3. Ist die „Geschwisterermäßigung“ von den Schulen über die Einnahme aus den Leihgebühren zu finanzieren, oder können hierfür Landesmittel aus dem Ansatz von 4 Millionen Euro für von der Leihgebühr freigestellte Schülerinnen und Schüler beantragt werden?
In der Anfrage wird vorgetragen, dass bei der Lernmittelausleihe Ausleihgebühren von 60 bis 82 Euro pro Schüler gezahlt worden sind. Dazu kann ich nur sagen: Das ist richtig. An einzelnen Schulen und in einzelnen Jahrgängen, insbesondere an Gymnasien, sind solche Beträge durchaus erreicht worden. Aber es gibt in Niedersachsen nicht nur Gymnasien. Wenn in der Anfrage schon das eine Extrem genannt wird, dann darf ich hier auch die andere Seite vortragen: Die Schulform mit der größten Schülerzahl in Niedersachsen ist die Grundschule. Und dort liegt das Entgelt für die Ausleihe bei zahlreichen Schulen deutlich unter 15 Euro pro Schüler.
Wir sollten hier deshalb mit Zahlen arbeiten, die beide Seiten berücksichtigen. Das habe ich in der Plenarsitzung am 15. September getan; denn dort
habe ich im ersten Teil meines Beitrags deutlich gesagt: „Das von den Schulen durchschnittlich festgesetzte Entgelt pro Schüler liegt wie im vergangenen Jahr bei gut 39 Euro.“
Wenn ich dort im weiteren Verlauf irrtümlich auch von „maximal 39 Euro“ gesprochen habe, so will ich das hier gern richtig stellen.
Dieses vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:
Zu 1: Die Daten zur Lernmittelausleihe im Schuljahr 2004/05 sind im Oktober 2004 erhoben worden. Die Schulen haben hier bei den Zahlungen von Eltern für die Ausleihe von Lernmitteln insgesamt einen Betrag von 28,34 Millionen Euro gemeldet. Legt man diesen Betrag auf die Gesamtzahl der Schüler um, die an der Lernmittelausleihe teilgenommen haben, so ergibt sich daraus: Die Eltern haben im Durchschnitt einen Betrag von knapp 34 Euro pro Schüler gezahlt.
Berücksichtigt man jetzt, dass die Eltern im Schuljahr 2004/05 für fast 70 000 Schüler gar nichts gezahlt haben und für gut 100 000 Schüler nur jeweils 80 % gezahlt haben, so ergibt sich weiter: Die Schulen haben im Durchschnitt ein Entgelt von rund 39 Euro pro Schüler festgesetzt.
Die Daten für das Schuljahr 2005/06 sind etwa eine Woche nach dem Schuljahresbeginn erhoben worden. Viele Schulen hatten zu diesem Zeitpunkt ihre Einnahmen und Ausgaben erst zum Teil abgerechnet. Dennoch lässt sich aus den vorliegenden Zahlen schon jetzt abschätzen: Die Schulen haben im Durchschnitt ein Entgelt von gut 39 Euro pro Schüler festgesetzt, und die Eltern haben im Durchschnitt ein Entgelt von gut 34 Euro pro Schüler gezahlt.
Die bisher für das Schuljahr 2005/06 vorliegenden Zahlen decken sich in etwa mit denen des Vorjahres.
Zu 3: Die Ermäßigung des Entgelts für Familien mit mehr als zwei schulpflichtigen Kindern wird aus dem System heraus geleistet. Hierfür können keine Landesmittel beantragt werden.
des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 12 der Abg. Dr. Gabriele Andretta, Christina Bührmann, Alice Graschtat, Manfred Nahrstedt, Isolde Saalmann, Wolfgang Wulf, Axel Plaue und Petra Emmerich-Kopatsch (SPD)
Zwei Wochen vor Beginn des Wintersemesters 2005/2006 wird das Chaos in Sachen Studiengebühren immer größer. Klar ist bislang nur, dass alle Studierenden - egal ob sie BAföG erhalten oder nicht - ab dem kommenden Jahr Studiengebühren zahlen müssen. Wie die Kredite abgesichert und die versprochenen Stipendien finanziert werden sollen, ist nach wie vor nicht geklärt. In Nordrhein-Westfalen sollen die Hochschulen 20 % der Einnahmen aus den Studiengebühren in einen „Ausfallfonds“ zahlen. Aus diesem Fonds werden die Darlehen derjenigen BAföG-Empfänger getilgt, die aufgrund der Kappungsgrenzen keine oder nur einen Teil der eigentlich angefallenen Studienbeiträge bezahlen müssen. Darüber hinaus werden aus diesem Fonds die Darlehen derjenigen Studierenden getilgt, die ihr Darlehen nach dem Studium aus wirtschaftlichen Gründen nicht selbst zurückzahlen können. Eine ähnliche Regelung ist auch in Baden-Württemberg vorgesehen. Einem Bericht in der Neuen Presse vom 27. September 2005 zufolge will das Ministerium für Wissenschaft und Kultur „über einen Ausfallfonds garantieren, dass in Einzelfällen längere Studienzeiten nicht vom Studenten zu bezahlen sind. Subventioniert werden sollen aber nicht Langzeitstudenten, sondern nur solche, bei denen eine längere Studienzeit wissenschaftlich begründet ist.“ Weder im Entwurf des Zukunftsvertrages, den die Landesregierung mit den Hochschulen abschließen will, noch im Haushaltsentwurf 2006 sind allerdings entsprechende Regelungen vorgesehen. Demgegenüber teilt die Abgeordnete Katrin Trost in einer Pressemitteilung vom 27. September 2005 mit, dass etwa 10 % aller Studierenden aufgrund von Härtefallregelungen auch in Zukunft keine Studiengebühren zahlen werden.
