Protokoll der Sitzung vom 15.05.2003

(Beifall bei der SPD - Heinz Rolfes [CDU]: Was hat die Kommission denn vorgeschlagen? Das ist doch Unsinn! - Bernd Althusmann [CDU]: Wer hat sich denn vertagt?)

Es ist ganz offenkundig, dass Sie die Bedrohung der kommunalen Finanzen in den letzten Jahren mit uns gemeinsam konstatiert haben. Wir haben deutlich gemacht, dass wir durch die gemeinsame Reform auf der einen Seite die Kommunen durch die Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe massiv entlasten wollen, dass wir aber auf der anderen Seite auch auf der Einnahmeseite unsere Pflicht zu erfüllen haben, und da geht es im Kern eben um die Frage der Zukunft der Gewerbesteuer.

Es ist auffällig, dass die CDU Anfang Mai, also vor wenigen Tagen, ein Sofortprogramm auf den Markt gebracht hat, das ganz eindeutig darauf angelegt ist, ein Scheitern der Gemeindefinanzreform billigend in Kauf zu nehmen. Sie will ein Sofortprogramm dazwischen schieben, das nichts anderes zum Ziel hat, als sich vor der Aussage über die Zukunft der Gewerbesteuer zu drücken. Das wird erklärbar, weil gleichzeitig die FDP ein Sofortprogramm oder ein neues Programm zur Zukunft der Gewerbesteuer auf den Markt geschickt hat, in dem ganz eindeutig die Abschaffung der Gewerbesteuer gefordert wird. Dieses Programm ist sehr eng angelehnt an das Verbändemodell von BDI und VDI.

(Bernd Althusmann [CDU]: Blanker Unsinn! Entschuldigung, aber das ist wirklich Unsinn!)

Sie wissen genauso gut wie ich – das ist durchgerechnet –, dass insbesondere das Verbändemodell eine Verlagerung der Mitfinanzierung der kommunalen Finanzen von den Unternehmen hin zu den Haushalten der Arbeitnehmer bedeutet. Bei Kapitalgesellschaften würde das künftig eine Senkung der Beteiligung von 24,1 auf 16,6 % bedeuten, bei Personenunternehmen sogar von 23,4 auf 13 %. Bei Selbstständigen würde beim FDP-Modell – das muss man auch sagen – der Anteil sogar leicht ansteigen.

(Bernd Althusmann [CDU]: Das löst das Problem der Substanzbesteuerung immer noch nicht!)

Das Entscheidende ist aber – das muss dann auch für die Öffentlichkeit deutlich werden –, dass die Beteiligung der Arbeitnehmerhaushalte an der Finanzierung der kommunalen Haushalte von 47,6 auf 63,8 % steigen würde. Das ist genau der Hintergrund der Strategie der FDP. In Niedersachsen scheint die große Fraktion nicht in der Lage zu sein, dem kleinen Koalitionspartner Paroli zu bieten. Das ist schädlich für die Zukunft der Gemeindefinanzreform.

(Heinz Rolfes [CDU]: Ein gefrusteter ehemaliger Finanzminister!)

Wir wollen also wissen, welche Position die CDU/FDP-Landesregierung in der Expertenkommission und im Bundesrat einnehmen wird. Wir wollen wissen, ob Sie an der Realisierung der Gemeindefinanzreform zum 1. Januar 2004 auf der Basis der breiten übereinstimmenden Meinung der kommunalen Seite festhalten. Und wir wollen wissen, welche Sofortmaßnahmen Sie als Landesregierung ersatzweise aufbringen wollen, wenn Sie diese Position nicht mittragen wollen.

Tatsache ist nämlich, dass Sie in den letzten Jahren immer wieder Sofortmaßnahmen und Sondermaßnahmen von der alten Landesregierung gefordert haben. Sie sind sogar zum Staatsgerichtshof gegangen und haben um 500 Millionen pro Jahr aus dem Landeshaushalt für die Kommunen geklagt. Sie haben zwar verloren, aber nicht aufgehört, diese Forderung zu stellen.

Deshalb unser Antrag, eine Bundesratsinitiative zur Revitalisierung der Gewerbesteuer unter Einbeziehung der Freiberufler auf den Weg zu bringen mit der klaren Ansage, die Basis für die Gewerbesteuer zu verbreitern, aber gleichzeitig dadurch auch eine Verstetigung garantieren zu können und

einen wesentlichen Beitrag zur aufgabengerechten Finanzausstattung der Kommunen sicherzustellen.

