Jutta Rübke
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Frau Ministerin, Sie sind uns noch die Antwort auf die Frage schuldig geblieben, wie sich seit der Änderung des Gesetzes der Anteil der Frauen in Führungspositionen in den Kommunalverwaltungen erhöht hat.
Frau Präsidentin! Werte Herren, werte Damen! Meine Fraktion ist bereits 2003 mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Abschaffung der Wertgutscheine nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes eingetreten; schon damals wollten wir die Entscheidung, ob bar ausgezahlt wird oder Wertgutscheine vergeben werden, den Kommunen überlassen. Inzwischen ist der Widerstand gegen die gängige Praxis der Wertgutscheine in vielen Städten und Landkreisen gewachsen. Der gravierendste Unterschied zwischen uns und den Regierungsfraktionen ist, dass wir Vertrauen in das Fachpersonal der Kommunen haben, das weiß, ob generell bar ausgezahlt werden soll oder ob es im
Einzelfall angebracht ist, Wertgutscheine auszugeben. Wir brauchen kein Modellkommunen-Gesetz, um den Kommunen mehr Entscheidungsmöglichkeiten zu geben. Wir würden handeln, weil wir wissen, dass die Auszahlung von Bargeld den Effekt von Verwaltungsvereinfachung hat und die Abschaffung von unnötiger Bürokratie bedeutet.
Herr Schünemann, Sie als neuer Minister für Integration - diesen Fachbereich haben Sie leider vier Jahre lang verheimlicht - müssten doch als Erster Ihrer Fraktion deutlich machen können, dass Wertgutscheine eine Ausgrenzungsmaßnahme für Menschen sind, die bei uns Asyl suchen bzw. geduldete Flüchtlinge sind, also Menschen, die unseren Schutz brauchen. Dies muss es uns wert sein, Wertgutscheine abzuschaffen, weil die keinen Wert haben.
Ich hoffe auf eine konstruktive Diskussion mit den Regierungsfraktionen im Fachausschuss, weil ich weiß, dass Menschen lernfähig sind. Warum nicht auch Politiker der CDU und der FDP? Abschließend bitte ich darum, diesen Antrag mitberatend der Ausländerkommission zuzuweisen, und bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Herren, meine Damen! Auf den ersten Blick ist inhaltlich nichts gegen den Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlrechts einzuwenden. Die Beratungen im Ausschuss werden zeigen, ob dieser Eindruck nicht täuscht.
Mit großem Erstaunen habe ich festgestellt, dass die Mehrheitsfraktionen bei diesem Gesetzentwurf ausnahmsweise eine gewisse Lernfähigkeit zeigen. Denn wie schwer ist es Ihnen vor einigen Monaten noch gefallen, bei der Änderung des Kommunalwahlrechts die Bestimmung, dass ein Wahlbewerber seit mindestens einem Jahr Deutscher sein muss, zu streichen! Sie haben lange Widerstand geleistet; geradezu hinschubsen mussten wir Sie. Aber nun geht es auch Ihnen leicht von der Hand, diese widersinnige Einschränkung auch beim Landeswahlrecht zu streichen. Dadurch bekommen alle neu eingebürgerten Deutschen die Chance, ohne Wartezeit für den Landtag zu kandidieren. Damit sind Bundes-, Landes- und Kommunalwahlrecht endlich gleichlautend.
Einige weitere Änderungen sollen zur Gleichstellung von allen drei Wahlrechten beitragen; dazu hat Frau Jahns Ausführungen gemacht.
Andere Änderungen sind nötig, damit die bevorstehende Landtagswahl, aber auch die folgenden reibungslos durchgeführt werden.
Eines hat meine Vorrednerin vergessen, sich nämlich herzlich bei Herrn Strelen und seinen Kollegen und Kolleginnen zu bedanken, die uns darauf aufmerksam gemacht haben, dass diese Gesetzesänderungen anzustreben sind.
Wir, die SPD-Fraktion, sind wie immer zu einer konstruktiven Mitarbeit bei diesem Gesetzentwurf bereit. - Danke schön.
Laut Bericht der Uelzener Zeitung vom 17. November dieses Jahres ist der Krankenstand bei den Bediensteten der JVA Uelzen sehr hoch; er beläuft sich auf durchschnittlich 25 Tage. Darüber hinaus schieben sie etwa 4 200 Überstunden vor sich her. Ich frage die Landesregierung: Welche Gründe gibt es für den hohen Krankenstand der Bediensteten der JVA, und welche Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen, um ihn abzubauen?
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! An den Anfang stelle ich, dass die SPDFraktion vorbehaltlos zustimmt, das historische Gebäude auf dem Gelände des Lagers Friedland als Gedenkstätte zu sichern und zu erhalten.
Dass die Zuzugszahlen von Spätaussiedlern auf einem niedrigen Niveau sind, ist 60 Jahre nach Kriegsende normal. Aber noch immer leben ca. 800 000 Deutschstämmige in Russland und Kasachstan. Dass zurzeit immer weniger aussiedeln, liegt auch an der positiven Entwicklung der dortigen Lebensverhältnisse. Sollten sich diese aber wieder umdrehen, werden sich von heute auf morgen all diejenigen, die bereits einen gültigen Aufnahmeschein besitzen, in den Bus Richtung Friedland setzen.
Darum ist, wirtschaftlich betrachtet, eine zentrale Aufnahmestelle sinnvoller, als in 16 Bundesländern 16 neue Aufnahmestellen zu schaffen. Grundsätzlich halten wir eine dezentrale Unterbringung von Spätaussiedlern für eine erfolgreiche Integration, befürworten aber nach einem Besuch des Lagers Friedland mit ausführlichen Informationen und Gesprächen einen befristeten Versuch, zentrale sechsmonatige Integrationskurse durchzuführen. Allerdings betonen wir, dass schon jetzt der Aufenthalt in Friedland eine freiwillige Entscheidung der Betroffenen ist.
Um diese sechsmonatigen Kurse erfolgreich werden zu lassen, bedarf es aber noch einiger weiterer Maßnahmen. Baulich müssen die Räume so verändert werden, dass sie den typischen Lagercharakter verlieren, wohnlicher gestaltet werden, und zwar besonders unter Berücksichtigung der Unterbringung von Familien. Die Mobilität zu den umliegenden Dörfern bzw. zur Stadt Göttingen muss durch Bahn, Bus oder auch Fahrrad sichergestellt sein.
Von großer Wichtigkeit sind in dieser Zeit auch die Anerkennung von mitgebrachten Schul-, Studienund Berufsabschlüssen sowie gezielte Fort- und Weiterbildungsangebote, die eventuell auch erst zu einem Berufsabschluss führen. All diese Maß
nahmen sind wichtig und richtig. Sie sind ein guter Schritt, um in sechs Monaten bessere Startmöglichkeiten zu erhalten.
Sie ersetzen aber nicht die Integration vor Ort in den Gemeinden und Städten, in denen die Spätaussiedler und -aussiedlerinnen ihre neue Heimat, ihre Zukunft aufbauen wollen. Darum fordern wir, dass die dezentralen Mittel für Integrationsarbeit nicht gekürzt werden, sondern in vollem Umfang weiter zur Verfügung stehen.
