abteilung Umsatzsteuer-Sonderprüfung, sowie die Steuerberater und natürlich die Steuerpflichtigen täglich konfrontieren.
Jetzt komme ich zu einem ganz praktischen Beispiel, damit unsere Zuhörer hier im Saal eventuell auch einmal sagen können: Das ist eine Debatte, aus der wir etwas mitnehmen können.
In der Vorweihnachtszeit habe ich ein Telefonat mit meinem Steuerberater geführt, der mir tief gefrustet eine aktuelle Problemstellung - und was meinen Sie? - ausgerechnet aus dem Bereich Umsatzsteuer schilderte. Es geht, wie so häufig in Niedersachsen, um einen Betrieb - Frage ans Plenum: Na, was mag das für ein Betrieb sein? - mit Pferdehaltung, also um einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Reitanlage und mit Pferdeboxen. Wir müssen zur Kenntnis nehmen: Größere Betriebe in diesem Bereich werden lückenlos geprüft. Wir stellen uns vor: 80 Pferdeboxen, 30 davon im Rahmen landwirtschaftlicher Tierhaltung für eigene Pferde genutzt; 50 Pferdeboxen sind an Externe vermietet. Der Landwirt ist bei der Aufstellung der monatlichen Rechnungen verpflichtet, für die Boxenmiete die steuerlichen Verhältnisse des Kunden zu prüfen. Jetzt kommt das Beispiel. Es ist im Grunde genommen zum Weinen, aber ich hoffe, es trägt ein wenig zur Erheiterung bei.
Wir stellen uns vor: Auf den Landwirt kommt ein Kunde, ein Handwerker, zu, der in Verden zwei Pferde gekauft hat: Eine Zuchtstute, voll ausgebildet für den Reitsport, und ein Nachwuchspferd, zweieinhalb Jahre alt. Der Landwirt muss diesem Kunden zwei unterschiedliche Umsatzsteuersätze in Rechnung stellen: 16 % für die Zuchtstute, weil es sich um ein Freizeitpferd handelt, und 9 % für das Jungpferd, weil es zweieinhalb und damit noch nicht drei Jahre alt ist; deshalb 9 %. Ein halbes Jahr später wird dieses Jungpferd drei Jahre alt und ist kein Aufzuchtpferd mehr, also 16 % Umsatzsteuer.
Dieser Kunde - wir stellen uns vor: ein Handwerker - kommt ein halbes Jahr später wiederum auf
den Landwirt zu und sagt: „Wissen Sie, das gefällt mir nicht mit der Umsatzsteuer. Meine Frau hat einen landwirtschaftlichen Betrieb.“ Schon ändern sich die Umsatzsteuersätze wieder. Aus diesem Freizeitpferd wird ein landwirtschaftlich genutztes Pferd. Für die Stute beträgt der Umsatzsteuersatz nicht mehr 16 %, sondern 9 %.
Jetzt geht es aber weiter. Die Tochter dieses Kunden, d. h. des Handwerkers, erzählt in der Schule ihrer Freundin, der Tochter des Pferdehaltungsunternehmers, dass das Pferd, mit dem sie so erfolgreich Turniere bestreitet, eigentlich ihr gehört. Der Vater als pflichtbewusster Steuerpflichtiger macht natürlich gleich eine Kontrollmitteilung, nimmt es auf, und siehe da, die neue Rechnung: Freizeitpferd, wiederum 16 %.
Die Tochter vollendet ihr 18. Lebensjahr, züchtet sehr erfolgreich mit dieser Zuchtstute Nachwuchs und tritt insofern als Unternehmerin auf. Frage: Welcher Umsatzsteuersatz? Antwort: 7 %. Aber - und jetzt kommt es - unsere Beamten aus der Finanzverwaltung sehen sich nicht in der Lage festzustellen, ob dieser Umsatzsteuersatz von 7 % wirklich richtig angesetzt ist, und können auch nicht definieren, ab welchem Zeitpunkt die Tochter wirklich als Unternehmerin auftritt.
