ist mit Verlaub der mit Abstand schlampigste Gesetzentwurf, den dieses Haus je zur Kenntnis nehmen musste.
Und dann die Begründung des Gesetzentwurfs, die keine ist. Plattheiten, Hohlsätze und eine aneinander reihende Phrasendrescherei. Ich hätte z. B. gern gewusst, warum Sie, meine Damen und Herren von der CDU - von der FDP weiß ich das schon -, das Personalvertretungsgesetz außer Kraft setzen wollen.
Sagen Sie nicht, dass das nicht stimmt, nur weil die meisten von Ihnen nicht wissen, was sich hinter § 3 Nr. 1 Buchst. a) bis d) verbirgt. Die Mitbestimmungsrechte sollen z. B. bei Weiterbeschäftigung
über die Altersgrenze hinaus, bei der Ablehnung von Anträgen auf Teilzeitbeschäftigung - ich denke hier nur an Mütter und Familienfreundlichkeit -, bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und bei der Anordnung von vorhersehbaren Mehrarbeiten und Überstunden entfallen. Das passt ja wunderbar in die Darstellung der Allzweckwaffe „Sonderstaatssekretär“, der da sagt: Wir führen Reformen nur mit den Menschen durch und beteiligen sie bei allen Veränderungen.
Ich kann nur sagen: Das Personalvertretungsgesetz leistet in Niedersachsen einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, mit der wir zu unseren Regierungszeiten angefangen haben.
Nicht Sie von CDU und FDP haben das Rad neu erfunden. Die Mitbestimmungsvorschriften sind hinreichend bestimmt und begünstigen nicht einseitig Gruppeninteressen, sondern sind am Gemeinwohlprinzip orientiert.
Einen kleinen Moment, Frau Kollegin Rübke. - Es wird schon schwierig, wenn sogar ich Sie fast nicht mehr verstehen kann. Insofern wäre ich dankbar, wenn etwas mehr Ruhe eintreten würde. - Sie haben das Wort.
Was Sie unter Personalführung verstehen, stellen Sie mit diesem Gesetzentwurf unter Beweis. Sie meinen, Personalführung ist, wenn man seine Mitarbeiter so schnell über den Tisch zieht, dass die die Reibungswärme als Nestwärme empfinden.
Visier runter. Offene Auseinandersetzung, aber vorher die Vorlage eines ordentlichen Gesetzes und einer ordentlichen Begründung.
Noch am 18. Juni dieses Jahres hat Herr McAllister gegenüber der Nordsee-Zeitung zum Thema Modellkommunen-Gesetz ausdrücklich betont - ich zitiere -:
Ich habe im vorliegenden Gesetzentwurf etwas länger suchen müssen, um das Gegenteil zu finden. Unter § 4 steht:
Das heißt, § 1 Abs. 1, 2 Nr. 3 und 4 sowie Abs. 3 bis 5 der Verordnung über Mindestanforderungen an Kindertagesstätten wird außer Kraft gesetzt. Hinter dieser Aufzählung verbergen sich die Raumausstattung und die Außenspielflächen der Kitas - so viel zur Glaubwürdigkeit der Aussagen des Vorsitzenden der CDU-Fraktion.
Ich erinnere nur: Nicht kürzen bei den Kurzen. - Ich füge hinzu: Sonst ist es zum Schaden der Langen.
Vorgesehen war zunächst auch eine Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes. Danach sollten die Gemeinden, die keine Berufsfeuerwehr haben, nicht mehr verpflichtet sein, eine freiwillige Feuerwehr allein aufzustellen und zu unterhalten. Dagegen hat sich der Landesfeuerwehrverband erfolgreich zur Wehr gesetzt. Kommentiert wurde die vorgeschlagene Änderung vom Präsidenten des Verbandes mit den Worten: Das mit den „bunten Leitstellen“ ist schon eine Katastrophe. Aber die Abschaffung von freiwilligen Feuerwehren ist ein Tsunami. - Meine Herren, meine Damen von der CDU und FDP, lassen Sie es weder zu einer Katastrophe noch zu einem Tsunami kommen.
Sie haben doch schon jetzt so viele Baustellen, die Sie abarbeiten müssen oder bei denen Sie nicht vorwärts kommen. Fangen Sie doch nicht schon wieder etwas Neues an; denn sonst müssen Sie am Ende noch Insolvenz anmelden. Wir achten schon jetzt darauf, dass Sie diese Insolvenz nicht verschleppen.
- Danke schön. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Herr Kollege Prof. Dr. Lennartz zu Wort gemeldet. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu Beginn möchte ich kurz auf eine Bemerkung meiner Vorrednerin, Frau Rübke, in Bezug auf Herrn McAllister eingehen. Ich glaube nicht, dass dies eine Glaubwürdigkeitsfrage ist. Ich glaube eher, feststellen zu können, dass Herr McAllister nicht mehr alle Vorgänge voll im Griff hat. Jetzt erarbeitet seine Fraktion schon Gesetzentwürfe, obwohl er andere Vorstellungen hat, die er wahrscheinlich noch in seine Fraktion hineingegeben hat. Gegenüber der Nordsee-Zeitung hat er gesagt, 98 % aller Vorschläge, die im Gesetzentwurf stünden, seien von den Kommunen gefordert worden. Darauf fragt die Nordsee-Zeitung, was mit den anderen 2 % sei. Dazu sagt Herr McAllister: Die haben wir ganz bewusst aus politischen Gründen ausgeklammert. Das sind die Standards in den Kindertagesstätten und die Beteiligung der Eltern an den Kosten für den Schülerbusverkehr. - Wir sind hier anderer Ansicht. Kinder sind unsere Zukunft und so weiter und so fort.
