Protokoll der Sitzung vom 25.02.2005

Entsprechend der Vereinbarung zwischen dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der Landesjägerschaft Niedersachsen vom 7. August 2001 wurde das Institut für Wildtierforschung mit Vertrag vom 22/29. April 2002 durch ML beauftragt, eine Projektstudie über das Vorkommen von Rebhuhn und Waldschnepfe in Niedersachsen im Zeitraum 2002 bis 2006 zu erarbeiten. Die Erhebungen wurden bisher unter Beteiligung des NLÖ nach gemeinsam festgelegten wissenschaftlichen Verfahren durchgeführt.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Grundsätzlich kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine wissenschaftlich abgesicherte Aussage gegeben werden, sondern nur Zwischenergebnisse, da die Studie über das Vorkommen von Rebhuhn und Waldschnepfe den Zeitraum 2002 bis 2006 umfasst.

Zu 1: a) Entwicklung des Rebhuhnbestandes

Die Jäger in Niedersachsen führen seit 1991 jährliche Wildtiererfassungen durch. Im Jahr 2003 beteiligten sich ca. 8000 Reviere = 87 % aller in Niedersachsen vorhandenen Reviere an der Erhebung. Allen Jagdwissenschaftlern und Wildbiologen ist natürlich bewusst, dass die exakte Einschätzung von Wildtierbeständen kaum möglich ist und die Daten daher vorsichtig und zurückhaltend interpretiert werden müssen. Mit Beginn der Projektstudie versucht deshalb das Institut für Wildtierforschung, die Genauigkeit der Zählergebnisse durch den Einsatz von Wärmebildtechnik und Scheinwerferzählung zu überprüfen mit dem zwischenzeitlichen Ergebnis, dass die Jäger vor Ort die Anzahl der vorhandenen Rebhühner eher unterschätzen.

Die Zählungen in den Jahren 2000 bis 2004 ergaben in Niedersachsen einen Rebhuhnbestand von 28 600 bis 30 100 Brutpaaren mit regional deutlichen Schwankungen. Im Süden und Nordwesten Niedersachsens ist der Besatz gering. Im mittleren und westlichen Teil unseres Landes sind Besätze von 1,1 bis 2,2 Paaren/100 ha zu finden. Lokal

sind Dichten von über drei Brutpaaren/100ha nicht ungewöhnlich. Die Ausübung der Jagd auf das Rebhuhn ist auf diese Reviere beschränkt, da die Landesjägerschaft die Jagdausübungsberechtigten in der Vereinbarung mit dem Land Niedersachsen vom 7. August 2001 aufgefordert hat, die Jagd in Revieren mit geringerem Besatz ruhen zu lassen.

Zusammenfassend kann man nach Auskunft des Institutes für Wildtierforschung von einem konstanten Besatz auf relativ niedrigem Niveau sprechen. Positiv ist die Tatsache, dass zwischen der Erfassung der Bestandszahlen durch das Institut für Wildtierforschung und der Landesjägerschaft kaum Abweichungen bestehen.

b) Entwicklung des Waldschnepfenbestandes

Die Waldschnepfe ist ein etwa taubengroßer Zugvogel, der bevorzugt in Laub- und Mischwäldern in ganz Europa brütet. Aufgrund ihrer heimlichen Lebensweise auf dem Waldboden, in teilweise dichter Krautvegetation, gestaltet sich die Erfassung der Populationsentwicklung im Vergleich zu anderen Niederwildarten äußerst schwierig. Zudem ist nicht einzuschätzen, ob die bei uns beobachteten Waldschnepfen nicht auf der Durchreise sind, d. h. bei uns nur rasten, um im Frühjahr in nördliche Brutoder im Herbst in südliche Überwinterungsgebiete weiter zu ziehen. Man schätzt in Europa ein Vorkommen von ca.30 Millionen Schnepfen.

Neben den üblichen Zählungen zur Balzzeit versucht das Institut für Wildtierkunde im Rahmen der Projektstudie, durch bioakustische Erhebungen genauere Bestandszahlen zu ermitteln. Auswertungen liegen noch nicht vor. Hinsichtlich des Vorkommens der Waldschnepfe haben wir in Niedersachsen einen, abhängig von den klimatischen Bedingungen in Nordeuropa, jährlich schwankenden, befriedigenden heimischen Bestand. Eine gezielte Jagd auf die Waldschnepfe wird in Niedersachsen so gut wie nicht mehr durchgeführt, eher kommt es zufällig zur Erlegung bei den herbstlichen Niederwildjagden.