Meine Damen und Herren, wir rufen ständig nach Personal. Gehen wir die Probleme an der Wurzel an, und schauen wir uns an, wo und wie wir die Leute in der Finanzverwaltung sinnvoll einsetzen können. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat heute mit dem vorliegenden Entschließungsantrag ein Thema aufgegriffen, das in diesem Hause im Laufe des vergangenen Jahres schon mehrmals angegangen wurde. Vor diesem Hintergrund muss dieser Antrag auch in das rechte Licht gerückt werden. Im Zuge der Haushaltsberatungen geht es Ihnen, Herr Wenzel, darum, einen kausalen Zusammenhang zwischen der Personalausstattung unserer niedersächsischen Finanzverwaltung auf der einen und der Ihrer Meinung nach daraus resultierenden Konsequenz der wegbrechenden Steuereinnahmen durch Steuerhinterziehung bzw. Steuerbetrug auf der anderen Seite herzustellen.
Dieses Thema, Herr Wenzel, hat für eine Oppositionsfraktion natürlich einen Charme, dessen Versuchung Sie nicht widerstehen konnten. Sie wollen hier die Mär aufbauen, dass diese Landesregierung auf der einen Seite im Bereich Bildung und Soziales kürzt, auf der anderen Seite jedoch eine Oase für Steuerpflichtige schafft, die es mit der Steuerehrlichkeit nicht so genau nehmen,
und dass - was ohne jeden Zweifel noch viel gravierender wäre - die Organisierte Kriminalität für Karussellgeschäfte - häufig gepaart mit Insidergeschäften, Anlagebetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - gerade hier in Niedersachsen optimale Bedingungen findet. Dazu passt es auch, dass die Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium Hendricks laut Handelsblatt in der vergangenen Woche pauschal den Bundesländern die Schuld an der Zunahme des Umsatzsteuerbetrugs zuwies. Nach Auffassung von Frau Hendricks sei Deutschland, begünstigt durch seine föderalen Strukturen, zur Drehscheibe für Karussellgeschäfte geworden.
Wenden wir uns einigen Fakten zu:
Erstens. Die Umsatzsteuer ist die wichtigste, weil aufkommensstärkste Steuer im deutschen Steuersystem. Seit - ich betone - 1999 entwickelt sich das Aufkommen deutlich schwächer, als es die gesamtwirtschaftlichen Daten erwarten lassen.
Zweitens. Ursachen sind zu suchen im Bereich der Zunahme der Zahl von Insolvenzen, der Zunahme der Schattenwirtschaft und dem Anstieg von betrugsbedingten Steuerausfällen. Insbesondere der Anteil der beiden Letztgenannten lässt sich nur durch Schätzung quantifizieren.
Drittens. Die UFE, die Union des Finanzpersonals in Europa, schätzt die Umsatzsteuerausfälle aufgrund der EU-weiten grenzüberschreitenden Transaktionen auf jährlich mehr als 100 Milliarden Euro. Die Kommission geht davon aus, dass die betrugsbedingten Steuerausfälle in mehreren Mitgliedstaaten bis zu 10 % der Mehrwertsteuereinnahmen ausmachen. Anmerkung dazu meinerseits - auch im Hinblick auf Ihre Forderung nach Zentralismus, Herr Wenzel -:
Ein Zusammenhang zwischen der Höhe von Steuerausfällen und zentralen bzw. föderalen Strukturen im Bereich der Kontroll- bzw. Finanzverwaltungen in den EU-Mitgliedstaaten ist nicht ableitbar.
Viertens. Ich komme jetzt auf das von Ihnen erwähnte ifo-Institut zurück. Laut Schätzung des ifoInstituts - und alle mir vorliegenden Stellungnahmen basieren auf Schätzungen eben dieses ifoInstituts - landet nahezu jeder neunte Euro nicht beim Fiskus, sondern in den Taschen von Steuerhinterziehern. Der Vertreter des ifo-Instituts Parsche machte laut Handelsblatt am 9. November dieses Jahres dazu folgende Aussage:
„Wesentlicher Grund für die signifikante Lücke scheint die unredliche Ausnutzung von Schwachstellen im gegenwärtigen Mehrwertsteuersystem zu sein.“
Ich halte fest: Die Aussage bezieht sich auf das System. Mit der Formulierung „scheint“ wurde keine Festlegung getroffen. - So weit zu den Fakten, Herr Wenzel. Ich stelle fest - um eine von Ihnen benutzte Formulierung aufzugreifen -: Auch die Fachleute stochern hier noch im Nebel. Wir können uns des Themas nicht durch einfache Ant
worten entledigen. Auch das steht ohne jeden Zweifel fest.
