Protokoll der Sitzung vom 15.09.2005

der externen Beratungsunternehmen, die den Privatisierungsprozess begleiten sollten. Von Mai bis Dezember 2004 haben wir dann in enger Zusammenarbeit in einem europaweiten Interessenbekundungsverfahren das Veräußerungsverfahren durchgeführt und zugleich durch die Novellierung des Niedersächsischen Spielbankengesetzes die gesetzlichen Grundlagen für die Privatisierung geschaffen. Gerade die Novellierung des Niedersächsischen Spielbankengesetzes war ein außerordentlich komplexes Gesetzgebungsverfahren.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Als Beispiel nenne ich, dass wir erst in letzter Minute die letzten Bedenken des Gesetzgebungsund Beratungsdienstes haben ausräumen können. Wir haben dazu innerhalb kürzester Zeit in Zusammenarbeit mit den externen Beratern und den Regierungsfraktionen einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem wir die verfassungsrechtlichen Bedenken des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, die wir im Übrigen nicht geteilt haben, ausräumen konnten.

Ich persönlich habe den Inhalt dieses Änderungsantrages in der 54. Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen am 3. November 2004 in einem vertraulichen Sitzungsteil vorgetragen. Das war sechs Wochen vor Verabschiedung des Gesetzes. Das Gesetz musste bis Ende des Jahres verabschiedet sein, damit es zum 1. Januar 2005 in Kraft treten konnte.

Sie alle wissen, dass das Privatisierungsverfahren zu einem sehr guten Abschluss gekommen ist. Wir haben mit Casinos Austria International eine höchst reputierliche Investorin gefunden, die weltweite Erfahrungen einbringt. Außerdem ist es gelungen, mit 90,6 Millionen Euro einen guten Kaufpreis zu erzielen.

Meine Damen und Herren, ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich bei den Fraktionen von CDU und FDP bedanken, die die Durchführung dieses ehrgeizigen Privatisierungsprojektes durch die Novellierung des Niedersächsischen Spielbankengesetzes erst ermöglichst haben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ein ganz wichtiger Baustein der Novellierung des Niedersächsischen Spielbankengesetzes ist die Bündelung der Spielbankaufsicht im Finanzministerium. Wir haben also genau das getan, was Herr

Schünemann und ich noch in der Opposition gefordert haben. Seit dem 1. Januar 2005 ist das Finanzministerium sowohl für die Finanzaufsicht als auch für die operative Spielbankaufsicht allein zuständig. Mit dieser Bündelung werden Doppelzuständigkeiten und Reibungsverluste vermieden, die immer entstehen, wenn mehrere Häuser und nachgeordnete Behörden mit einer Aufgabe befasst sind. Durch die Bündelung ergeben sich Synergieeffekte. Der direkte Kontakt bedingt einen schnelleren, vielfältigeren und damit effektiveren Austausch von Informationen. Neu ist auch, dass die Mitarbeiter der operativen Spielbankaufsicht ein jederzeitiges Vortragsrecht bei der Hausspitze haben. Das hört sich sehr technisch an. Ich habe die Mitarbeiter, die unter Ihrer Verantwortung bei der Bezirksregierung beschäftigt waren, einmal gefragt, wie häufig sie denn wohl mit Frau Kruse, der Regierungspräsidentin, gesprochen hätten. Die Mitarbeiter haben mir geantwortet: Sie haben wir in zweieinhalb Jahren häufiger getroffen als Frau Kruse in fünf Jahren. - Zu der Führung von Mitarbeitern gehört auch, dass diese das Gefühl haben können, dass sie mit ihren Sorgen und Anregungen direkt zur Hausspitze gehen können und nicht bei irgendeinem Referenten enden. Vor der Bündelung der Spielbankaufsicht im Finanzministerium war die operative Spielbankaufsicht, ihrer Bedeutung völlig unangemessen, bei der Bezirksregierung Hannover angesiedelt und damit von den maßgebenden Entscheidungen abgekoppelt.