(Bernd Althusmann [CDU]: Das hat noch nie geklappt! Das wissen Sie auch!)

Wir wollen, dass der Abschaffung der Gewerbesteuer eine klare Absage erteilt wird. Wir sind auch gegen die schleichende Verlagerung von Zahlungen für die kommunalen Haushalte auf die Arbeitnehmerhaushalte zugunsten der örtlichen Unternehmen, die ja teilhaben an der Infrastruktur und an den sozialen, kulturellen und sportlichen Leistungen der Stadt. Diese klare Positionierung muss auf den Tisch, und wir sind sehr gespannt, wie sich die Koalitionsparteien oder -fraktionen dazu verhalten.

Wenn Sie nicht in der Lage sind, mit uns gemeinsam die Realisierung der Gemeindefinanzreform zum 1. Januar durchzusetzen, sind Sie natürlich in der Pflicht, Ihre Forderungen und Versprechungen aus den letzten Jahren hier zur Diskussion zu stellen und zu sagen, ob Sie weiterhin dazu stehen. Sie wissen, dass wir immer wieder gesagt haben: Die 500 Millionen aus dem Landeshaushalt für den kommunalen Finanzausgleich sind angesichts der Finanzlage des Landes nicht darstellbar. Sie haben gesagt, das sei mit leichter Hand zu machen. Frage: Wie halten Sie es denn jetzt, wo Sie die Mehrheit haben? Wie wollen Sie ohne Gericht diese politische Forderung aus der Zeit vor der Wahl durchsetzen?

Ich erinnere daran, dass nicht nur der jetzige Ministerpräsident und der jetzige Finanzminister, sondern praktisch jedes CDU-Mitglied durch die Lande gegangen ist und von einem Raubzug durch die Kassen der Kommunen geredet hat. Nun wollen wir einmal sehen, ob Sie diesem Raubzug ein Ende machen und entsprechend handeln. Wenn Sie das nicht können, wäre ich sehr dafür, dass Sie mit Blick auf die Haushaltsplanungen in den Kommunen hier und jetzt Farbe bekennen,

(Bernd Althusmann [CDU]: Sie haben da nicht viel übrig gelassen!)

damit nicht alle in der Hoffnung leben, die Landesregierung werde in Zukunft ihre Versprechen einlösen. Denn eines ist klar: Das Sofortprogramm der Bundesregierung, das dazu führt, dass in drei großen Blöcken den Kommunen Geld zufließen wird, ist keine Leistung dieser Landesregierung. Es geht um 7 Milliarden Euro im Programm zur privaten

Wohnungsbausanierung, das natürlich mittelbar Geld in die Kassen der Kommunen bringt. Insgesamt werden dadurch etwa 8 Milliarden bei den Kommunen ankommen. Von den insgesamt 4 Milliarden Schulbaumitteln, die nun vereinbart sind, werden Niedersachsen in dieser Legislaturperiode knapp 400 Millionen zufließen. Auch dieses Geld ist kein Sonderprogramm dieser Landesregierung, sondern kommt vom Bund. Das Gleiche gilt für die Freistellung von den Kosten der Flutschäden, immerhin 819 Millionen für die Kommunen insgesamt, davon 63 Millionen für die niedersächsischen Gemeinden.

(Bernd Althusmann [CDU]: Was zu einer Nettoneuverschuldung von über 30 Milliarden führt!)

- Herr Althusmann, wenn Sie nun diese Zahlen zur Kenntnis nehmen, interessiert dieses Haus, vor allen Dingen aber die Städte und Gemeinden, ob damit zu rechnen ist, dass im Laufe der Beratungen zum Nachtragshaushalt oder zum Haushalt 2004 etwas von dem bei den Kommunen ankommt – unabhängig von dem, was wir mit der Gemeindefinanzreform anstreben –, was Sie als verbindliche Zusagen auf den Weg gebracht haben, insbesondere durch den neuen Innenminister, Herrn Schünemann. Herr Schünemann hat gesagt, man könne und müsse dringend die Bedarfszuweisungen um mindestens 100 Millionen erhöhen, damit mehr Geld in die Kassen der notleidenden Gemeinden komme. Das kann man ja gerne machen, aber nicht zulasten der übrigen Gemeinden, indem man den Finanzausgleich an anderer Stelle kürzt.

