Monika Wörmer-Zimmermann

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass sich Minister Schünemann mit der Überarbeitung der Sicherheitsgesetze so viel Zeit lässt, verwundert uns eigentlich nicht so sehr. Was uns aber wirklich erstaunt - leider sind die Reihen bei der FDP-Fraktion ein bisschen leer -, ist die andauernde Passivität der FDP-Fraktion in diesem Punkt. Der Kollege Dr. Lennartz hat eben schon darauf
hingewiesen. Ich möchte es noch einmal deutlich machen.
Meine Damen und Herren, das muss man sich doch einmal vorstellen: Einige FDP-Bundespolitiker erstreiten ein Aufsehen erregendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum großen Lauschangriff. Die FDP in Niedersachsen aber schafft es nicht, dieses Urteil in Niedersachsen auch nur ansatzweise umzusetzen.
Wohl selten hat die FDP ihre liberalen Wurzeln so verraten wie hier in Niedersachsen.
Meine Damen und Herren, aber nicht nur das Urteil zum großen Lauschangriff macht eine Überarbeitung des Polizeigesetzes unabdingbar. Tatsache ist auch - der Kollege Dr. Lennartz hat schon darauf hingewiesen -, dass laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2005 die präventive Telefonüberwachung, also der zentrale Bestandteil der Neufassung des niedersächsischen Polizeigesetzes, so unwirksam ist, dass sie mit sofortiger Wirkung für nichtig erklärt wurde.
Auch in dieser Hinsicht ist also eine rechtsstaatliche Neuausrichtung der CDU/FDP-Polizeigesetzgebung mehr als überfällig. Meine Fraktion hat hierzu im September 2005 einen Gesetzentwurf eingebracht. Aber wie es immer so ist: Die Mehrheit im Innenausschuss hält ihn immer noch zurück.
Es reicht übrigens auch nicht - ich möchte an dieser Stelle Herrn Rösler persönlich ansprechen; ich hoffe, er hört es irgendwo am Lautsprecher -, dass Sie, lieber Herr Rösler, jetzt auf Parteitagen den Geläuterten spielen und scheinbar reumütig einräumen, dass Sie dem niedersächsischen Polizeigesetz niemals hätten zustimmen dürfen. Sie hätten es auch nicht zulassen dürfen, dass sich die Landesregierung seit nunmehr zwei Jahren - schön, dass Sie jetzt da sind, Herr Rösler - nicht darum kümmert, die verfassungsrechtlich gebotene Überarbeitung der niedersächsischen Sicherheitsgesetze auch nur im Entwurf vorzunehmen.
Es tut weh, Herr Rösler. Ich weiß. Ich muss Sie aber noch ein bisschen ärgern. In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 20. März stand zu lesen, dass Sie zu Beginn Ihrer Regierungszeit
einen Fehler gemacht hätten, indem Sie dem Polizeigesetz zugestimmt haben. Lassen Sie mich Sie jetzt noch mit einem Satz zitieren. Weil das so schön ist, lese ich ihn einmal vor: Aber daraus haben wir gelernt und seitdem Farbe bekannt. - Ich möchte Ihnen einmal sagen, lieber Herr Rösler, wie das in Niedersachsen in Wahrheit aussieht. Sie haben Farbe bekannt, indem Sie die weiße Flagge gehisst haben. So sieht es aus.
Herr Rösler, was meinen Sie übrigens damit, wenn Sie davon sprechen, dass es ein Fehler war, dem Polizeigesetz in seiner damaligen Form zuzustimmen? - Entweder ist es Unkenntnis, oder Sie haben die Delegierten auf Ihrem Parteitag bewusst in die Irre geführt. Tatsache ist, dass das Polizeigesetz jetzt immer noch genau denselben Wortlaut hat wie Ende 2003 und dass von Ihrer Partei bis heute nichts dagegen unternommen wurde.
Meine Damen und Herren, in seiner Entscheidung zum großen Lauschangriff hat das Bundesverfassungsgericht vor zwei Jahren ganz klare Vorgaben für das Abhören in Wohnungen gemacht. Nicht nur der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hier im Landtag hat bestätigt, dass die Regelung im niedersächsischen Polizeigesetz verfassungswidrig ist, sondern auch im einschlägigen Polizeirechtskommentar, der auch bei der Ausbildung unserer Beamtinnen und Beamten verwendet wird, wird auf die Verfassungswidrigkeit der derzeitigen Regelungen hingewiesen.
Man kann sich darüber nur wundern: Der zuständige Minister tut nichts, und die Schmalspurliberalen von der hiesigen FDP dulden diesen verfassungswidrigen Zustand mittlerweile geschlagene zwei Jahre.
Meine Damen und Herren, man könnte von fortgesetztem Verfassungsverstoß durch vorsätzliches Unterlassen einer Gesetzesänderung sprechen. Das könnte man.
Was mich aber besonders ärgert, meine Damen und Herren von CDU und FDP, ist die Tatsache, dass Sie die Anwenderinnen und Anwender Ihrer
Sicherheitsgesetze - also die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Polizei und Verfassungsschutz - mit dieser Rechtsunsicherheit einfach im Regen stehen lassen. In der Kommentarliteratur zum niedersächsischen Sicherheitsgesetz ist längst zu lesen, was alles verfassungswidrig ist und welche Vorschriften deshalb nicht angewendet werden dürfen.
Meine Damen und Herren, aus unserer Sicht ist es für den Innenminister ein Armutszeugnis, dass eine kleine Oppositionspartei eher in der Lage ist, eine Gesetzesänderung vorzuschlagen, als er selbst. Ich sehe keinen sachlichen Grund, warum Sie sich mit der Überarbeitung der niedersächsischen Sicherheitsgesetze derart viel Zeit lassen. Herr Minister Schünemann, ich fordere Sie auf: Beenden Sie die Missachtung des Bundesverfassungsgerichts, und legen Sie uns endlich einen Vorschlag zur Überarbeitung des Polizeigesetzes und des Verfassungsschutzgesetzes vor. Sie müssen dabei gar nicht bei Null anfangen; denn der von der Grünen-Fraktion vorgelegte Entwurf dürfte ein guter Ausgangspunkt sein. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes eine Reihe von Wünschen und Vorschlägen der kommunalen Spitzenverbände, dem Landeswahlleiter und anderen aufgenommen. Das können wir nur begrüßen.
Im Wesentlichen führen die Änderungen, die der Berichterstatter schon erläutert hat, zu mehr Rechtssicherheit. Das Gesetz spricht jetzt eine klarere Sprache und wird den Menschen in den Kreis- und Rathäusern sowie in den Parteizentra
len hoffentlich dabei helfen, Fehler bei der Durchführung der Kommunalwahlen zu vermeiden.
Ich möchte hier einige Punkte kurz nennen. So werden die Regions-, Stadtbezirks- und Ortsratswahlen zukünftig eigenständig im Gesetz geregelt. Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen am Wahltag vor Schließung der Wahllokale wird zukünftig nicht mehr erlaubt sein - das war oft ein Ärgernis für uns Politikerinnen und Politiker - und bei Nichteinhaltung entsprechend geahndet.
Fristen und Termine für die Bekanntmachung der Kommunalwahl sowie für die Einreichung und Zulassung der Wahlvorschläge werden so verändert, dass zwischen ihnen und dem Wahltag ein größerer zeitlicher Abstand entsteht. Auch werden hier die Bestimmungen zur Wahlleitung noch deutlicher formuliert. Das hilft viel.
Den größten Teil unserer Beratungen im Fachausschuss, die, weil viele Punkte nicht strittig waren, relativ komplikationslos waren, nahm aber die Neuregelung in Anspruch, nach der zukünftig bei der Kommunalwahl Wahlvorschlagsverbindungen nicht mehr erlaubt sein sollen. Der Kollege Lennartz hat hierzu schon einiges gesagt. Letztendlich haben sich der GBD und die Landesregierung auf eine Regelung geeinigt, die ich hier noch einmal verdeutlichen möchte. Demnach sieht die Änderung so aus, dass der Wahlvorschlag im Falle einer Listenverbindung von verschiedenen Gruppen oder Parteien ein Kennwort enthalten muss. Bei Führung einer Kurzbezeichnung muss dieses angegeben werden. Die Kurzbezeichnung darf aber nicht mit dem Namen einer Partei identisch sein. Meine Fraktion kann hiermit gut leben.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf enthält neben den von mir angesprochenen Punkten eine Reihe weiterer Änderungen, die ich nicht alle ansprechen möchte. Sie sind auch nicht strittig.