Die vor Ort seit Jahrzehnten bestehenden Netzwerke sind auch bei einer zunächst zentralen Unterbringung weiterhin nötig; denn die eigentliche Integration in Schule, Arbeit, Gesellschaft und Nachbarschaft beginnt erst beim Ankommen in der neuen und zukünftigen Heimatgemeinde. Diese bisher erfolgreiche Netzwerkarbeit für die Spätaussiedler ist am Anfang auch ein mögliches und nötiges Auffangnetz für die Betroffenen.
Wir unterstützen die Beschlussempfehlung des Ausschusses, weil wir davon ausgehen, dass die Mehrheitsfraktionen dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen - Herr Götz hat das eben in Aussicht gestellt -, und weil ich denke, der Antrag enthält unterstützende Maßnahmen, die notwendig sind, um das Projekt erfolgreich durchzuführen. Im Übrigen habe ich in der Presseerklärung des Innenministers vom 21. August dieses Jahres einige Maßnahmen davon erwähnt gefunden, sodass ich glaube, dass die Mehrheitsfraktionen in diesem Hause keine Schwierigkeiten haben werden, dem Änderungsantrag zuzustimmen. - Danke schön fürs Zuhören.
Frau Präsidentin! Meine Herren, meine Damen! Wiederholte Male haben wir in diesem Hohen Hause als Opposition versucht, die Landtagsmehrheit von CDU und FDP zur Schaffung eines humanitären Bleiberechts zu bewegen. Wir haben die unterschiedlichsten Regelungen vorgestellt und angeboten. Nichts hat Sie bewegt. Sie konnten sich lediglich zu einer Entschließung durchringen, deren Hauptteil das Warten auf eine Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes enthält. Diese Abwartehaltung im Hinblick auf einen drängenden Handlungsbedarf zeigte zum wiederholten Male, dass Sie von der CDU nicht die Verantwortung für Tausende von Menschen übernehmen wollen, die oft schon Jahrzehnte hier in Niedersachsen leben. Sie leben hier mit der Ungewissheit, jeden Tag, jede Nacht in ein unbekanntes Schicksal abgeschoben zu werden.
In Deutschland leben wir seit 60 Jahren ohne Krieg, zwei deutsche Staaten wurden friedlich vereint. Doch haben viele, deren Eltern nach dem Zweiten Weltkrieg aus Ostpreußen, Pommern oder Schlesien flüchten mussten bzw. vertrieben wurden, vergessen, was es heißt, nach Kriegswirren, Hunger und Not eine Heimat zu finden. Sie hatten das Glück,
nicht wieder zurückgeschickt zu werden. Sie konnten sich darauf verlassen, hier angekommen zu sein und nicht wieder weg zu müssen.
Was machen wir heute? Wir schicken Erwachsene, Jugendliche und Kinder, die zwölf Jahre und länger hier leben bzw. hier geboren sind, in Länder zurück, aus denen sie bzw. ihre Eltern geflohen sind und die sie nicht mehr als ihre Heimat ansehen. Sie haben alles getan, um hier anzukommen und angenommen zu werden: Sie sprechen Deutsch, sie denken Deutsch, sie träumen Deutsch. Was sollen sie noch tun? Vielleicht ein Jodeldiplom machen,
plattdeutsche Verse aufsagen oder einer Trachtengruppe beitreten?
Politik lebt auch von der Hoffnung, dass politische Mandatsträger ihr Tun und Handeln hinterfragen und reflektieren.
Dafür hatte der Fraktionsvorsitzende der FDP, Herr Rösler, durch seine kluge Rede am 12. Juli dieses Jahres in diesem Haus zum Thema Altfallregelung den Beweis angetreten. In dieser Rede haben Sie, Herr Rösler, die Bitte an Ihren Partner gerichtet, die Frage der Bleiberechtsregelung noch einmal neu zu diskutieren. Ich zitiere Ihre Worte:
„Wir sagen sehr klar: Wenn man das Gefühl hat, dass die bestehende Rechtslage nicht mit den eigenen ethischen oder moralischen Vorstellungen übereinstimmt, dann stehen wir alle gemeinsam in der Verantwortung, genau diese Rechtslage gemeinsam zu ändern.“
Ihr Umdenken in dieser humanitären Frage haben Sie dann am 22. August gegenüber dem Innenminister auch noch einmal schriftlich zum Ausdruck gebracht. In diesem Schreiben haben Sie Ihre Freude darüber geäußert, dass sich Herr Schünemann laut Berichterstattung auf die Seite der Befürworter einer Bleiberechtsregelung gestellt habe. Ich selber habe mich allerdings gewundert und mich gefragt, warum sie sich offene Briefe schreiben, anstatt sich zusammenzusetzen, ein gemeinsames Konzept aufzustellen und dann um Zustimmung bei der Opposition zu werben.
Mein ungutes Gefühl wurde auch postwendend bestätigt; denn noch am selben Tag ließ der In
nenminister mit zwei Sätzen alle Träume platzen: Er habe sich nicht für ein Bleiberecht ausgesprochen, und dies sei auch nicht geplant.
Werte Kolleginnen und Kollegen der FDP, Sie haben die Chance, gemeinsam mit beiden Oppositionsparteien - zusammen haben wir 92 Stimmen -, dem Innenminister zu diktieren, was er bei der kommenden Innenministerkonferenz tun muss, damit es endlich ein bundeseinheitliches, menschliches Bleiberecht und bis zum Erlass dieser Regelung einen Abschiebestopp gibt. Meine Herren und Damen der FDP, es liegt in Ihrer Hand, zu beweisen, dass Ihre Aktionen vor der Kommunalwahl kein Wahlgetöse, sondern ein solidarisches Eintreten für Menschen waren, die uns brauchen und die auch wir brauchen.
Lassen Sie uns gemeinsam dafür eintreten, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist und dass wir in Deutschland, aber eben auch in Niedersachsen seit der Fußballweltmeisterschaft nicht nur Weltmeister der Herzen sind, sondern auch Weltmeister der Gerechtigkeit und der Menschlichkeit sein möchten. - Danke schön fürs Zuhören.
Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen! Die Eingabe richtet sich gegen die Auflösung der Niedersächsischen Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Hildesheim. Diese Fachhochschule, die erst 2003 konzentriert und
unter eine gemeinsame Verwaltung und ein Präsidium gestellt wurde, hatte keinerlei Chancen, sich zu bewähren und zukunftsfähig zu werden; denn schon im Dezember 2004 stellte der Landesrechnungshof sie infrage. Dieser Bewertung folgte ein Jahr später die Landesregierung.
Nach Meinung der Landesregierung ist die mangelnde Kooperation zwischen den Fakultäten ein gravierende Fehler. Was erwarten Sie denn nach einer 20 Jahre andauernden Tradition der Einzelkämpfer-Fakultäten? Dies als Grund für die Auflösung einer ganzen Fachhochschule zu nutzen, ist, gelinde gesagt, Kappes und als Lösungsansatz nicht nachzuvollziehen.
Wie jeder weiß, ist zum Zusammenwachsen mehr als ein Jahr nötig. Wer etwas anderes behauptet, gibt damit nur preis, dass er von Fusionsprozessen keine Ahnung hat.
Hier liegt auch ein Widerspruch vor; denn beim Hochschuloptimierungskonzept wurde argumentiert, eine Zusammenlegung und Konzentration von Hochschulen spare Kosten.