Die zweite Frage lautet: Wie gehen Sie mit der Erhöhung der Gewerbsteuerumlage um? Wir kennen Ihre Forderung, die Erhöhung zurückzunehmen. Sie werden das im Bundesrat fordern und dort die entsprechende Forderung Bayerns unterstützen. Wenn das nicht durchkommt, hindert Sie niemand daran, in Niedersachsen den äquivalenten Betrag in einem Sonderprogramm zur Verfügung zu stellen – wenn Sie denn in der Lage sind, ihn ohne zusätzliche Schulden zu finanzieren.

Mir geht es nicht darum, hier so zu tun, als könnten wir das aus dem Handgelenk. Interessant wäre aber der Vergleich Ihrer Aussagen vor ungefähr acht bis zwölf Wochen, als Sie die Haushaltslage genau kannten, mit Ihrem jetzigen Handeln. Sie haben die Kommunen in Niedersachsen hinters Licht geführt, und zwar nicht nur vor der Wahl, sondern Jahr für Jahr.

(Beifall bei der SPD - Bernd Althus- mann [CDU]: Das ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten!)

Das ist insofern natürlich hoch interessant, als der neue Ministerpräsident gesagt hat, er werde sich sehr intensiv an den Vorgaben der Bayern orientieren, die ja immer in der Lage und dafür gut sind, etwas besonders Gutes zu tun. Bayern hat für den Fall, dass das Sofortprogramm der CDU, der Vorschlag der FDP und die Gemeindefinanzreform insgesamt nicht durchgesetzt werden können, schon angekündigt, man würde den Kommunen in Bayern mit einem landeseigenen Programm helfen.

Nun werden die niedersächsischen Kommunen sehr gespannt auf die hiesige Regierung schauen, ob diese in der Lage und bereit ist, Bayern zu kopieren. Bei vorsichtiger Auseinandersetzung um das Thema wäre ich trotz allem sehr dankbar, wenn es uns gelänge, die Beratungen zu diesem Antrag sehr schnell zum Abschluss zu bringen. Es ist notwendig, in die laufenden Beratungen um die Gemeindefinanzreform noch Positionen einbringen zu können.

Die Landesregierung ist in der Expertenkommission vertreten. Ich würde mir wünschen, dass der konstruktive Beitrag, den wir bisher über das Finanzministerium leisten konnten, auf der entsprechenden Ebene vorangetrieben wird. Ich weiß gar nicht, wer von Ihnen aus der Landesregierung in der Kommission ist. Herr Möllring, ich spreche Sie als den Nachfolger im Amt an.

(Glocke des Präsidenten)

Ich wünsche mir, dass wir die klare Positionierung „pro modernisierter Gewerbesteuer und pro Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe“ gemeinsam weiter tragen könnten, und das mit Unterstützung des gesamten Hauses. - Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herr Minister Möllring, ich erteile Ihnen das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Aller, hätten Sie mir doch einen bayerischen Haushalt hinterlassen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich würde den Gemeinden so viel Gutes tun! Ein bis eineinhalb Milliarden weniger Zinsen im Jahr und wir hätten Handlungsspielraum ohnegleichen. Wir würden gemeinsam mit Ihnen Wünsche erfüllen können. Wir haben sie leider nicht.

Eines haben wir aber getan. Wir sind gestern dem Antrag Bayerns beigetreten, die Gewerbesteuerumlage auf das alte Maß zurückzuführen. Dafür stehen wir gerade.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zuruf von der CDU: Sehr gut!)

Wenn das Bundesgesetz wird, werden wir das tun, was wir mit allen Bundesgesetzen machen. Wir werden das ohne Neuverschuldung in unseren Haushalt einplanen. Das kann ich Ihnen zusagen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Aller, ich wundere mich schon, dass Sie sich hinstellen und das Hohelied der Gemeinden singen. Sie waren der Finanzminister, der in hohem Maße in den kommunalen Finanzausgleich eingegriffen hat. Vielleicht sollten Sie ein Jahr Schamfrist verstreichen lassen.