Erleichtert werden die Organisation und der Ablauf der Wahlen aber auch durch die Zulassung von Wahlgeräten für die Stimmabgabe und die Stimmenzählung. Meine Damen und Herren, es ist nun wirklich an der Zeit, dass wir im Computerzeitalter die Möglichkeiten der neuen Medien auch in diesem Bereich nutzen. Hierauf habe ich bereits in der ersten Beratung hingewiesen.
Ich habe im September aber auch deutlich gemacht, dass wir es nicht in Ordnung finden, dass
sich die Landesregierung nicht an der Finanzierung der Geräte beteiligt.
- Ich weiß, Herr Kollege, dass die Kommunen frei entscheiden können, ob sie die Geräte anschaffen wollen. Es besteht kein Zwang. Von daher greift das Konnexitätsprinzip hier auch nicht. Aber, meine Damen und Herren, die Einführung macht doch Sinn. Ich meine, es muss auch im Sinne der Landesregierung sein, dass alle Kommunen diese Wahlgeräte demnächst einführen; denn wir nutzen sie ja auch für Bundestags-, Europa- und Landtagswahlen. Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, Sie sollten bei den nächsten Haushaltsplanberatungen einmal darüber nachdenken, ob Sie nicht eine Position zur Unterstützung der Kommunen bei der Anschaffung einsetzen. Der Preis liegt zurzeit bei 4 700 Euro pro Gerät. Sie wissen alle, dass die Kommunen dafür kein Geld haben.
Meine Damen und Herren, wir begrüßen es, dass die CDU einen Änderungsvorschlag zurückgezogen hat, der sich auf die Bürgermeisterwahl mit nur einem Kandidaten bezog. Hiernach sollte die vorgeschlagene Person auch gewählt sein, wenn nicht einmal 25 % der Wahlberechtigten für sie gestimmt hätten. Das war bisher so vorgeschrieben. GBD und Landeswahlleiter hatten dagegen aber genauso Bedenken wie wir. Es ist gut, dass wir diesen Punkt nicht mit aufgenommen haben.
Ich komme zum letzten Punkt. Sie wissen, ich habe bereits bei der Einbringung - das habe ich auch im Ausschuss deutlich gemacht - gesagt, dass wir die zukünftig vorgesehene Verteilung der Sitze nach dem System Hare/Niemeyer ablehnen. Wir wollen, dass es bei dem bisher geltenden d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren bleibt, weil das Verfahren Hare/Niemeyer große Parteien eindeutig benachteiligt.
Meine Damen und Herren, ich rede da auch nicht um den heißen Brei herum. Es ist einfach so, und niemand wird es uns als großer Partei verdenken, dass wir das nicht mitmachen.
Die CDU-Fraktion musste diese Änderung im Rahmen der Koalitionsverhandlungen dem kleinen Partner FDP zusagen. Wir müssen das nicht. Das ist Ihr Problem.
- Das bringt Unruhe. Sie haben doch eh die Mehrheit, regen Sie sich doch nicht auf!
Ich weiß, dass die Redner der FDP und der Grünen uns wieder einmal mangelndes Demokratieverständnis vorwerfen werden. Das kennen wir schon. Wir können darüber nur noch schmunzeln. Die Welt ist, wie sie ist. Wenn wir die neue Ehrlichkeit nehmen, die ja auch Frau Merkel anpreist, dann werden Sie verstehen, dass wir der Meinung sind, dass sich das d’Hondt’sche Höchstzahlverfahren bewährt hat, und dass wir wegen dieses Punktes der Änderung des Kommunalwahlgesetzes nicht zustimmen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Möllring, Sie haben eben sehr ausführlich ausgeführt, dass Sie die Spielbankaufsicht unter Ihrer Regierungszeit sehr verbessert haben. Ich sehe aber Defizite im Bereich der Aufsicht, - -
- - - wenn Sie die Manipulation - -
- Vielleicht darf ich jetzt einmal ausreden.
Herr Minister Möllring, sehen Sie nicht auch Defizite im Bereich der Aufsicht, wenn die Manipulationen im Automatensaal seit Juni 2004 vorgekommen sind und erst im September entdeckt wurden?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Minister hat sehr viele Punkte vorgetragen. Der Gesetzentwurf - dies kann ich sagen - enthält eine Reihe von Änderungen, die wir nicht beanstanden. Ich will sie nicht aufzählen; der Minister hat es schon getan.
Hervorheben möchte ich, dass unsere besondere Zustimmung die Zulassung von Wahlgeräten für die Stimmabgabe und Stimmauszählung findet. Die Kommunen können frei entscheiden, ob sie diese Geräte anschaffen wollen. Wir alle wissen, dass es immer schwerer wird, ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu finden, die am Wahlsonntag in den Lokalen sitzen und ab 18 Uhr die Stimmen auszählen müssen. Das Wahlergebnis wird auch schneller ermittelt; das ist alles sehr positiv.
Allerdings, meine Damen und Herren, will die Landesregierung die Kommunen bei den hierfür an
fallenden Kosten wieder einmal im Regen stehen lassen. Das finden wir nicht in Ordnung.
Der Anschaffungspreis für ein Wahlgerät liegt zurzeit bei rund 4 700 Euro. Das bedeutet bei einem flächendeckenden Einsatz von Wahlgeräten bei ca. 8 400 Wahlbezirken rund 39,5 Millionen Euro. Da diese Geräte auch für die Durchführung vom Bundestags-, Europa- und Landtagswahlen genutzt werden, sollte die Landesregierung, Herr Minister Schünemann, doch noch einmal darüber nachdenken, ob sie sich nicht doch - wie auch von den kommunalen Spitzenverbänden gefordert - an den Kosten beteiligt.
Meine Damen und Herren, so weit, so gut. Der Hauptpunkt der Gesetzesänderung aber findet nicht unsere Zustimmung. Das haben Sie sich sicherlich auch schon gedacht. Sie wollen, dass die Verteilung der Sitze künftig nach dem System Hare-Niemeyer vorgenommen wird, und damit das bisher geltende d'Hondt'sche Höchstzahlverfahren abschaffen.
Wie wir alle wissen, wirkt sich dieses Verfahren außerordentlich günstig für die kleineren Parteien aus. Es wird Sie nicht verwundern, Herr Bode, dass wir als große Partei diese Verschlechterung unserer Position nicht mittragen werden.
Meine Kolleginnen und Kollegen von der CDUFraktion, Sie sind jetzt ganz still; denn wir wissen natürlich, dass auch Sie hier nur zähneknirschend zustimmen. Sie haben es Ihrem Koalitionspartner, der FDP, versprochen. Nun müssen Sie da durch. Das wird Ihre Parteifreundinnen und Parteifreunde in den Kommunen sicherlich nicht freuen. Welche gravierenden Verschlechterungen damit für die großen Parteien allein bei der Ausschussbesetzung verbunden sind, hat die FDP in der Region Hannover ja bereits aufgezeigt. Sie erinnern sich da an einiges.
Meine Damen und Herren, heute ist die erste Beratung. Ich will es kurz machen. Wir werden noch ausführlich im Ausschuss darüber debattieren.
Aber ich kann heute schon für die SPD-Fraktion deutlich sagen, dass wir der Änderung des Kommunalwahlgesetzes nicht zustimmen werden, weil wir - im Gegensatz zu Ihnen - der Meinung sind, dass sich das d'Hondt'sche Verfahren bewährt hat, und für uns keine Veranlassung besteht, es abzuschaffen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister Busemann, wenn man Sie reden hört, dann meine ich, Sie sollten Ihre Briefe einmal ausführlicher lesen.
- Lassen Sie mich; ich komme schon dazu. - Ich frage Sie: Wenn Sie die Situation so positiv darstellen, wie kann es dann angehen, dass z. B. in Buxtehude die Elternschaft der Realschule Nord am 30. April zu einer Aktion aufruft, in der sie sogar über Sponsoring nachdenkt, weil die Unterrichtssituation so mangelhaft ist und bei 87 % liegt? Die Realschule Nord, Herr Minister, hat drei Monate langzeitkranke Lehrkräfte gehabt und hat sehr gerungen.
Nach langem Ringen hat sie eine Feuerwehrlehrkraft bekommen.
