um technische Veränderungen an den jeweiligen Spielautomaten, die im jeweiligen Zusammenwirken von Automatenaufsicht, Kassierer und dem Mitarbeiter der Finanzaufsicht vorgenommen wurden. Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen haben sich die Beschuldigten seit Juni 2004 um insgesamt ca. 18 000 Euro monatlich bereichert und den Gewinn der Taten untereinander aufgeteilt. Mitarbeiter, die nicht unmittelbar an den Manipulationen mitwirkten, aber davon wussten, sind ebenfalls am - unrechtmäßigen - Gewinn beteiligt worden. Bezogen auf den Tatzeitraum ist von einem Gesamtschaden in Höhe von ca. 270 000 Euro auszugehen. Bei den an den Straftaten beteiligten Personen handelt es sich um den ehemaligen Mitarbeiter der Finanzaufsicht, um Kassierer, um Automatentechniker und sonstige Spielbankmitarbeiter einschließlich des Chefs des Automatensaals und seines Stellvertreters.
Zu Frage 2: Die Landesregierung hat keinerlei Hinweise von Dritten zu Manipulationen im Automatensaal der Spielbank Hannover erhalten. Es gab auch keine Informationen an die Finanz- oder die operative Spielbankaufsicht. Insofern konnte auch nicht auf diese reagiert werden. Dass die Manipulationen aufgedeckt wurden, beruht allein auf den routinemäßigen Kontrollen und Prüfungen der operativen Spielbankaufsicht im Finanzministerium. Deren intensive Prüfungstätigkeit unter Einbeziehung der Sicherheitsüberwachungssysteme sowie weitere eigene Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, des Landeskriminalamtes und der Steuerfahndung begründeten den Verdacht, dass durch Mitarbeiter der Automatenspielbank Hannover im Zusammenwirken mit einem Finanzaufsichtsbeamten fortgesetzt Manipulationen an Spielautomaten unter Ausschluss von Gästen durchgeführt werden.
Ihre Frage beruht offenbar auf einem Artikel in der BILD-Zeitung vom 7. September 2005. Darin behauptet Rechtsanwalt Karl-Josef Müller V., Strafverteidiger eines der Hauptbeschuldigten, sein Mandant habe erste diesbezügliche Hinweise bereits im Jahre 2003 gegeben. Diese Behauptung ist falsch. Ende Oktober 2003 gab es Hinweise auf Trinkgeldunterschlagungen im Automatenbereich Spielbank Hannover. In Abgrenzung zu den heutigen Manipulationen an Spielgeräten ging es in 2003 gerade nicht um den Eingriff in den Spielablauf, also um Automatenmanipulation. Zudem bestand auch nicht der Verdacht des Zusammenwirkens von Finanzaufsicht und Mitarbeitern der Spielbanken Niedersachsen GmbH. Die Spielban
ken Niedersachsen GmbH erstattete damals Strafanzeige. Das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren wurde jedoch mangels eines hinreichenden Tatverdachts bereits am 29. März 2004 eingestellt.
Ich muss Ihnen Folgendes sagen: Das staatsanwaltliche Verfahren trägt ein AR-Aktenzeichen. Nun werden Sie sagen: Es ist doch völlig uninteressant, welches Aktenzeichen auf dieser Akte steht. - Ein Ermittlungsverfahren müsste ein Js-Aktenzeichen haben. Ein AR-Aktenzeichen ist noch weit in der Vorstufe eines Ermittlungsverfahrens. Wenn Sie in die Akte hineinsehen, dann sehen Sie, dass nur vage Behauptungen aufgestellt worden sind. In der richterlichen Vernehmung hat der so genannte Zeuge, der Hinweisgeber, der vor der Polizei nichts aussagen wollte, Folgendes ausgesagt: Über die Ernsthaftigkeit seiner Äußerung - eines Kollegen - bin ich mir heute auch nicht mehr sicher. Ich habe tatsächlich niemals gesehen, dass ein Gast einem Kollegen am Tronc vorbei Gelder zugesteckt hat. - Nachdem er das erklärt hat, ist das Verfahren eingestellt worden.