Zu 2: Entsprechend der Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Landesjägerschaft Niedersachsen vom 7. August 2001 wurden bisher 365 000 Euro aus der Jagdabgabe zur Verbesserung der Lebensräume des Rebhuhnes zur Verfügung gestellt. Aufgrund der Erkenntnisse aus einem Forschungsprojekt am Institut für Wildtierforschung hat die Landesjägerschaft Niedersach

sen vier Förderprojekte aufgelegt und bezuschusst.

Feldrain- Altgrasstreifenprogramm

Dieses Programm wird landesweit angeboten. Die Altgrasstreifen sollen als zusätzliche Strukturlinien die Feldflur bereichern, d. h. nicht an Hecken, Feldgehölzen, Wege oder Straßengrenzen angrenzen. Die Grundeigentümer erhalten eine Anerkennungsprämie in Höhe von 0,05 Euro/m².

Stoppelbracheprogramm

Das Programm wird nur in der Region Hannover angeboten. Die Stoppeln bieten dem Rebhuhn, aber auch dem Feldhasen zusätzliche Deckung bis zur Frühjahrsbestellung. Die Grundeigentümer erhalten eine Anerkennungsprämie von 150 Euro/ha.

Saatreihenabstandsvergrößerungsprogramm

Das Programm wird ebenfalls in der Region Hannover angeboten. Durch den größeren Abstand zwischen den Saatreihen soll der Lebensraum vergrößert und wieder verfügbar gemacht werden. Die Grundeigentümer erhalten eine Anerkennungsprämie von 150 Euro/ha.

Wildtierfreundliche Flächenstilllegung

Dieses Programm läuft in den Landkreisen Helmstedt, Celle, Verden und Diepholz. Ziel ist es, die großen Stilllegungsflächen aufzulockern und über zusätzlich gesäte bzw. bearbeitete Saumzonen Artenvielfalt zu fördern und den Rebhühnern neue Lebensräume für Brut und Aufzucht zu erschließen. Die Grundeigentümer erhalten eine Anerkennungsprämie von 60 Euro/ha.

Inwieweit die eingeleiteten Maßnahmen mittel- und langfristig zum Erhalt oder zur Vergrößerung des Rebhuhnbesatzes beitragen, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden. In jedem Fall handelt es sich aufgrund der zur Verfügung gestellten Mittel nur um punktuelle Verbesserungen, die auf die Population im gesamten Land nur teilweise Einfluss haben werden.

Zu 3: Da die Projektstudie erst 2006 beendet sein wird, sind noch keine Überlegungen über eine mögliche Verlängerung angestellt. Nach Vorliegen des Ergebnisberichtes wird entschieden, ob das Projekt, gegebenenfalls auch erweitert auf andere Tierarten, weitergeführt wird.

Anlage 21

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 28 der Abg. Alice Graschtat (SPD)

Unterstützung für den Bologna-Prozess durch den Bund

Für ein Beratungsnetzwerk zur Unterstützung der Hochschulen bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses hat die Bundesregierung 4,4 Millionen Euro für die nächsten zweieinhalb Jahre zur Verfügung gestellt. Im Zentrum dieses „Kompetenzzentrums Bologna“ stehen die Umstellung des Studienangebots auf gestufte Studiengänge, die Einführung des europäischen Leistungspunktsystems ECTS, des Diploma Supplements und die Qualitätssicherung. Um die Teilnahme bewarben sich 130 deutsche Hochschulen.

Die Hochschulrektorenkonferenz, bei der das Kompetenzzentrum angesiedelt wird, hat 20 Hochschulen ausgewählt, die durch Experten die Hochschulen zwei Jahre lang vor Ort beim Reformprozess unterstützen sollen. Darüber hinaus werden Sachmittel für Schulungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt, und es wird eine Plattform für den Erfahrungsaustausch etabliert, von der alle Hochschulen profitieren können.

Unter den ausgewählten Hochschulen ist als einzige niedersächsische die Universität Lüneburg. Der hessische Ministerpräsident Roland Koch bezeichnete in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 23. Dezember 2004 die finanzielle Unterstützung des Bundes in Höhe von 4,4 Millionen Euro als Provokation und kündigte an, vor dem Verfassungsgericht Klage zu erheben, wenn dieses Programm nicht zurückgenommen werde. Mehrere hessische Hochschulen hatten sich um die Teilnahme beworben; unter den ausgewählten befindet sich die Fachhochschule Frankfurt (Main).

