Schon verkünden Sie voll Stolz, dass jetzt die neue Sicherungsverwahrung auch in Niedersachsen greift, obwohl der Maßregelvollzug in Niedersachsen bereits aus allen Nähten platzt. Ich bin gespannt, wie lange unter diesen Bedingungen der nächste Ausbruch auf sich warten lässt.
Die Forderungen in diesem Antrag verdienen eine angemessene Beratung und Berücksichtigung. Beim nächsten Ausbruch wird es nicht „in dubio pro reo“ heißen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da wir uns gerade im Bereich des Strafrechts befinden, meine ich, kann man zu diesem Antrag die Feststellung treffen: Das ist wieder einmal ein untauglicher Versuch, den niedersächsischen Strafvollzug zu diskreditieren.
Bei allen Besuchen, die ich in den verschiedensten Vollzugsanstalten in Niedersachsen gemacht habe - sei es mit dem Unterausschuss oder im Rahmen meiner sonstigen Abgeordnetentätigkeit -, habe ich festgestellt - ich darf das auch für meine Fraktion feststellen -: Wir haben in unseren Vollzugsanstalten in Niedersachsen hoch motivierte und kompetente Bedienstete, die sich beständig um Verbesserungen bemühen: um den Betrieb zu verbessern und um die Sicherheit in den Vollzugsanstalten weiter zu erhöhen.
Der Nr. I.1 Ihres Antrages ist zu entnehmen, dass Sie offensichtlich weiterhin wollen, dass bei Alltagskriminalität die ausgeurteilten Strafen auch vollstreckt werden. Sie wollen also keine Aufweichung in dem Sinne, wie es auf Bundesebene versucht wird, nämlich Geld- statt Freiheitsstrafen durchzusetzen. Das können wir nur ausdrücklich begrüßen. Das steht aber im Gegensatz zu dem, was Sie selbst vor einigen Monaten hier im Plenum gesagt haben.
Sie selbst, verehrte Frau Kollegin Müller, haben deutlich gemacht: Es geht Ihnen gar nicht darum, allgemein über die Sicherheit im Vollzug zu sprechen, sondern darum, noch einmal den Aufschlag zu machen und über den Vorfall in der Justizvollzugsanstalt Hannover zu reden. Das überrascht mich allerdings sehr, weil wir - Kollege Nacke hat das eben richtigerweise ausgeführt - im Unterausschuss bereits vollständig darüber aufgeklärt worden sind. Darauf werde ich aber gleich noch einmal eingehen.
Wichtig ist für mich festzustellen, dass Sie unter der Nr. I.2 Ihres Antrages versuchen, mit statistischen Spiegelfechtereien und maßlosen Übertreibungen
- das sind eben keine Tatsachen, Frau Bockmann die Tatsachen so zu verdrehen, dass sie in keinster Weise mehr der Wirklichkeit entsprechen. Daraus folgt eine Verunsicherung der Bevölkerung in Niedersachsen, die nun annehmen muss, der
Aus meiner Sicht - ich hatte das schon erwähnt, und ich hatte den Eindruck, dass das quer durch alle Fraktionen ging - sind in der letzten Woche bei der wirklich nahtlosen Aufklärung der Vorfälle in der JVA Hannover keine Fragen offen geblieben.
Ich will nur noch einmal auf zwei Punkte eingehen. Erstens. Man konnte bislang immer davon ausgehen, dass dieser Blitzableiter sicher ist. Dieser Blitzableiter war dort schließlich nicht erst seit der Regierungsübernahme durch die FDP und die CDU vorhanden, sondern auch schon vorher. Dass darin ein Sicherheitsproblem liegt, hätte also auch schon vorher - und da waren die Verantwortlichkeiten andere - auffallen können.
Darüber hinaus ist auch das mit der scheinbaren Personalknappheit gerade in dem Haus 6, um das es in diesem Fall geht, kein Problem; denn schließlich hat sich die Personalbesetzung in der JVA Hannover seit Jahren nicht geändert.
Deshalb kann auch nicht von einer Verschlechterung des Vollzuges, gerade in der JVA Hannover, gesprochen werden.
Noch eine letzte Bemerkung zu diesem Fall. Es ist klar geworden, dass in diesem Fall besondere körperliche Voraussetzungen und besonders günstige Umstände dazu beigetragen haben, dass dieser sehr risikoreichen Ausbruch auch tatsächlich gelingen konnte. Da werden die Missstände abzustellen sein; darin sind wir alle uns einig.