Herr Minister, da nur eine Feuerwehrlehrkraft kam, frage ich Sie: Gab es im Bezirk Lüneburg keine weiteren freien Feuerwehrlehrkräfte? Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben bereits in der ersten Beratung und in den Ausschusssitzungen deutlich gemacht, dass wir der von der CDU/FDP-Landesregierung vorgelegten Änderung des Kommunalverfassungsrechts nicht zustimmen werden.
Gegen einige Punkte, die lediglich Anpassungen und Klarstellungen oder den Abbau von Regelungsdichte beinhalten und die damit die kommunale Selbstverwaltung stärken, haben wir nichts einzuwenden. Aber die wesentlichen Änderungen, die Kernpunkte, die Minister Schünemann eben genannt hat, führen zu unserer Ablehnung.
So wollen Sie die hauptamtlichen Frauenbeauftragten in kleinen Städten und Samtgemeinden in die Ehrenamtlichkeit abdrängen. Hier macht die SPD nicht mit, meine Damen und Herren. Denken Sie einmal an das Bückeburger Urteil zum Thema ehrenamtliche Frauenbeauftragte.
Ich will noch einmal einen Ausschnitt zitieren: Dem Modell ehrenamtlicher Frauenbeauftragter steht nicht entgegen, dass Inhaberinnen dieses Ehrenamtes nicht in die Kommunalverwaltung eingegliedert werden. - Ich habe mich versprochen, Entschuldigung. Es war ein bisschen unruhig.
Es irritiert schon sehr. - Bückeburg hat also gesagt, dem Modell ehrenamtlicher Frauenbeauftragter stehe entgegen, dass Inhaberinnen dieses Ehrenamtes nicht in die Kommunalverwaltung eingegliedert werden und deshalb nicht davon ausgegangen werden könne, dass sie auf deren Entscheidungen und Handlungen wie auch auf das Verhalten relevanter sozialer Gruppen vergleichbar nachhaltig einwirken können wie hauptberuflich in der Kommunalverwaltung tätige Frauenbeauftragte. Das war der Punkt. Haben Sie dieses Urteil schon vergessen?
Meine Damen und Herren, ich finde es geradezu absurd, wenn man diesen Angriff auf die Gleichberechtigung der Frauen mit der desolaten Haushaltslage unserer kleinen Städte und Samtgemeinden begründet.
Es glaubt doch nicht allen Ernstes auch nur einer von Ihnen, durch die Einsparung einer Stelle würden die kommunalen Haushalte besser gestellt. Das wären sie, wenn Sie den Kommunen nicht die 150 Millionen Euro genommen hätten.
Nein, meine Damen und Herren, die Gründe hierfür liegen ganz woanders. - Das müssen Sie jetzt ertragen. Hören Sie sich einmal die Gründe an.
Wer sich noch an die Diskussion erinnert, die in unserem Lande geführt wurde, als sich die rotgrüne Landesregierung seinerzeit entschieden hatte, in Kommunen mit über 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern hauptamtliche Frauenbeauftragte vorzuschreiben, der kennt die wahren Gründe ganz genau. Wenn auch inzwischen die dummen und frauenfeindlichen Sprüche gegen die Frauenbeauftragten nicht mehr laut gesagt werden, so bringt sie mancher doch noch hinter vorgehaltener Hand.
Vielen, vielleicht auch von Ihnen, die Sie hier so rumschreien, sind die Frauenbeauftragten nach wie vor ein Dorn im Auge.
- Das müssen Sie schon ertragen, meine Damen und Herren.
Ich möchte an dieser Stelle den Herren der kommunalen Spitzenverbände - alle Repräsentanten sind nämlich männlich - etwas ins Stammbuch schreiben: Sie sollten einmal daran denken, dass sie auch viele weibliche Ratsmitglieder vertreten und dass Sie mit Ihrer jahrelangen Forderung nach der Ehrenamtlichkeit der Frauenbeauftragten die Interessen der Frauen in den Räten sehr vernachlässigen.
Hätten Sie einmal bei den Ratsfrauen nachgefragt, dann hätten Sie festgestellt, dass sie in der Regel Ihre Forderung nach Änderung des Gesetzes nicht
unterstützen. Das trifft nach meinen Erfahrungen auch auf CDU- und FDP-Frauen zu, meine Herren.
Niemand kommt doch inzwischen mehr daran vorbei zuzugeben, dass unsere Frauenbeauftragten eine sehr gute Arbeit leisten, insbesondere, Herr Minister, auch im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dieses Arbeitsfeld führen Sie in Ihrem Gesetzentwurf nun explizit an. Meiner Meinung nach wäre das nicht nötig gewesen; denn das ist tägliche Arbeit unserer Frauenbeauftragten.
Sie haben sehr viele Frauen beim Wiedereinstieg ins Berufsleben unterstützt und damit oft die Frauen aus der Sozialhilfe geholt.
Meine Damen und Herren, Sie haben - das stelle ich fest - den Gleichstellungsbericht nicht gelesen.
Hätten Sie ihn gelesen, dann wüssten Sie, dass die Gleichstellung von Frauen in unserem Land noch längst nicht erreicht ist, auch nicht in kleineren Städten und Gemeinden. Dieses Ziel ist mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit, mal so nebenbei, nun wirklich nicht zu erreichen. Wie schwer es die ehrenamtlichen Frauenbeauftragten haben, erfolgreich und optimal zu arbeiten, sehen wir doch jetzt schon. Fragen Sie einmal die betroffenen Frauen, die ehrenamtlich arbeiten, und fragen Sie auch einmal, wie die Kommunen auf die angekündigte Gesetzesänderung reagiert haben. Gemeinden lassen Stellen unbesetzt, sie wollen sie in Ehrenamtlichkeit umwandeln, sie kürzen die Stundenzahl, sie stufen zurück, und sie geben den Stellen kw-Vermerke. So läuft es überall im Land, wie uns von der Regionalkonferenz der kommunalen Frauenbeauftragten des ehemaligen Regierungsbezirks Lüneburg mitgeteilt wurde.
Meine Damen und Herren, wenn die Landesregierung die Bezeichnung „Frauenbeauftragte“ in „Gleichstellungsbeauftragte“ ändern will, soll sie das tun; dagegen wollen wir uns nicht aussprechen. Dass aber die Abwahl einer Gleichstellungsbeauftragten
zukünftig mit einfacher Mehrheit statt wie bisher mit Zweidrittelmehrheit erfolgen kann, findet nicht unsere Zustimmung.
Das schwächt die Position von Gleichstellungsbeauftragten außerordentlich. Wir wollen Frauen in diesem Amt haben, die mutig und selbstbewusst agieren und sich nicht durch die Angst vor Abwahl in ihrer Handlung eingeschränkt sehen.
Meine Damen und Herren, ich komme jetzt zum zweiten Schwerpunkt Ihrer Gesetzesänderung, der Verlängerung der Amtszeit der Bürgermeister, Landräte, Regierungspräsidenten usw. Sie kennen das Thema. Auch dieser Veränderung - der Minister hat es schon geahnt - werden wir nicht zustimmen. Es gibt sicherlich Gründe, die für eine Verlängerung der Amtszeit sprechen - das will ich gar nicht abstreiten. Der Reiz, sich für ein Amt zu bewerben, ist sicherlich größer, wenn man sich auf eine achtjährige Amtszeit einstellen kann. Ob damit auch die Qualifikation besser ist, wie der Minister sagt, wage ich allerdings anzuzweifeln.
Aber wir wissen genau - und wenn Sie ein Ohr an der Basis haben, dann werden auch Sie das feststellen -, dass es die Mitglieder in den Kreistagen und Räten nicht gerade für wünschenswert halten, wenn sich die Bürgermeister und Landräte zu sehr „verselbständigen“. Das wird mit der Amtszeitverlängerung jedoch voll unterstützt, meine Damen und Herren.
Die Bürgermeister und Landräte gehören den Kreistagen und Räten aber mit Stimmrecht an. Sie haben keine Einzelmitgliedschaft, sondern sie wurden in der Regel von einer Partei benannt, und die Partei gestaltet auch das Wahlprogramm und den Wahlkampf für sie mit. Meine Damen und Herren, vielleicht ist es nicht das wichtigste Argument, aber ich will es einmal nennen: Sie wissen - das ist in allen Parteien so -, dass sich die Aktiven vor Ort schon jetzt durch die vielen Wahlkämpfe finanziell
und organisatorisch stark belastet sehen und sich nicht darum reißen, einen zusätzlichen aufwändigen Wahlkampf außerhalb der Wahlperiode des Rates und des Kreistages zu führen. Die meisten Rats- und Kreistagsmitglieder wollen - da hätten die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände vielleicht einmal nachfragen sollen - für die Eingleiser dieselbe Amtszeit wie für ihre Rats-, Kreistagsoder Regionsmandate. Fragen Sie doch einmal nach!
Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, Sie haben die Verwaltungsreform durchgesetzt, und jetzt wird in einigen Regionen über das Zusammenlegen von Landkreisen und Ähnliches nachgedacht. Diesbezüglich ist eine Amtszeitverlängerung doch nur hinderlich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt doch inzwischen Erfahrungswerte darüber, dass die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bzw. die Landrätinnen und Landräte, die gut gearbeitet haben, wieder gewählt werden, selbst wenn sie im Rat oder Kreistag nicht der Mehrheitsfraktion angehören. Aber wenn man jemanden nicht mehr mag, dann sind acht Jahre eine lange Zeit.
Meine Damen und Herren, eine Überlegung: Bei einer achtjährigen Amtszeit haben die Wählerinnen und Wähler in 40 Jahren nur fünfmal die Möglichkeit, ihre Bürgermeisterin oder ihren Bürgermeister zu wählen. Hingegen haben die Bundesbürger in dieser Zeit zehnmal die Möglichkeit, mit ihrer Stimme eine Partei und somit indirekt den Kanzler oder die Kanzlerin zu wählen.
Meine Damen und Herren, dass Sie mit der Gesetzesänderung für die neu zu wählenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister eine Altersgrenze von 68 Jahren festlegen wollen, kann man noch akzeptieren. Aber jetzt kommt ein wichtiger Punkt -da sollten Sie zuhören -: Nach Ihren Vorstellungen soll man jetzt mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen können. Wenn man dann schon fünf Jahre im Amt war, erhält man - das glaubt man kaum - bereits die volle Pension.
Es kann doch nicht wahr sein, dass Sie in einer Zeit, in der so viele Menschen den Gürtel enger schnallen müssen, einer Klientel, die bei ihrer Al
tersversorgung mit Sicherheit nicht an der unteren Grenze liegt, solche Geschenke machen.
Meine Damen und Herren, ich will noch kurz erwähnen, dass wir uns bei der Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Stimme enthalten werden. Im Bereich der Quoren - dazu konnte ich leider nichts mehr sagen -, die wir auch kritisieren, sind wir uns einig. Aber einigen Punkten können wir nicht zustimmen.
Zu Tagesordnungspunkt 7 „Frauenbeauftragte nicht in Frage stellen, sondern stärken“ habe ich ausführlich Stellung genommen.
Ich möchte abschließend betonen - wir wissen ja, dass die Regierungsfraktionen diesen Antrag ablehnen werden -: Wir erwarten von dieser Landesregierung, dass sie die Arbeit der Frauenbeauftragten unterstützt und ihnen keine weiteren Steine in den Weg legt. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Abbau der bestehenden Regelungsdichte für die Kommunen haben wir auch keine Probleme. Da wird auch einiges mit unserer Unterstützung laufen. Aber es wird Sie nicht überraschen, Herr Kollege Biallas und meine lieben Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, dass wir uns vehement dagegen wehren werden, die Frauenbeauftragten in kleinen Städten und Gemeinden in die Ehrenamtlichkeit zu drängen.
Hier machen wir nicht mit, auch wenn die kommunalen Spitzenverbände noch so sehr darauf drängen.
Ich finde es geradezu absurd, wenn man so tut, als würde sich die desolate Haushaltslage in unseren kleinen Städten und Gemeinden durch die Wegnahme der Verpflichtung zur Bestellung einer hauptamtlichen Frauenbeauftragten verbessern.
Meine Damen und Herren, inzwischen kommt niemand mehr daran vorbei zuzugeben, dass unsere Frauenbeauftragten eine sehr gute Arbeit leisten. Das ist nun einmal nicht so nebenbei im Ehrenamt zu leisten.
Wie dringend erforderlich auch weiterhin die hauptamtliche Arbeit ist, meine Damen und Herren, zeigt der Bericht der Landesregierung über die Durchführung des Niedersächsischen Gleichbe
rechtigungsgesetzes für den Zeitraum Januar 1999 bis Dezember 2002. Kollege Biallas, ich rate Ihnen, diesen Bericht vor der Ausschussberatung zu lesen. Dann wissen Sie, wie dringend notwendig überall in unserem Land hauptamtliche Frauenbeauftragte sind.
Der zweite wichtige Schwerpunkte Ihres Gesetzentwurfs ist die Verlängerung der Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamten auf acht Jahre. Auch da werden wir nicht zustimmen.
Ich will nicht verhehlen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es auch in meiner Partei immer wieder eine Diskussion über die Verlängerung der Amtszeit gegeben hat.
Einige Amtsinhaber und auch jene, die beabsichtigen, für ein solches Amt zu kandidieren, haben die Verlängerung immer wieder ins Gespräch gebracht. Es gibt auch Gründe, die dafür sprechen. Aber, meine Damen und Herren, ich will es kurz machen: Wir haben einen ganz klaren Landesparteitagsbeschluss, der besagt, die Amtszeit soll fünf Jahre betragen.
- Hören Sie doch erst einmal zu! - Das ist sinnvoll. Dafür gibt es eine Reihe gewichtiger Gründe. Die kann ich aufgrund der Zeit hier nicht mehr nennen, die werde ich Ihnen aber im Ausschuss nennen. Wir wollen dieselbe Amtszeit für Landräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wie für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger. Wir wollen nicht, dass die sich verselbständigen. Unsere Ortsvereine müssen die Wahlkämpfe führen. Sie sind jetzt schon durch sehr viele Wahlkämpfe sehr angestrengt.
Wir haben hier den Wunsch der Mehrheit unserer Basis zu vertreten. Das ist Demokratie, meine Damen und Herren.
Ich freue mich auf eine interessante und lebhafte Debatte im Ausschuss. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, vielen Dank für die Antwort. Sie haben deutlich gemacht, dass Sie die Situation der Studenten nach dem Ranking nicht sehr interessiert. Die besten Fachhochschulen sollen also geschlossen und die mittelmäßigen gestärkt werden.
Habe ich Sie eben richtig verstanden, dass die Frage, ob und wie viele Zuschüsse es gibt, erst mit der Haushaltsplanaufstellung 2005 geklärt wird? Dann erklären Sie mir doch bitte einmal Ihre vielen Zusagen, über die bei uns ständig in der Presse berichtet wird. Ist also immer noch nicht klar, ob und wie viele Zuschüsse es für Buxtehude gibt?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mein Vorredner hatte schon erwähnt, dass wir im letzten Monat das Gesetz zur Änderung verfassungs- und geheimschutzrechtlicher Vorschriften verabschiedet und somit bereits die Ausweitung der Befugnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz beschlossen haben.
Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass wir von der SPD-Fraktion mit einigen Stellen der Gesetzesänderung unsere Probleme hatten, weil Niedersachsen z. B. bei der Wohnraumüberwachung über das hinausgeht, was in Berlin beschlossen wurde. Doch in den meisten Punkten stimmten wir überein. Deshalb haben wir auch zugestimmt. Lieber Kollege Herr Professor Dr. Lennartz, es wird Sie sicherlich nicht überraschen, dass wir heute Ihrem Antrag nicht zustimmen können.
Für uns war die Forderung nach Überprüfung des Gesetzes nach einer Frist von fünf Jahren wichtig. Diese Forderung ist erfüllt. Wir werden die Evaluation nutzen, um festzustellen, ob gegebenenfalls einige der zusätzlichen Befugnisse, die das Landesamt für Verfassungsschutz jetzt bekommen hat, aufgrund einer geringeren Bedrohungslage oder anderer veränderter Bedingungen wieder zurückgenommen werden können.
Auch wir haben uns gewundert, dass Sie den Antrag nicht zurückgezogen haben, weil er ja eigentlich erledigt ist. Es gibt aber noch ein paar Punkte, auf die ich kurz eingehen will.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion der Grünen, Sie verweisen mit Ihrem Antrag unter Punkt 1 auf eine von der Innenministerkonferenz angekündigte Strukturkommission zur Reform der Geheimdienste auf Bundesebene. Von der Einsetzung einer Kommission auf Bundesebene wissen wir nichts. Es gibt da ja schon viele Kommissionen. Aber wir wissen von einer Koalitionsvereinbarung der rot-grünen Bundesregierung, die besagt, die Zusammenarbeit der Nachrichtendienste zu evaluieren. Das können wir nur begrüßen. Wir werden sehen, was dann dabei herauskommt.
