Protokoll der Sitzung vom 07.10.2005

2. Welche Konzepte davon sind besonders geeignet, die Familien bei den Kosten für die Lernmittel zu entlasten?

3. Ist die Landesregierung bereit, als Kompromiss zwischen dem Interesse des Landes an einer Haushaltskonsolidierung und dem Interesse der Eltern an einer Kostenentlastung ein neues Modell für die Lernmittelhilfe zu entwickeln, nach dem das Land den überwiegenden Teil der Kosten übernimmt, das eine gemäßigte Elternbeteiligung unter Berücksichtigung den wirtschaftlichen Verhältnissen der Familien vorsieht und das den pädagogischen Fortschritt bei der Entwicklung von Schulbüchern voranbringt?

Im Schuljahr 2004/05 haben sich in Niedersachsen die Eltern von mehr als 800 000 Schülerinnen und Schülern an der Lernmittelausleihe beteiligt. Dies war eine Elternbeteiligung von mehr als 82 %. Im laufenden Schuljahr wird die Elternbeteiligung nach den jetzt schon verfügbaren Daten erneut über 80 % liegen. Wenn Frau Korter in ihrer Anfrage feststellt, dass die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln „bei den Eltern auf Ablehnung“ stoße, so ist eine solche Aussage angesichts dieser Zahlen nicht nachvollziehbar.

Wenn Frau Korter weiter ausführt, dass die Lernmittelausleihe „den Eltern zu hohe Kosten aufbürdet“, so kann ich hier auf die Zahlen verweisen, die ich bereits in der Plenarsitzung am 15. September vorgetragen habe: Im Schuljahr 2004/05 sind fast 70 000 Schülerinnen und Schüler vollständig vom Entgelt für die Lernmittelausleihe freigestellt worden. Im laufenden Schuljahr ist diese Zahl noch einmal deutlich ausgeweitet worden. Die Schulen haben im Durchschnitt ein Entgelt von rund

39 Euro pro Schüler festgesetzt, und auch hier kann ich nur noch einmal das wiederholen, was ich bereits am 15. September gesagt habe: Das ist meines Erachtens auch in diesen Zeiten eine Summe, die man als zumutbar einschätzen darf.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die aktuellen Regelungen zur Lernmittelfreiheit in den anderen Bundesländern sind sehr unterschiedlich und auch sehr umfangreich, sodass sie hier nicht im Einzelnen dargestellt werden können. In einigen Bundesländern besteht eine vollständige Lernmittelfreiheit, in anderen Bundesländern besteht eine Lernmittelfreiheit mit Elternbeteiligung und in manchen Bundesländern müssen Eltern für die vollen Kosten grundsätzlich selbst aufkommen. In allen Bundesländern gibt es aber Regelungen zur Entlastung von Familien mit geringem Einkommen.

Die erfragten Daten zur Lernmittelfreiheit wurden vom Senator für Bildung und Wissenschaft in Bremen mit Stand vom März 2005 für alle Bundesländer erhoben. Die überarbeiteten Daten sind als Anlage beigefügt.

Zu 2: Konzepte mit vollständiger Lernmittelfreiheit sind besonders geeignet, Familien bei den Kosten für die Lernmittel zu entlasten.

Zu 3: Die Landesregierung ist jederzeit bereit, mit allen Betroffenen über Verbesserungen bei der Lernmittelausleihe zu sprechen. Die Landesregierung hat dies bereits im letzten Winter bei den Gesprächen mit dem Landeselternrat unter Beweis gestellt, in deren Folge wesentliche Vorschläge des Landeselternrats in den neuen Erlass zur Lernmittelausleihe aufgenommen werden. Die Landesregierung ist aber nicht bereit, den Haushalt über das jetzt vorgesehene Maß hinaus noch weiter zu belasten. Die Landesregierung ist auch nicht bereit, an der jetzt erreichten Qualität der Schulbücher Abstriche zu machen und an unsere Schülerinnen und Schüler wieder Bücher in einem kaum noch vertretbaren Zustand auszuleihen, wie dies bei der alten Lernmittelfreiheit häufig der Fall gewesen ist.

