Protokoll der Sitzung vom 27.01.2005

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin, um auf den Skat zurückzukommen: Sie müssen nur aufpassen, dass Sie nicht einen zu viel drücken; denn dann haben Sie am Ende auch verloren.

In diesem Fall, glaube ich, sollten wir alle eingestehen, dass wir ein ausgesprochen schwieriges Problem zu lösen haben. Wir haben einen klassischen Fall, in dem die Ansprüche und die Interessen von Wirtschaft und Arbeit im Widerspruch stehen zu den Ansprüchen eines nachhaltigen Schutzes unserer Umwelt. Diesen Widerspruch gibt es; wir können ihn nicht zukleistern.

Die Frage ist, wie wir beiden Interessen angemessen gerecht werden können, ohne dabei - da hat die Kollegin von den Grünen völlig Recht - Gefahr zu laufen, dass wir sehr hohe Strafzölle bezahlen müssen, wenn wir den falschen Weg einschlagen.

Ich möchte aber gerne vorweg noch eine Bemerkung machen, die auch mit Blick auf die leider gescheiterte Föderalismusreform und auf das, was in diesem Zusammenhang zukünftig nötig sein wird, von Bedeutung ist. Es geht um das Stichwort Güterabwägung und um die Frage, wie wir die 2 500 Arbeitsplätze bei Meyer in Papenburg sichern. Übrigens: Wir reden über 7 500 Menschen, die von diesem Unternehmen in der Region abhängig sind. Für die SPD-Fraktion steht fest: Das hat angesichts unserer viel zu hohen Arbeitslosigkeit im Mittelpunkt der Politik zu stehen.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben uns damals für das Emssperrwerk und andere Projekte nicht deshalb so sehr ins Zeug gelegt - übrigens mit Unterstützung aller Parteien -, um das Entwicklungspotenzial, das wir damit in der Region geschaffen haben, jetzt wieder zu gefährden. Es geht auch nicht darum, dass wir für die Meyer-Werft den Status quo sichern wollen, sondern darum, dass wir ihre Entwicklungsperspektiven sicherstellen wollen. Das bedeutet, dass sie im Zweifel auch in der Fahrrinne Arbeiten durchführen können muss, weil sie heute nämlich nicht sagen kann, welche Bedingungen sie in zwei, drei, fünf oder zehn Jahren braucht. Wir wollen die MeyerWerft mit ihren Arbeitsplätzen da, wo sie jetzt ist, und nicht an irgendeinem anderen nationalen oder internationalen Standort, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Auf der anderen Seite haben wir das Problem, dass die EU ein wichtiges - ich glaube, das wird auch nicht infrage gestellt - ökologisches Gebiet für den europäischen Naturschutz vorschlägt.

Ich finde, wir sollten versuchen zu erreichen - das deutsche Naturschutz- und Umweltrecht gibt das her -, dass ein Land oder eine Region in Zukunft selbst die Güterabwägung vornehmen kann, und zwar auch dann, wenn es sich um ein national bedeutsames Naturschutzgebiet handelt.

(Christian Dürr [FDP]: Das ist genau das, was wir im Ausschuss gesagt haben!)

Ich habe schon früher, als wir noch nicht in der Opposition waren, gesagt, und ich sage es auch heute: Wir müssen erreichen, dass wir zwar die europäischen Kriterien für Naturschutzrichtlinien einhalten, dass wir aber die Abwägung selbst vornehmen können, und zwar auch deshalb, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Eine solche Güterabwägung wird manchmal z. B. bei der Verkehrsplanung notwendig. Wenn wir in dieser Güterabwägung zugunsten der wirtschaftlichen Interessen oder zugunsten der Gesundheit der Bevölkerung entscheiden, dann müssen wir an anderer Stelle einen gleichwertigen, am besten sogar einen höherwertigen Ersatz schaffen.

Nichts anderes sieht das deutsche Naturschutzrecht vor. Wir können sogar § 28 a-Biotope aus dem Naturschutz entlassen, müssen dann aber an anderer Stelle größere Gebiete in gleicher Qualität herstellen. Auch hier traut der Gesetzgeber den ausführenden Behörden zu, dass sie sich nach Recht und Gesetz verhalten. Warum aber ist das im Bereich der europäischen Naturschutzgesetzgebung nicht der Fall?