Seit dem 1. Januar 2005 werden aber nicht nur Reibungsverluste durch Doppelzuständigkeiten vermieden. Das mit der operativen Spielbankaufsicht befasste Personal, das mein Haus, also das Finanzministerium, aus der Bezirksregierung Hannover übernommen hat, ist seit dem 1. Januar 2005 von allen anderen Aufgaben freigestellt. Das war bei der Bezirksregierung nicht so. Die Kräfte waren zum Teil auch anderen Aufgaben zugewiesen. Wie das so ist: Das kann man nicht immer hälftig machen. Die Beamten schätzen, dass sie zum Teil zu 80 % mit anderen Aufgaben beschäftigt waren. In einem solchen Fall kann man natürlich nur zu 20 % die Spielbankaufsicht wahrnehmen. Das haben wir geändert. Die betreffenden Beamten machen nur noch Spielbankaufsicht.

(Zuruf von Monika Wörmer-Zimmer- mann [SPD])

- Ich kann Sie leider nicht verstehen.

(Monika Wörmer-Zimmermann [SPD]: Was ist dabei herausgekommen? - Was dabei herausgekommen ist? - Wir haben Straftaten aufgeklärt und sie einzelnen Personen zuordnen können. Einige der Betreffenden sind noch in Untersuchungshaft. Das ist doch ein tolles Ergebnis. (Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielleicht hat Frau Merk doch Recht, dass Sie keine Zwischenrufe machen sollten.

(Elke Müller [SPD]: Fangen Sie schon wieder damit an?)

- Ich habe damit nie aufgehört, Frau Müller.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Zu etwas anderem sind Sie auch nicht in der Lage! - Unruhe - Glocke des Präsi- denten)

Herr Minister, fahren Sie bitte fort!

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Unregelmäßigkeiten in der Spielbank Hannover und deren Aufdeckung, die die SPD-Fraktion - ausgerechnet Herr Bartling trägt das vor - hier zum Gegenstand der Dringlichen Anfrage macht, sind ein Beweis dafür, dass die zusammengeführte Aufsicht funktioniert. Der in die Unregelmäßigkeiten verwickelte Mitarbeiter des Finanzamts ist sofort entlassen worden. Die Spielbanken Niedersachsen GmbH hat gegen alle in die Unregelmäßigkeiten verwickelten Mitarbeiter arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Herr Minister, einen Augenblick bitte! - Ihr Kollege, der sich auf eine Abgeordnetenbank gesetzt hat, nämlich der Herr Umweltminister, hält uns hier im Plenarsaal auf, indem er mit seiner Versammlung sehr laut ist. - Herr Minister Möllring, fahren Sie bitte fort.

Das entschlossene Vorgehen aller Beteiligten in dieser Sache zeigt, dass alle Vorwürfe, mit einem Wechsel der Aufgabenzuständigkeit in das Finanzministerium würde die Aufsicht über die Spielbanken vernachlässigt und zukünftig stünden allein fiskalische Interessen im Mittelpunkt, haltlos sind. Diese Vorwürfe sind völlig abwegig und mit aller Entschiedenheit zurückzuweisen, jedenfalls für diese Landesregierung.

Meine Damen und Herren, die Tatsache, dass die betrügerischen Machenschaften in der Spielbank Hannover aufgedeckt werden konnten, ist das Ergebnis einer hervorragenden Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern meines Hauses, der Spielbanken Niedersachsen GmbH unter ihrer neuen Gesellschafterin sowie der Staatsanwaltschaft Hannover - ich habe am Sonntagmorgen dem Staatsanwalt persönlich gedankt, sage das hier aber auch noch einmal gegenüber der Justizministerin und dem Landeskriminalamt. Allen muss hier ausdrücklich gedankt werden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Es hat hier eine hervorragende Zusammenarbeit gegeben. Jede Kritik an der Leistung der Beamten ist völlig abwegig. Nur durch den unermüdlichen Einsatz meiner Mitarbeiter im Finanzministerium, die über Wochen tausende Seiten mit Protokolldaten und viele Stunden Videomaterial ausgewertet haben, und die vorbildliche Kooperation mit der Staatsanwaltschaft Hannover und dem Landeskriminalamt sind die vorliegenden Ermittlungsergebnisse möglich geworden.

Die kooperative und konstruktive Zusammenarbeit mit der Spielbanken Niedersachsen GmbH bestätigt im Übrigen, dass wir mit Casinos Austria International eine außerordentlich seriöse und kompetente Käuferin für unsere Spielbanken ausgewählt haben.

