Protokoll der Sitzung vom 25.02.2005

Personalbedarf nach PEBB§Y 152,84 146,37

Tatsächlicher Personaleinsatz 114,73 112,07

) Für den richterlichen Dienst kann eine seriöse Personalbedarfsberechnung nach PEBB§Y noch nicht erfolgen, da die bisher festgelegte Basiszahl noch überprüft werden muss.

Anlage 18

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 25 der Abg. Susanne Grote, Michael Albers, Frank Henry Horn, Elke Müller und Dörthe Weddige-Degenhard (SPD)

Werden Justizangestellte und Justizanwärterinnen und -anwärter zum Opfer der Verwaltungsreform?

In Justizkreisen herrscht große Unruhe, weil die CDU/FDP-Landesregierung offenbar beabsich

tigt, Justizsekretärsanwärterinnen und -anwärter und Auszubildende im Ausbildungsberuf Justizfachangestellte/Justizfachangestellter nicht zu übernehmen und bestehende befristete Zeitverträge in der Justiz nicht zu verlängern, um dort Personal aus dem so genannten Reformarbeitsmarkt, dessen Stellen im Zuge der Verwaltungsreform weggefallen sind, einzusetzen. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften sind jedoch weder bereit noch in der Lage, auf ihr qualifiziertes Personal zu verzichten, um den Stellenabbau im Innenressort zu beschleunigen. Wie schon bei der weitgehenden Abschaffung des Widerspruchsverfahrens drängt sich der Eindruck auf, dass die Verwaltungsreform des CDU-Innenministers zu erheblichen Belastungen des Justizressorts führt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie viele Angestellte mit Zeitverträgen sind in den niedersächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften beschäftigt, und wann laufen diese Verträge aus (bitte nach Gerichten und Staatsanwaltschaften aufschlüsseln)?

2. Wie viele dieser im Jahr 2005 auslaufenden Zeitverträge sollen nicht verlängert werden, und wie viele Anwärterinnen und Anwärter sollen nicht übernommen werden (bitte ebenfalls nach Gerichten und Staatsanwaltschaften aufschlüs- seln)?

3. Trifft es zu, dass die Landesregierung qualifiziertes Justizpersonal durch Personal aus dem Reformarbeitsmarkt ersetzen will, und wie ist dieses Personal für die Tätigkeit in der Justiz qualifiziert bzw. wie soll es auf den Einsatz in der Justiz vorbereitet werden?

Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2: Die personalrechtlichen Befugnisse für die Justizfachangestellten liegen bei den einzelnen Gerichten und Staatsanwaltschaften. Die Gesamtzahl der befristet beschäftigten Angestellten und das jeweilige Ende der Befristung konnte deshalb in der Kürze der Zeit nicht erhoben werden. Aktuell sind aber folgende Zahlen ermittelt worden:

Am 30. Juni 2005 laufen befristete Verträge aus, die derzeit 235 Arbeitskraftanteile - AKA - (Ge- richte 199/Staatsanwaltschaften 36) binden. Hierfür stehen ab 1. Juli 2005 Kapazitäten im Umfang von 180 (150/30) AKA zur Verfügung. Bis zum 31. Dezember 2005 laufen befristete Verträge aus, die derzeit 61 (43/18) AKA binden; für eine Verlängerung stehen bis zum Ende des Jahres Kapazitäten im Umfang von voraussichtlich 34 (25/9) AKA zur Verfügung.

Im Rahmen eines Übernahmekonzeptes für die Nachwuchskräfte des Prüfungsjahrgangs 2004 werden derzeit noch 44 (39/5) Anwärterinnen und Anwärter des mittleren Justizdienstes bis zum 30. Juni 2005 auf Anwärterstellen weiter beschäftigt. 79 (66/13) Justizfachangestellte des Prüfungsjahrgangs 2004 werden bis zum 30. Juni 2005 befristet teilzeitbeschäftigt. Gebunden sind hierdurch insgesamt 58 (47/11) Einstellungsmöglichkeiten. Nach einer im letzten Jahr angekündigten Bestenauslese (unter Einbeziehung von sieben Wiederholern und einem Justizfachangestellten mit vorgezogener Prüfung im Januar 2005) sollen die 58 Besten die Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung in der Justiz erhalten. Für den Prüfungsjahrgang 2005 wird erwartet, dass 62 Anwärterinnen und Anwärter des mittleren Justizdienstes und 93 Absolventen der Justizfachangestelltenausbildung die Prüfung mit befriedigend und besser ablegen werden und damit grundsätzlich für eine Übernahme in den Justizdienst in Betracht kommen. Inwieweit dies realisiert werden kann, ist noch offen. Zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten zeichnen sich in einer Größenordnung von 86 (76/10) AKA ab. Die vorstehenden Zahlen geben den Stand Januar 2005 wieder. Im Laufe des Jahres können sich aufgrund nicht vorhersehbarer Stellenvakanzen durchaus weitere Übernahmemöglichkeiten ergeben.

