Protokoll der Sitzung vom 22.04.2005

Westercelle,

Banteln

durchgeführt. Im Zuge der B 191 und B 214 sind keine Dauerzählstellen vorhanden.

Zu 2 und 3: Im Rahmen der allgemeinen Straßenverkehrszählung 2005 werden ab Ende Mai 2005 alle Bundesstraßen und Bundesautobahnen erfasst. Damit liegen nach Auswertung dieser Zählergebnisse Anfang 2006 für alle o. a. Straßen belastbare, aussagekräftige Ergebnisse vor.

Anlage 15

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 18 des Abg. Thomas Oppermann (SPD)

Ausbau der L 567 Ortsdurchfahrt Niedergandern, Gemeinde Friedland

Mit Schreiben vom 15. Dezember 2004 teilte das Straßenbauamt Gandersheim der Gemeinde Friedland mit, dass aufgrund einer neueren Baugrunduntersuchung für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Niedergandern nicht wie bisher eine geplante Deckenerneuerung als ausreichend angesehen wird, sondern hier ein so genannter Tiefeinbau vorgenommen werden müsse. Die hieraus resultierende Kostensteigerung könne vom Land nicht getragen werden, und mit einer eventuellen Deckenerneuerung sei vor 2008 - wenn überhaupt - nicht zu rechnen.

Die Ortschaft Niedergandern liegt kurz vor der thüringischen Grenze. Seit der Grenzöffnung hat der Durchgangsverkehr aus dem Nachbarland Thüringen erheblich zugenommen, für die Fußgänger ist es gefährlich geworden. Durch die Baumaßnahme A 38 und den damit verbundenen Baustellenverkehr kommt es zu einer weiteren Belastung der Ortschaft. Staub, Dreck und Dieselabgase belasten den Ort. Kinder können sich hier nicht mehr sicher bewegen. Das gesamte Rohmaterial für den geschätzten Bedarf von 20 000 t (!) für den Tunnelbau der A 38 wird durch Niedergandern gefahren. Bei 25 t pro Ladung tanzt das Geschirr in den Küchenschränken der Einwohner. Die Ortsdurchfahrt ist so eng, dass sich zwei Lkw nur an wenigen Stellen begegnen können, sie müssen dann hin und her rangieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viel Landesmittel stehen in Niedersachsen für den originären Landesstraßenbau seit 1990 bis einschließlich 2005 pro Jahr (jeweils nach Jahren gesondert) zur Verfügung?

2. Wie hoch schätzt die Landesregierung den dringenden Investitionsbedarf bei der Instandsetzung von Landesstraßen?

3. Wann können die Einwohner der Ortschaft Niedergandern damit rechnen, dass der vom Land für notwendig erachtete Tiefeinbau vorgenommen wird (Baubeginn)?

Schon im Jahre 1997 war aufgrund des schlechten Fahrbahnzustandes der L 567 eine Fahrbahnerneuerungsmaßnahme von Reifenhausen über Reckershausen zum nördlichen Ortseingang Niedergandern vorgesehen. Der Bereich der Ortsdurchfahrt wurde jedoch ausgeklammert, weil zur damaligen Zeit der Wunsch der Gemeinde Niedergandern bekannt wurde, Gehwege anzulegen. Dieses Ansinnen wurde mit Schreiben vom 7. Januar 2003 konkretisiert. Für die darin von der Kommune angeregte Ausbaumaßnahme wurde von der Straßenbauverwaltung eine Kostenbeteiligung in Höhe der Kosten für eine neue Deckschicht in Aussicht gestellt. An dieser Absprache hat sich bisher nichts geändert. Sinnvollerweise sollte die Baumaßnahme jedoch erst nach Abschluss der Bauarbeiten an der A 38 erfolgen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

1990 106,99 Millionen Euro

1991 92,56 Millionen Euro

1992 76,86 Millionen Euro

1993 70,6 Millionen Euro

1994 69,10 Millionen Euro

1995 76,4 Millionen Euro

1996 67,71 Millionen Euro

1997 73,85 Millionen Euro

1998 73,82 Millionen Euro

1999 73,29 Millionen Euro

2000 73,14 Millionen Euro

2001 74,06 Millionen Euro

2002 72,68 Millionen Euro

2003 73,29 Millionen Euro

2004 48,26 Millionen Euro

2005 32,75 Millionen Euro

Zu 2: Um das Landesstraßennetz auf dem Qualitätsniveau der Zustandserfassung 2000 zu halten (45 % des Netzes wurden mit den Noten 4 und 5 auf einer Skala 1 bis 5 bewertet, wobei Note 1 ei- nen mangelfreien Zustand und Note 5 durch einen Zustand mit starken Schäden charakterisiert wird) , müssten jährlich 36 Millionen Euro für die Fahrbahnerhaltung und 8 Millionen Euro für die Bauwerkserhaltung eingesetzt werden.

Zu 3: Ich verweise auf meine Vorbemerkungen.

Anlage 16

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 19 des Abg. Andreas Meihsies (GRÜNE)

Verbessert die Landesregierung die Handlungsspielräume der Kommunen?

Durch die Auflösung der Bezirksregierungen ist das Genehmigungsverfahren für die kommunalen Haushalte jetzt in der zentralen Zuständigkeit des Ministeriums für Inneres und Sport angesiedelt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Nach welchem Schema findet die Prüfung der kommunalen Haushalte durch die Kommunalaufsicht im Ministerium für Inneres und Sport aktuell statt?

2. Plant die Landesregierung das Verfahren der Haushaltsgenehmigung zu beschleunigen, wenn ja, mit welchen Instrumenten?

3. Plant die Landesregierung angesichts der Kürzungen im Kommunalen Finanzausgleich, den Kommunen mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei den freiwilligen Leistungen einzuräumen?

Das Erfordernis kommunalaufsichtlicher Genehmigungen ist in §§ 82 ff. NGO bzw. bei Landkreisen in §§ 65 NLO i. V. m. §§ 82 ff. NGO und 15 Abs. 6 NFAG geregelt. Genehmigungspflichtig sind

der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen nach § 92 Abs. 2 NGO,

Verpflichtungsermächtigungen nach § 91 Abs. 4 NGO, wenn zu ihrer Inanspruchnahme Kredite benötigt werden,

die Kassenkredithöchstgrenze, sofern sie ein Sechstel der Einnahmen des Verwaltungshaushalts übersteigt (§ 94 Abs. 2 NGO),

der Hebesatz für die Kreisumlage (§ 15 Abs. 6 NFAG).

Daneben ist kommunalaufsichtlich zu prüfen, ob der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung den Grundsätzen einer geordneten Haushaltswirtschaft entsprechen oder ob gegebenenfalls Gesetzesverletzungen aufsichtsbehördliche Maßnahmen nach §§ 128 ff. NGO erfordern.

Von den Kommunalaufsichtsdezernaten der ehemaligen Bezirksregierungen wurden Prüfungsschemata - in der Regel in Verbindung mit Datenbanken oder Exceltabellen zur Analyse des Haushaltsplanes - verwendet. Dabei handelte es sich um individuelle Arbeitshilfen und Erläuterungen.