Bei der Fachhochschule soll der umgekehrte Weg eingeschlagen werden: aus eins mach vier. Dies bedeutet aber auch statt einer Verwaltung und Leitung nunmehr vier. Angesichts dieses Widerspruchs beantragen wir, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.
Herr Präsident! Meine Herren, meine Damen! Zweifelsfrei sind die Zuzugszahlen der Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen auf einem zahlenmäßig niedrigen Niveau angekommen. Aber das ist 60 Jahre nach Kriegsende normal und nicht verwunderlich. Aber immerhin leben in Russland noch ca. 600 000 Deutschstämmige und in Kasachstan noch ca. 230 000. Wie viele davon nach
Deutschland ausreisen wollen bzw. können, weiß niemand. Dazu liegen auch nach der Reise des Innenministeriums nach Kasachstan keine konkreten Zahlen vor.
Aber was auch ich nach dieser Reise sagen kann, ist: Zurzeit wollen immer weniger aussiedeln, und das nicht nur, weil die Hürden höher gehängt wurden, sondern weil sich die Lebensverhältnisse positiver entwickeln. Sollte sich dieses aber wieder umdrehen, werden von heute auf morgen all diejenigen, die bereits jetzt einen gültigen Ausreiseoder Aufnahmeschein besitzen, sich in den Bus Richtung Friedland setzen.
Dass Herr Bode von der FDP messerscharf argumentiert, Friedland kann geschlossen werden, und die wenigen können sofort dezentral untergebracht werden, ist eine trügerische Erkenntnis aus seiner Teilnahme an dieser Reise.
Wirtschaftlich betrachtet ist eine zentrale Aufnahmestelle sinnvoller, als in 16 Bundesländern 16 neue Aufnahmestellen zu schaffen.
Aber das ist FDP-Manier: mit den Betroffenen nicht sprechen, sondern gleich dichtmachen und zerschlagen.
Friedland kann auch nicht nur zum Museum gemacht werden. Darum ist die Idee des Bundes, 50 Arbeitsplätze in Friedland zu sichern, ein Weg in die richtige Richtung. Gemeinsam mit der Gemeinde Friedland und den Beschäftigten des Lagers müssen langfristige Zukunftsperspektiven und Alternativen entwickelt werden. Die Frage, ob sieben Tage zentrale Unterbringung reichen oder sofortige dezentrale Unterbringung sinnvoller wäre, muss mit den Menschen, die in Friedland ankommen, diskutiert werden, nicht ohne sie.
Hilfreich für die weitere Arbeit im Innenausschuss wäre sicherlich auch eine Aufarbeitung der Kasachstan-Reise des Innenministeriums. Meine Fraktion bietet von dieser Stelle aus die Mitarbeit im Ausschuss an. - Danke schön fürs Zuhören.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren, meine Damen! Dass die FDP alles privatisieren will, ist hinlänglich bekannt. Aber die FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag setzt noch eines drauf: Sie fordert in ihrer Presseerklärung vom 17. Februar dieses Jahres mehr Privatisierung bei Müllentsorgung, Krankenhäusern, Straßendiensten und Kindertagesstätten, weil auf diese Weise Streiks verhindert würden. Werter Herr Rösler, werte Mitglieder der FDP-Fraktion, dazu einige Informationen: Den ersten Streik gab es 1891 in der Privatwirtschaft, die folgenden fanden ebenfalls dort statt. Streiks gibt es seit dem 19. Jahrhundert, gerade weil in der Privatwirtschaft der Ausbeutung von Menschen Grenzen gesetzt werden sollten.
Dies ist für Arbeiter, die nur im Besitz einer einzigen marktfähigen Ware sind - diese sollte Ihnen doch etwas wert sein -, ihrer Arbeitskraft, von Bedeutung. Daran hat sich bis heute nichts geändert.
Dieses Grundrecht der allgemeinen Koalitionsfreiheit ist in der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes verankert. Also: Privatisierungen schützen nicht vor Streiks. Im Gegenteil: Dann wird öfter gestreikt, und zwar nicht so bescheiden, wie es im öffentlichen Dienst 1974 und 1992 der Fall war und wie es jetzt wieder ist.
Was heißt, dass zu Streiks aufgerufen wurde? Über 90 % der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im öffentlichen Dienst haben in Urabstimmungen Ja zur Wahrnehmung ihres verbrieften Menschenrechts gesagt, ihre Interessen durchzusetzen.
Aber mit ihrem Antrag für diese Aktuelle Stunde stellt die FDP nicht nur die Tarifautonomie infrage, sondern sie versucht auch, diesen Plenarsaal zu einem Ort öffentlicher Tarifverhandlungen zu machen.
So etwas hat es im Niedersächsischen Landtag noch nie gegeben! Dies kann nicht nur daran liegen, dass diese selbst ernannte Freiheitspartei hier jahrelang keine Anwesenheitserlaubnis hatte. Wenn Sie, meine Damen und Herren von der FDP, diesen Saal aber schon umfunktionieren, warum haben Sie dies nicht bereits im Zusammenhang mit dem Streik der Ärzte getan, die Ihnen zweifelsfrei näher als Müllwerker stehen?
Bei den Ärzten, die eine Forderung von 30 % mehr Lohn auf ihren Fahnen stehen hatten, hat es keine Notdienstverordnungen gegeben - sicherlich sind deshalb die Patientenschlangen, um in Ihrer Sprache zu bleiben, bei der MHH bis zur Kirchröder Straße gewesen.
Eines will ich hier klarstellen: Es wird nicht gestreikt, weil es nach 14 Jahren wieder einmal auf der Tagesordnung der Gewerkschaft steht. Vielmehr wird gestreikt, weil der Verhandlungsführer der TdL, Finanzminister Möllring, seit 2003 systematisch darauf hingearbeitet hat
bzw. nicht gearbeitet, sondern die Verhandlungen für ein neues Tarifwerk des öffentlichen Dienstes boykottiert hat. Er will den Tarifvertrag, der seit Oktober 2005 in Kraft ist, nicht auf die Länder übertragen.
Im Kommunalbereich streiken die Gewerkschaften für den Erhalt der 38,5-Stunden-Woche, im Länderbereich darüber hinaus für die Wiederinkraftsetzung der Tarifverträge für Weihnachts- und Urlaubsgeld.
Herr Möllring war es, der allen Beamten das Weihnachtsgeld gestrichen hat und dabei noch nicht einmal eine soziale Komponente eingeführt hat. Den Beamten mit A 7 hat er kein Weihnachtsgeld gegeben, wohl aber Beamte mit A 15 mit einem goldenen Handschlag in den Ruhestand geschickt.
Jetzt beabsichtigt er auch noch, dies für Tarifangestellte ebenfalls einzuführen. Was ist das für eine Doppelmoral! Bis 2003 hat es für den öffentlichen Dienst keine Spaltung des Tarifrechts gegeben. Auch dies hat der Finanzminister erreicht. Die TdL unter ihrem Verhandler Möllring - eigentlich heißt es ja „Verhandlungsführer“; aber dann muss auch geführt werden, was jedoch nicht zu erkennen ist
ist aus den Tarifverhandlungen mit Bund und Kommunen ausgeschert, um ver.di längere Arbeitszeiten aufzuzwingen. Nicht Verhandlungsgeschick des Arbeitgebers Land ist gefragt, sondern der Zwang des Arbeitgebers Land auf die Gewerkschaften soll das Gebot der Stunde sein. Noch bevor es eine Einigung mit ver.di gab, ließ Herr Möllring neues Personal länger arbeiten. Dies erst hat das Gebot der gleichen Augenhöhe - der Waffengleichheit, um in Ihrem Jargon zu sprechen der Tarifvertragsparteien schwer verletzt.