Den Vogel schießen Sie allerdings mit der Nr. II Ihres Antrages ab, unter der Sie fordern, Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen gerade auch bei den Anstalten, durchzusetzen - die JVA Hannover oder die Jugendstrafanstalt in Hameln -, bei denen die Missstände nicht erst seit März 2003 eingetreten sind, sondern sich schon über Jahre hinweg angesammelt haben. Ich frage mich: Warum haben Sie während Ihrer Regierungszeit denn nicht dazu beigetragen, diese Missstände nach und nach abzubauen bzw. Erhaltungsmaßnahmen in dem Umfang einzubringen, dass sie heute nicht mehr vorhanden wären?
- Frau Bockmann, Sie wissen, dass gerade in der JVA Hannover schon umfangreiche Arbeiten auf den Weg gebracht worden sind. Da kann man also nicht sagen, wir würden alle Mittel streichen und gar nichts tun; das ist einfach falsch.
Weil meine Redezeit abläuft, werde ich nur noch wenige Sätze sagen. Es gab einen Personalabbau von 2003 auf 2004. Absichten, noch weiter Personal abzubauen, sind nicht zu erkennen; ich könnte das auch nicht unterstützen. Vor allen Dingen soll der Grundsatz der Einzelunterbringung nicht aufgeweicht werden.
Das, was im Vollzug in Niedersachsen zurzeit gemacht wird, ist das, was aufgrund der baulichen Gegebenheiten möglich ist. Wir, die Fraktionen der CDU und der FDP, lassen uns jedenfalls nicht vorwerfen, wir würden es unterstützen, dass der Strafvollzug in Niedersachsen Schaden nimmt. Das ist gerade nicht der Fall. Wir weisen das zurück und lehnen Ihren Antrag damit ab. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Herr Kollege Nacke und Herr Kollege Lehmann, ich kann ja gut verstehen, dass Ihnen unser Antrag nicht passt.
Dann müssten wir nämlich inhaltlich erneut darüber diskutieren, welche Defizite es in der Vollzugspolitik der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen gibt.
Zum anderen: Wenn Sie sich erdreisten, uns zu unterstellen, wir wollten die Justizvollzugsbediensteten verunglimpfen, dann kann ich Ihnen nur Folgendes sagen: Sie beide, die Sie hier neu sind, sollten einmal in alten Protokollen nachlesen, wie Ihre Vorgänger mit solchen Vorfällen umgegangen sind - und zwar nicht nur bezogen auf die damali
- Wer schreit denn da immer von der Ministerbank? Das ist, wie ich glaube, nicht zulässig. - Entschuldigung, es kam von dort drüben.
Frau Abgeordnete, reden Sie ruhig weiter. Das Präsidium passt schon auf, dass hier alles ordnungsgemäß abläuft.
Nun zu der Frage, was für ein Sanierungsbedarf eigentlich besteht. Die Ministerin sagt immer, es gebe einen Sanierungsbedarf in Höhe von 124 Millionen Euro. Ich kann das nicht im Einzelnen nachrechnen. Ich nehme das einmal so hin und bestreite es auch gar nicht. Bei den vielen Anstalten, die wir in diesem Lande haben, werden Sie den Bedarf nie ganz abarbeiten können. Immer dann, wenn Sie an dem einen Ende fertig sind, fangen Sie an dem anderen Ende wieder an. Machen Sie uns also nicht solche Vorhaltungen. Sonst müsste ich einmal heraussuchen, was wir 1990 teilweise an Schrotthaufen übernommen haben.
Was wir in den 13 Jahren an finanziellen Mitteln für Bau, Sicherheit, Sanierung, Neubauten und zusätzliche Plätze aufgewandt haben, könnte ich Ihnen im Einzelnen mit Zahlen belegen. Ausweislich einer Antwort dieser Landesregierung auf eine Kleine Anfrage sind es in den 13 Jahren insgesamt 151 365 000 Euro gewesen. Wenn Sie sagen, diese Mittel seien in 13 Jahren aufgewandt worden, sage ich Ihnen: Sie müssten erst einmal eine solche Summe in 13 Jahren aufwenden, bevor Sie den Mund aufmachen können. Sie werden aber nie die Gelegenheit haben, 13 Jahre lang in diesem Land zu regieren.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jonglieren mit Einzelfällen - ist das der richtige Weg, mit einem so sensiblen Thema wie der Sicherheit im Justizvollzug umzugehen und abzurechnen? Meiner Ansicht nach ist diese Frage klar zu verneinen. Dies hätten auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzug nicht verdient, denen wir wohl bei allem Respekt gegenüber meinen Vorgängern im Amt, ob nun von der SPD oder von der CDU, in allererster Linie die Sicherheit im Justizvollzug nach innen und außen zu verdanken haben.