Wir haben diese Vorgänge aber trotzdem zum Anlass genommen, in Abstimmung mit der Spielbankaufsicht in der Folgezeit so genannte verdeckte Spielkontrollen durchzuführen. Diese haben aber keine Hinweise auf Unregelmäßigkeiten im Spielbetrieb ergeben. Insgesamt hat der Herr, der die Hinweise gegeben hat, Folgendes mitgeteilt - das kann ich Ihnen gleich sagen -: Es gebe drei Möglichkeiten, wie ein Gast am Tronc vorbei einem Mitarbeiter der Spielbank Trinkgeld zukommen lassen könnte. Erstens könnte er es ihm direkt in die Hand drücken. Zweitens könnte er es im Geldausgabeschacht des Automaten liegen lassen, woraus der Mitarbeiter es sich dann nimmt. Oder er könnte zwei von den Bechern, in denen sich die Münzen befinden, mit denen die Leute spielen, ineinander stecken und dazwischen den Geldschein verstecken. Der Mitarbeiter müsste dann nur die beiden Becher auseinander ziehen und den Geldschein entnehmen. Das waren Informationen, die wir vorher schon hatten. Er hat darauf hingewiesen, dass man bei solchen Auszahlungen am besten das Vieraugenprinzip anwendet; das machen wir ja auch. Unsere Spielbankaufsicht ist ja immer dabei, wenn Geld ausgezahlt wird.
Zu Frage 3: Die Finanzaufsicht ist, wie in allen anderen Bundesländern auch, seit jeher im Finanzministerium und bei den für die Spielbank jeweils zuständigen Finanzämtern angesiedelt. Wie ich
bereits erwähnt hatte, haben wir die Effektivität der Finanzaufsicht durch die Bündelung mit der operativen Spielbankaufsicht im Finanzministerium erheblich gesteigert. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren, ich möchte darauf hinweisen: Jeder sollte vor jedem Respekt und Achtung haben.
Wenn eine Wortmeldung aufgerufen wird, dann sollten wir Missfallenskundgebungen unterlassen. Man kann eine Debatte gut oder schlecht finden, aber wenn jemand aufgerufen wird, hier zu reden, dann sollte man ihm Respekt zollen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Möllring, Sie haben eben sehr ausführlich ausgeführt, dass Sie die Spielbankaufsicht unter Ihrer Regierungszeit sehr verbessert haben. Ich sehe aber Defizite im Bereich der Aufsicht, - -
Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen. Sie haben uns hier oben gewählt. Wir werden die Sitzung leiten. Wir haben festgelegt, dass eine kurze Erklärung abgegeben werden kann und dass dann die Frage kommen muss. Frau Wörmer-Zimmermann hat eine kurze Erklärung abgegeben, jetzt wird Sie die Frage stellen.
Herr Minister Möllring, sehen Sie nicht auch Defizite im Bereich der Aufsicht, wenn die Manipulationen im Automatensaal seit Juni 2004 vorgekommen sind und erst im September entdeckt wurden?
Nein, die Aufdeckung, Frau Kollegin WörmerZimmermann, ist im Mai geschehen, nicht im September. Ich sehe keine Mängel in der Spielbankaufsicht. Zunächst einmal ist die Spielbankgesellschaft wie jeder andere Geschäftsinhaber selbst für die Überwachung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuständig. Wenn jemand in einem Geschäft in die Ladenkasse greift, muss das zunächst der Geschäftsinhaber überwachen und es dann entsprechend anzeigen.
Deshalb sind die Sicherheitseinrichtungen auf unser Drängen - von Herr Schünemann und mir entgegen dem Verhalten der früheren Landesregierung dann nach und nach installiert worden. Wir haben natürlich ständig Routinekontrollen an verschiedenen anderen Spielbanken. Als die Spielbankaufsicht beim Kollegen Schünemann war, wurden andere Spielbanken sehr intensiv überwacht, weshalb man in Hannover nicht ganz so intensiv überwacht hat. Als man dann in Hannover intensiv überwacht hat, hat man aufgrund sehr, sehr umständlicher und intensiver Fahndungsarbeit dieses aufdecken können. Wir haben drei Monate intensiv unter absoluter Geheimhaltung gemeinsam mit dem LKA, gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft und gemeinsam mit der SNG die Überwachung vorgenommen. Ich bin stolz darauf - es ist auch ein bisschen Glück dabei -, dass das drei Monate gelang, ohne dass von den 17 Beteiligten - von 19 Mitarbeitern - plus dem Aufsichtsbeamten keiner gemerkt hat, dass sie überwacht wurden, und dass wir diesen tollen Erfolg hatten und wir jetzt auch die Taten einzelnen Menschen zuordnen können, was ja früher in Hitfeld nicht gelungen ist, wo die Kriminellen weitergearbeitet haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie lange waren der verhaftete Finanzbeamte und die anderen Finanzbeamten zusammenhängend in der Finanzaufsicht tätig?
Zunächst weise ich die Unterstellung zurück, dass der andere Finanzaufsichtsbeamte irgendetwas damit zu tun hat. Deshalb spielt es überhaupt keine Rolle, wie lange der Zweite und die anderen dort tätig waren. Dieser Aufsichtsbeamte bzw. -angestellte ist mehrere Jahre in der Spielbank Hannover tätig.