Keine Gewerkschaft kann sich auf eine solche Verhandlungspraxis einlassen,
unabhängig von der Frage, ob eine längere Arbeitszeit ökonomisch sinnvoll ist oder nicht.
Herr Möllring hat jahrelange Erfahrung im Provozieren, weniger im Verhandeln. Der Niedersächsische Landtag ist, wie ich bereits sagte, kein Tarifpartner.
Das ist sehr schade.
Die FDP macht hier öffentliche Tarifverhandlungen. Herr Rolfes - das fand ich besonders entzückend - fordert ver.di von dieser Stelle aus auf, den Streik zu beenden. Das war wirklich ganz herzig, Herr Rolfes.
Ich hoffe, dass sich niemand nach Ihrer Meinung richtet. Aber ich weiß: Das tut bei Ihnen niemand, Gott sei Dank.
Herr Möllring, Sie haben gerade gesagt: Eine Erzieherin oder eine Anästhesieschwester arbeitet 18 Minuten länger. - Dabei haben Sie selbstverständlich vergessen, dass es wohl auch in Hildes
heim keine Kindertagesstätte mit nur einer Erzieherin gibt. Die Summe macht es nun einmal aus.
18 Minuten Mehrarbeit je Tag entspricht 1,5 Stunden Mehrarbeit je Woche und 9 Tage Mehrarbeit im Jahr. Das macht eine 4-prozentige Lohnsenkung aus und entspricht 5 000 Arbeitsstellen weniger in Niedersachsen.
Herr Möllring, Sie als Verhandler sagten: Dann müssen die Beschäftigten eben 18 Minuten früher aus dem Haus gehen.
Das kann natürlich nur jemand sagen, der freie Arbeitszeiten hat oder über seine Arbeitszeit frei verfügen kann. Polemisch möchte ich darauf antworten: Herr Möllring, auch Sie, Herr Rolfes, halten Sie einmal für 18 Minuten die Luft an, und hören Sie ohne zynische Zwischentöne den streikenden Männern und Frauen und ihren Argumenten zu. Darauf kommt es doch an. Und wenn Sie behaupten, - -
- - - ver.di habe die Verhandlungsführung beendet, dann sage ich: Das würde eine Gewerkschaft meiner Meinung nach nie tun. Das hat Herr Bsirske in den letzten Tagen auch immer wieder gesagt.
Wenn jemand den Termin verschleppt - Herr Rolfes, auch zu Ihrer Kenntnis -, dann ist es nicht ver.di. Wir wären jeden Tag bereit.
Die Gewerkschaft ver.di wäre jeden Tag bereit, Verhandlungen zu führen, und nicht erst am 10. März, Herr Rolfes.
Mir liegt ein Vermerk vor, aus dem hervorgeht, dass Sie den Eltern vorhalten, sie würden eine Aufenthaltsverlängerung nur durch Ausnutzen aller Verfahrensmöglichkeiten erreichen, - -
- - - und das dürfe nicht belohnt werden. Ich frage die Landesregierung: Wie vereinbaren Sie das mit Ihrem Rechtsempfinden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren, meine Damen! Dass der Oberbürgermeister der Stadt Lüneburg ein guter Mann ist, wissen wir schon sehr lange; denn er gehört zu unserer Familie, nicht zu Ihrer.
- Herr McAllister, über Ihre Verwandten rede ich auch noch nicht. Aber vielleicht kommen wir noch dazu.
Wenn es darum geht, unsachgemäße Ausdehnung von Bürokratie abzubauen sowie immer komplizierter und ineffizienter werdende Arbeitsabläufe im öffentlichen Dienst zu deregulieren,
haben wir in diesem Haus eine parteiübergreifende Zustimmung,
auch wenn es darum geht, Entlastungen für Bürger und Bürgerinnen, Wirtschaft und Kommunen zu schaffen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird in einem kleinen Rahmen ein Beitrag hierzu geleistet. Darum stimmen wir in einzelnen Punkten der Vorlage auch zu. Allerdings ist uns durch die Anhörung, insbesondere durch die Stellungnahme der Spitzenverbände, deutlicher geworden, dass die vorgesehene dreijährige Erprobungsfrist für eine ernsthafte Erprobung und Überprüfung zu kurz ist und deshalb auch nur eine begrenzte wissenschaftliche Bewertung erfolgen könnte. Eine fünfjährige Modellphase halten wir daher für gerechtfertigt.
Um dem Gesetzentwurf aber in seiner Gesamtheit zustimmen zu können, fordern wir die Mehrheitsfraktionen auf: Streichen Sie die §§ 3 Nr. 1 und 4 Nr. 2 - oder deutlicher gesagt, damit es keine Missverständnisse gibt: Hände weg vom Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz und vom Niedersächsischen Kindertagesstättengesetz!
Als die Fraktionen von CDU und FDP diesen Gesetzentwurf im Juni dieses Jahres eingebracht haben, habe ich bereits einige kritische Bemerkungen zu Form und Sprache der Vorlage gemacht; ich werde sie nicht wiederholen. Dank des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sind diese unkorrekten Passagen, die teilweise von jeder Sachkenntnis, Fachlichkeit und Begrifflichkeit getrübt waren, in der Vorlage beseitigt worden. Ich weiß gar nicht, wie oft wir heute dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst herzlichen Dank sagen.
Mit diesem Gesetz wollen Sie die Erweiterung kommunaler Handlungsspielräume erproben.
Ich habe lange überlegen müssen, ob der kommunale Handlungsspielraum erweitert wird, wenn erzwingbare Mitbestimmungsrechte wegfallen. Eine Antwort darauf habe ich weder von der CDU noch von der FDP noch von den angehörten Spitzenverbänden bekommen, aber an anderer Stelle eine bemerkenswerte Feststellung erhalten: Das Niedersächsische PersVG gibt es seit April 1994. Aber erst jetzt stellt der Landrat des Kreises Emsland fest, dass die Mitglieder seines Kreisausschusses überfordert wären, die Bildung einer
Einigungsstelle nachzuvollziehen bzw. in einer solchen Einigungsstelle ein Mandat zu übernehmen.
Was ist denn das für ein Vertrauens- und Kompetenzbeweis eines hauptamtlichen Landrates gegenüber den ehrenamtlichen Kreistagsabgeordneten?
Ich zitiere das Bundesverfassungsgericht: Beteiligungsrechte der Beschäftigten sind ein wichtiges Mittel zur Wahrnehmung der Menschenwürde und der Persönlichkeitsentwicklung in der Dienststelle. Sie wurzeln in Sozialstaatsgedanken und gehen auf Vorstellungen zurück, die auch den Grundrechtsverbürgungen der Artikel 1, 2 und 5 des Grundgesetzes zugrunde liegen.
Aber, Herr Althusmann, mit dem Grundgesetz nehmen Sie es ja nicht so genau.
