Zu 3: Ab dem 1. August 2009 sieht das Berufsbildungsreformgesetz eine Anrechnung eines Berufsgrundbildungsjahres auf eine Berufsausbildung nur mit einem gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden vor.
Am 7. März 2005 hat der Kultusminister eigens eine Pressekonferenz anberaumt, um seine Sorge mitzuteilen, dass „Probleme von Kindern und Jugendlichen anscheinend lieber, öfter und immer schneller mit dem Rezeptblock des Arztes gelöst werden sollen als mit elterlicher Zuwendung oder Erziehungsarbeit“ (Pressemit- teilung des MK vom 7. März 2005).
Der Kultusminister hat damit Erstaunen nicht nur dadurch hervorgerufen, dass er als Beleg für seine Sorgen nur alte Zahlen über den Anstieg des Ritalin-Verbrauchs in der Zeit von 1993 bis 2001 angeführt hat, sondern auch dadurch, dass er sich nur zur seiner Meinung nach unzureichenden Erziehungsarbeit der Eltern geäußert hat, nicht aber zur Erziehungsarbeit in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich, den Schulen.
1. Auf welche neueren wissenschaftlichen Untersuchungsergebnisse stützt die Landesregierung ihre Aussage, Probleme von Kindern und Jugendlichen würden „anscheinend lieber, öfter und immer schneller mit dem Rezeptblock des Arztes gelöst“, und in welcher Weise hat sie dabei u. a. die Stellungnahmen der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie zur Behandlung von ADHS und zur Verschreibung von Medikamenten mit dem Wirkstoff Methyphenidat berücksichtigt?
2. In welcher Weise setzt sich die Landesregierung dafür ein, Lehrkräfte für den Umgang mit Kindern mit Aufmerksamkeitsstörungen zu schulen und die Lernbedingungen im Sinne der Kinder mit Aufmerksamkeitsstörungen zu verbessern (u. a. kleinere Klassen, weniger Leh- rerwechsel, weniger verschiedene Lehrkräfte pro Lerngruppe)?
3. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung darüber, welcher Prozentsatz der Schülerinnen und Schüler mit ADHS eine Hauptschule oder eine Förderschule besucht, verglichen mit Schülerinnen und Schülern ohne ADHS, und mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung verhindern, dass Schülerinnen und Schüler wegen ADHS abgeschult oder auf eine Förderschule überwiesen werden?
Mit dem Thema Aufmerksamkeitsstörungen müssen wir uns aufgrund seiner Bedeutung für die betroffenen Kinder und Jugendlichen, ihre Familien und ihre Lehrkräfte seriös und fundiert auseinan
der setzen. Eine solche Behandlung verlangt das Thema auch aufgrund seiner Komplexität und wegen der teilweise hitzig geführten und zugespitzten Debatte. Verkürzungen und vordergründige Verknüpfungen sind für niemanden hilfreich.
Ich will nicht verhehlen, dass ich angesichts des stark gestiegenen Verbrauchs von Psychopharmaka besorgt bin - vor allem wegen der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Niemand kann bestreiten, dass es vorschnelle Diagnosen gibt. Niemand kann bestreiten, dass es einen leichtfertigen Umgang mit Psychopharmaka geben kann. Es war aber nicht mein Anliegen, in der Pressekonferenz am 7. März 2005 allein auf mögliche Fehlentwicklungen hinzuweisen oder gar Schuldzuweisungen vorzunehmen. Es war vor allem mein Anliegen, von möglichen unsachgemäßen medikamentösen Behandlungen von Kindern und Jugendlichen mit hyperkinetischen Störungen wegzukommen und Bemühungen zu unterstützen, zu einer fachgerechten Diagnostik und Behandlung aller Kinder mit Hyperkinetischem Syndrom beizutragen. Die Fachverbände für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie in Deutschland und andere Verbände haben sich in den letzten Jahren zu der Thematik geäußert und positioniert. Da die Thematik immer stärker auch an die Schulen und die Lehrkräfte herangetragen wird, war es auch an der Zeit, dazu Stellung zu beziehen.