Die Pannen, die anlässlich des NPD-Verbotsverfahrens aufgetreten sind, haben nach unserer Meinung nichts mit der Struktur und Organisation der Verfassungsschutzämter zu tun, wie Sie in Ihrem Antrag behaupten. Sie liegen nach meiner Meinung vielmehr in der Schusseligkeit einzelner Beamter und in der Entscheidung eines Richters, die für viele nicht nachvollziehbar war. Das gescheiterte NPD-Verbotsverfahren als Begründung für eine dringende Reform der Geheimdienste anzusehen, findet nicht unsere Zustimmung.
In Punkt 3 fordern Sie, dass das Landesamt für Verfassungsschutz einen anteiligen Konsolidierungsbeitrag für den Landeshaushalt erwirtschaften soll. Sie haben das eben noch einmal begründet, Kollege Dr. Lennartz. Ich muss Ihnen sagen, die SPD-Landesregierung hatte nach den Anschlägen vom 11. September 2001 für das Landesamt kurzfristig elf Stellen zusätzlich bereitgestellt, weil das wichtig war. Hierbei ging es auch um die Einstellung von Personal mit arabischen Sprachkenntnissen. Ich erinnere mich daran, dem damaligen Oppositionspolitiker Uwe Schünemann war das seinerzeit noch zu wenig. Er forderte sogar 50 neue Stellen für das Landesamt. Aber jetzt unter der Last der Verantwortung eines Ministers sieht er das natürlich anders.
- Aber immerhin, Kollege Biallas, Sie brauchen sich gar nicht aufzuregen. Darüber will ich mich heute gar nicht mit Ihnen streiten.
Wir haben uns erkundigt, inzwischen sind gemäß dem Beschäftigungsvolumen durch Ausleihe von der Polizei diese Stellen besetzt.
Meine Damen und Herren, wir müssen doch bei Sparmaßnahmen in dem Bereich berücksichtigen, dass in den Jahren vor den schweren terroristischen Anschlägen das Landesamt immer wieder Kürzungen im Haushalt hinnehmen musste.
Hier wurden viele Jahre Konsollidierungsbeiträge zum Haushalt geleistet, meine Damen und Herren. Sie wissen doch auch, dass seit Ende der 80erJahre viele Stellen beim Verfassungsschutz abgebaut wurden. Damit hatte schon die Regierung Albrecht begonnen. Das war auch richtig, nachdem die Mauer und der eiserne Vorhang gefallen waren.
Doch bei der momentanen Bedrohungslage durch Terroranschläge halten wir es ebenso wie die Regierungsfraktionen für falsch, Personal beim Verfassungsschutz abzubauen. Das kommt ja bei Ihrer Forderung nach einem Konsolidierungsbeitrag heraus.
Meine Damen und Herren, ich möchte daran erinnern, dass der Verfassungsschutz neben der Beobachtung der islamistisch-extremistischen Terrorgruppen auch noch andere wichtige Aufgaben hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion der Grünen, Sie wollen doch sicherlich auch nicht, dass der niedersächsische Verfassungsschutz auf dem rechten Auge blind wird, weil er nicht genügend Personal hat.
Leider gibt es in unserem Lande immer noch den politischen Extremismus links und rechts mit verblendeten und zur Gewalt bereiten Menschen. Ich habe persönlich gerade am Montagabend wieder erfahren müssen, wie wichtig eine gut funktionierende Verfassungsschutzbehörde ist. Eine Veranstaltung der Volkshochschule in Buxtehude, in meiner Heimatstadt, zum Thema Rechtsradikalismus konnte sicher - ganz sicher! - durchgeführt werden, weil man vorher genau wusste, dass rechtsradikale Störer zu der Veranstaltung kommen würden. Diese Information ist ja irgendwoher gekommen. Die Polizei konnte sich früh darauf einstellen; und so konnte die Veranstaltung ohne
erwähnenswerte Vorkommnisse durchgeführt werden, obwohl aus dem gesamten Umland Rechtsradikale angereist waren.
Meine Damen und Herren, für mich war das an dem Abend wieder einmal ein Beleg dafür, dass wir einen gut funktionierenden Verfassungsschutz benötigen und er auch entsprechend personell und sachlich ausgestattet werden muss. Wie ich schon anfangs erwähnte, die SPD-Fraktion wird Ihrem Antrag aus den vorliegenden Gründen nicht zustimmen. - Ich danke Ihnen.
Herr Ministerpräsident Wulff, Sie haben hier deutlich gemacht, dass sich die Landesregierung in einer Entscheidungsphase befindet und noch einige Wochen Zeit für Gespräche benötigt. Ich nehme an, Sie reden nicht nur mit den kommunalen Spitzenverbänden oder haben das schon getan, sondern Sie hören im Moment ja auch sehr viel von Frauenverbänden. Mich würde einmal interessieren, was Sie von der CDU-Frauenvereinigung hören.
Hat diese sich auch schon geäußert? - Vielleicht könnten Sie dazu etwas sagen. Herr Ministerpräsident Wulff, bekommen Sie schon oder erwarten Sie starken Druck von Ihrer Frauenvereinigung? Können wir Frauen von dieser Seite mit Unterstützung rechnen? Es ist ja schon sehr bezeichnend, wie sich die Frauen hier im Parlament verhalten.
Herr Minister Schünemann, können Sie uns vielleicht einmal erläutern, was die Landesregierung unter „Stellenabbau“ versteht? Ist aus Sicht der Landesregierung eine Stelle auch dann abgebaut, wenn sie unter voller Kostenerstattung auf die Kommunen oder die Landestreuhandstelle übertragen wird und das Land unter dem Strich gar nichts spart?
Herr Schünemann, Sie haben gesagt, dass Sie die Bezirksregierungen schon zum Ende des Jahres schließen wollen. Dabei geht es ja auch um Menschen. Ich frage Sie: Ist es richtig, dass es eine Vereinbarung mit den Personalräten gibt, wonach die Ergebnisse der Projektgruppen vor der Veröffentlichung gemeinsam mit den Personalräten und mit den Beschäftigten noch einmal beraten werden sollen, und dass Sie jetzt Abstand davon nehmen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den Antrag meiner Fraktion muss ich heute nicht noch einmal begründen. Das haben wir bei der ersten Beratung schon hinreichend getan. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass es ein gravierender Fehler dieser Landesregierung ist, die Fachhochschulen in Buxtehude und Nienburg zu schließen.
Ich möchte aber noch einiges zu dem Antrag der Fraktionen von CDU und FDP ausführen. Meine Damen und Herren von der CDU- und der FDPFraktion, Ihr Antrag mit der Überschrift „Zukunftsperspektiven für die Hochschulstandorte Buxtehude und Nienburg“ ist für mich das Armutszeugnis von Regierungsfraktionen, die sich nicht trauen, Ihren Minister zurückzupfeifen.
Immer wieder konnte man in den Zeitungen lesen, dass sich einzelne Abgeordnete von Ihnen in Hannover gegen die Schließung ihrer Fachhochschule stark machen wollen. Was ist aus diesem Starkmachen geworden? - Ein Antrag mit einer großspurigen Überschrift und mit drei Punkten, die ein Begräbnis erster Klasse für die betroffenen Hochschulen bedeuten. Von einer Zukunftsperspektive ist wirklich nichts zu erkennen.
Meine Damen und Herren, unter Punkt 1 steht in Ihrem Antrag, dass die Fachhochschulen gewährleisten sollen, dass sich während der Übergangszeit keine neuen Studentinnen und Studenten einschreiben dürfen. Eine derartige Auflage hätte den Tod auf Raten für beide Standorte bedeutet.
Nun höre ich, dass der Minister diese Auflage zurückgenommen hat. Warum steht denn diese Forderung heute noch in Ihrem Antrag?
Sie schreiben in Punkt 2, dass örtliche Anstrengungen zur Erstellung zukunftweisender Konzepte fachlich zu begleiten sind, und unter Punkt 3, dass mit Bezug auf eine mögliche Änderung der Trägerschaft geprüft werden soll, in welcher Form das Land finanzielle Unterstützung gewährleisten kann.
