Protokoll der Sitzung vom 15.09.2005

Meine Damen und Herren, erinnern Sie sich bitte einmal an die Vorgängerregierung. Das ist nicht immer sehr schön, manchmal aber auch notwendig. Es gab viel zu wenig Haftplätze für Frauen. Der Vollzug musste bis zu zwei Jahren ausgesetzt werden. Das ist jetzt Gott sei Dank nicht mehr so, Frau Müller.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Es bedarf einer Prüfung, in welcher Form eine Maßnahme für einen Gefangenen oder eine Gefangene erfolgen muss, die Ersatzfreiheitsstrafen zu verbüßen hat. Nur darum geht es hier. In der Abteilung Langenhagen wird diese Prüfung für Frauen erfolgen. Angesichts der Vielzahl von Män

nern, die in unseren Haftanstalten einsitzen, und der noch fehlenden Haftplätze ist bei den Männern eine so differenzierte Prüfung wie bei den Frauen momentan leider noch nicht in jedem Fall möglich. Ich bin allerdings sehr zuversichtlich, dass wir nach der Fertigstellung der JVA in Rosdorf bei den Männern ebenso verfahren können,

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Wer hat die denn gebaut?)

wie wir es jetzt bei den Frauen tun. Wo gibt es da eine Ungleichbehandlung? Sie müssten eigentlich wissen, dass gerade die Frauen, die zu Ersatzfreiheitsstrafen herangezogen werden, oftmals eine besondere Labilität aufweisen. Ein sehr hoher Anteil dieser Frauen befindet sich in der Drogenabhängigkeit. Die durch eine Entspannung im Frauenvollzug eingetretene Möglichkeit zur Prüfung der Vollzugsmaßnahmen ist daher geradezu optimal und dringend erforderlich.

Sie sprechen in der Presse auch von fehlenden Resozialisierungsmöglichkeiten für Frauen. Die durchschnittliche Verweildauer von Frauen liegt bei Ersatzfreiheitsstrafen bei 70 Tagen. Wollen Sie hier allen Ernstes behaupten, dass in einer so kurzen Zeit eine Resozialisierung erfolgen kann? Tun Sie nicht so, als finde in unseren JVAs Sodom und Gomorrha statt.

(Zuruf von der SPD: Das hat Frau Müller auch nicht behauptet!)

Jede JVA ist daran interessiert, ihre Gefangenen so unterzubringen, dass ein Einfluss von Schwerkriminellen auf Gefangene, die z. B. eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, so gering wie nur möglich gehalten wird. Wenn Sie von der SPD die Zeitungsartikel, die Ihre Kollegin in die Presse einbringt, nicht lesen, ist das nicht meine Schuld. Lesen Sie diese Artikel bitte. Dann wissen Sie auch, wovon ich rede. Sie wissen dann auch, was Frau Müller hier für Märchen erzählt hat.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Reden Sie unseren Justizvollzug nicht ständig schlecht. Das hervorragende Justizvollzugskonzept lässt Ihnen keinen Raum für Kritik. Frau Müller, es erschüttert Ihre Kompetenz, wenn Sie nun versuchen, über die Presse und mittels unnötiger Anträge Stimmung gegen unsere Justizministerin zu machen. Ziehen Sie Ihren Antrag zurück! Haltlosen Anträgen ohne Hand und Fuß werden wir von der CDU nicht zustimmen.

(Starker Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Herr Kollege Meihsies das Wort. Bitte schön!

Jetzt spricht der in meiner Fraktion für dieses Thema zuständige Mann, der auch im Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ sitzt. Dass von uns keine Frau hierzu spricht, hat den einfachen Hintergrund, dass ich in unserer Fraktion für den Bereich Strafvollzug zuständig bin.

Verehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes gilt für meine Fraktion uneingeschränkt und ist nicht beliebig anzuwenden. Das gilt auch für die Querschnittsaufgabe Politik und trifft ebenfalls auf den Strafvollzug zu, Frau Ministerin. In der Tat gibt es auch bei uns ein großes Fragezeichen, wenn man sich die Strafvollstreckungspläne aus dem Jahre 2004 ansieht und sie mit denen aus dem Jahre 2005 vergleicht. Da taucht explizit auf, dass Langenhagen als geschlossene Vollzugsanstalt ausschließlicher Einweisungsort ist. Bei uns gab es ein großes Fragezeichen, und dies gibt es auch weiterhin. Vielleicht können Sie das aufklären. In der alten Vollzugsplanung von 2004 ist auch Vechta explizit genannt. Wir haben bei Nachfragen festgestellt, dass Vechta zurzeit als Einweisungsort leer läuft, dass dort Kapazitäten vorhanden sind, die nicht genutzt werden, während zentral nach Langenhagen eingewiesen wird. Es muss aufgeklärt werden, warum das der Fall ist. Wir wollen mit dem heimatnahen Vollzug Resozialisierung im weitesten Sinne betreiben. Wir wollen, dass der Kontakt zu den Angehörigen erhalten bleibt. Wir wollen, dass die Aufsuche des Arbeitsplatzes möglich bleibt.