Oder warum folgen Sie nicht den Anmerkungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes? Ich zitiere:
„Der Gesetzentwurf schafft in verschiedener Hinsicht unterschiedliches Recht für Bürger, die innerhalb der Modellkommunen leben, und Bürger, die außerhalb dieser Kommunen leben. Beispielsweise gelten für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes,“
- passen Sie einmal auf, Herr Bode!
„die nicht in den Modellkommunen beschäftigt sind, weitergehende Beteiligungsrechte des Personalrates als für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die in den Modellkommunen beschäftigt sind.... Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf auch Vor
schriften, die zu einer Ungleichbehandlung von Bürgern führen, die zugleich ihre Freiheitsrechte wahrnehmen wollen.“
Das Niedersächsische PersVG, Herr Thiele, war und ist ein wichtiger Beitrag auf dem Weg zur Modernisierung insbesondere der Kommunalverwaltungen; denn ohne eine ausgewogene Partnerschaft zwischen Dienststelle und Beschäftigten wäre dieses Ziel nicht erreicht worden. Das hat das Vertrauen zwischen Beschäftigten zu ihrem Arbeitgeber bzw. Dienstherrn wesentlich verbessert. Eine bürgerorientierte Verwaltung kann nur dann effektiv arbeiten
- Herr Biallas, wenn Sie da wären, wäre das natürlich nicht so! -, wenn die Beschäftigten mit in die Verantwortung genommen werden. Das geht aber nur, wenn sie mitbestimmen und mitentscheiden können. Das heißt, Mitbestimmung bedeutet auch immer eine Verbesserung des Arbeitsklimas und der Motivation.
Wenn Personalräte nicht bestimmt hätten, nicht angeregt hätten, es nicht nach vorn gebracht hätten, dann würde in den kommunalen Amtsstuben immer noch der Amtsschimmel wiehern.
Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass in den Modellkommunen die räumlichen Mindeststandards für die Betriebserlaubnis von Kitas weitestgehend aufzuheben sind. Bringen Sie, meine Herren von der CDU, jetzt nicht - -
- Nein, hören Sie mal zu Ende zu! Ich lasse die Damen jetzt bewusst weg.
Bringen Sie, meine Herren von der CDU - denn Damen von der CDU haben das nicht gesagt -, jetzt nicht, wie schon des öfteren geschehen, das Beispiel: 2 cm Putz von den Wänden klopfen, damit die Raumgröße stimmt!
So etwas haben wir noch nicht erlebt. Das ist an den Haaren herbeigezogen worden.
Sie sind bis heute den Beweis schuldig geblieben, dass Sie irgendwo etwas abgeklopft hätten. Sie wollen dringend nötige bauliche Standards abschaffen und wundern sich, dass Eltern dagegen Sturm laufen.
Obwohl Herr Beckedorf, Abteilungsleiter im Innenministerium, in einem Interview der Elbe-Jeetzel-Zeitung - eine meiner Lieblingszeitungen - vom 3. Dezember 2005 - -
- Herr Biallas, wenn Sie das im Wendland nicht lesen können, kann ich darunter nicht leiden.
Zum Thema „Modellregionen-Gesetz“ - so steht es in dieser Zeitung - gibt er zu bedenken - ich zitiere -, „dass die Entscheidungen der Politiker darüber, materielle und qualitative Anforderungen an öffentliche Einrichtungen zu senken, ‚auf Widerstand in der betroffenen Bevölkerung stoßen‘ könnten.“
Herr Busemann erlässt einen Orientierungsplan für die Bildung und Erziehung im Elementarbereich,
initiiert das Projekt „Bewegter Kindergarten“
und lässt eine Fitnesslandkarte erstellen,
erzählt aber dem Innenminister nicht, dass auch räumliche Standards für die inhaltliche Arbeit, die Entwicklungsmöglichkeiten und die Chancen für Kinder in Kitas dringend nötig sind.
Ja, Herr Präsident. - Denn nach allgemein anerkannter Auffassung gibt es drei Kernbereiche pädagogischer Mindeststandards für Kitas: Personalschlüssel, Gruppengröße und Raumgröße.
Dies ist Ihnen sicherlich bekannt, aber Sie ignorieren es.
Es geht nicht darum, dass überflüssige bauliche Standards gelockert werden sollen - das ist längst geschehen -, sondern Sie wollen in einen Kernbereich der pädagogischen Standards eingreifen.
Dabei machen wir nicht mit: Sonntags für mehr Bewegung und sportliche Aktivitäten auch für unsere Kleinsten plädieren und sie montags in räumlich beengte Kitas schicken.
Ich wiederhole: - -
- - - Streichen Sie die §§ 3 und 4! - Vielen Dank fürs Zuhören.
Herr Schünemann, Sie können ja nicht jeden Abgeordneten und auch mich nicht kennen. Ich habe 30 Jahre lang in einer Kommunalverwaltung gearbeitet. Ich habe sozusagen kommunalpolitisches Blut in den Adern, wenn ich das einmal so sagen darf.
In der Kommunalpolitik ist mir überhaupt nichts fremd.
Dass Sie unseren Änderungsantrag vielleicht noch nicht ganz gelesen haben, ist ja nicht so schlimm. Aber Sie haben doch Vorleser, die das schon einmal hätten erledigen können.
Dem Spielplatzgesetz z. B. wollen wir zustimmen. Die drei einzigen Sachen, bei denen wir nicht mitmachen werden - ich wiederhole es noch einmal -, sind das Niedersächsische PersVG und die Ver
ordnung zu den Kindertagesstätten. Außerdem wollen wir noch eine kleine Änderung bei der Evaluation in § 6/1. Allen anderen Punkten stimmt meine Fraktion zu. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen und nicht immer zu behaupten, wir seien gegen Bürokratieabbau und behinderten die Freiheit von Bürgern und Bürgerinnen und Beamten und Beamtinnen.
Zu Ihrer Verwaltungsreform, die Sie bei den Bezirksregierungen durchgeführt haben, und dazu, was Sie da mit den Beamten und Beamtinnen gemacht haben, will ich gar nichts sagen.
Danke schön, Herr Präsident. - Wir haben den Änderungsantrag zwar erst heute vorgelegt. Aber wir haben ihn in den Fachausschusssitzungen ausführlich besprochen. Herr Biallas wird es Ihnen in der Kaffeepause vielleicht noch bestätigen; er darf jetzt ja nicht dazwischen reden.
Wir haben das ausführlich besprochen und nicht erst jetzt schriftlich vorgelegt. Insoweit haben Sie alle Zeit gehabt, sich mit Herrn Biallas und anderen
Innenpolitikern Ihrer Fraktion darüber zu unterhalten.
Herr McAllister, Sie haben gesagt, bei uns gäbe es ein tief sitzendes Misstrauen. Das ist ganz bestimmt nicht so, Herr McAllister, auch wenn Sie mich jetzt so angucken.
Misstrauen ist das verkehrteste Wort für das, was wir in der SPD haben.
- Herr Biallas, hören Sie doch auf! Das ist völliger Quatsch.
Also: Wir haben absolutes Vertrauen zu unseren Kommunalpolitikern und Kommunalpolitikerinnen, auch und ganz besonders zu unseren Oberbürgermeistern.
Ich meine, dass auch die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Oldenburg gegen den Beitritt zum Modellkommunen-Gesetz ist, wird Ihnen nicht verborgen geblieben sein. Unserer Landtagsfraktion zu unterstellen, sie sei gegen Oberbürgermeister der SPD eingestellt - -
- Sie nicht!