Wir haben heute Plenarsitzung in der Öffentlichkeit und keine Fachausschusssitzung. Ich frage Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen: Wie lange wollen Sie diese Dinge noch fordern, ohne dass etwas passiert?
Papier ist doch geduldig. Wann endlich wollen Sie, Herr Minister Stratmann, sich definitiv dazu äußern, wie es in Buxtehude weitergehen soll?
Vielleicht hören wir vom Minister heute etwas Konkretes. Das würde mich freuen. Für die Betroffenen
in Buxtehude ist dieser blumige Hinhalteantrag von Ihnen wenig hilfreich; sie wollen jetzt endlich Entscheidungen.
Herr Minister, es liegen Ihnen aus Buxtehude seit längerer Zeit Vorschläge in Richtung Privatisierung vor. Sie sind aus der Not geboren, um Buxtehude als Fachhochschulstandort zu erhalten. Sie beinhalten interessante Konzeptionen - das muss man sagen- , wobei - das möchte ich als Buxtehuder Abgeordnete heute in aller Deutlichkeit sagen - ich jede Form von Privatisierung als sehr problematisch ansehe. Private Hochschulen - egal in welcher Trägerschaft - bieten selten eine langfristige finanzielle Sicherheit. Studiengebühren sind hierbei schon vorprogrammiert.
Meine Fraktion ist deshalb der Meinung, dass die Fachhochschule in Buxtehude staatlich bleiben muss,
selbstverständlich unter Einbeziehung sinnvoller neuer Studienangebote.
Doch wie es aussieht - das höre ich auch heute wieder -, wird diese Landesregierung ihren unsinnigen Schließungsbeschluss nicht aufheben. Wir werden die Vorgänge vor Ort beobachten. Die Menschen in unserer Region werden sie bewerten und hoffentlich ihre Schlüsse bei der nächsten Landtagswahl daraus ziehen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Während der Ausschussberatungen ist es gelungen, deutliche Verbesserungen am vorliegenden Gesetzentwurf zu erwirken. Wir haben das soeben in dem Bericht gehört.
Ich hatte in der ersten Beratung kritisiert, dass, wenn die betreffenden Regelungen im Terrorismusbekämpfungsgesetz automatisch 2007 außer Kraft treten, die diesbezüglichen Regelungen im Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz aber in seinen vor dem Hintergrund der neuen weltweiten Terrorismusgefahr geänderten Bereichen unbefristet gelten sollen. Im Rahmen der Ausschussberatung wurde dies korrigiert. Wir begrüßen das sehr.
Die SPD-Fraktion verbindet mit der Befristung von fünf Jahren die Hoffnung, dass die eine oder andere Grundrechtsbeschränkung, die angesichts der terroristischen Anschläge vom 11. September 2001 in New York und Washington und der jüngsten Anschläge auf zwei jüdische Synagogen in Istanbul vorgenommen wurde, nach dieser Zeit nicht mehr aufrechterhalten werden muss.
Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat unmittelbar nach den Anschlägen vom 11. September 2001 die umfassendsten Sicherheitspakete auf den Weg gebracht, die es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland jemals gegeben hat. Bereits die SPD-geführte Landesregierung hatte damit begonnen, die jetzt vorgenommenen Anpassungen der niedersächsischen Verfassungsund Geheimschutzgesetze vorzubereiten. Wir haben uns seinerzeit dafür entschieden, von Schnellschüssen abzusehen und sorgfältig eine umfassende Novellierung vorbereitet, die sich die neue Landesregierung zu Eigen gemacht hat. Die vorherige Regierung hatte also schon gut vorgearbeitet.
Meine Damen und Herren, von daher wird es Sie nicht verwundern, dass meine Fraktion die hier vorgelegte Erweiterung der Befugnisse des Verfassungsschutzes insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen Beurteilung der Sicherheitslage in unserem Land für weitgehend erforderlich und richtig hält.
Ich möchte allerdings auch keinen Hehl daraus machen, dass wir die mit diesem Gesetz vorgesehene Ausweitung der Wohnraumüberwachung für problematisch halten. Künftig darf das Landesamt für Verfassungsschutz Bild- und Tonaufzeichnungen in Privatwohnungen, also im Schutzbereich des Artikels 13 des Grundgesetzes, machen. Dabei handelt es sich, wie in der Begründung des Entwurfes zutreffend ausgeführt wird, um einen schweren Grundrechtseingriff. Ich möchte hinzufügen: um einen äußerst schweren. Das Bundesverfassungsgericht hat am 1. Juli vergangenen Jahres über den so genannten großen Lauschangriff verhandelt. Es beschäftigt sich derzeit mit zwei Verfassungsbeschwerden, die sich u. a. gegen Vorschriften des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität richten. Mit diesem Bundesgesetz aus dem Jahre 1998 wurde das elektronische Abhören in Wohnräumen erstmals ermöglicht - übrigens unter weit engeren Voraussetzungen, als es der vorliegende Gesetzentwurf vorsieht.
Meine Damen und Herren, der Ausgang des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht wird auch für das Niedersächsische Verfassungsschutzgesetz von großer Bedeutung sein.
Wir haben nämlich die starke Befürchtung, dass der Gesetzentwurf an dieser Stelle über das Ziel hinausschießt. Das Grundgesetz lässt eine Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung nur unter sehr strengen Voraussetzungen zu. Auch das Terrorismusbekämpfungsgesetz sieht eine solche Wohnraumüberwachung nicht in dem Maße vor, wie sie jetzt in Niedersachsen eingeführt werden soll.
Meine Damen und Herren, auch wenn die Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht gezeigt hat, dass sich die Erwartungen, die in den großen Lauschangriff gesetzt wurden, nicht erfüllt haben, leuchtet uns bei der derzeitigen Bedrohungslage durch Terrorismusanschläge die Notwendigkeit der Wohnraumüberwachung durch den Verfassungsschutz ein. Für bedenklich halten wir jedoch die vorgesehene Ausweitung der Wohnraumüberwachung nicht nur auf die Wohnung des Verdächtigen, sondern auch auf die Wohnung Dritter, wenn sich der Verdächtigte in dieser Wohnung aufhält. Dass das sinnvoll ist, etwa wenn sich der Verdächtigte die Wohnung eines anderen ausleiht, um konspirative Treffen durchzuführen, leuchtet ein. Allerdings hat die SPD-Fraktion in den Ausschussberatungen darauf Wert gelegt, eine Formulierung zu finden, die es ausschließt, dass die Überwachung der Wohnung Dritter schon dann angeordnet wird, wenn nur ein einfacher harmloser Besuch erfolgen soll. Uns wurde vonseiten des Ministeriums versichert, dass eine detaillierte Regelung nicht erforderlich ist, da die Vorschrift ohnehin keine ausufernde Überwachung der Wohnung Dritter erlaube. Wir hätten uns trotzdem gewünscht, dass eine klarere Regelung darüber ins Gesetz aufgenommen würde.
Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund dieser Auslegung hätten wir es aber gern gesehen, dass zumindest die richterliche Anordnungskompetenz nicht einem einzelnen Amtsrichter, sondern einem Kollegialgremium, etwa dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichtes in Celle, übertragen wird. Wir sind der Meinung, dass diese Regelung den Richtervorbehalt und damit den Grundrechtsschutz stärken würde. Zu unserem Bedauern
hat aber die Ausschussmehrheit unseren Vorschlag abgelehnt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotz der genannten Bedenken - ich möchte meine Bauchschmerzen nicht verhehlen - werden wir dem Gesetzentwurf heute zustimmen. Es wäre nämlich unseres Erachtens unehrlich, wenn - wir werden es heute sicherlich noch von den Grünen hören - in Berlin Bundesgesetze verschärft werden, wir uns in Hannover aber so verhielten, als hätten wir nichts damit zu tun.
Auch die Rolle der FDP ist in dieser Frage schon sehr bemerkenswert: Da klagen prominente FDPMitglieder vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe gegen den großen Lauschangriff, und Vertreter dieser Partei stimmen dann im Landtag sogar der Einführung einer präventiven polizeilichen Telekommunikationsüberwachung zu. Was das mit politischer Redlichkeit zu tun hat, weiß ich nicht.
Meine Fraktion wird sich jedenfalls an diesem Herumgeeiere nicht beteiligen. Wir halten die heute zu verabschiedenden Gesetzesregelungen für weit weniger gefährlich als das vor ein paar Wochen beschlossene Polizeigesetz. Wir können dem Gesetzentwurf nicht zuletzt auch deshalb zustimmen, weil die neuen Rechte des Landesamtes für Verfassungsschutz nicht nur einer Befristung von fünf Jahren, sondern auch einer strengen parlamentarischen Kontrolle unterliegen.