- Die kann ich Ihnen sicherlich nennen. Dazu müsste ich in die Akten sehen. Die habe ich jetzt nicht hier. Es sind aber mehrere Jahre.
Herr Minister, Sie haben hier erklärt, Sie hätten bei der Aufsicht alles im Griff. Wie ist dann zu erklären, dass Sie in Ihrer Pressemitteilung vom 28. August - das ist noch nicht so lange her - von einem Schaden von 40 936,50 Euro ausgegangen sind und heute, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, eine Schadenssumme von immerhin 290 000 Euro zugegeben werden musste? Worauf beruht dieser Erkenntnisgewinn? Können wir davon ausgehen, dass es möglicherweise weitere Erkenntnisgewinne gibt?
(Heinz Rolfes [CDU]: Zwei Fragen! - Gegenruf von Wolfgang Jüttner [SPD]: Sollen wir Sie zum Präsidenten wählen, oder wie?)
Der Betrag, Herr Kollege Möhrmann, den wir in der Pressemitteilung veröffentlicht haben, konnten wir deshalb so genau ermitteln, weil das durch die Auswertung der Überwachungskameras in Cent genau erfolgen konnte. Da wir wussten, dass es auch davor schon Straftaten gab, hat das LKA die Beschuldigten getrennt vernommen. Bei diesen Vernehmungen ist dankenswerterweise herausgekommen, dass viele gestanden haben. Dann hat es die Äußerung gegeben, jeder hat im Schnitt 1 000 Euro pro Monat bekommen. Das sind bei 18 Beteiligten 18 000 Euro. So hat es die Staatsanwaltschaft uns vorgestern mitgeteilt. Wenn Sie das mit der Anzahl der Monate malnehmen, kommen Sie auf den Betrag von 280 000 Euro.
Sie wollen fragen, warum das vorher bei den Kameras nicht aufgefallen ist. Frau Seeler soll wohl jetzt diese Frage stellen. Aufgrund der Spielordnung, die nicht von uns stammt, die ich aber nicht kritisiere - nicht, dass das falsch verstanden wird -, dürfen die Videomaterialien, die auf Festplatte gespeichert werden - es ist kein Video; es sind Datensätze, die zu Bildern reproduziert werden können -, aus Datenschutzgründen nur acht Tage aufgehoben werden. Das ist bedauerlich, steht aber so in der Spielordnung. Es ist noch aus Ihrer Zeit, deshalb aber nicht zu kritisieren.
(Lachen bei der CDU - Dieter Möhr- mann [SPD]: Werden die nicht regel- mäßig innerhalb der Woche ausge- wertet?)
- Die werden ständig regelmäßig ausgewertet. In der Spielbank Hannover hängen 32 Videokameras, die 24 Stunden, also rund um die Uhr, Datenmaterial aufzeichnen. Um diese Aufzeichnungen auszuwerten, braucht man 336 Stunden. So hat man es mir aufgeschrieben; ich habe es nicht nachgerechnet. Die müssen Sie ja in Echtzeit auswerten. Das heißt, Sie können das nur stich
probenartig machen. Sonst müssten wir ja sehr viele Leute da hinsetzen. 36 Kameras mal 24 Stunden: 36 Leute wären damit rund um die Uhr beschäftigt. Das ist die Antwort. Und das bei zehn Automatensälen! Dazu kommt dann noch das Große Spiel.
Meine Damen und Herren, für den Fall, dass jemand von den Damen und Herren Abgeordneten eine Wortmeldung beim Minister abgegeben hat, sage ich, dass diese hier nicht aufgerufen wird. Laut Geschäftsordnung müssen die Wortmeldungen beim Präsidium abgegeben werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, nachdem Herr Minister Möllring eben gesagt hat, die Mitarbeiter aus den Finanzämtern seien dort mehrere Jahre tätig, wenn ich ihn richtig verstanden habe, nicht nur der verhaftete Mitarbeiter, sondern auch die anderen, denen ich übrigens keine Vorwürfe mache, damit das klar ist, ob der Landesregierung bekannt ist, dass es aus der so genannten operativen Aufsicht schon vor Jahren den Hinweis gegeben hat, man solle doch die Finanzbeamten des Öfteren austauschen, also Rotation betreiben, um solchen Gefahren entgegenzuwirken, die jetzt entstanden sind.
Ich kann jetzt Ihre erste Frage von vorhin beantworten. Der Beamte, der noch in Haft sitzt, ist seit 1997 in der Spielbank Hannover beschäftigt. Offensichtlich war das bis zum Jahre 2003 kein Problem, ihn sechs Jahre dort ununterbrochen zu beschäftigen.