(Jens Nacke [CDU]: Wir reden über Ersatzfreiheitsstrafen!)

Das ist zentrale Motivation des wohnortnahen Vollzuges. Wir bitten um Aufklärung im Ausschuss, warum zurzeit von diesem Prinzip abgewichen wird. Wir bitten darum, aufzuklären, ob es eine Ungleichbehandlung gibt. Wenn ja, dann muss sie sofort abgestellt werden. Eine Ungleichbehandlung wäre für uns nicht akzeptabel. Wir werden zurzeit

aber nicht mit großen Kanonen schießen. Ich bitte darum, diese Debatte sachlich zu führen und mögliche Diskrepanzen aufzuklären. - Danke sehr.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. - Für die FDP-Fraktion hat der Kollege Lehmann das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der SPD-Fraktion reiht sich in eine Kette überflüssiger Anträge, die wir im Bereich der Justizpolitik von Ihnen leider schon öfter vernehmen mussten.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPDFraktion und insbesondere liebe Frau Müller, bevor Sie solche Anträge entwerfen, sollten Sie sich vorher über die Sachlage informieren. Frau Lorberg hat zu Recht darauf hingewiesen.

(Zuruf von Elke Müller [SPD])

- Es reicht eben nicht, einfach einmal ein Papier zu lesen. - Sie erwecken mit diesem Antrag den Eindruck - ich unterstelle, Sie tun das bewusst -, als würden in Niedersachsen Frauen im Strafvollzug anders, und zwar schlechter, als Männer behandelt. Sie erwecken den Eindruck, als kümmere sich Niedersachsen nicht um einen ausgewogenen Chancenvollzug. Sie erwecken den Eindruck, als würden Männer gegenüber Frauen vorsätzlich ungleich zum Nachteil der Frauen behandelt. Das machen Sie, weil Sie sich offensichtlich nicht die Mühe machen wollen

(Klaus-Peter Bachmann [SPD] meldet sich zu Wort.)

- ich kann keine Fragen zulassen -, sich um die Tatsachen zu kümmern. Das ist nicht nur unprofessionell, sondern das ist schäbig.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Eine Ungleichbehandlung - Sie haben das in Ihrem Beitrag selbst angesprochen - liegt immer dann vor, wenn ein gleicher Sachverhalt ungleich, also anders, behandelt wird. Der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes - Sie haben das angesprochen - müsste verletzt worden sein. Folg

lich müsste bei der Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen bei Frauen und Männern unterschiedlich vorgegangen werden. Das ist aber nicht der Fall. Die betroffenen Frauen werden in die Haftanstalt Langenhagen geladen. Dort gibt es ein Aufnahmeverfahren, in dem geprüft wird, ob sie im geschlossenen Vollzug bleiben oder ihre Strafe im offenen Vollzug verbüßen können.

Da es bei den Frauen eine signifikant erhöhte Drogenproblematik gibt, bleiben Frauen eher im geschlossenen Vollzug, um dort therapeutisch betreut zu werden. Dagegen ist nichts einzuwenden; es sei denn, Sie würden sagen, Frau sollten gleichwohl lieber in den offenen Vollzug, da bei Männern so verfahren wird. Hinzu kommt, dass die Haftanstalt in Langenhagen auch eine Abschiebehaftanstalt ist. Wir waren mit dem Ausschuss dort. Der geschlossene Vollzug wird dort - ich sage das einmal etwas flapsig - etwas lockerer gehandhabt. Die Zellen z. B. sind durchgängig nicht verschlossen. Also bestehen gegenüber dem normalen geschlossenen Vollzug entschärfte Bedingungen. Worin die Ungleichbehandlung liegen soll, müssten Sie mir noch einmal erklären. Vielleicht nutzen Sie die Gelegenheit, wenigstens das klarzustellen.