Auf die unterschiedlichen möglichen Ursachen für Aufmerksamkeitsstörungen ist hier nicht einzugehen. Klar ist angesichts der komplexen Forschungslage, dass sich immer die Notwendigkeit einer sehr differenzierten und umfassenden Diagnostik stellt. Eine Indikation zur Behandlung mit Methylphenidat kann sich nur aus einer qualifizierten Diagnose der Gesamtsituation des Kindes oder Jugendlichen ergeben. Aus unserer Sicht kann die Behandlung mit Methylphenidat immer nur Teil einer multimodalen Gesamtbehandlung auf der Grundlage einer multidimensionalen Diagnostik sein. Das heißt, Beratung und Behandlung des betroffenen jungen Menschen, Beratung der Familie und des Umfeldes - einschließlich selbstverständlich des Kindergartens und der Schule. Pharmakotherapie und Verhaltenstherapie sowie pädagogische Förderung sind aufeinander bezogen. Eine pauschale Ablehnung jeglicher medikamentösen Behandlung ist aus meiner Sicht ebenso falsch wie die ausschließliche Behandlung mit Medikamenten ohne begleitende psychotherapeutische und pädagogische Interventionen.
Von grundlegender Bedeutung ist aus unserer Sicht dabei die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Lehrkräfte mit den Personen des Umfelds der Kinder und Jugendlichen. Das steht auch in den Grundsatzerlassen für alle unsere Schulformen.
Die Pressekonferenz zu dem Thema Umgang mit verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern hat ein großes Echo ausgelöst. Das geht immer auch mit Zuspitzungen und Überpointierungen einher. Die aktuelle Aufmerksamkeit für die Thematik können wir nutzen. Es geht darum, kenntnisreich und im Austausch mit anderen angemessen bei Aufmerksamkeitsstörungen zu intervenieren. Die Ergebnisse der vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung durchgeführten interdisziplinären Konsenskonferenz mit der Bundesärztekammer, den Fachgesellschaften und Elternverbänden zur Verbesserung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen und Erwachsenen mit Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung stellen eine geeignete Grundlage dafür dar. Die medikamentöse Therapie bei ADHS sei erst dann indiziert, wenn psychoedukative, psychosoziale und psychotherapeutische Maßnahmen „nach angemessener Zeit keine ausreichende Wirkung erzielt haben“, so das Eckpunktepapier.
Zu 1: Die Aussagen über den Umgang mit den Problemen der Kinder und Jugendlichen beziehen sich nicht auf wissenschaftliche Untersuchungsergebnisse, sondern geben Beiträge aus der allgemeinen Diskussion wieder. Die angesprochene Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie sah sich gerade durch die unsachgemäße medikamentöse Behandlung von Kindern mit hyperkinetischem Syndrom zu ihrer Stellungnahme veranlasst.
Zu 2: Die Lehrkräfte in allen Schulen werden mit unterschiedlichsten Problemen (u. a. Krankheiten, Behinderungen, Störungen) der Schülerinnen und Schüler konfrontiert und müssen angemessene Formen des Umgangs entwickeln. Das geschieht auch im Austausch mit Beratungslehrern, Schulpsychologen, Ärzten und Therapeuten sowie durch Fortbildungen. Die Landesregierung beabsichtigt nicht - wie vorgeschlagen - in die pädagogischen Entscheidungen der Schulen einzugreifen.
Zu 3: Es gibt keine Veranlassung, ein Screening durchzuführen. Unser schulpolitischer Grundsatz bleibt, dass jede Schülerin und jeder Schüler einen Anspruch darauf hat, mit ihren oder seinen Voraussetzungen und Bedingungen angenommen zu werden.
Die Aussage, Schülerinnen und Schüler würden wegen ADHS abgeschult oder auf eine Förderschule überwiesen, ist eine unzulässige Unterstellung gegenüber den Lehrkräften.