- Ich komme zum Schluss. - Sowohl die G 10Kommission als auch der Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes verfügen über weitreichende Befugnisse zur Kontrolle des Verfassungsschutzes. Ich begrüße ausdrücklich, dass unsere Anregung aufgegriffen wurde, den Landtag regelmäßig über Ausmaß, Umfang und Dauer der Überwachungsmaßnahmen zu unterrichten. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Eine Region kämpft“, so stand es auf der ersten Seite der Sonderausgabe des Buxtehuder Tageblattes vom 21. Oktober, die Ihnen allen zugegangen ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so ist es tatsächlich. Die gesamte Elbe-Weser-Region kämpft für
den Erhalt der Buxtehuder Fachhochschule, die seit fast 130 Jahren erfolgreich Architekten und Bauingenieure ausbildet.
Nicht nur die Professoren, die Angestellten und die Studierenden der Fachhochschule verstehen die Schließungspläne der Landesregierung nicht, Herr Minister Stratmann. Ich kenne wirklich niemanden, aber auch niemanden aus meiner Heimatstadt Buxtehude und Umgebung, der nicht hierüber den Kopf schüttelt.
Die Buxtehuder haben die Arbeit der Fachhochschule immer mit großem Interesse verfolgt. Sie wissen, dass ein neuer Studiengang „Bau- und Immobilienwirtschaft“ eingerichtet wurde und dass der Studiengang „Bauingenieurwesen dual“, der in Kooperation mit der Handwerkskammer LüneburgStade eingerichtet wurde, sehr gut angenommen wird und mit seiner ständigen Aktualisierung des Aus- und Weiterbildungsangebotes große Innovationskraft in unserer Region bewiesen hat.
Gerade die Bauwirtschaft ist daher besonders empört und sieht durch die Schließung große negative Auswirkungen auf die Wirtschaft der gesamten Region. Das kann doch eigentlich auch ein Wirtschaftsminister nicht wollen. Ich würde ihn gern heute fragen, ob für ihn so die Stärkung des ländlichen Raumes aussieht.
Meine Damen und Herren, viele fragen sich auch, worin bei einer Schließung der Fachhochschule Buxtehude wirklich der Spareffekt liegen soll. Es besteht kein Investitionsbedarf, die SPD-Landesregierung hatte noch 10 Millionen DM in einen Anbau investiert. Sie sollten auch nicht darauf hoffen, durch den Verkauf der Gebäude zu Geld zu kommen. Da muss ich Sie enttäuschen. Die Gebäude gehören der Stadt Buxtehude; so ist das vor vielen Jahren einmal vertraglich festgelegt worden.
Fakt ist auch, dass die Ausbildung in Buxtehude kostengünstig ist. Lediglich 4 015 Euro kostet ein Studierender das Land pro Jahr. Sie wissen, dass vergleichbare Studiengänge in Niedersachsen den Landeshaushalt deutlich mehr belasten.
Bei diesen Gegebenheiten, Herr Minister Stratmann, ist von einer Optimierung nun wirklich nichts zu erkennen.
Eine faire Chance hat Buxtehude auch nicht gehabt. Die haben aber Sie, Herr Ministerpräsident Wulff, anlässlich Ihres Besuches in Buxtehude versprochen. Nein, es gab keine faire Chance. Drei Tage später hat das Kabinett sich für die Schließung ausgesprochen, ohne dass sich irgendjemand von der Regierung jemals noch einmal mit der Fachhochschule in Verbindung gesetzt hätte. Herr Ministerpräsident Wulff, ich empfinde das als Arroganz der Macht.
- Hören Sie doch einmal ruhig zu! - Aber, meine Damen und Herren, die Verantwortlichen in Wirtschaft und Politik der Buxtehuder Region geben ihren Kampf gegen die Schließung nicht auf. Sie wollen diese auf jeden Fall verhindern. Es gibt viele Ideen hierzu. Auf Initiative eines großen Bauunternehmers und der Sparkasse HarburgBuxtehude wurde jetzt eine große Spendensammlung für die Fachhochschule gestartet. Die Aktion läuft unter der Überschrift: Wir bewegen was. - Die ersten 400 000 Euro sind bereits gesichert, wobei - um Ihnen das gleich zu sagen - die Spenden erst eingezogen werden, wenn die Landesregierung ihre Schließungspläne zurücknimmt.
Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass die SPD-Fraktion gegen die Schließung ist. Ich fordere Sie deshalb auf: Ändern Sie Ihr Konzept, nehmen Sie die Schließung zurück! - Ich habe in der Buxtehuder Zeitung fast jeden Tag lesen können, wie betroffen die Abgeordneten der CDU und der FDP aus unserer Region über die Schließung sind und dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, dagegen kämpfen wollen. Sie können das heute tun. Sie können beweisen, dass das nicht nur Lippenbekenntnisse waren. Ich beantrage für die SPDFraktion sofortige namentliche Abstimmung. Stimmen Sie einfach unserem Antrag zu! - Vielen Dank.
Herr Minister Schünemann, vielleicht können Sie noch einmal genau spezifiziert sagen, welche Aufgaben konkret wegfallen. Das haben Sie meiner Meinung nach nicht deutlich beantwortet. Es ist doch schon merkwürdig, dass Sie zwar die Ergebnisse der Projektgruppen noch nicht kennen, aber schon genau wissen, dass 6 743 Stellen wegfallen. Dann müssten Sie eigentlich genau sagen können, welche Aufgaben entfallen.
Herr Minister, woraus schließen Sie, dass die Kommunen und Kammern automatisch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierungen übernehmen? - Es könnte doch auch sein, dass sie die Aufgabe übernehmen, sie aber mit ihrem eigenen Mitarbeiterstab wahrnehmen, z. B. mit Auszubildenden, die ausgelernt haben.
Herr Minister Ehlen, der Innenminister hat vorgestern in der Aktuellen Stunde darauf hingewiesen, welche verheerenden Folgen er für die strukturschwachen Kommunen in Niedersachsen im Zuge der anstehenden Bundeswehrreform befürchtet. Sind Sie mit mir einig darin - -
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister Ehlen, ich frage Sie: Warum haben Sie sich nicht dagegen gewehrt, dass die Konversionsmittel mit dem Nachtragshaushalt von 6,4 Millionen Euro auf 1,6 Millionen Euro zusammengestrichen worden sind? Ist das eine Stärkung des ländlichen Raums? Ist das eine Hilfe für strukturschwache Gebiete? Warum haben Sie sich nicht dagegen gewehrt? Sind Sie nicht wie ich der Meinung, dass das eher zu einer Schwächung des ländlichen Raumes führt?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 207 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Inneres und Sport mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, den Antrag unverändert anzunehmen. Die mitberatenden Ausschüsse für Haushalt und Finanzen sowie für Ernährung, Landwirtschaft und den ländlichen Raum haben sich diesem Votum mit gleichem Stimmverhalten angeschlossen.
Im Ausschuss ergab sich zu dem Entschließungsantrag nur eine kurze Aussprache, da wir alles Wesentliche schon hier im Plenum gesagt haben. Der Ausschussbericht ist auch nur sehr kurz. Um ein wenig Zeit einzusparen, gebe ich den restlichen Bericht zu Protokoll.
Ein Vertreter der antragstellenden Fraktionen betonte nochmals, dass man die Zusage einhalten werde, zusätzliche Polizeianwärter einzustellen. Man sei auch daran interessiert, möglichst schnell die Präsenz der Polizei in der Fläche zu verbessern. Darum werde man sich weiter bemühen, ausgebildete Polizeibeamte aus anderen Bundesländern oder Kräfte vom Bundesgrenzschutz zu
übernehmen. Diese zusätzlichen Stellen für Polizeibeamte seien trotz der schwierigen Haushaltssituation finanziert, da hier ein besonderer Schwerpunkt gesetzt werde.
Der Vertreter der FDP-Fraktion schloss sich diesen Ausführungen an und führte ergänzend aus, dass nach seiner Auffassung auch die Überarbeitung des Personalverteilungsschlüssels bei der Erhöhung der Polizeipräsenz in der Fläche eine Rolle spiele.
