Protokoll der Sitzung vom 22.04.2005

der Pflichtunterricht weitgehend erteilt werden konnte.

Anlage 52

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 57 des Abg. Hans-Jürgen Klein (GRÜNE)

Feinstaubproblematik in landwirtschaftlich geprägten Räumen

Im Dezember 2003 haben dem Niedersächsischen Landesamt für Ökologie (NLÖ) die Ergebnisse des „3. Materialienbandes für Maßnahmenpläne nach der EU-Richtlinie zur Luftqualität“ vorgelegen. Ziel der Untersuchung war, das Aerosolbudget in einem landwirtschaftlich geprägten Gebiet näher zu beschreiben und mit dem eines städtischen Gebietes zu vergleichen. Dazu wurden Daten der LÜNStationen in Bösel, gelegen im Intensivtierhaltungsgebiet zwischen Cloppenburg und Oldenburg, und der Station Hannover, Göttinger Straße, ausgewertet. Im Ergebnis zeigt die Untersuchung, dass die Hintergrundbelastungen bei PM10, die über 75 % der Gesamtbelastung an beiden Stationen ausmacht, hinsichtlich Inhaltsstoffen und PM10-Massenkonzentrationen weitgehend identisch sind. Zu diesen überregionalen Hintergrundbelastungen kommen lokale Belastungen hinzu, die in der Göttinger Straße erwartungsgemäß auf Verkehrsemissionen zurückzuführen sind, während die Vorläufersubstanzen für PM10 in Bösel bei der landwirtschaftlichen Intensivtierhaltung zu finden sind. Im Untersuchungszeitraum von April 2002 bis März 2003 wurde der Grenzwert für PM10 von 50 µg/m3 in Hannover an 45 Tagen und in Bösel an 44 Tagen überschritten. Diese Ergebnisse zeigen, dass auch in ländlichen Räumen Niedersachsens, wo Intensivlandwirtschaft betrieben wird, die zulässige Anzahl von 35 Überschreitung des Grenzwertes im Jahresmittel zu erwarten ist. Während im städtischen Raum lokale Belastungsspitzen durch Eingriffe in das Straßenverkehrsgeschehen beeinflusst und abgemildert werden können, ist das westliche Niedersachsen durch eine Vielzahl relativ kleiner Emissionsquellen, den Anlagen zur Haltung und Aufzucht von Tieren, geprägt. „Damit sind auch“ - laut Aussage der NLÖ-Studie - „flächendeckende lokale Maßnahmen zur Minderung der Emissionen von Vorläuferstoffen des Feinstaubs notwendig“.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie insgesamt die Luftqualität in den ländlichen Räumen Niedersachsens vor dem Hintergrund der Anforderungen der EULuftreinhaltegesetzgebung?

2. Warum wurde auf Grundlage der Luftqualitätsdaten der LÜN-Station Bösel, wo im Zeitraum der Untersuchungen des NLÖ an über 35

Tagen der PM10-Grenzwert überschritten wurde, für dieses belastete Gebiet kein Luftreinhalte- und Aktionsplan erstellt, der auch das Ziel haben könnte, beispielhaft für einen belasteten ländlichen Raum die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu erproben?

3. Welche flächendeckenden lokalen Maßnahmen zur Minderung der Emissionen von Vorläuferstoffen des Feinstaubs durch Intensivlandwirtschaft und Intensivtierhaltung gedenkt die Landesregierung einzuleiten, um eine Verbesserung der Luftqualität, eine Absenkung der lokal verursachten Spitzenbelastung in ländlichen Gebieten Niedersachsens zu erreichen?