Übrigens ist interessant, dass Sie auch die freien Plätze in Vechta angesprochen haben. Ganz abgesehen davon, dass Vechta freie Plätze hat und einen offenen Vollzug praktiziert, Frauen aber vielleicht doch den geschlossenen Vollzug brauchen, also für Vechta gar nicht in Betracht kommen, haben Sie selbst vor gut einem Jahr die zu geringe Zahl an Haftplätzen im Frauenvollzug kritisiert. Jetzt haben wir mehr Haftplätze, weil wir zusätzliche Plätze in Hildesheim eingerichtet haben. Gleichwohl mosern Sie in Ihrem Antrag weiter herum. Wenn wir nicht die Plätze in Langenhagen, sondern Plätze in Vechta nutzen, bleiben die Plätze in Langenhagen frei. Es gibt dann also keine echte Kostenersparnis. Es handelt sich nicht um sonderlich teure Plätze, denn die Sicherheitsstandards sind in Langenhagen nicht so hoch, sodass wir dort geringere Kosten haben.

Wenn Sie sagen, der Weg nach Vechta sei kürzer als nach Langenhagen, und deshalb sei eine Unterbringung in Vechta für die Frauen besser, dann trifft das nur für die Frauen aus der Region zu. Von Göttingen aus ist Langenhagen doch besser als Vechta zu erreichen. Sie machen eine Milchmädchenrechnung auf, die immer nur aus einer Richtung passt.

Zu den Arbeitsmöglichkeiten ist zu sagen: Sie hätten durch Nachfragen beim Ministerium erfahren können, dass demnächst Arbeitsmöglichkeiten in Langenhagen geschaffen werden und die Frauen dann dort arbeiten können.

Kurz und gut, liebe SPD-Fraktion: So zu agieren wie mit Anträgen, zu denen Sie sich zuvor noch nicht einmal beim Ministerium erkundigt haben, geht einfach nicht.

(Zurufe von der SPD)

Als langjährige Vorsitzende des zuständigen Unterausschusses hätten Sie wissen müssen, wie die Vollzugspraxis wirklich ist. Sie hätten die Möglichkeit gehabt, sich zu erkundigen. Warum haben Sie das nicht getan? Sie beziehen sich einzig und allein auf den Vollstreckungsplan.

(Zuruf: Wahlkampf!)

Ich stelle fest: Das Ministerium übt seine Organisationsbefugnis für den Strafvollzug tadellos aus. Die Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei der Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen ist uneingeschränkt gewährleistet. Bei Petitionen würde es heißen: kein Anlass. - Deshalb ist der Antrag abzulehnen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herzlichen Dank. - Für die Landesregierung hat sich Frau Ministerin Heister-Neumann zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Ministerin!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das, was die Abgeordnete Frau Müller als rechtspolitischen Skandal diffamiert, ist nichts anderes als die konsequente Umsetzung eines Chancenvollzuges, zu der Sie während der Regierungszeit der SPD nicht in der Lage waren. Das muss an dieser Stelle einmal ganz deutlich gesagt werden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Für diejenigen, die Chancenvollzug mit Ungleichbehandlung und eine kostenbewusste und differenzierte Vollzugsgestaltung mit einem rechtspolitischen Skandal verwechseln, gebe ich jetzt gern eine kleine Nachhilfeeinheit.

(Oh! bei der SPD)

Chancenvollzug heißt, Vollzugsgestaltung und Behandlung individuell an den Bedürfnissen der Gefangenen auszurichten, dabei ihre Mitwirkungsund Veränderungsbereitschaft und ihre Fähigkeiten mit zu berücksichtigen. Neben der sicheren Unterbringung von Gefangenen ist mir und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des niedersächsischen Justizvollzuges die Resozialisierung sehr, sehr wichtig. Gerade weil wir diesen Behandlungsauftrag - er spielt bei der Resozialisierung eine ganz entscheidende Rolle - ernst nehmen und ihn nicht nur verbal, sondern auch nachweisbar - das hat mit Rückfallstatistik zu tun - erfüllen wollen, laden wir Frauen mit Ersatzfreiheitsstrafen seit etwa zwei Monaten nach Langenhagen und nicht mehr nach Hannover, Hildesheim und Vechta.

Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, Sie glauben doch wohl nicht allen Ernstes, dass Frauen, die ihre Geldstrafe nicht zahlen konnten und deswegen für einige Tage oder Wochen - selten, ganz selten für mehrere Monate - bei uns sind, so resozialisierungsbedürftig sind, dass wir ihnen die gesamte Palette unserer Behandlungsmöglichkeiten anbieten müssen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Deshalb halten wir diese Behandlungsmöglichkeiten jenen Frauen vor, die längere Freiheitsstrafen zu verbüßen haben und denen wir helfen müssen, ihre Zeit bei uns sinnvoll für die Resozialisierung zu nutzen. Das ist nach unserer Auffassung Chancenvollzug.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Frau Müller, Sie führen in Ihrer Pressemitteilung auch die Unterbringungskosten an. Das ist ein wichtiges Thema. Recht haben Sie, wenn Sie sagen, Haftplätze für Gefangene mit Ersatzfreiheitsstrafen dürfen nicht die teuersten sein.