Jedem Menschen steht offen, eine Verwaltungsentscheidung, die zu der Entlassung aus dem Naturschutz führen würde, dann, wenn man den Eindruck hat, die europäischen Rechtsmaßstäbe sind nicht eingehalten worden, zu beklagen bzw. überprüfen zu lassen. Ich finde, wir sollten uns das zutrauen und nicht glauben, eine solche Güterabwägung könnte nur Brüssel in angemessener Form durchführen.

Meine Damen und Herren, wenn wir diese Güterabwägung selbst durchführen könnten, dann wäre

die Entscheidung in diesem konkreten Fall nicht so schwierig.

Offensichtlich gibt es jetzt drei Möglichkeiten:

Die erste Möglichkeit ist, wir melden gar nichts und stellen uns stur. Das ist das, was die Landesregierung zurzeit anscheinend tut; ich will das einmal mit aller Vorsicht sagen. Hier ist allerdings das große Problem, dass wir mit zwei Dingen bedroht werden: erstens mit einer finanziellen Forderung - es wäre spannend zu erfahren, wer das zu zahlen hätte, der Bund oder die Länder - und zweitens - das wäre für die Meyer-Werft viel gefährlicher damit, dass eine faktische Veränderungssperre verhängt wird, weil Brüssel der Überzeugung ist, dieses Ästuar habe nach der FFH-Richtlinie die Qualität eines europäischen Gebietes. Das kann die Meyer-Werft nicht wirklich wünschen; denn das würde bedeuteten, dass sie dort in Zukunft nichts machen kann. Deswegen ist dieser Weg aus unserer Sicht gefährlich.

Ich akzeptiere allerdings das Argument der Landesregierung, wir sollten abwarten, weil es da noch eine Entscheidung des EuGH über ein französisches Ästuar geben wird. Diese Entscheidung - das hat mir jedenfalls der Regierungschef gesagt - wird so früh kommen, dass wir daraus noch entnehmen können, wie wir unsere Entscheidung in den Bereichen der Ems und der Weser treffen müssen.

Ich kann nicht beurteilen, ob es diese Möglichkeit wirklich gibt. Für uns sieht es zurzeit jedenfalls so aus, als ob sich nach dem 31. Januar dieses Jahres die europäische Rechtsprechung vollzieht und wir große Probleme bekommen. Es würde sich lohnen, im Ausschuss ernsthaft über die Frage zu reden, ob wir wirklich die Chance haben, etwas länger zu warten, um ein Urteil des EuGH in einem anderen Fall zu bekommen, damit wir wissen, welche Rechtsfolgen sich für uns andeuten.

Die zweite Möglichkeit ist die, die Hamburg genutzt hat. Hamburg hat gemeldet und sofort die Ausnahme beantragt. Diese Möglichkeit haben wir aus meiner Sicht jedoch nicht, weil wir kein aktuelles Bauvorhaben haben, jedenfalls kein so umfassendes wie seinerzeit beispielsweise das Mühlenberger Loch oder die Elbvertiefung. Deswegen scheint uns diese Möglichkeit versperrt.

Die dritte Möglichkeit ist, das zu tun, was Holland gemacht hat. Holland hat zwar gemeldet, dabei aber auf die Meldung der Fahrrinne verzichtet.

Möglicherweise geht aus dem Urteil über das französische Ästuar etwas hervor, womit wir einschätzen können, ob der Weg, den Holland eingeschlagen hat, der richtige wäre. Ich finde, das ist der beste Weg. Wir könnten also gemeinsam mit Holland und Bremen sagen: Wir melden, aber wir melden nicht die Fahrrinne.

Dass wir in der Fahrrinne in Zukunft Arbeiten vornehmen können müssen, scheint doch offensichtlich jedem klar zu sein. Und dass wir die MeyerWerft nicht damit bedrohen wollen, dass wir ihr das untersagen, ist zumindest unserer Fraktion völlig klar.

(Beifall bei der SPD)

Ich habe die Bitte, dass wir nicht verschweigen, dass es um diesen Konflikt zwischen Ökologie und Ökonomie geht, dass es um eine Güterabwägung geht und dass es hier keine Bilderbuchlösungen oder so gibt. Wir müssen vielmehr versuchen hinzubekommen, dass wir diese Güterabwägung in Zukunft selbst vornehmen können.