Die vom NLÖ durchgeführte Untersuchung hatte das Ziel, das Aerosolbudget in einem landwirtschaftlich geprägten Gebiet (hier: Bösel) näher zu beschreiben und mit dem eines städtisch geprägten Gebietes(hier: Hannover) zu vergleichen. Unter anderem wurde festgestellt, dass in Bösel die Belastung durch Feinstaub ca. 90 % überregional und ca. 10 % regional begründet ist, während in Hannover der regionale Bezug mit ca. 15 % deutlich höher ist, bei einer überregionalen Belastung von ca. 85 %. Daraus kann abgeleitet werden, vorrangig die höheren regionalen Belastungen im Raum Hannover zu reduzieren. Auch aus diesem Grund wurde für die Stadt Hannover ein erster Luftreinhalteplan aufgestellt. Vorrangiges Ziel ist es, die Belastungen durch Feinstaub in den Ballungsräumen zu ermitteln, um zu entscheiden, ob dort ein Luftreinhalteund Aktionsplan aufzustellen ist, auch wenn es in ländlichen Räumen insbesondere durch Ferneintrag zu Überschreitungen kommt. Extreme Wetterlagen haben im Jahr 2003 nicht nur in Niedersachsen zu einer Vielzahl von Überschreitungen geführt, die sich im Jahr 2004 in diesem Umfang nicht wiederholt haben.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Untersuchungen haben gezeigt, dass bei bestimmten Wetterlagen, wie sie gerade im Februar und März 2003 auftraten, bundesweit mit Überschreitungen der ab dem 1. Januar 2005 geltenden Grenzwerten zu rechnen ist. In solchen Situationen wird die Luftqualität in Niedersachsen durch den Ferntransport von atmosphärischen Partikeln geprägt. Gleichwohl ist es notwendig, auch durch regionale und lokale Maßnahmen langfristig die gute Luftqualität in Niedersachsen zu erhalten.

Zu 2: Die rechtlichen Voraussetzungen, für das fragliche Gebiet einen Luftreinhalte- und Aktionsplan aufzustellen, sind nach der im Jahr 2002/2003

durchgeführten Untersuchung nicht gegeben, da die Beurteilungsschwelle für die Partikelbelastung in mindestens drei der fünf vorhergehenden Jahre nicht überschritten wurde. Im Jahr 2004 sind in Bösel 24 Überschreitungstage festgestellt worden. Unabhängig davon wird das Ziel dieser Untersuchung weiterverfolgt, indem mögliche Quellen und Ursachen analysiert werden, um durch geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der FeinstaubImmissionen beizutragen.

Zu 3: Einleitend ist bereits hervorgehoben worden, dass in Bösel lediglich ca. 10 % der Feinstäube regionalen Ursprungs sind. Dementsprechend bedarf es auch vorrangig überregionaler Maßnahmen, um die Staubbelastung zu reduzieren. Die Entstehung des Staubes ist in ländlichen Regionen nach bisherigen Erkenntnissen auf Ammoniakemissionen zurückzuführen. Bereits jetzt spielt die Ammoniakthematik infolge der Novellierung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft im Jahr 2002 (TA Luft) in den Genehmigungsverfahren eine hervorgehobene Rolle mit steigender Tendenz sowohl über den Ausbreitungs- als auch über den Depositionspfad.

Unabhängig davon ist aber auf die Richtlinie 2001/81/EG über nationale Höchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe - die so genannte NECRichtlinie (National Emission Ceilings for certain atmospheric pollutants) - hinzuweisen, die im Jahr 2004 durch die Änderung der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe (22. BImSchV) in nationales Recht umgesetzt wurde. Danach sind die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, ihre jeweiligen Schadstoffemissionen, die zur Versauerung, Eutrophierung oder Sommersmog führen, so zu reduzieren, dass bis zum Jahr 2010 vorgegebene Obergrenzen der nationalen Gesamtemissionen nicht mehr überschritten werden. Für Deutschland sind hinsichtlich des Ammoniaks ab dem Jahr 2010 maximal 550 kt erlaubt. Für das Jahr 2000 wurden insgesamt 598 kt Ammoniakemissionen ermittelt, an denen die Tierhaltung mit 464 kt (77,6 %) - also mit mehr als Dreiviertel - beteiligt ist. Die derzeitigen Überlegungen zur Einhaltung des vorgegeben Zieles gehen dahin, die Emissionen aus der Tierhaltung bis zum Jahr 2010 auf ein Niveau von unter 400 kt zu senken. Daher werden in Gesprächen mit dem Landwirtschaftsressort die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung dieser Vorgaben zu erörtern sein; sofern punktuell die notwendigen Absenkungen noch nicht ausreichen, können gegebenenfalls weitere Maßnahmen auch länderübergreifend erforderlich sein.