Herr Schünemann, ich komme noch einmal auf Sie zurück, weil Sie mir unterstellt haben, wir hätten kein Rückgrat.
Meine Fraktion hat Rückgrat, ich persönlich auch; denn ich habe keinen Hexenschuss.
Es ist doch ein Unterschied, ob man bei einem Spielplatz ein paar Quadratmeter wegnimmt oder ob man die räumlichen Standards in den Kindertagesstätten - ich beziehe mich ausdrücklich auf die Innenräume der Kindertagesstätten - reduziert.
Ich höre jetzt auf. Aber wir können uns darüber gern noch einmal unterhalten.
Die Landesregierung ist in der Frage 1 gefragt worden, ob sie die damalige Position, die nahe an der heutigen Auffassung der SPD-Fraktion liegt, teilt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Würden Sie aus heutiger Sicht bestätigen, dass Herr Schwarz die Wahr
heit gesagt hat und die Rüge des Ministerpräsidenten unangebracht war?
Frau Präsidentin! Meine Herren, meine Damen! Das vorgelegte Gesetz hat zwei Schwerpunkte: Gemeindehaushaltsrecht und Gemeindewirtschaftsrecht. Zunächst zum Haushaltsrecht.
Bereits im Juni 2000 hat der damalige Innenminister Bartling das Modellprojekt bei der Stadt Uelzen initiiert. Im September 2004 war die Anhörung abgeschlossen, und im Februar dieses Jahres wurde der Gesetzentwurf eingebracht. Heute sind wir fast neun Monate weiter. Darum dachte ich, diesmal macht es die Landesregierung nicht schnell, sondern gut - gut deshalb, weil wir davon ausgegangen sind, in diesen neun Monaten wird erst über die Verankerung des strikten Konnexitätsprinzips in der Niedersächsischen Verfassung entschieden. Aber weit gefehlt! Auch nach 1 000 Tagen will das Land immer noch nicht bezahlen, was es bestellt.
10 mal 100 Tage ist der Ministerpräsident wortbrüchig; denn die Konnexität sollte nach 100 Tagen verankert sein. Vor Anker ist der Ministerpräsident gegangen, aber auch bei diesem Wahlversprechen ist er schiffbrüchig geworden.
Wer steuern will, Herr Althusmann, braucht Sicht und einen Käpt‘n, der seine Versprechen einhält.
Dass den Kommunen durch die Einführung der Doppik Kosten entstehen, ist zweifelsfrei. Doppik ist keine Möglichkeit zum Gelddrucken, sondern erfordert zunächst Ausgaben, die sich auch lohnen werden. Wieder einmal sagt dazu die Landesregierung: Es wird nichts Neues gemacht, sondern nur Vorhandenes verändert. - Aber wenn die Umstellung den Kommunen keine Kosten verursacht, warum wird dann nicht auch zeitgleich beim Land Niedersachsen die Doppik eingeführt?
Denn das, was für die Kommunen gilt, muss auch für das Land gelten. Die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts können nicht mit den Methoden und Werkzeugen des 19. Jahrhunderts gemeistert werden. Jede Kommune, jedes Land, aber auch der Bund braucht eine leistungsfähige, durchschaubar agierende Verwaltung, die Rechenschaft über Qualität und Effizienz der erbrachten Dienste ablegen kann und muss. Darum stimmt meine Fraktion diesem Teil des Gesetzes zu, damit es in den Kommunen weitergeht.
Nun zum Gemeindewirtschaftsrecht. Rechtliches Wirtschaften der Gemeinden - damit ist eigentlich alles gesagt. Denn das tun die Gemeinden: rechtlich und redlich wirtschaften. Kommunale Eigengesellschaften, die es seit mehr als 100 Jahren gibt, haben die Versorgung mit Gas, Wasser, Energie, Strom und Müllbeseitigung eingeführt. Diese Eigengesellschaften werden an einer sehr losen Leine der jeweiligen Kommune geführt. Nach Aussagen des Niedersächsischen Städtetages stellen die Fälle, in denen kommunale Eigengesellschaften handwerkliche Tätigkeiten ausführen und Dienstleistungen anbieten, der Privatwirtschaft und dem Handwerk also Aufträge wegnehmen, in Niedersachsen kein Problem dar. Zum Beispiel sind die Stromversorger, die einem sehr harten Wettbewerb ausgesetzt sind, noch immer diejenigen, die in großem und steigendem Umfang Aufträge an die Privatwirtschaft erteilen.
Aber gerade dies soll es nach dem Willen der Mehrheitsfraktionen nicht mehr geben. Denn durch die vorgesehene Verschärfung des § 108 wäre es den Kommunen nicht mehr möglich, wirtschaftliche Unternehmen zu gründen, da private Anbieter immer billige - ich sage „billig“, nicht „preiswert“ Angebote unterbreiten können, zum Beispiel dadurch, dass sie keine Tariflöhne zahlen. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum die Kommunen bei der Auswahl der geeignetsten Form zur Erfüllung öffentlicher Zwecke einen Vorrang privater Dritter beachten sollen. Wenn dieses Gesetz so verabschiedet wird - das hat Herr Professor Lennartz auch schon gesagt -, ist dies das Aus für sinnvolle PPP-Lösungen; denn dann kann es Modelle wie die Wolfsburg AG, die maßgeblich zur Halbierung der Arbeitslosenzahl in dieser Region beigetragen hat, nicht mehr geben. Ich glaube nicht, dass Ihnen dies, meine Damen und Herren der CDU, Herr Schnellecke honorieren wird.
Meine Hoffnung ist immer noch - schade, dass er gerade draußen ist; ach nein, da hinten steht er ja -, dass Herr Althusmann seiner Fraktion raten wird, dieses Gesetz in letzter Minute so doch nicht zu verabschieden.
- Er kommt ja zurück; er wird es noch machen. Wie sagte er in einem Presseartikel der Hannoverschen Allgemeinen vom 31. Mai dieses Jahres? Ich zitiere:
„Wir fordern von den Kommunen, dass sie wirtschaftlich handeln, andererseits wollen wir das erschweren. Das geht so nicht.“
Das war eine gute und richtige Aussage von Herrn Althusmann. Aber was ist davon geblieben? - Er und seine Fraktion wollen nur der FDP gehorchen und nicht dem massiven Widerstand der Kommunen gegen diese Gesetzesänderung Rechnung tragen.
Wie heißt es doch so schön im Hamburger Abendblatt vom 19. Oktober dieses Jahres? - „Die entsprechende Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts hat die FDP dem großen Koalitionspartner CDU gestern regelrecht abgetrotzt...“
- Ja, meine Damen und Herren von der FDP: „abgetrotzt“. Das ist frühkindliches Verhalten. Haben Sie denn keine gute Kindertagesstätte besucht?
Kurzfristig, ohne Anhörung, sozusagen auf kaltem Wege, ist aus der NGO das Widerspruchsverfahren gestrichen worden. Durch diese Gesetzesänderung räumen die Mehrheitsfraktionen ein, dass es absolut rechtswidrig war, den bewussten Verzicht auf Rechtsbehelfsbelehrungen zu dulden. Schon in der letzten Plenarsitzung hat meine Fraktion gefordert, gegen diese Praxis, wie etwa in Braunschweig geschehen - Sie werden sich erinnern -, mit den Mitteln der Kommunalaufsicht einzuschreiten. Aber statt einzugestehen, dass die Landesregierung hier etwas falsch gemacht hat, wird jetzt gleich das ganze Verfahren gestrichen. Ist das auch die „neue Freiheit“ der FDP, dass den
Bürgern nicht einmal mehr mitgeteilt wird, wie und wo sie Rechtsschutz gegen kommunale Abgabenbescheide bekommen können?