Nach einem Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 6. April 2005 unterstützt Wissenschaftsminister Stratmann den Vorstoß der baden-württembergischen Kultusministerin Annette Schavan zur Abschaffung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Einem Ministeriumssprecher zufolge habe das MWK in der Vergangenheit die Bundesregierung sogar „mehrfach zur Abschaffung des BAföG gedrängt“. Damit ist das Wissenschaftsministerium weit über die Position von Annette Schavan hinausgegangen. Denn in einem Interview mit der Welt vom 5. April 2005 hatte die CDU-Politikerin explizit den Erhalt des BAföG bis zu dem Zeitpunkt gefordert, an dem es einen „attraktiven Markt der Bildungsfinanzierung“ gebe; diese Bedingung ist nach Ansicht Schavans gegenwärtig offenbar nicht erfüllt. Am 6. April 2005 nahm auch der Vorsitzende der CDU-Fraktion, David McAllister, in einer Pressemitteilung Stellung zu der Debatte. In der Erklärung wird betont, dass es keineswegs um die Abschaffung des BAföG, wohl aber um „eine Veränderung der Organisation der Kreditvergabe“ gehe. Am Abend des 6. April 2005 schließlich erklärte Wissenschaftsminister Stratmann in einer Pressemitteilung, die Abschaffung des BAföG sei „kein Thema“, eine Diskussion darüber „erübrige“ sich. Außerdem sei Minister Stratmann ebenso wie Ministerin Schavan in den Medien falsch zitiert worden.
1. Wann und in welcher Form hat das Wissenschaftsministerium die Bundesregierung aufgefordert, das BAföG abzuschaffen (möglichst mit Datum des Schreibens bzw. mit Nummer der Bundesratsdrucksache), und was waren die Beweggründe der Landesregierung, die Öffentlichkeit über ihre Vorstöße in Berlin zur Abschaffung des BAföG erst am 6. April 2005 zu informieren?
2. Welche der am 6. April 2005 bekannt gewordenen Varianten entspricht dem aktuellen Diskussionsstand innerhalb der Landesregierung:
b) „Das BAföG muss abgeschafft werden, sobald es einen attraktiven Markt der Bildungsfinanzierung gibt.“ (Variante Schavan)?
c) „Über eine Neustrukturierung des BAföG muss diskutiert werden.“ (Variante McAllister, 6. April 2005 15:18 Uhr)?
3. Wo genau sind Wissenschaftsminister Stratmann und die baden-württembergische Kultusministerin Schavan in den Medien falsch zitiert worden?
Zu 1: Die Landesregierung hat zu keiner Zeit die Bundesregierung aufgefordert, das BAföG abzuschaffen.
Zu 2: Innerhalb der Landesregierung wurde die Abschaffung des BAföG nicht diskutiert, sodass kein aktueller Diskussionsstand dargestellt werden kann.
des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 52 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE)
Selbst ist der Mann? - Aufhebung einer Einbahnstraßenregelung und der Gewaltenteilung durch einen CDU-Landtagsabgeordneten
In der Braunschweiger Zeitung vom 4. April 2005 war der CDU-Landtagsabgeordnete Hennig Brandes, gleichzeitig CDU-Ratsherr in Braunschweig, gemeinsam mit dem CDU-Bezirksbürgermeister Jürgen Wendt beim Abbau von Verkehrssperren und Straßenschildern zu sehen, die im Zuge von Bauarbeiten von der Stadt Braunschweig aufgestellt worden waren. Er hob damit eigenmächtig eine ihn störende Einbahnstraßenregelung vor seiner Haustür auf. Inzwischen hat die Polizei strafrechtliche Ermittlungen nach § 315 b des Strafgesetzbuches eingeleitet, und die Stadt Braunschweig prüft, ob der Stadt finanzieller Schaden entstanden sei und inwiefern Brandes und Wendt für entstandene Kosten in Regress genommen werden können.
1. Handelte der Abgeordnete Brandes im Rahmen eines Pilotprojektes des Innenministers zur Einführung von Hilfspolizisten in Niedersachsen?
2. Wie bewertet die Landesregierung vor dem Hintergrund der im Grundgesetz festgeschriebenen Gewaltenteilung den exekutiven Eingriff in den Straßenverkehr durch einen Vertreter der Legislative?
3. Hält es die Landesregierung im Zuge der Gefahrenabwehr für sinnvoll, einen Besuch des Verkehrskaspers in der CDU-Landtagsfraktion zu organisieren?