Anlage 53

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 59 des Abg. Hermann Dinkla (CDU)

Arbeitsplatzwegfall durch Unternehmensinsolvenzen

Im Jahr 2004 sind in Deutschland mehr als 600 000 Arbeitsplätze durch Unternehmensinsolvenzen verloren gegangen. Allein für Private ergaben sich dadurch Forderungsverluste von rund 27 Milliarden Euro, der gesamte volkswirtschaftliche Schaden liegt weitaus höher. Laut Statistischem Bundesamt hat die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen von 26 476 im Jahr 1999 stetig zugenommen und im Jahr 2004 den Höchstwert von 39 213 erreicht.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Beschäftigte sind in Niedersachsen durch Unternehmensinsolvenzen betroffen?

2. Welche konkreten volkswirtschaftlichen Verluste ergeben sich dadurch für Niedersachsen?

3. Wie hoch sind die Forderungsverluste durch Unternehmensinsolvenzen in Niedersachsen im Jahr 2004 gewesen?

Im Jahr 2004 wurden in Niedersachsen 3 166 Unternehmensinsolvenzen angemeldet. Das bedeutet, dass von je 10 000 Unternehmen 127 den Gang zum Insolvenzverwalter antreten mussten. Auch wenn dies eine Zahl ist, die wir uns deutlich geringer gewünscht haben, so liegt Niedersachsen mit dieser Entwicklung im Bundestrend und belegt unter den Bundesländern Platz 6.

Die Zukunft der insolventen Unternehmen ist mehr als ungewiss. Seit Einführung der neuen Insolvenzordnung im Jahre 1999 ist jedoch eine positivere Entwicklung innerhalb der Insolvenzverfahren zu verzeichnen. So werden im Durchschnitt nur noch ca. 25% der Insolvenzfälle mangels Masse abgelehnt. Die überwiegende Mehrheit von etwa 75% nutzt die verschiedenen Möglichkeiten der Insolvenzordnung. In vielen Fällen ist der Insolvenzantrag - und damit die Einsetzung eines Insolvenzverwalters - die letzte Möglichkeit zur Rettung des Unternehmens oder von Unternehmensteilen.

Wie viele Unternehmen tatsächlich aufgeben müssen oder durch Investoren doch noch ganz oder teilweise gerettet werden können, wird sich erst in den nächsten Jahren zeigen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Insgesamt waren im Jahr 2004 in Niedersachsen 17 822 Beschäftigte von Unternehmensinsolvenzen betroffen. Es wird ausdrücklich darauf hinwiesen, dass dies im Umkehrschluss nicht bedeutet, dass alle diese Arbeitsplätze verloren gegangen sind. Wie bereits oben ausgeführt, ist die Zukunft vieler Unternehmen noch ungewiss, sodass davon ausgegangen werden kann, dass nicht alle betroffenen Beschäftigten tatsächlich auch ihren Arbeitsplatz verlieren. Durch Übernahmen, Transfergesellschaften, Sozialpläne und viele andere Instrumente kann oft der Arbeitsplatz - wenn vielleicht auch mit geänderten Bedingungen - erhalten bleiben.

Zu 2: Diese Frage kann nicht mit konkreten Zahlen beantwortet werden. Wie bereits erwähnt, sind die Ergebnisse der Insolvenzverfahren in den meisten Fällen noch offen. So kann nicht abschließend beurteilt werden, wie viele Unternehmen tatsächlich aufgeben müssen, wie viele gerettet werden können und zu welchen Konditionen die Beschäftigten in den Unternehmen verbleiben können.

All diese Faktoren wirken sich direkt oder indirekt auf unsere Volkswirtschaft aus: höhere Arbeitslosenzahlen, höhere Transferleistungen, geringere Steuereinnahmen, geringere Beiträgen zu den sozialen Sicherungssystemen - um nur einige zu nennen. Da das Ausmaß der Insolvenzen nicht beziffert werden kann, können auch die volkswirtschaftlichen Verluste daraus nicht konkret beziffert werden.

Zu 3: Die Forderungsverluste durch Unternehmensinsolvenzen belaufen sich im Jahr 2004 auf insgesamt 2 160 Millionen Euro.

