Plus bei den Lkw-Verkehrszahlen lässt sich rechtlich noch kein Sperrschild begründen. Was Herr Hagenah hier vorschlägt, passt vielleicht in eine Diktatur, aber nicht in eine Demokratie mit den Regelungen, die wir hier haben, meine Damen und Herren.
Ich darf ausdrücklich darauf hinweisen: Die Sperrungen, die anderswo vorgenommen worden sind, sind zwar mit dem Mautverkehr begründet worden. In Wirklichkeit waren ihre Ursachen aber enge Straßen. Außerdem sind diese Maßnahmen in Rheinland-Pfalz seit zwei bis drei Jahren vorbereitet worden. Ich darf Sie bei dieser Gelegenheit auch noch darüber informieren, dass der Vertreter Sachsens gestern auf einer Bund-Länder-Besprechung ausdrücklich erklärt hat, dass man öffentlich missverstanden worden sei und dass man solche Sperrungen nicht vornehmen werde.
Meine Damen und Herren, das Sperren von Straßen lässt sich vor den Gerichten nur durchhalten, wenn nachgewiesen werden kann, dass es tatsächlich einen Mautausweichverkehr gibt. Dazu bedarf es begründeter Zählergebnisse.
Bei nachweislichen Ausweichverkehren kann unter bestimmten Bedingungen und nach Anhörung der EU-Kommission die Mautpflicht auf genau bezeichnete Abschnitte von Bundesstraßen ausgedehnt werden.
Ich habe dem Bundesverkehrsministerium nach Vorliegen der Zählergebnisse aus dem Sommer folgende Bundesstraßenabschnitte mit besonders hohen Belastungszuwächsen gemeldet: B 4 Braunschweig - Lüneburg, B 6 Hannover - Nienburg, B 51 Osnabrück - Diepholz, B 65 Barsinghausen - Hannover, B 68 Wallenhorst - Cloppenburg, B 75 Rotenburg - Tostedt, B 213 Nordhorn Cloppenburg und B 402 Niederlande - Haselünne. Diese Streckenabschnitte weisen am Tag oder in der Nacht eine Belastungssteigerung um mehr als 25 % auf.
Detaillierte Aussagen zu den tatsächlichen Verlagerungseffekten lassen sich erst nach Beendigung und Auswertung der flächendeckenden allgemeinen Verkehrszählung 2005 treffen. Dies wird im Laufe des Herbstes möglich sein. Der Bund hat
Meine Damen und Herren, es ist schon interessant. Bei anderen Verfahren, z. B. wenn es um Straßenbau geht, fordern die Grünen pedantisch, dass wir die Rechtslage beachten. Wenn wir aber in diesem Fall die Rechtslage beachten, dann ist unser Vorgehen plötzlich nicht richtig, dann heißt es, wir würden populistisch ein Thema aufgreifen.
Die Straßenverkehrsbehörden haben natürlich grundsätzlich die Möglichkeit, auf allen Strecken ihre Benutzung zu beschränken, zu verbieten oder den Verkehr umzuleiten und Durchfahrverbote, Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Umleitungen anzuweisen. Aber für jede Anordnung einer Beschränkung sind erhebliche rechtliche Anforderungen zu erfüllen. Deswegen ist es wichtig, zusammen mit den örtlichen Verkehrsbehörden, der Polizei, der regionalen Wirtschaft und den Betroffenen diejenigen Maßnahmen festzulegen, die der örtlichen Situation am besten gerecht werden. Denn was hilft es, wenn etwa die breite Bundesstraße gesperrt wird und daraufhin der Verkehr über kleinere Ortsstraßen führt? Maßnahmen von oben, beschlossen am grünen Tisch, verbieten sich.
Wenn wir in Wirklichkeit die Verkehre aus Osteuropa treffen wollen, wollen wir nicht unser heimisches Speditionsgewerbe kaputtmachen.
Im Übrigen haben die unteren Straßenverkehrsbehörden bereits Maßnahmen eingeleitet. Ich denke in diesem Zusammenhang an den Landkreis Osnabrück, der in Bad Iburg, in Bad EssenWehrendorf oder auch in Bad Bergen in Zusammenarbeit mit der Polizei entsprechende Kontrollstellen eingerichtet und innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen umgesetzt hat.
Solche Anordnungen könnte der Verkehrsminister gar nicht treffen, solche Maßnahmen müssen vor Ort gemeinsam getroffen werden, z. B. Geschwindigkeitsüberwachungen durch die Kommunen selbst oder Lkw-Kontrollen zusammen mit dem Bundesamt für Güterverkehr.