Geändert werden soll auch § 94. Kassenkredite sollen zukünftig nicht mehr genehmigt werden. Die Begründung dafür ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden Kommunalpolitikers.
Das Innenministerium meint nämlich, dass die überschießenden Kassenkredite das Ergebnis einer erfolglosen Haushaltskonsolidierung der Kommunen seien. Dies nach 15-jähriger erfolgreicher Verwaltungsmodernisierung in den Kommunen, aber gleichzeitiger Entziehung der Finanzbasis durch die Länder zu sagen, ist blanker Hohn!
Nach wie vor ist die Genehmigung für die Banken ein erforderlicher Beleg dafür, dass das Land im Rahmen einer Gewährträgerhaftung für die Kredite notfalls in Anspruch genommen werden könnte.
Ist das die neue Freiheit für Kommunen, von der die FDP immer spricht? Ich sage: Das ist verantwortungslos. - Aus all den genannten Gründen wird meine Fraktion dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Herr Minister, Sie haben gesagt, 17 Millionen Euro sind einzusparen. Damit haben Sie indirekt bestätigt, was Herr Boll gesagt hat: Damit sind 270 betriebsbedingte Kündigungen verbunden. Können Sie mir sagen, in welcher Form Sie 270 betriebsbedingte Kündigungen regeln?
Frau Präsidentin! Meine Herren! Meine Damen! Ich bin seit zwei Jahren und drei Monaten in diesem hohen Haus dabei. Es gab viele Gesetzentwürfe von allen Fraktionen, aber auch von der Landesregierung. Bis vor zwei Wochen habe ich ebenfalls geglaubt, dass die Entwürfe von den Einbringenden mit mehr oder weniger Offenheit den Abgeordneten dargelegt werden. Aber ich wurde eines Besseren belehrt.
Da ist zum einen der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage zu nennen. Das klingt harmlos. Wir hätten auch zugestimmt. Aber quasi über Nacht hängte die Regierung eine Erhöhung der Einkommensgrenze bei den Gebühren für die Kindertagesstätten daran.
Mit fadenscheinigen Begründungen, aber nach dem Motto: „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich’s gänzlich ungeniert“, ist dieses Gesetz seitens der Mehrheitsfraktionen heute verabschiedet worden.
Nun der Gesetzentwurf der CDU und der FDP zur modellhaften Erweiterung kommunaler Handlungsspielräume, abgekürzt „Modellkommunen-Gesetz".
- Das habe ich gesagt: Modellkommunen-Gesetz.
- Nein, dazu komme ich jetzt, Herr McAllister. Sie haben vorweggegriffen. Eigentlich sollte es „Modellregionen-Gesetz" heißen. Aber das Wort „Regionen" scheut die CDU zurzeit so sehr, wie der Teufel das Weihwasser. Das Wort „Region" ist nicht vom Teufel, höchstens vom Erzengel, und der ist positiv eingestellt;
denn Regionalisierung, Regionalismus
ist auch eine Bezeichnung für das Bewusstsein einer besonderen Eigenart - wenn ich nach rechts gucke, sehe ich viele eigenwillige Menschen - und damit verbundener Sonderinteressen der Bewohner einer bestimmten Region sowie für alle Bestrebungen, diese Eigenart zu wahren oder eine bestimmte Region innerhalb eines übergreifenden positiven Verbandes kulturell, wirtschaftlich, sozial und politisch zu fördern. Mit diesem Modellverschleierungsgesetz wollen die Regierungsfraktionen den Misserfolg - da widerspreche ich Ihnen, Herr McAllister, obwohl es Ihnen sicherlich gar nicht wehtut - ihrer bisherigen Verwaltungsreform verhüllen.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist für mich nichts anderes als eine erneute Beschäftigungstherapie für die Verwaltungsreformer um den hoch, zu hoch bezahlten Sonderstaatssekretär im Innenministerium.
Es werden lediglich reformerische Aktivitäten vorgegaukelt; denn mit diesem Gesetzentwurf wird kein einziges Problem der Kommunen gelöst.
Viele der Regelungen, die für zwei Städte und drei Landkreise befristet aufgehoben werden sollen, haben so gut wie keinen Einfluss auf das kommunalpolitische Tagesgeschäft. Das Problem der Kommunen ist nicht, dass ihnen durch Landesgesetze Vorgaben über die Außenflächen von Kindertagesstätten gemacht werden, sondern das Problem ist vielmehr, dass ihnen diese Landesregierung schamlos und handstreichartig 150 Millionen Euro aus der Kasse geraubt hat.
Das entscheidende Problem ist doch, dass die Landesregierung den Kommunen auf der einen Seite tief in die Tasche greift, sie auf der anderen Seite aber immer wieder mit neuen Aufgaben belastet, ohne für eine entsprechende Finanzierung zu sorgen. Der heute eingebrachte Gesetzentwurf ist ein gutes Beispiel für rein symbolische Politik.
Meine Herren! Meine Damen! Was uns CDU und FDP hier vorgelegt haben,
ist mit Verlaub der mit Abstand schlampigste Gesetzentwurf, den dieses Haus je zur Kenntnis nehmen musste.
Und dann die Begründung des Gesetzentwurfs, die keine ist. Plattheiten, Hohlsätze und eine aneinander reihende Phrasendrescherei. Ich hätte z. B. gern gewusst, warum Sie, meine Damen und Herren von der CDU - von der FDP weiß ich das schon -, das Personalvertretungsgesetz außer Kraft setzen wollen.
Sagen Sie nicht, dass das nicht stimmt, nur weil die meisten von Ihnen nicht wissen, was sich hinter § 3 Nr. 1 Buchst. a) bis d) verbirgt. Die Mitbestimmungsrechte sollen z. B. bei Weiterbeschäftigung
über die Altersgrenze hinaus, bei der Ablehnung von Anträgen auf Teilzeitbeschäftigung - ich denke hier nur an Mütter und Familienfreundlichkeit -, bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und bei der Anordnung von vorhersehbaren Mehrarbeiten und Überstunden entfallen. Das passt ja wunderbar in die Darstellung der Allzweckwaffe „Sonderstaatssekretär“, der da sagt: Wir führen Reformen nur mit den Menschen durch und beteiligen sie bei allen Veränderungen.
Ich kann nur sagen: Das Personalvertretungsgesetz leistet in Niedersachsen einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, mit der wir zu unseren Regierungszeiten angefangen haben.
Nicht Sie von CDU und FDP haben das Rad neu erfunden. Die Mitbestimmungsvorschriften sind hinreichend bestimmt und begünstigen nicht einseitig Gruppeninteressen, sondern sind am Gemeinwohlprinzip orientiert.
Was Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP unter Personalführung verstehen - -
Danke schön, Frau Präsidentin.
Was Sie unter Personalführung verstehen, stellen Sie mit diesem Gesetzentwurf unter Beweis. Sie meinen, Personalführung ist, wenn man seine Mitarbeiter so schnell über den Tisch zieht, dass die die Reibungswärme als Nestwärme empfinden.