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche niedersächsischen Hochschulen haben sich um die Teilnahme an dem Programm beworben?

2. Sind diese Bewerbungen von der Landesregierung unterstützt worden, und wenn ja, wie sah diese Unterstützung aus?

3. Wie beurteilt die Niedersächsische Landesregierung das durch Förderung des Bundes entstandene „Kompetenzzentrum Bologna“?

Die europäischen Bildungsminister und Hochschulen haben auf der Konferenz in Bologna 1999 vereinbart, dass die Schaffung des „europäischen Hochschulraums“ im Jahr 2010 vollendet sein soll. Für die Bundesrepublik Deutschland haben der

Staatssekretär im BMBF und die schleswigholsteinische Kultusministerin, handelnd für die Länder, die Erklärung unterschrieben. Der „Bologna-Prozess“, d. h. die Umstellung der Studienstruktur auf Bachelor- und Masterabschlüsse und die damit einhergehende Modularisierung der Studieninhalte sowie die Einführung eines Kredit- und Leistungspunktesystems, bedeutet für Hochschulen einen gewaltigen Kraftakt. Der Bund stellt zur Förderung des Bologna-Prozesses im Rahmen des bei der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) angesiedelten „Kompetenzzentrums Bologna“ bundesweit 4,4 Millionen Euro zur Verfügung. Dazu ist Folgendes auszuführen:

Gemessen an dem für die Hochschulen und Länder anfallenden Aufwand ist die Summe von 4,4 Millionen Euro äußerst gering. Da somit nur sehr wenige Hochschulen in den Genuss zusätzlicher Mittel kommen können, werden diese Hochschulen für etwas gefördert, was die anderen ohne zusätzliche Mittel ebenfalls tun müssen.

Der Bund hat das Programm aufgelegt, die HRK hat die Programmdurchführung über einen Wettbewerb übernommen. Die Bewilligungsentscheidungen wurden von der HRK als Vereinigung der Hochschulen getroffen. Die Länder hatten ein vom Bund geplantes Programm über rund 20 Millionen Euro in der BLK wegen des zu geringen Finanzvolumens und der Begründung neuer Mischfinanzierung abgelehnt.

Die Stiftung Universität Lüneburg ist als einzige niedersächsische Hochschule aus den Bewerbungen erfolgreich hervorgegangen. Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass die zusätzliche Förderung für die fusionierte Universität hilfreich sein kann; die verfassungsrechtlichen Verstöße der Bundesbildungsministerin sollten der Hochschule nicht zum Nachteil gereichen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Da die Länder nicht beteiligt wurden, ist hier nicht bekannt, welche niedersächsischen Hochschulen sich zur Teilnahme beworben haben. Eine Rückfrage bei der HRK ergab, dass sich zwölf niedersächsische Hochschulen beworben haben; welche es sind, darüber wurde seitens der Gutachter, die die Auswahl trafen, Stillschweigen vereinbart.

Zu 2: Dem Land waren keine Einzelheiten der Ausschreibung und auch nicht die Bewerbungssi

tuation bekannt. Deswegen gab es seitens des Landes weder Unterstützung noch Behinderung.

Zu 3: Die Landesregierung beurteilt es grundsätzlich positiv, dass sich die HRK der Förderung der Umsetzung des Bologna-Prozesses besonders annimmt und der Bund die HRK-Initiative unterstützt.

Anlage 22

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 29 der Abg. Isolde Saalmann (SPD)

Schulleitung am Gymnasium Neue Oberschule

Am Gymnasium Neue Oberschule in Braunschweig ist die Schulleiterstelle seit fast einem Jahr unbesetzt. Der bisherige Schulleiter wurde an die Bezirksregierung abgeordnet. Die Stelle wurde im Schulverwaltungsblatt ausgeschrieben. Bis jetzt wurde jedoch die Stelle nicht besetzt, obwohl es Bewerbungen gegeben hat und sich die Gesamtkonferenz der Schule für einen der Bewerber entschieden hat.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Umstände haben dazu geführt, dass die Stelle der Schulleitung immer noch nicht besetzt ist?