Protokoll der Sitzung vom 28.01.2005

60 Jahre 32

59 Jahre 43

58 Jahre 41

57 Jahre 51

56 Jahre 66

55 Jahre 52

54 Jahre 40

53 Jahre 29

52 Jahre 13

51 Jahre 19

50 Jahre 14

Zu 2: Die Zuordnung zu Besoldungsgruppen ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle. Die Zuordnung der 544 Einzelfälle kann lediglich zu den Besoldungsgruppen, nicht aber zu den Dienstaltersstufen erfolgen. Die Ermittlung der Dienstaltersstufen erfordert einen erheblichen Verwaltungsaufwand, der in der Kürze der für die Beantwortung der Frage zur Verfügung stehenden Zeit, nicht zu realisieren war.

Besoldungsgruppe: Anzahl:

A 6 einfacher Dienst 2

A 8 mittlerer Dienst 6

A 9 mittlerer Dienst 46

A 9 gehobener Dienst 17

A 10 gehobener Dienst 15

A 11 gehobener Dienst 106

A 12 gehobener Dienst 119

A 13 gehobener Dienst 69

A 13 höherer Dienst 35

A 14 höherer Dienst 29

A 15 höherer Dienst 62

A 16 höherer Dienst 29

B 2 höherer Dienst 7

B 3 höherer Dienst 1

B 4 höherer Dienst 1

Zu 3: Nach dem Stand vom 31. Dezember 2004 gibt es 83 weitere interessierte Personen, die gegebenenfalls nach Prüfung der Voraussetzungen durch die beteiligten Fachressorts, die Stabsstelle Verwaltungsmodernisierung und das Finanzministerium bis zum 31. Dezember 2005 in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass nicht alle interessierten Personen die Maßgaben der Landesregierung zur Versetzung in den einstweiligen Ruhestand nach § 109 Abs. 2 NBG erfüllen und daher - beispielsweise aufgrund des Alters - in dieser Zahl auch abzulehnende Fälle enthalten sind. Die Tabellen sind insofern nur bedingt aussagekräftig.

Alter: Anzahl:

64 Jahre (bis zum Erreichen der ge- setzlichen Altersgrenze)

63 Jahre 3

62 Jahre 5

61 Jahre 8

60 Jahre 6

59 Jahre 5

58 Jahre 5

57 Jahre 7

56 Jahre 9

55 Jahre 10

54 Jahre 1

53 Jahre 3

52 Jahre 6

51 Jahre 2

50 Jahre 2

unter 50 Jahre 7

Besoldungsgruppe: Anzahl:

A 7 mittlerer Dienst 2

A 8 mittlerer Dienst 9

A 9 mittlerer Dienst 14

A 9 gehobener Dienst 2