Auf der anderen Seite müssen wir im vorliegenden Fall allerdings einen Weg beschreiten, der der europäischen Rechtsprechung Rechnung trägt. Und danach haben wir aktuell nun einmal keine Abwägungsmöglichkeiten, sondern müssen melden, weil sonst Strafzahlungen und eine Veränderungssperre zum Nachteil der Entwicklung der Meyer-Werft drohen.

Vermutlich wäre es deshalb besser, den holländischen Weg zu gehen: die Fahrrinne nicht zu melden, aber trotzdem das Ästuar anzumelden. Ich sage für die SPD-Fraktion, dass das sozusagen unser aktueller Sachstand ist.

Wir sind gespannt auf die Beratungen im Ausschuss. Wenn die Landesregierung im Ausschuss glaubhaft machen kann, dass der andere Weg sinnvoll ist, nämlich abzuwarten, was bei dem Urteil des EuGH über das französische Ästuar herauskommt, weil wir daran dann besser messen können, wie unsere Vorlagen sein sollen, dann sind wir auch bereit, ihn mitzugehen, allerdings nur unter der Bedingung, dass wir in der Zeit bis zu diesem Urteil nicht mit Strafzahlungen und einer Veränderungssperre belegt werden. Das wäre für das Land, aber auch für die Meyer-Werft und die Beschäftigten die schlechteste Lösung.

Meine Damen und Herren, wie gesagt, wir sind mit der Entwicklung in Brüssel nicht sehr zufrieden.

Das haben wir früher, als wir noch die Regierung gestellt haben, auch so gesagt. Es wäre gut, wenn wir unsere Bundestagsfraktionen davon überzeugen könnten, dass sie auf solche Entwicklungen hinwirken. Das ist bisher bei weitem nicht geschehen. Wir haben in allen Fraktionen, auch in der FDP, der CDU und der SPD, Vertreterinnen und Vertreter, die an dieser veränderten Form kein Interesse haben. Ich finde, wir als Länder sollten daran ein Interesse haben. Im vorliegenden Fall würde ich das Problem aber nicht skandalisieren, sondern das gemeinsame Interesse deutlich machen. Es sollte in den Vordergrund gestellt werden, dass in Niedersachsen alle ein Interesse daran haben, dass die ökologische Entwicklung nachhaltig ist, dass wir nicht zur Vernichtung von Naturschutzgebieten und einmaligen ökologischen Reservoiren kommen, dass dieses Land auf der anderen Seite aber auf jeden Arbeitsplatz angewiesen ist, den es hat, und dass es im Schiffbau nach Möglichkeit noch mehr und nicht weniger Arbeitsplätze haben will, wobei es sich hierbei nicht um ein nachgeordnetes Interesse handelt, sondern mindestens um ein gleich gelagertes Interesse, das im Mittelpunkt der Arbeit unseres Landtages zu stehen hat. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion Frau Kollegin Zachow!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Steiner, in der Tat hat kein Umweltthema den Landtag so oft, so intensiv und teilweise auch so heftig beschäftigt wie die FFHRichtlinie. Das hat mehrere Gründe. Ein Grund ist der, dass damals die Meldung der ersten Tranche im Grunde genommen wie eine Nacht-und-NebelAktion veranstaltet wurde und die Betroffenen alle in Angst und Sorge kamen, was bei ihnen werden wird.

(Beifall bei der CDU - Zuruf von der SPD)

- Ich spreche von der ersten Tranche. Das betrifft nicht Sie, Herr Jüttner.

Das hat damals für Emotionen gesorgt. Die Menschen hatten Angst, ob sie weiter so wie bisher bewirtschaften können und Ähnliches.

Der zweite Grund liegt in der Formulierung der Richtlinie selbst. Es gibt hier im Haus keinen, der das Gutachten des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zur FFH-Richtlinie in Zweifel zieht. Die Phasen sind dort völlig klar beschrieben. Meine Damen und meine Herren, die Praxis hat aber immer ganz anders ausgesehen. Die Richtlinie fordert, dass die Mitgliedstaaten alle infrage kommenden Gebiete nach Brüssel melden, die Kommission daraus dann Meldungen aussucht und man sich national dann wieder einigt - und dies alles unter strengen naturschutzfachlichen Kriterien. Sie wissen, dass es so nicht abgelaufen ist. Die Mitgliedstaaten haben ausgesuchte Gebiete gemeldet, und im weiteren Verfahren soll dann Einverständnis erzielt werden.