Vermutlich genau deshalb hat zu diesem Themenkomplex in der vorigen Woche im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung stattgefunden. Meine Damen und Herren von der SPD- bzw. der Grünen-Fraktion, der Bundesrechnungshof, den auch Sie, Herr Wenzel, zitiert haben, hat der Bundesregierung in seinem Bericht sehr unangenehme Dinge aufgezeigt. Ich führe drei Punkte auf - es beginnt noch relativ harmlos -: Erstens. Die Bundesregierung sollte auf der Ebene der EU-Staaten dafür eintreten, dass die Strafbarkeitslücke in allen Mitgliedstaaten schnellstmöglich geschlossen wird. Zweitens. Bezogen auf das StVBG, das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz, führen erhebliche Mängel dazu, dass das Ziel, die massiven Umsatzsteuerausfälle zu reduzieren, nicht erreicht wurde. Ferner führten diese Mängel dazu, dass unter die haftungs- und strafrechtlichen Normen des StVBG bislang nur wenige Sachverhalte subsumiert werden konnten. Die bestehenden Verwaltungsvollzugsdefizite sollten daher zügig beseitigt werden. - Auch Aufgabe der Bundesregierung. - Drittens. Allerdings zeigen gerade die aktuellen Betrugsfallkomplexe - man bezieht sich hier auf den Themenbereich Karussellgeschäfte -, dass es ohne weitergehende gesetzgeberische und zusätzliche verwaltungsseitige Maßnahmen regelmäßig bei der Schadensfeststellung bleiben wird. - Jetzt kommt das eigentlich Bedauerliche. - Meist gelingen weder die Realisierung der abgeschöpften Gelder noch die Strafverfolgung. - So weit der Bundesrechnungshof.
Auch Ihre Parteikollegin, die Vorsitzende des Finanzausschusses im Deutschen Bundestag, Frau Scheel, hat in ihrer Pressemitteilung Handlungsbedarf seitens der Bundesregierung bestätigt. Ich zitiere aus ihrer Pressemitteilung: Verschiedene Maßnahmen haben wir bereits umgesetzt. Es bedarf jedoch noch wirksamerer Maßnahmen.
Ich habe, so hoffe ich, aufgezeigt, dass Umsatzsteuerbetrug ein ausgesprochen komplexes Thema ist, das nur unter Berücksichtigung EUspezifischer Regelungen mit einem ländereinheitlichen Vorgehen in enger Abstimmung mit dem Bund vernünftig und wirksam behandelt werden kann. Die CDU-Landtagsfraktion ist überzeugt davon, dass die Landesregierung über die Finanzmi
nisterkonferenz bzw. die betreffenden BundLänder-Arbeitsgruppen ihren Beitrag zur Lösung der aufgezeigten Probleme leisten wird.
Eines ist uns allen im Hause hoffentlich klar, nämlich dass die Haushaltskonsolidierung nur erfolgreich bewältigt werden kann, wenn es gelingt, den Ausgabenbereich zu reduzieren und gleichzeitig die Einnahmeseite durch einen effizienten Personaleinsatz mit ausreichenden Sachmitteln und intelligenten Datenermittlungssystemen abzusichern.
Wenn auf dieser Basis der Entschließungsantrag angegangen werden soll, Herr Wenzel, dann kann man über alles reden, wobei das Ziel Haushaltskonsolidierung niemals aus den Augen verloren werden sollte. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Leeve Froonslüüd! Leeve Mannslüüd! Ick frei mi, datt wegen de seit 1. Januar 1999 gültigen Europäischen Charta vun de Regionalund Minderheitensprooken sik ok hier in den Neddersässischen Landdag in Hannober keen een entschulligen mutt, wenn se oder he hier in Plattdütsch schnackt.
Ober Plattdütsche sünd jo tolerant und dorüm und weil mi doran liggt, dat all wat mitkriegt, segg ick nu doch een poor Würt op „Hoch“.
Für diejenigen, die meiner plattdeutschen Rede leider nicht folgen können, möchte ich kurz einen Überblick geben, welche Punkte im Folgenden angesprochen werden bzw. mit welcher Zielsetzung die Fraktionen der CDU und der FDP diesen gemeinsamen Entschließungsantrag hier eingebracht haben.