Meine Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, Ihre Haltung zur Spielbankaufsicht kann ich überhaupt nicht mehr nachvollziehen. Sie haben im Januar 1989, noch in Oppositionszeiten, einen Gesetzentwurf - ich zeige Ihnen das einmal, 10. Januar 1989, Unterschrift: Schröder, Fraktionsvorsitzender - -

(Zuruf von der SPD)

- Sie können doch nicht zu Schröder „Ferkel“ sagen.

(Unruhe - Hans-Dieter Haase [SPD]: Das ist eines Ministers unwürdig, was Sie da treiben! - Wolfgang Jüttner [SPD]: Das ist unwürdig, das ist uner- hört! - Weitere Zurufe von der SPD)

Ihre Haltung zur Spielbankaufsicht kann ich überhaupt nicht mehr nachvollziehen. Sie haben im Januar 1989, noch in Zeiten der Opposition, einen Gesetzentwurf über die Neuordnung des Spielbankwesens beim Landtag eingebracht.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Herr Minister, einen Augenblick bitte!

(Zurufe von der SPD)

Dann dürfen Sie keine Zwischenrufe machen!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Das ist ungeheuerlich, was der Plaue hier an mir leistet.

Herr Minister, fahren Sie fort!

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das kann ja nicht sein!)

In § 6 dieses Gesetzentwurfes heißt es ausdrücklich:

„Der niedersächsische Minister der Finanzen überwacht den Spielbetrieb und die Geschäftsführung des Spielbankunternehmens.“

In der Begründung zu § 6 findet man die Aussage, dass die Aufsicht über die Spielbanken im Ministerium der Finanzen konzentriert werden solle, weil sich die bisherige Praxis der Aufsicht über die Geschäftsführung durch den Minister des Inneren und die Aufsicht über den Spielbetrieb durch den Minister der Finanzen nicht bewährt habe. - Das steht in der Begründung Ihres Gesetzentwurfes. Sie selbst, Herr Kollege Bartling, haben diese Tatsa

che in der Plenarsitzung am 18. Januar 1989 deutlich ausgesprochen. Ich habe hier das Protokoll, das ich zitiere. Herr Bartling führt wie folgt aus:

„Die Aufsicht über die Spielbanken soll einheitlich in den Händen des niedersächsischen Ministers der Finanzen zusammengefasst werden. Die Verteilung der Aufsichtsbefugnisse auf Innen- und Finanzministerium hat sich als nicht sachgerecht herausgestellt.“

Das war 1989, ein Jahr später sind Sie an die Regierung gekommen.

„Die Aufsicht sollte in den Händen des Ministeriums liegen, das auch die Aufsicht über den laufenden Spielbetrieb wahrnimmt. Das ist das Finanzministerium.“

Dann hatten Sie und Ihre Partei 13 Jahre lang Zeit, diese Idee und das Gesetz umzusetzen. Geschehen ist jedoch nichts. Wieder in der Opposition angekommen, machen Sie zusammen mit dem Kollegen Lennartz im Rahmen der Beratungen des Entwurfs eines Niedersächsischen Spielbankengesetzes im vergangenen Jahr eine 180-GradWendung und setzen sich vehement für die Beibehaltung der Verteilung der Aufsicht auf das Innenund Finanzministerium ein.

Ich fasse zusammen: Die Aufsicht über die Spielbanken in Niedersachsen funktioniert. Den an der Aufklärung der Unregelmäßigkeiten beteiligten Mitarbeitern im Finanzministerium, in der Staatsanwaltschaft und im Landeskriminalamt gilt mein besonderer Dank. Die privatisierte Spielbanken Niedersachsen GmbH hat sich als kooperativer Verbündeter bei der Aufdeckung der Unregelmäßigkeiten erwiesen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Das Ermittlungsverfahren führt die Staatsanwaltschaft Hannover. Diese hat am 14. September 2005 - das hat sie gestern noch einmal fernmündlich bestätigt - folgenden Stand der Ermittlungen mitgeteilt: Insgesamt haben sich 17 der 19 Mitarbeiter der Spielbank und ein ehemaliger Mitarbeiter des Finanzamtes Hannover - dem haben wir inzwischen fristlos gekündigt durch Manipulationen an Spielautomaten bereichert. Bei diesen Manipulationen handelt es sich