Ergänzung der Straßenverkehrsverordnung hinzuwirken, sodass auf die neue Situation besser reagiert werden kann. Dafür habe ich mich in einem Gespräch mit Herrn Stolpe eingesetzt. Seit gestern, meine Damen und Herren - das hat allerdings nichts mit der heutigen Landtagssitzung zu tun -, liegt ein konkreter Vorschlag auf dem Tisch. Dieser Vorschlag sieht vor, dass bereits dann, wenn sich Verkehre nachweislich verlagern, in Abstimmung mit und in Verantwortung der Region verkehrsbehördliche Anordnungen getroffen werden können.
Aber, meine Damen und Herren, es gibt auch mehrere Landkreise, die mir ausdrücklich sagen, dass sie keine Sperrung vornehmen könnten und wollten. Das betrifft z. B. die E 233, also die Bundesstraße, die quer durch den Landkreis Cloppenburg führt. Meine Damen und Herren, dort würde der Verkehr nachweislich und mit einem Blick auf die Karte unschwer erkennbar auf das nachgeordnete Netz verdrängt.
Generelle Regelungen sind ungeeignet, denn die schwierige Herausforderung liegt darin, für jeden Einzelfall die passende Lösung zu finden. Es muss einen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Anrainer und den Interessen von Wirtschaft, Handel und Verkehrsgewerbe geben. Deswegen ist die Kompetenz vor Ort gefragt, und deswegen sind zunächst konkrete, gerichtlich nachprüfbare Tatbestände zu ermitteln.
Wir werden sehen, ob die Maßnahmen, die Rheinland-Pfalz und Hessen ergriffen haben, der gerichtlichen Nachprüfung standhalten. Ich kann Ihnen jedenfalls versichern, dass wir zusammen mit dem Bund und in Abstimmung mit den anderen Ländern alle notwendigen und rechtlich sauber möglichen Maßnahmen ergreifen werden, um dieses Problems Herr zu werden.
Meine Damen und Herren, andere Bundesländer machen es uns vor, sie reagieren angemessen in Teilbereichen, während Sie das Problem auf die lange Bank schieben und sich hinter komplizierten Abstimmungsprozessen verstecken.
Bereits zu Beginn des Jahres haben wir uns intensiv mit der Frage der Einführung der Maut beschäftigt. Das erste Halbjahr seit Einführung der Lkw-Maut konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Seit Beginn der Mauterhebungen gibt es jedoch Verlagerungsverkehre von Bundesautobahnen auf Bundesstraßen, Landesstraßen und auch Regionalstraßen. Diese Verlagerungen führen zum Teil zu erheblichen Belastungen der Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere der neu frequentierten Bundesstraßen. Bereits vor der Mauterhebung war eine solche mögliche Verlagerung prognostiziert worden.
Aus diesem Grunde wurde daher bereits im Jahre 2003 gemeinsam mit Bund und Ländern festgelegt, mithilfe von Vorher-Nachher-Vergleichen die möglichen Verkehrsverlagerungen festzuhalten und untersuchen zu lassen. Dazu wurde ein Zählwerk eingerichtet, bestehend aus zurzeit 1 300 Dauerzählstellen. Im Herbst 2005 sollen nunmehr aussagekräftige Ergebnisse vorliegen. Daraus folgt, dass eine Einbeziehung von Bundesstraßenabschnitten in das Lkw-Mautsystem frühestens Anfang 2006 möglich sein wird.
Vor diesem Hintergrund müssen wir im doppelten Sinne nach Wegen suchen, wie hier kurzfristig wirksam und ordnend eingegriffen werden kann. Voraussetzungen sind z. B., dass die besonderen örtlichen Verhältnisse zu einer außergewöhnlichen Gefahrenlage - und zwar entweder für Sicherheit und Ordnung oder für die Wohnbevölkerung hinsichtlich Lärm und Abgasen - gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung führen. Dann muss es Aufgabe der obersten Straßenverkehrsbehörden der Länder sein, Anordnungen für die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken zu treffen.
Es ist nicht zielführend, wie bereits im Antrag der Bündnisgrünen beschrieben, diese Aufgaben weiter auf die Straßenverkehrsbehörden der Landkreise zu verlagern und dort die Probleme abzuladen. Viele Ausweichverkehre finden kreisübergreifend statt und wären in einem komplizierten Abstimmungsbedarf zwischen den Landkreisen und den großen Städten zu regeln. Das ist nicht zielführend. Hier ist die Landesregierung gefordert, d. h. die oberste Straßenverkehrsbehörde des Landes, regional verlässliche und sinnvolle Lösungen zu entwickeln und die Maßnahmen dafür anzuordnen.