Es geht um die künftige Sicherung der Vielfalt unserer Regionalsprachen Niederdeutsch und Saterfriesisch mit all ihren Facetten in Bezug auf Lebensgefühl und landesgeschichtliche Verwurzelung. Das ist der erste Punkt.
Zweitens geht es um wissenschaftliche Aspekte im Hinblick auf Zwei- oder Mehrsprachigkeit von Kindern.
Drittens gehe ich auf Möglichkeiten ein, unterstützende Maßnahmen an niedersächsischen Schulen und Kindertagesstätten im Hinblick auf unsere Regionalsprachen zu ergreifen.
Viertens werde ich schließlich einige ganz persönliche Anmerkungen machen.
Ton ersten Punkt: de Sicherung vun Plattdüütsch und Saterfrisisch. Regionalsproken künnt nich överleven, weil dat Minschen gifft, de jüm möggt un ok verstaan künnt. Dat is good - dor ward over keen een wiet mit kommen. Plattdüütsch oder ok Saterfriesisch mütt liehrt warrn, se mütt schnackt waarn un se mütt vor allen Dingen ok leevt warrn.
Un dor hebbt wi in Neddersassen een ganz gewaltigen Schatz vun Minschen, de sick hier in de Freetied ehrenamtlich inbringen doot, üm jüm ehr Sprook to plegen un hochtohullen. Blangen de, de dorvör betahlt ward: Klöönschnacks, Vereene, Döntjesvertellers un -schriebers, Theotergruppen un Speeldeels, Schoolen un Hochschoolen, Volkshochschoolen, de Neddersässische Heimatbund, de Zeitungen, Sparkassen mit jümmern Lesewettbewerb, de Landschaften und Landschaftsverbände, de NDR un ok de Landesmedienanstalt, de jüst vergangen Week een Radio Saterland mit op de Weg bröcht het.
Dat is blooß een Utschnitt vun dat, wat inn Land löpt. Een, twee Generation torüch hett so wat kuum stattfunnen. Tomals hett man sick öber de
Plattdüütschen amüseert. Vundag eernt de Plattdüütschen bi plietsche Lüüd Opmerksamkeit.
Mitünner sünd de Minschen een beten neidisch, weil se dat blot verstaan, ober nich schnacken künnt. Kickst du genauer hin, denn geit dat ober noch deeper: De Minschen in uns schnelllebige Tied, in de wi jümmer mehr vun Globalisierung hört in een wassendet Europa, fragt sick mannigmol, woher se kommt un wo jüm ehr Wuddeln liggt. Und dat ward nich blot över Familie oder Geographie fastleggt, sondern uk över Lebenskultur un ganz besonners över de Sprook.
Wilhelm vun Humboldt, de Sprookwischenschaftler, hett vör öber 150 Joar seggt: Sprook is Heimat. - Dorüm is dat vör junge Minschen een goodes Fundament wenn se plattdüütsch oder saterfriesisch liert, schnackt un leevt.
Wer dat kann, hett jümmers ok een Stück Heimat bi sick - un dat gilt rund üm den Globus.
Nu to dat tweete: de Wissenschaft, de uns vertellt, wat dat für Vördeele hett, wenn Kinner mit twee oder mehr Sprooken opwasst. An Anfang schulln wi mol fasshollen, dat an de 70 % vun de Lüüd op de Welt an een Dag mehr as een Sprook schnackt. Deshalb sünd de, de bloß eene Sprook schnackt, schon mol in de Minderheit.
Klar is ok, dat Kinner, wenn man jüm vun Anfang an een tweete Sprook bibringt, se disse furts un meist in`t Speelen liert. Ober man brukt keen Sprookwissenschaftler to wen - eher een, de wat vun de Geschichte weet, dat in’n Middel-Öller veele Sprooken to beherrschen as een besonnern Reichtum ansehn worrn is. Dat schall Karl V. ween hebben, de seggt hett: So veele Sprooken, wie ick kann, öber so veele Togänge to de Welt verfüg ick.
De Wissenschaft hett sick dor über utlaten un meent, dat dat Schnacken vun mehr as een Sprook dat analytische Denken vun een Kind goot deiht. Dat gilt, dat is jo kloar, vör alle Sprooken nich bloß vör de Regionalsprooken. Ober de Wissenschaft weet ok, dat dat jümmer een oder twee Sprooken sünd, de de Minsch ok emotional dicht bi sick hett. Dat is dat mit dat Schnacken un Leeven.