Im Hinblick auf den geltenden Einstellungsstopp stehen MI/MF und MJ bereits in Verhandlungen mit dem Ziel, den Belangen der Justizangehörigen und der Reformbetroffenen in ausgewogenem Umfang Rechnung zu tragen.

Zu 3: Die Justiz sieht sich in der Gesamtverantwortung, Beschäftigte aus dem Personalüberhang der Landesverwaltung in die Justiz zu integrieren. In welchem Umfang hierfür geeignetes Personal zur Verfügung stehen wird, lässt sich erst übersehen, wenn die Meldungen der Ressorts nach Ziffer 3 des RdErl. des MI vom 20. September 2004 - Nds.MBl. S. 645 - zur Job-Börse Niedersachsen vorliegen. Insoweit ist aber vorgesehen, zeitnah Übernahmekontingente abzustimmen sowie Eingliederungskonzepte und Qualifizierungsmaßnahmen zu erarbeiten um insbesondere auch im Interesse der betroffenen jungen Leute möglichst bald Planungssicherheit zu erhalten.

Anlage 19

Antwort

des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 26 der Abg. Karin Stief-Kreihe, Klaus Fleer, Claus Johannßen, Rolf Meyer, Dieter Steinecke und Uwe Harden (SPD)

Handelt die Landesregierung verantwortungslos und schädigt den ländlichen Raum?

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ bewilligte der Bund dem Land Niedersachsen im Jahr 2004 97,6 Millionen Euro. Nach den jetzt vorliegenden Rechnungsergebnissen hat das Land Niedersachsen lediglich 85,1 Millionen Euro abgerufen - ein Minus von 12,5 Millionen Euro.

Der Skandal ist, dass zum Nachteil der ländlichen Räume ca. 15 % der beantragten Mittel nicht abgeflossen sind. Kein anderes Bundesland hat auch bei schlechter allgemeiner Finanzsituation so viele Bundesmittel verfallen lassen. Rechnet man die entgangenen Bundesmittel und die eingesparte Kofinanzierung zusammen, ergibt sich ein Fehlbetrag von ca. 20 Millionen Euro für den ländlichen Raum in Niedersachsen. Minister Ehlen spricht immer von einer Stärkung der ländlichen Räume, doch seine Taten sprechen eine andere Sprache. Statt einer Stärkung schafft er durch den Verfall der Mittel neue Wettbewerbsnachteile.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Ist es zutreffend, dass dem Land Niedersachsen 2004 durch nicht abgerufene, aber bewilligte Mittel des Bundes (GAK) einschließlich der Kofinanzierungsmittel des Landes 20 Millionen Euro zur Stärkung des ländlichen Raumes verloren gegangen sind?

2. Welche Projekte bzw. Maßnahmen (Ge- samtauflistung der Projekte einschließlich der dafür im Einzelnen benötigten Finanzmittel in der Höhe der nicht abgerufenen Bundesmittel und Kofinanzierungsmittel des Landes) konnten dadurch nicht finanziert werden?

3. In welcher Höhe entfielen durch die Nichtausschöpfung der GAK weitere Drittmittel, und wie viele Gesamtinvestitionen gingen dem ländlichen Raum verloren?

Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Die Ausschöpfung der Bundesmittel der GAK ist wegen der Unflexibilität des Bundeshaushalts, der als Nettohaushalt eine Übertragung von Haushaltsresten auf das Folgejahr praktisch aus

schließt, von jeher ein Problem. Auch zur Zeit der vorigen Landesregierung sind immer wieder erreichbare Bundesmittel nicht ausgeschöpft worden oder zum Ende des Jahres abweichend von der Planung verwendet worden.

Zum Anreiz von Investitionen sind die GA-Mittel in 2004 bewusst frühzeitig und nahezu uneingeschränkt an die zuständigen Dienststellen verteilt worden. Der MF hatte dazu eingewilligt, dass über die gesamten Mittel verfügt werden konnte, bevor der Bund seine Mittel freigegeben hatte, sodass einer zügigen Inanspruchnahme durch die Zuwendungsempfänger seitens der Landesregierung nichts im Wege stand.

Mangelnde Investitionsbereitschaft der durch die Künast‘sche Agrarpolitik verunsicherten Betriebe, unsichere Zukunftsaussichten aufgrund bevorstehender weiterer EU-Agrarreformschritte und nicht zuletzt das von der Koalitionsregierung in Berlin zu verantwortende ungünstige Konjunkturklima in Deutschland haben zu Investitionszurückhaltung und sogar zum Verzicht auf den Abruf bewilligter Mittel geführt.