Anlage zur Antwort des Kultusministeriums auf die Frage 10 der Abg. Ina Korter (GRÜNE)

Übersicht über die Lernmittelfreiheit in den Bundesländern

Stand März 2005, aktualisiert aufgrund von telefonischen Nachfragen

Bundesland Rechtliche Grundlage System und Umfang der Förderung Berechtigte Eigenanteil Kostenträger

BadenWürttemberg

Art. 14 Abs. 2 Landesverfassung;

§ 94 SchG;

LernmittelVO

Leihe; Lernmittel mit Ausnahme von Gegenständen geringen Werts: Leihe, Übereignung von Verbrauchsmaterial, auf freiwilliger Basis auch Bonussystem (bei Kostenbeteili- gung des Schulträgers von bis zu 50 % Ei- gentumserwerb).

Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen, ausgenommen Fachschulen

Eltern zahlen für nicht einbezogene Lernmittel

Kommunale Schulträger; Schulen bewirtschaften Budget für Lernmittel

Bayern Gesetz zur Änderung des Art. 20, 21 und 39 Bayer. Schulfinanzierungsgesetz

lt. Gesetzesentwurf vom 31.1.05

Lernmittelfreiheit mit Ausleihe, allerdings neues Finanzierungssystem zur Reduzierung des Kreises der Berechtigten, die Lernmittelfreiheit in Anspruch nehmen können. Über ein Büchergeld soll der Bestand der Lernbücher finanziert werden

Bücher bleiben im Eigentum der Schulträger

Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schulen

Den privaten Ersatzschulen ist es freigestellt, die Lernmittelfreiheit zu gewähren

Eltern zahlen ein Büchergeld von 20 € an Grundschulen bzw. 40 € an den übrigen Schulen

Familien, mit 3 und mehr Kindern und Bezieher sozialer Leistungen sind befreit

Träger des Schulaufwands bzw. Erziehungsberechtigte

Berlin § 50 Schulgesetz v. 1.2.2004 Leihe mit Elternbeteiligung, Beteiligung richtet sich nach Mindeststandards je nach Schulform und Klasse ausgenommen: Verbrauchsmaterial, Werkzeug.

alle Schülerinnen und Schüler mit Ausnahme der Schülerinnen und Schüler, die sich in einer Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes befinden

Elternbeteiligung durch Eigenkauf bis 100 €, ausgenommen Sozialhilfe- u. Wohngeldempfänger, BAföG-, ALG 2Empfänger

Land; Bezirke beschaffen Lernmittel

Schulen erhalten pro Jahr ¼ der Mindeststandards als Zuschuss von den Bezirken

Brandenburg Artikel 30 Abs. 5 der Verfassung des Landes Brandenburg; gesetzliche Regelung in den §§ 110 und 111 des Brandenburgischen Schulgesetzes i.d.F. der Bekanntmachung vom 2. August 2002 (GVBl. I S. 78

Lernmittelverordnung vom 14.02.1997,zuletzt geändert durch die Verordnung vom 06.09.2000;

Leihe; ausgenommen: Arbeitshefte, Arbeitsblätter, berufliche Fachbücher, Verbrauchsund Übungsmaterial

in Höhe von 40% des jährlichen Richtbetrages als Eigenanteil besteht für Eltern die Verpflichtung, Lernmittel selbst zu beschaffen

gestaffelt: GS 40 % von 30 € = 12 €

Sek. I + II 40 % von 73 € = 29 €

Schülerinnen und Schüler in öffentlichen Schulen und genehmigten und anerkannten Ersatzschulen

In Höhe von 40 % des Richtbetrages als Eigenanteil müssen Eltern Lernmittel selbst beschaffen, sozial Schwache sind seit 2005/06 befreit

Öffentliche Schulträger erhalten vom Land allgemeinen nicht zweckgebundenen Schullastenausgleich nach dem GFG, Landeszuschüsse für Ersatzschulen

Bremen Art. 31 Abs. 3 Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen

Leihe von Lernbüchern,

Übereignung von Verbrauchsmaterialien; Lernmittel, die vom Schüler nicht ständig benutzt werden (wie Werkzeug, Kleinsportge- räte, Experimentiergeräte etc.), verbleiben in der Schule

Alle Schülerinnen und Schüler öffentlicher Schulen

Eltern zahlen für nicht einbezogene Lernmittel

Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven (Schul- träger)