Meine Damen und Herren, bei der zweiten Tranche hat Herr Jüttner noch großartig und voller Selbstbewusstsein verkündet, diese Meldung sei jetzt endgültig und abschließend. Wir hätten es gerne so gehabt. Sie war es aber nicht. Wir stehen jetzt vor der Situation, die nächste Tranche melden zu müssen.

Wir hätten uns in dem Antrag der SPD - wir haben jetzt eine andere Sachlage - etwas mehr Zurückhaltung gewünscht und diese eigentlich auch erwartet. Herr Gabriel, eines ist im Antrag der SPD nach meiner Ansicht nicht ganz geglückt formuliert, und auch Sie haben es hier falsch wiedergegeben: Potenzielle FFH-Gebiete verhindern keine Planungen und Möglichkeiten weiterzuarbeiten. Das ist lediglich bei den faktischen EU-Vogelschutzgebieten der Fall. Somit wird es hier keine Blockade für weitere Planungen in der Ems-Region geben. Das möchte ich hier zur Klarstellung sagen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Das ist auch der Punkt, auf den sich u. a. die Generalanwältin am EuGH, Frau Kokott, in einer italienischen Auseinandersetzung bezieht.

Liebe Frau Steiner, Sie werfen uns eine Neuinterpretation der Richtlinie vor.

(Dorothea Steiner [GRÜNE]: Ihre ei- gene Formulierung!)

Es geht hierbei um den immer wieder geführten Streit darüber, was Repräsentanz eigentlich heißt. Repräsentanz beinhaltet eben nicht 100 %, wie Sie es ständig behaupten. Der Habitat-Ausschuss hat dazu 1997/98 ganz klare Hinweise gegeben. Es wird gesagt, eine Meldung von mehr als 60 % ei

nes bestimmten Lebensraumes oder auch einer Lebensart nach FFH sollte pauschal als ausreichend gelten. Bei einer Meldung von unter 20 % sollte die Kommission pauschal von einer nicht ausreichenden Repräsentanz ausgehen.

(Dorothea Steiner [GRÜNE]: Das be- trifft aber die Arten und nicht die Aus- wahl der Gebiete!)

Lassen Sie uns nun auf die Ästuare zu sprechen kommen. Erstens. Die Definition, was überhaupt ein Ästuar ist, hat schon reichlich Probleme bereitet. Die so genannten nationalen Experten hatten diesbezüglich eine andere Auffassung als die Kommission, die dann schließlich festlegte, dass der Brackwasserbereich obligatorisch beim Ästuar zu sein hat.

Zweitens. Aus ökologischer Sicht ist die Unterelbe das eindeutig wertvollste Ästuar in Niedersachsen.

Drittens. Es erfolgte die Meldung der Unterelbe und der naturnahen Teile der Ästuare an der Weser. Es ist ja nicht so, dass bezüglich der Weser nichts gemeldet worden ist. Die Meldung umfasst den rechten Nebenarm der Weser und auch Teilbereiche an der Ems. Herr Gabriel, es ist bei uns genau wie bei den Holländern. Die Holländer haben Teile des Ästuars gemeldet und die Fahrrinne herausgelassen. Auch wir haben Teile des EmsÄstuars gemeldet und die Fahrrinne herausgelassen. Wenn wir alle Meldungen addieren, ergibt sich, dass wir fast drei Viertel der gesamten Ästuarfläche gemeldet haben. Wir befinden uns also gar nicht in dem Maße auf der gefährlichen Seite, wie manch einer denkt.

Herr Gabriel, nun zu Ihren Ausführungen. Ich bin wirklich froh über die Sachlichkeit, mit der Sie die Situation hier dargestellt haben. Der Abwägungsprozess, den Sie geschildert haben - wir haben doch nicht nur bei dieser Tranche, sondern auch bei anderen wegen wirtschaftlicher Entwicklungen gestritten -, ist doch das, was die FFH-Richtlinie für uns alle immer so problematisch gemacht hat. Abwarten bis zum Urteil ist der eine Weg. Wir haben uns - insofern finde ich es gut, dass wir so verfahren sind, wie wir es getan haben - genau an den holländischen Weg gehalten. Meine Damen und meine Herren, was wir von der Kommission, was die Ems betrifft, erwarten, ist nicht mehr und nicht weniger als eine Gleichbehandlung mit den Niederländern.