Aus der SPD-Fraktion war im vergangenen Jahr besorgt gefragt worden, dass ML die dem Einzelplan 09 auferlegte globale Minderausgabe nicht erbringen könne. Die Landesregierung hatte darauf entgegnet, dass die Deckung erfahrungsgemäß aus nicht abfließenden GA-Mitteln erfolgen könne. Dass sich dies konjunkturbedingt in diesem Ausmaß bestätigen würde, hat auch die Landesregierung unangenehm berührt, zumal bei aller Skepsis die Hoffnung bestand, die Behauptungen des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Verbesserung des Investitionsklimas in Deutschland hätten einen -wenn auch geringen Realitätsbezug.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Das Land hat 2004 rund 12 Millionen Euro Bundesmittel der GAK nicht gebunden. Auf Bundesebene wurden insgesamt rund 37,5 Millionen Euro Bundesmittel nicht ausgeschöpft. Weitere 13,5 Millionen Euro wurden bereits vorweg zwischen den Ländern umverteilt.

Zu 2: Den ungenutzten GA-Mittel standen nach der geplanten Mittelverteilung keine unberücksichtigten Förderanträge gegenüber.

Zu 3: Drittmittel, hier können nur EU-Mittel gemeint sein, weil der Bund den Ersatz von Landesmitteln durch Drittmittel beanstandet, sind nicht verloren gegangen. Im Rahmen von PROLAND konnten in 2004 rund 17 Millionen Euro mehr EU-Mittel (aus anderen Bundesländern) gebunden und eingesetzt werden als ursprünglich veranschlagt.

Anlage 20

Antwort

des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 27 der Abg. Klaus Fleer, Karin StiefKreihe, Claus Johannßen, Rolf Meyer, Dieter Steinecke und Uwe Harden (SPD)

Wie haben sich Waldschnepfen und Rebhühner in Niedersachsen entwickelt?

Im Jahr 2001 hatte der damaliger Landwirtschaftsminister Uwe Bartels eine konstruktive Lösung mit der Landesjägerschaft Niedersachsen gefunden und eine Vereinbarung über Schutzkonzepte für Rebhühner und Waldschnepfen unterzeichnet.

Die Vereinbarung sieht vor, dass ab dem Jahr 2001 auf die Bejagung von Rebhühnern überall dort verzichtet wird, wo der Bestand im Frühjahr 2001 weniger als drei Brutpaare pro 100 ha betrug. Für die Zeit von 2003 an sollte die Basis für die Frage, ob noch in Revieren gejagt werden darf, das Ergebnis von Bestandserhebungen sein, die innerhalb von fünf Jahren gemeinsam vom Institut für Wildtierkunde an der Tierärztlichen Hochschule Hannover und vom Niedersächsischen Landesamt für Ökologie durchgeführt werden sollten. Zusätzlich sieht die Vereinbarung gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensräume von Rebhühnern vor. Die Regelungen dieser Vereinbarung sollen bis zum 31. August 2006 gelten.

Nach nunmehr vier Jahren sollte die Landesregierung darüber Auskunft geben können, wie erfolgreich die Regelungen der Vereinbarung umgesetzt worden sind und natürlich, wie sich dies auf die Gesamtentwicklung der Rebhuhnund Waldschnepfenbestände ausgewirkt hat.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Ergebnisse liegen bisher aus den Erhebungen der o. g. Institute zu den Bestandsentwicklungen der Waldschnepfen und Rebhühner in Niedersachsen vor?

2. Welche Maßnahmen sind gemäß der Vereinbarung zur Verbesserung der Lebensräume von Rebhühnern und Waldschnepfen bisher ergriffen worden, und haben sie sich als erfolgreich herausgestellt?

3. Beabsichtigt die Landesregierung, die Vereinbarung mit der Landesjägerschaft Niedersachsen über das Jahr 2006 hinaus zu verlängern und bei positiver Bewertung der Bestandsentwicklungen für Rebhühner und Waldschnepfen auf andere in ihrem Bestand gefährdete Tiere auszuweiten?

Entsprechend der Vereinbarung zwischen dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der Landesjägerschaft Niedersachsen vom 7. August 2001 wurde das Institut für Wildtierforschung mit Vertrag vom 22/29. April 2002 durch ML beauftragt, eine Projektstudie über das Vorkommen von Rebhuhn und Waldschnepfe in Niedersachsen im Zeitraum 2002 bis 2006 zu erarbeiten. Die Erhebungen wurden bisher unter Beteiligung des NLÖ nach gemeinsam festgelegten wissenschaftlichen Verfahren durchgeführt.