Ellicht is dat so, dat de Sprook, de de Minsch toeerst liert, de is, de vun’n Harten kummt. Dorüm is dat wichtig, wenn uns wat an de Regionalsprooken liggt, Kinner so fröh as möglich an de Sprook ran to bringen, am besten in de Muddersprook.
Ton dritten Punkt. Nu weet wi, dat Plattdüütsch un Saterfriesisch Identität schafft un dat de Minschen, de uter Hochdüütsch ok Plattdüütsch oder annere Sprooken liert hebbt, mannig mol de plietscheren sünd un betere Tokunftschanchen hebbt. Wi as Landespolitiker mütt uns doch nu fragen, wat wi doon künnt, üm Platt un Saterfriesisch to erhollen un vöran to bringen.
- Min lever Dieter Möhrmann, du kommst ok glich. Kloar is: Wi schullen an de Öllern un Grootöllern appelleeren, de Kinner in jümehr Regionalsprook upwassen to laten. Noh dat Prinzip "Eene Person eene Sprook“ schull tomindst een vun jüm mit de Kinner nix anners as Platt oder Saterfriesisch schnacken.
Wi schullen ok op de kommunale Ebene an de Träger vun de Kinnergoarns ran, dat se mehr Moot hebbt. Dat gifft gode Bispeele, wo inn Kinnergoarn de een Erzieherin hoch- un de annere den ganzen Dag, Johr för Johr, nix anners as plattdüütsch mit de Kinner schnacken deiht. Wat Beteres kann uns met de Regionalsprooken nich passeeren.
Un so ganz blangenbi ward hier dat mokt, wat Pisa-Sieger-Länner mokt: Fröhtiedig dat Sprookvermögen vun de Kinner fördern und dat allens speelend un ohn veel Güld in de Hand to nehmen.
Nu to de Schoolen, wo kloar is, dat wi op dissen Bereich direkt ingriepen künnt.
Wi mütt dorvör sorgen, dat dor, wo een Regionalsprook mit de togehörige Geschichte leevt, disse dörch Angebote vun de Schoolen ok pleegt un liert ward. Dat Ganze mütt wi beter twüschen Grundschoolen un Sekundarstufen un im Idealfall ok mit de Kinnertagesstätten vernetten.
Dat is nötig, dat wi all de Minschen - blangen de Schoelmeesters un de Vereene un all de, de ick vorhin optellt hett - mit in disse Angebote an de Schoolen inbeteet. Eegenverantwortliche Schoolen
schullen ok in de Tokunft de Möglichkeit kriegen, jüm ehr besonneres Profil in Betug op Regionalsprook un Geschichte ut to bilden.
Kloar is ok, dat dat nich allens ehrenamtlich to leisten is. Wi brukt ok een Mindestrahmen an regionalen Verbund, üm dorvör to sorgen, dat de Schoolen un Schoolmeesters Ünnertstüttung finden künnt, dat wi Böker un Ünnerrichtsmaterial hebbt, wat denn ok wieter bearbeit' warrn mutt. Dor to brukt wi ok een wissenschaftlichen Öberbau.
Dorüm is dat wichtig, dat man mit de Hülp vun buten den Lehrstohl vör dat Nedderdüütsche in Göttingen öber 2005 hinweg bibehullt.
De Bereitschaft in'n Land, hierbi to hülpen un de Verpflichtung ut de europäische Charta no tokamen, is dor. Schull sick dat nich moken laten, wör dit een bestet Bispeel, üm de Länner SchleswigHulstein, MeckeInborg-Vörpommern, Hamborg, Bremen und Neddersassen tohoop an eenen Disch to holen, um dat hier vorantobringen.
Een Deel mutt us ober dorbi kloar ween: De Kinner mütt so fröh as möglich mit jüm ehr Regionalsprook tohoopkamen. Denn blot, keen de Schnobel dornoh wussen is, kann een Sprook ok wirklich ganz in sick opnehmen. De Ünnerricht vun Plattdüütsch un Saterfriesisch an uns' Schoolen is to'n Erhullen vun disse Sprooken as een ganz wichtigen Bausteen antokieken. Dor blangen mütt se over in de Gesellschapp, in de Familien, also in'n Alldag leevt un liert warrn üm so lebennig to blieven, as se dat vundaag noch sünd.