Meine Damen und Herren, nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums eröffnet sich den Verkehrsbehörden der Länder eine Reihe von Handlungsmöglichkeiten. Zu denken ist hierbei insbesondere an Geschwindigkeitsbegrenzungen für Lkw-Verkehre, Nachtfahrverbote und Umleitungen des Schwerlastkraftverkehrs auf geeignete Ausweichstrecken. Dies kann bereits kurzfristig zu einer deutlichen Entlastung der bis jetzt höher frequentierten Ausweichstrecken in vielen Regionen Niedersachsens führen. Der Bundesverkehrsminister hat darauf hingewiesen, dass die Länder Rheinland-Pfalz, Hessen und Sachsen die bestehenden Möglichkeiten der Straßenverkehrsordnung nutzen, um Bundesstraßen für den LkwDurchgangsverkehr zu sperren. Andere Länder, zu denen auch Niedersachsen zählt, sind bei der Umsetzung noch zu zögerlich.
Manfred Stolpe hat darüber hinaus angekündigt, in Kürze eine Ergänzung zur Straßenverkehrsordnung an den Bundesrat zu leiten, die weitere Maßnahmen gegen den Mautausweichverkehr ermöglicht. Der Bund hat also alles getan, um kurzfristig gegen die Verlagerung der Lkw-Verkehre auf Bundesstraßen vorzugehen. Es ist nun Sache der Länder, also bei uns die Angelegenheit von Herrn Hirche, das Notwendige umgehend zu veranlassen. Hierbei darf sich das Land nicht aus der Verantwortung stehlen und nur den örtlichen Straßenverkehrsbehörden den schwarzen Peter zuschieben.
Herr Minister Hirche, in diesem Zusammenhang erwarten wir ein deutliches Wort dazu, wie Sie zu dem Vorstoß von CDU-geführten Landesregierungen, z. B. aus Baden-Württemberg, stehen, eine generelle Maut auf möglichst vielen Fernstraßen nicht nur des Bundes, sondern auch der Länder einzuführen. Damit werden Verdrängungs- und Ausweichverkehre doch gerade angeheizt. Verstärkt würden dann in Zukunft Lkw- und Pkw-Ver
kehre auf Landesstraßen, die ohnehin oft in einem bedauernswerten Zustand sind, und sie würden weiter auf Gemeinde- und Kreisstraßen ausweichen. Das führt nur zu einer weiteren unerträglichen Belastung der Wohnbevölkerung in den betroffenen Gebieten.
Wir erwarten, dass Sie sich eindeutig von dem Prinzip „lasst uns durch generelle Maut den Verkehr kräftig aufmischen und möglichst viele belasten“ distanzieren. Oder wollen Sie neben der Kfz-Steuer und Mineralölsteuer über eine allgemeine Maut ein drittes Mal abkassieren?
Sehr geehrter Herr Minister, wir erwarten von Ihnen ein klares Konzept und einen Maßnahmenkatalog der Verkehrsbehörden des Landes. Wir brauchen wirkungsvolle Beschränkungen für die Benutzung der betroffenen Straßen durch LkwAusweichverkehre. Nehmen Sie Ihre Verantwortung endlich wahr!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn betonen, dass die CDU-Fraktion - ich unterstelle, die FDPFraktion auch - es begrüßt, dass die Landesregierung, insbesondere Minister Walter Hirche, zügig und konsequent gehandelt hat.
Nach Einführung der Maut hat es lange gedauert, bis das mit der Maut endlich funktioniert hat. Herr Kollege Hagenah, ich weiß gar nicht, warum man sich dafür auch noch abfeiern lässt. Es war ja nun ein Trauerspiel hoch drei, bis es endlich geklappt hat.
Gott sei Dank funktioniert es jetzt. Aber sich damit hier jetzt auch noch zu brüsten, finde ich schon etwas eigenartig und abstrus.
Herr Hirche, wir sind der Auffassung, dass Sie völlig richtig und ordnungsgemäß gehandelt haben. Sie haben in Ihrer Rede aufgezeigt, dass es einen
Rechtsrahmen gibt, in dem die Landesregierung überhaupt nur tätig werden kann. Sie haben auch deutlich gemacht, dass man nicht einfach par ordre du mufti von oben hineinregieren kann, sondern dass wir gemeinsam mit den Kreisen, mit den Straßenverkehrsbehörden handeln müssen. Das alles muss, damit es rechtsfest ist - es kann ja auch mal sein, dass jemand klagt -, auf Basis fundierter Daten erfolgen. Der Minister hat ja vorgestellt, welche Streckenabschnitte bereits gemeldet sind. Nun ist dort der Bund am Zuge, das zusammen mit Toll Collect technisch umzusetzen.
Herr Kollege Will, ich fand es schon eigenartig, dass Sie den Minister hier nach dem Motto kritisiert haben, die von CDU und FDP geführte Landesregierung sei schuld daran, dass es bei vielen Ortsdurchfahrten zu unzumutbaren Verhältnissen kommt. Das waren nicht wir. Alle Experten und bei den Beratungen im Bundestag auch Vertreter von CDU/CSU und FDP haben gesagt, dass es, wenn man die Maut so einführt, zu einem Ausweichen kommt,