(Starker Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Bis zum Jahr 2000 stieg die Gewerbesteuer ständig an, auch nachdem im Jahr 1998 die Gewerbekapitalsteuer abgeschafft wurde. Im Jahr 2000 hatten wir einen bundesweiten Höchststand mit 53 Milliarden DM. Niedersachsen hatte damals einen Höchststand von 3,5 Milliarden zu verzeichnen. Inzwischen ist das Aufkommen in Niedersachsen auf 1,5 Milliarden Euro zurückgegangen. Das ist ein ziemlicher Tiefstand. Über die Ursachen dafür kann man spekulieren.

Richtig ist, dass die derzeitige Konjunkturschwäche ihre Spuren auch beim Gewerbesteueraufkommen hinterlässt. Die derzeitige Konjunkturschwäche ist die Ursache für zwei katastrophale Folgen aus Sicht der Gemeinden. Die erste Folge sind Steuerausfälle. Durch die Arbeitslosigkeit wachsende Sozialausgaben sind die zweite Folge. Die Steuereinnahmen, mit denen man eigentlich die sozialen Aufgaben bezahlen sollte, fallen weg. Die Ausgaben steigen. Die finanzielle Schere klafft bei den Kommunen katastrophal auseinander. Das

ist insbesondere ein Problem der Kommunen. Aus einer Ursache entstehen zwei sich diametral gegenüberstehende Folgen. Es gilt, diese zu beseitigen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Es ist sicherlich richtig, dass die bisherige Gewerbesteuer gewisse Schwächen hat. Nur noch ein kleiner Teil der dem Grunde nach Steuerpflichtigen gehört überhaupt zu den Gewerbesteuerzahlern. Die Gewerbesteuer ist zu einer reinen Großbetriebssteuer degeneriert. Wenn nur noch Großbetriebe Gewerbesteuer zahlen, kann das - wenn eine Branche ausfällt - dazu führen, dass es bei einer Kommune zu erheblichen Schwankungen nach unten kommt. Ich nenne keine Orte, um das Steuergeheimnis zu wahren. Jeder kann sich Beispiele vorstellen.

Da die nach Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer verbliebene Restgewerbeertragsteuer prinzipiell an den Gewinn anknüpft, Gewinne naturgemäß schwanken und in Konjunkturtiefs wegfallen, ist die Gewerbesteuer in ihrer derzeitigen Ausgestaltung sehr konjunkturempfindlich.

Wie eine Verstetigung der Steuereinnahmen erreicht werden kann, ist Gegenstand der Beratungen der Gemeindefinanzreformkommission, der ich nicht angehöre, weil ich kein A-Minister, sondern ein B-Minister bin, wie es so schön heißt. Der Kommission liegen verschiedene Modelle vor, zu denen auch die im Entschließungsantrag genannten Vorschläge zur Revitalisierung der Gewerbesteuer einerseits und der Einführung einer kommunalen Einkommen- und Gewinnsteuer andererseits gehören, die die Gewerbesteuer ablösen sollen.

(Glocke des Präsidenten)

Die bisherigen Beratungen haben nicht zu einem einvernehmlichen Vorschlag geführt. Die Beratungen sollen deshalb fortgesetzt werden.

Die Kommission hat in ihrer Sitzung am 9. Mai der Arbeitsgruppe Kommunalsteuern ergänzende Prüfaufträge erteilt. Nach Abschluss dieser Prüfung, insbesondere nach dem Vorliegen regionalisierter Aufkommensschätzungen für die beiden wichtigsten Reformmodelle - Kommunalmodell und BDI/VCI-Modell -, Anfang Juni 2003, soll die Arbeit der Kommission bis Ende Juni 2003 abgeschlossen werden. Es gibt im Übrigen nur noch eine einzige Sitzung. Das Ergebnis müssen wir abwarten.

Wir wissen nicht, was bei den Kommissionen herauskommt. Ich erwarte, dass nicht viel dabei herauskommt. Die Positionen stehen sich diametral gegenüber. Die Landesregierung wird aber nicht zögern, initiativ zu werden, wenn sich herausstellt, dass die Bundesregierung nicht zu einer tief greifenden Reform der kommunalen Finanzen in der Lage ist und nichts Entsprechendes vorlegt. Dann werden wir etwas vorlegen. Es hat überhaupt keinen Zweck, jetzt noch mit dem 107. Modell zu kommen, das dann ohnehin nichts bringt.