Fakt ist doch, dass Frau Rübke korrekterweise darauf hingewiesen hat, dass in Ihrem Gesetzentwurf eine Absenkung der Standards in den Kindertagesstätten vorgesehen ist.
Deshalb haben Sie am 18. Juni - das ist erst wenige Tage her - Ihren Gesetzentwurf offensichtlich noch nicht gekannt, oder man hat ihn umgemodelt.
Jetzt aber komme ich zur Sache. Wir wollen an solchen Stellen ja nur kleine Spielchen machen. Ich möchte Ihnen die Position der Grünen zu diesem Gesetzentwurf erläutern.
Sie haben auf Landesebene eine Deregulierungsoffensive gestartet. Nach Aussagen vom Januar dieses Jahres haben Sie schon 1741 Rechtsvorschriften abgeschafft. Das halten wir für begrüßenswert, um es einmal deutlich hervorzuheben, wobei bei diesem Projekt unserer Meinung nach aber noch ein Defizit zu verzeichnen ist. Wir haben noch keinerlei Rückmeldungen bekommen bezüglich der Frage, wo der Nutzen der Abschaffung dieser Vorschriften für die Kundinnen und Kunden liegt. Ja, sagen Sie es uns doch einmal! Wenn Sie eine solche Deregulierung vorantreiben, müssen Sie auch Werbung damit machen, welchen Nutzen das für die Betroffenen hat. Das kommt zu kurz. Jetzt tun Sie mit diesem Modellkommunen-Gesetz den zweiten Schritt, indem Sie nämlich das, was Sie auf Landesebene begonnen haben, auch auf der kommunalen Ebene anstoßen. Sie haben sich mit einer Reihe von Kommunen rückgekoppelt.
von einem nicht unwichtigen früheren Mitarbeiter des Landkreistages, der jetzt noch für den Deutschen Landkreistag tätig ist, an Herrn Ripke adressiert als Bemerkung zu Ihrem ModellkommunenGesetz gehört, das seien Vorschläge von eher geringer Relevanz. Es gibt also eine durchaus unterschiedliche Wahrnehmung dessen, was in diesem Gesetzentwurf und in diesem Katalog steht.
Zweifellos ist es richtig, in Form eines zeitlich befristeten Pilotprojekts zu prüfen, ob man bei bestimmten Regelungen auf kommunaler Ebene so weitermachen soll wie bisher oder ob man etwas verändern muss. Darin sind wir uns einig. In einer Reihe von inhaltlichen Punkten, wo es um konkrete Maßnahmen geht, gibt es wahrscheinlich auch keine Differenzen.
Wegen der Kürze der Zeit, die mir zur Verfügung steht, nenne ich Ihnen aber drei Punkte, in denen wir Differenzen haben, die vermutlich auch nicht ausgeräumt werden können; aber das werden die Ausschussberatungen und auch die Anhörung zeigen.
Der erste Punkt betrifft die Schulentwicklungspläne in den Kommunen. Dazu haben Sie, Herr McAllister, gegenüber der Nordseezeitung gesagt, daran habe noch niemand Kritik geübt. Dann sind wir jetzt die Ersten. Wir halten gerade im Zuge einer Entwicklung zu Eigenverantwortlicher Schule, zu stärkerer kommunaler Verantwortlichkeit für Schulen außerhalb der Schulträgerschaft Schulentwicklungsplanung vom Prinzip her, vielleicht nicht in der konkreten Form, wie sie zurzeit gemacht wird, für absolut sinnvoll.
Wir wollen nicht, dass in den Kommunen, um die es jetzt geht, Schulentwicklungsplanung nicht mehr stattfindet und eine solche Regelung dann womöglich flächendeckend übertragen wird. Das lehnen wir ab.
Im zweiten Punkt geht es um das Niedersächsische Naturschutzgesetz. Wir halten die Regelungen, die Sie dort in § 60 a bis c vorsehen - Verbandsbeteiligung nur noch auf der Ebene der UVP-pflichtigen Maßnahmen - für falsch.
Weitere Punkte können Sie leider nicht ansprechen. Ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen. Ihre Redezeit ist bereits überschritten.
Frau Präsidentin, wenn Sie das sagen, dann ist das so. Ich erwähne den letzten Punkt nur als Stichwort. Die ersatzlose Abschaffung des Spielplätzegesetzes sehen wir als Problem. Unseres Erachtens wäre es sinnvoll, das Gesetz zu überprüfen und zu deregulieren. Aber darüber können wir sicher noch diskutieren. - Ich bedanke mich.