Anlage 54

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 61 der Abg. Ursula Helmhold (GRÜNE)

Versicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige in Niedersachsen

Nach den niedersächsischen Bestimmungen zur Haftpflichtversicherung für ehrenamtlich verantwortlich Tätige sind nur Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Niedersachsen, die in wirtschaftlichen, kulturellen, und sozialen Bereichen in Vereinigungen aller Art tätig sind,

versichert. Personen, die z. B. wegen Aufnahme eines Studiums in einem anderen Bundesland wohnen oder grenznah nach Niedersachsen pendeln, ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten in Niedersachsen aber von dort aus weiterhin wahrnehmen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Diese Regelung hat sich angesichts von Unfällen auf dem Weg zur Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit als negativ herausgestellt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen Versicherungsschutz haben ehrenamtlich verantwortlich tätige Bürgerinnen und Bürger, die in Niedersachsen nur einen Nebenwohnsitz haben und/oder ihre ehrenamtlich verantwortliche Tätigkeit von einem anderen Bundesland aus ausüben?

2. Welche Regelungen existieren hierzu in anderen Bundesländern?

3. Ist sie bereit, Personen, die in Niedersachsen unentgeltlich oder nur gegen Aufwandsentschädigung ehrenamtlich verantwortlich tätig sind, aber in einem anderen Bundesland ihren Hauptwohnsitz haben, in Zukunft den vollen Versicherungsschutz zukommen zu lassen?

Der Niedersächsische Landtag hat in der Entschließung vom 23. Januar 2003 (LT-Drs. 14/4115) festgestellt, dass der überwiegende Teil ehrenamtlich tätiger Menschen bereits kraft Gesetz durch eigene private oder vereins- bzw. organisationsgebundene Haftpflicht- und Unfallversicherungen bei der Ausübung ihres Engagements versichert ist. Dennoch gäbe es, so der Landtag in der o. a. Entschließung, Schutzlücken beispielsweise bei ehrenamtlicher Tätigkeit für Bürgerinitiativen, Umweltgruppen und weiteren kleinen eingetragenen und nicht eingetragenen Vereinen.

Infolge dieser Landtagsentschließung, von Ergebnissen einer 2002 tagenden Arbeitsgruppe des Niedersachsen-Rings mit Vertretern der Versicherungswirtschaft und auf der Basis der inzwischen in Hessen (Landesrahmenvertrag ab 1. Januar 2003) bestehenden Erfahrungen hat die Landesregierung unter Federführung der Staatskanzlei und mit Beteiligung des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Verhandlungen mit Versicherungsgesellschaften geführt, um die bestehenden Versicherungslücken beim Unfallund Haftpflichtversicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige zu schließen.

Niedersachsen hat mit Wirkung zum 1. Oktober 2003 als zweites Bundesland in Deutschland Rahmenverträge zum Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige mit der

Versicherungsgruppe Hannover (VGH) abgeschlossen.

Die beiden Rahmenverträge schützen jedoch keine Organisationen, sondern ausschließlich Einzelpersonen. Sie ersetzen daher keine Vereinsversicherungen, deren Abschluss von jedem rechtlich selbständigen eingetragenen Verein in Erwägung gezogen werden sollte. Beide Versicherungsverträge gewährleisten einen so genannten subsidiären Versicherungsschutz. Sie ersetzen also keine privat oder über den Verein abgeschlossene Versicherung, sondern kommen erst dann zur Geltung, wenn diese entweder nicht abgeschlossen wurden oder aber aus vertraglichen Gründen keine Versicherungsleistung gewähren können.

Im Haftpflichtbereich galt es insbesondere, die Versicherungslücke bei ehrenamtlich Tätigen mit verantwortlichen Funktionen zu schließen. Schäden, die ehrenamtlich Tätige ohne Leitungs- und Aufsichtsfunktion in Ausübung ihres Ehrenamtes verursachen, werden - auch nach Fachinformationen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft - grundsätzlich von der privaten Haftpflichtversicherung (PHV) ersetzt. Nach Auskunft der Versicherungsbranche verfügen über 70 % der deutschen Haushalte über eine private Haftpflichtversicherung.