Ik komm to’n End, miene poor ganz persönlichen Anmerkungen: Ik entstamm en plattdüütsche Familie, här ober to de Generationen, de hochdüütsch ertogen worden is. Ik heb mi as Autodidakt as Kind dat Plattdüütsche aneigent.
- Danke! - Ik heb en Frou, de is Plattdüütsche. De het tomols to mi seggt: Ik mücht, dat uns Kinner plattdüütsch ertogen ward. - Ik heb mi dat teemlich
kompliziert vörstellt. Ik heb tomols nich weeten, wat dat für en Bereicherung an Sprook und Lebenskultur is, wenn man plattdüütsche Kinner hett.
Se all as Landespolitiker staat ok in de Öffentlichkeit. Ik appelleer an jo, in jon Ümfeld Familien doto to ermutigen, Kinner in jüm jeweilige Regionalsprook zu ertein, un dit ok in de Öffentlichkeit to don. Ick müch Se ok dorto animieren: Wenn Se in de Öffentlichkeit schnacken dot, un Se künnt so’n Regionalsprook, ton mindsten twee, dree Sätze op platt to segen, am besten de ganze Rede. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hier steht heute, bezogen auf unseren Antrag, der Vorwurf der Unehrlichkeit im Raum. Von daher möchte ich die Gelegenheit nutzen, am Beispiel des Fachhochschulstandortes Buxtehude einmal darzulegen, wie konkret die Planungen schon gediehen sind.
Seit dem Jahresbeginn arbeitet eine Lenkungsgruppe „Aufbau einer Fachhochschule Buxtehude in privater Trägerschaft“. Neben den regionalen Mitgliedern ist diese Lenkungsgruppe mit Vertretern des MWK sowie Herrn Dr. Hogeforster, dem gerade in den Ruhestand verabschiedeten Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Hamburg, besetzt. Die Planungen sind weit fortgeschritten, und man ist sich in der Konzeption einig:
Die Fachhochschule wird in privater Trägerschaft fortgeführt. Starttermin: Wintersemester 2005/06. Es wird eine Hybridlösung nach Diepholz/Vechteraner Vorbild mit integrierter Berufsakademie realisiert. Die angebotene Studiengänge umfassen das Bauingenieurwesen dual, Bauen im Bestand dual, Bauen und Immobilienwirtschaft - ebenfalls angedacht als dualer Studiengang - sowie die Ausbildung zum technischen Betriebswirt: dreieinhalbjähriges Studium für hoch qualifizierte Handwerker mit Perspektive auf Betriebsübernahme bzw. anschließendes Master-Studium. Dieser vierte, in Hamburg bereits angelaufene Studiengang wird in Buxtehude qualitativ angehoben, da er in Zukunft mit dem Bachelor abschließen wird.
Der Ansatz ist innovativ und hilft dem Handwerk, Problemen in Bezug auf den dramatischen Mangel an Betriebsnachfolgern entgegenzuwirken. Zurzeit befinden sich in Hamburg 200 Schüler bzw. Studenten - wie immer man sie im Moment definieren mag - in dieser Ausbildung. 85 % der Absolventen verbleiben in den Betrieben des Handwerks.
Ich werde mich beeilen. - Die Abbrecherquote beträgt 1 %. 50 % der Studenten kommen nicht aus Hamburg. Für 2006 kalkuliert man bereits mit 300 Studenten. Es ist der ausdrückliche Wunsch der Handwerkskammern Hamburg sowie Stade/Lüneburg, diese Ausbildung innerhalb der Fachhochschule Buxtehude zu integrieren. Es ergeben sich Synergieeffekte u. a. aufgrund der alten klassischen Bauausrichtung.
Der eingeschlagene Weg zeigt nicht nur in Bezug auf die Ausbildung qualifizierter Handwerker hervorragende Perspektiven auf, sondern er ist auch ein sehr gutes Beispiel für länderübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der Metropolregion Hamburg.
- Ich komme zum letzten Satz.
Ich begrüße ausdrücklich die von verschiedenen Mitgliedern der Landesregierung ausgesendeten Signale, dass man eine Fachhochschule Buxtehude in privater Trägerschaft auch mit Landesmitteln unterstützen wird. Insofern ist der Vorwurf der Unehrlichkeit dieses Antrages entkräftet. - Herzlichen Dank.