Vertreter der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen betonten, dass die angesprochenen zusätzlichen 1 000 Stellen im Ergebnis angesichts der gegenwärtigen Haushaltslage nicht zu finanzieren sein. Ferner machten Vertreter der SPDFraktion darauf aufmerksam, dass diejenigen Anwärter, die nun zusätzlich eingestellt werden sollten, tatsächlich erst nach Abschluss ihrer Ausbildung zur Verfügung stehen würden. Daher dränge sich bei dem vorliegenden Antrag der Eindruck auf, dass es sich hier um Aktionismus handle.
Damit schließe ich meinen Bericht und bitte Sie namens des Ausschusses für Inneres und Sport, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 207 zu folgen und damit den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP unverändert anzunehmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Minister Schünemann! Von einem Versäumnis der vorherigen Landesregierung kann bei diesem Thema nun weiß Gott nicht die Rede sein. Sowohl die SPD-geführte Bundesregierung als auch die damalige SPD-Landesregierung haben nach dem 11. September 2002
mit aller Konsequenz, aber auch mit Augemaß auf die veränderte Sicherheitslage reagiert. Ich erinnere daran: In Berlin wurden unverzüglich nach dem 11. September die umfassendsten Sicherheitspakete beschlossen, die es jemals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gegeben hat. Dieses schnelle Handeln ist insbesondere dem Bundesinnenminister Otto Schily zu verdanken.
Das zweite Sicherheitspaket des Bundes schafft die bundesrechtlichen Voraussetzungen dafür, dass auch die Länder ihre Verfassungsschutzgesetze entsprechend novellieren können. Sie wissen es doch genau, Herr Minister Schünemann: Selbstverständlich hatte die Vorgängerregierung bereits in der letzten Legislaturperiode damit begonnen, diese Anpassungen vorzubereiten.
Aber sie hat das nicht mit heißer Nadel getan, sondern mit Bedacht. Von daher sind für uns viele Änderungen in Ihrem Gesetzentwurf unstrittig; denn sie wären auch von einer SPD-Landesregierung nach der Wahl umgesetzt worden. Die von der alten Regierung vorbereitete Novellierung diente Ihnen als gute Grundlage für den vorgelegten Entwurf.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal daran erinnern - die Kolleginnen und Kollegen, die in der letzten Legislaturperiode hier gesessen haben, wissen es -, dass wir nach dem 11. September mit Entschließungsanträgen der CDU-Fraktion bombardiert wurden. Hauptredner war entweder Herr Biallas, der hier schon wieder locker dazwischen redet,
oder der jetzige Innenminister Schünemann. Nach meiner Meinung handelte es sich bei sehr vielen dieser Änderungsanträge um illusorische und, meine Damen und Herren, teilweise auch groteske Forderungen. Ich erinnere mich noch sehr gut. Vor diesem Hintergrund war es für mich, die ich damals die Diskussion immer mitverfolgt hat, natürlich sehr interessant, den jetzt von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf einmal darauf zu überprüfen, inwieweit die CDU-Vorstellungen, die Sie aus der Opposition heraus entwickelt hatten, nun unter Ihrer Regierung Eingang in das Gesetz gefunden haben.
Herr Minister Schünemann, in Ihrer damaligen Funktion als innenpolitischer Sprecher Ihrer Fraktion wollten Sie im Zuge der Anpassung der Sicherheitsgesetze z. B. erreichen, dass der niedersächsische Verfassungsschutz auch im Bereich der Organisierten Kriminalität mit nachrichtendienstlichen Mitteln tätig werden kann. Von dieser Forderung haben Sie inzwischen wohl Abstand genommen. Wir gestehen Ihnen gern zu, dass auch Sie dazulernen. Auch Politiker können dazulernen. Wir finden es gut, dass Sie davon Abstand genommen haben. Denn, meine Damen und Herren, in Niedersachsen muss die Polizei und nicht der Verfassungsschutz für den Bereich der Organisierten Kriminalität zuständig sein.
Eine Doppelzuständigkeit von Polizei und Verfassungsschutz macht keinen Sinn, zumal unsere niedersächsische Polizei auf dem Gebiet der Organisierten Kriminalität durchaus mit großem Erfolg tätig ist.
Meine Damen und Herren, bei Durchsicht meiner Unterlagen ist mir noch ein interessanter Entschließungsantrag der CDU-Fraktion in die Hände gefallen, zu dem seinerzeit auch Herr Schünemann im Plenum gesprochen hat. Als Antwort auf den 11. September hatte die SPD-Landesregierung - Sie erinnern sich noch - 13 zusätzliche Stellen beim Verfassungsschutz eingerichtet, insbesondere für den Bereich „Ausländischer Terrorismus“. Diese Stellenerweiterung ging der CDU-Fraktion seinerzeit nicht weit genug. Sie wollte den Stellenpegel erheblich erhöhen, und zwar auf das Stellenniveau - man höre und staune - von 1990, also von
230 Stellen auf 406. Damals war die CDU folgender Auffassung - ich zitiere einmal aus dem Entschließungsantrag, meine Damen und Herren -:
„Für eine sachgerechte Aufgabenwahrnehmung muss der Personalbestand des Landesamtes für Verfassungsschutz kurzfristig um 50 Stellen erhöht und mittelfristig auch auf das Ausgangsniveau von 1990“
- also auf die besagten 406 Stellen
„angehoben werden.“
Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, heute haben wir den Nachtragshaushalt verabschiedet. Ich habe einmal nachgeschaut, wie es im Bereich des Verfassungsschutzes aussieht und ob der Innenminister beim Finanzminister mehr Stellen erreicht hat und ob er nun für eine bessere personelle Ausstattung gesorgt hat. Er hat damals gesagt, dass der Verfassungsschutz nur mit mehr Personal seinen Aufgaben sachgerecht nachkommen kann. Ich habe also einmal in diesem Haushaltskapitel nachgeschaut, und - man höre und staune; Sie wissen sicherlich, was kommt - ich bin fast hinten rüber gefallen: Der Innenminister, derselbe, der in Oppositionszeiten so große Reden geschwungen hat, hat den Personalansatz für den Verfassungsschutz nicht erweitert, sondern wir können nachlesen, dass für den Bereich 4,63 Vollzeiteinheiten gestrichen werden müssen. Dabei sollen - wir wissen es - die Aufgaben ausgeweitet werden. So hält er z. B. eine Beobachtung der PDS für erforderlich.
So ist das, meine Damen und Herren. Eigentlich müsste der Innenminister heute, wenn er seinen Antrag aus der letzten Legislaturperiode ernst nimmt, erklären, dass wir uns die Änderung des Verfassungsschutzgesetzes sparen können, weil er es nicht geschafft hat, sich für die bessere Ausstattung des Verfassungsschutzes einzusetzen.
Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. - Wir werden uns das im Ausschuss angucken.
Der Antrag der Grünen, der mitberaten werden soll, spricht sich bei diesem Personalbestand gera
dezu folgerichtig gegen eine Ausweitung der Befugnisse des Verfassungsschutzes und für eine Überprüfung der vorhandenen Strukturen aus. Wir werden möglicherweise im Gegensatz zu den Grünen die hier vorgelegte Erweiterung der Befugnisse in weiten Teilen ausführlich diskutieren, und wir werden natürlich in vielen Bereichen auch zustimmen.
Ich möchte zum Schluss noch darauf hinweisen, dass wir schon sehr verwundert darüber sind - leider ist meine Redezeit sehr begrenzt -, wie die FDP sich in diesen Fragen verhalten hat.
Der Bund sieht ja eine Evaluierung vor, meine Damen und Herren. Die Regelungen des Terrorismusbekämpfungsgesetzes sind bis zum 11. Januar 2007 befristet.
Über eine Befristung müssen auch wir unbedingt nachdenken, und wir müssen nachbessern.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte hiermit ausdrücklich einen Angriff des Kollegen Biallas zurückweisen. Ich fordere Herrn Biallas auf, der eben behauptet hat, meine Aussagen wären unrichtig, den Nachtragshaushalt auf der Seite 68 aufzuschlagen, Einzelplan 03, Ausgabentitel 422 01, alter Ansatz: 9 828 000, neuer Ansatz: 9 616 000. Das ist eine Differenz von 212 000 Euro und entspricht, wie Sie auf der Seite 69 sehen, einem Minus von 4,63 Vollzeiteinheiten. Mir war es wichtig, das hier zu erklären. Auf eine Entschuldigung verzichte ich. Ich weiß ja, wer das gesagt hat.