Wenn Sie von den Mehrheitsfraktionen das Personalvertretungsgesetz abschaffen wollen, dann
Visier runter. Offene Auseinandersetzung, aber vorher die Vorlage eines ordentlichen Gesetzes und einer ordentlichen Begründung.
Noch am 18. Juni dieses Jahres hat Herr McAllister gegenüber der Nordsee-Zeitung zum Thema Modellkommunen-Gesetz ausdrücklich betont - ich zitiere -:
„Aus politischen Gründen werden die Standards in den Kitas ausgeklammert.“
Ich habe im vorliegenden Gesetzentwurf etwas länger suchen müssen, um das Gegenteil zu finden. Unter § 4 steht:
„Die nachfolgenden Rechtsvorschriften finden in den Modellkommunen keine Anwendung:“
Das heißt, § 1 Abs. 1, 2 Nr. 3 und 4 sowie Abs. 3 bis 5 der Verordnung über Mindestanforderungen an Kindertagesstätten wird außer Kraft gesetzt. Hinter dieser Aufzählung verbergen sich die Raumausstattung und die Außenspielflächen der Kitas - so viel zur Glaubwürdigkeit der Aussagen des Vorsitzenden der CDU-Fraktion.
Ich erinnere nur: Nicht kürzen bei den Kurzen. - Ich füge hinzu: Sonst ist es zum Schaden der Langen.
Vorgesehen war zunächst auch eine Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes. Danach sollten die Gemeinden, die keine Berufsfeuerwehr haben, nicht mehr verpflichtet sein, eine freiwillige Feuerwehr allein aufzustellen und zu unterhalten. Dagegen hat sich der Landesfeuerwehrverband erfolgreich zur Wehr gesetzt. Kommentiert wurde die vorgeschlagene Änderung vom Präsidenten des Verbandes mit den Worten: Das mit den „bunten Leitstellen“ ist schon eine Katastrophe. Aber die Abschaffung von freiwilligen Feuerwehren ist ein Tsunami. - Meine Herren, meine Damen von der CDU und FDP, lassen Sie es weder zu einer Katastrophe noch zu einem Tsunami kommen.
Sie haben doch schon jetzt so viele Baustellen, die Sie abarbeiten müssen oder bei denen Sie nicht vorwärts kommen. Fangen Sie doch nicht schon wieder etwas Neues an; denn sonst müssen Sie am Ende noch Insolvenz anmelden. Wir achten schon jetzt darauf, dass Sie diese Insolvenz nicht verschleppen.
Herr Präsident! Meine Herren, meine Damen! Endlich ist er da, der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften. Ich sage deshalb „endlich“, weil die Anhörung am 7. September 2004 abgeschlossen war, die Landesregierung aber über fünf Monate gebraucht hat, um den Gesetzentwurf vorzulegen.
Ich unterstelle einmal, dass irgendwer beim Ministerpräsidenten oder beim Innenminister auf dem Schoß gesessen und versucht hat, die dringend notwendige Modernisierung des Haushaltswesens als Teufelswerk und nicht notwendig darzustellen. Da schon die vorherige Landesregierung - an dieser Stelle bedanke ich mich für das Lob des Innenministers - seit Mitte der 90er-Jahre für ein neues Haushalts- und Rechnungswesen geworben hat und bereits im Juni 2000 der damalige Innenminister Heiner Bartling das Modellprojekt in Uelzen initiiert hat, kann ich heute sagen: Grundsätzlich unterstützen wir den vorliegenden Gesetzentwurf. Das „grundsätzlich“ gilt insbesondere für die Neuordnung des Haushaltsrechts. In einer transparenten, zeitgemäßen Verwaltung reicht es nicht mehr aus, dass im Haushaltsplan Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß vollzogen werden, sondern Ressourcenverbrauch und Ressourcenaufkommen müssen vollständig erfasst werden. Ein Haushaltsplan muss auch als Grundlage für Zielvereinbarungen dienen. Daher sind Informationen über Produkte und Verwaltungsleistungen unabwendbar.
Da ich weiß, wie leistungsstark die niedersächsischen Kommunen und vor allem deren Beschäftigte sind, ist es meines Erachtens zu vertreten, innerhalb von fünf oder sechs Jahren ein flächendeckendes doppisches Haushaltsrecht einzuführen und eine Weiterentwicklung der Kameralistik zu unterbinden. Allerdings teile ich nicht die Meinung der Landesregierung, dass durch die Umstellung auf Doppik den Kommunen keine Kosten entstünden.
Wieder einmal will die Landesregierung - im Strafvollzug würde man einen solchen Vorgang als Wiederholungstat bezeichnen - ein Gesetz verabschieden lassen, bevor über eine Änderung der Niedersächsischen Verfassung zur Verankerung des strikten Konnexitätsprinzips entschieden ist. Wieder einmal sagt die Landesregierung: Es wird nichts Neues gemacht, sondern nur Vorhandenes verändert. - Wenn er hier wäre, würde ich Herrn Schünemann gerne fragen: Wenn die totale Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik nichts Neues ist, was könnte dann so neu sein, um von Ihnen bestellt und bezahlt zu werden? Oder anders gefragt: Wenn die Umstellung den Kommunen keine Kosten verursacht, warum wird dann nicht zeitgleich auch beim Land Niedersachsen die Doppik eingeführt?
Soll es beim Land kein Ressourcenverbrauchskonzept geben, sondern weiterhin das verschleiernde Geldverbrauchskonzept?
Nun komme ich zum Gemeindewirtschaftsrecht. Das hat Herr Schünemann ein wenig außer Acht gelassen. Welche Änderung meine Fraktion nicht, aber auch gar nicht mittragen wird, liegt auf der Hand. In § 108 Abs. 1 soll eine echte Subsidiaritätsklausel eingeführt werden. Dies ist nichts anderes als ein Geschenk an das Klientel der kleinen FDP, Herr Bode. Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes gewährleistet den Gemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Begrenzt ist dieser Gesetzesvorbehalt dadurch, dass durch das Land nicht in den Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung eingegriffen werden darf. Durch die vorgesehene Verschärfung des § 108 wäre es den Kommunen nicht mehr möglich, wirtschaftliche Unternehmen zu
gründen, da private Anbieter immer billige - ich sage „billig“ und nicht „preiswert“ - Angebote unterbreiten können. Dies zeigt wieder einmal, dass diese Landesregierung Grundwerte für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, nämlich Tariftreue und Tariflöhne, weder schützt noch verteidigt,
und das nur, damit der kleine Regierungspartner auch weiterhin mitmacht und an anderer Stelle die Augen zudrückt.
In der Gesetzesbegründung schreiben Sie: Der Kommune steht weiterhin die Einschätzung zu, welchen öffentlichen Zweck sie verfolgen will und ob sie hierzu die Errichtung eines wirtschaftlichen Unternehmens für erforderlich hält. Die Kommunen werden lediglich gezwungen, sich stärker als bisher mit der Wirtschaftlichkeit ihres Handelns auseinander zu setzen. - Der letzte Satz, Herr Schünemann, ist eine Beleidigung für alle Kommunen, die sich schon seit Jahr und Tag mit der Wirtschaftlichkeit ihres Handelns auseinander setzen.