1. Wie ist der Stand der Verhandlungen über ein Kreditmodell mit der landeseigenen NBank bzw. der NORD/LB; und sollen die Zinssätze für die geplanten Kredite mittel- oder unmittelbar
2. Nach welchen Kriterien soll der geplante „Ausfallfonds“ vergeben werden; und aus welchen Mitteln soll sich dieser Fonds speisen?
3. In welcher Höhe sollen die geplanten Freistellungen für Härtefälle anfallen; und wie werden diese finanziert?
Die Landesregierung hält an der Auffassung fest, dass Studienbeiträge zum Wintersemester 2006/07 eingeführt werden sollten. Für Studierende, die ihr Studium bereits früher begonnen haben, sollen die Studienbeiträge dagegen aus Gründen der Rechtssicherheit erst zum Sommersemester 2007 mit einer Vorlauffrist von mindestens einem Jahr erstmals erhoben werden. Um diese Termine einzuhalten, wird die Landesregierung anregen, die Vorschriften über die Einführung von Studienbeiträgen in das HBeglG 2006 aufzunehmen, das noch im Jahr 2005 verabschiedet werden soll.
Zu 1: Die Verhandlungen mit Kreditinstituten sind weit fortgeschritten und können vermutlich in den nächsten Tagen abgeschlossen werden. Eine Subventionierung der Kredite durch das Land oder die Hochschulen ist nicht beabsichtigt.
Zu 2: Der geplante Ausfallfonds soll dazu dienen, das Ausfallrisiko für Studiendarlehen zu decken, die aus unterschiedlichen Gründen nicht zurückgezahlt werden können. Der Fonds soll von den Hochschulen aus ihren Mitteln gebildet und bei dem Kreditinstitut treuhänderisch verwaltet werden.
Zu 3: Bei Vorliegen sozialer Tatbestände und aus Gründen unbilliger Härte werden Studierende von der Pflicht zur Zahlung der Studienbeiträge freigestellt. Es wird damit gerechnet, dass dies bei etwa 10 % der Studierenden der Fall sein wird. Da es sich nicht um ausfallende Darlehen handelt, sondern um eine Freistellung von der Beitragspflicht, ist eine Gegenfinanzierung nicht erforderlich. Durch diese Fälle mindern sich die Einnahmen der Hochschulen aus Studienbeiträgen.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 13 des Abg. Hans-Joachim Janßen (GRÜNE)
Was unternimmt die Landesregierung zur Ertüchtigung der Schienenhinterlandanbindung des JadeWeserPorts?
Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung vom 5. November 2004 u. a. beschlossen, die vorhandenen Schienenverbindungen in den Räumen zwischen Wilhelmshaven, Oldenburg und Bremen zur verkehrlichen Anbindung des JadeWeserPorts zu optimieren (Drs. 15/1408). Ziel der Optimierungsmaßnahmen sollen die Schaffung einer leistungsfähigen Verkehrsanbindung und die Minimierung der Belastungen für die örtliche Bevölkerung sein.
Einige betroffene Kommunen haben mehrfach auf Belastungen für ihre Bürger durch den verstärkten Schienenhinterlandverkehr hingewiesen; zu nennen sind hier vor allem die Lärmbelästigung sowie die Beeinträchtigung des Individualverkehrs durch lange Schließzeiten an den Bahnübergängen.
Die Städte Delmenhorst und Varel, die Gemeinden Ganderkesee, Hatten, Hude, Jade und Rastede und die Landkreise Ammerland und Oldenburg haben gemeinsam mit der Stadt Oldenburg einen Katalog von Maßnahmen zur Minimierung der Belastungen benannt. Dieser beinhaltet u. a. Lärmschutzmaßnahmen, die Einrichtung höhenungleicher Bahnübergänge und die Verkürzung der Schrankenschließzeiten. Die Gemeinde Sande und die Stadt Varel fordern zudem eine Verlegung der Streckenführung.
1. Welche Maßnahmen zur Umsetzung des Landtagsbeschlusses vom 5. November 2004 hat die Landesregierung bisher mit welchen konkreten Zwischenergebnissen ergriffen?
2. Welche Forderungen der genannten Kommunen hat sich die Landesregierung in Gesprächen und Verhandlungen mit der JadeWeserPort-Realisierungsgesellschaft, der Deutschen Bahn AG und der Bundesregierung zu Eigen gemacht, und welche Maßnahmen hält sie gegebenenfalls darüber hinaus für erforderlich?
3. Welche Kosten werden bei Realisierung der von der Landesregierung für notwendig erachteten Maßnahmen zur Ertüchtigung der Schienenhinterlandanbindung des JadeWeserPorts voraussichtlich entstehen?
Wegen der herausragenden Bedeutung des Projekts JadeWeserPort für das Land Niedersachsen werden die Fragen zur verkehrlichen Anbindung seitens des Landes mit hoher Priorität bearbeitet. Unter anderem beschäftigt sich ein Arbeitskreis „Verkehrliche Anbindung des JadeWeserPort“ mit allen Fragen der Straßen- und Schienenanbindung des künftigen Tiefwasserhafens. Darüber hinaus wird in einer hochrangigen Arbeitsgruppe unter Leitung des MW-Staatssekretärs, Herrn Werren, und Beteiligung der Deutschen Bahn AG das Problem möglicher zusätzlicher Belastungen für die betroffenen Bürger bearbeitet.
Über die Umsetzung des Landtagsbeschlusses vom 18. November 2004 hatte die Landesregierung erst kürzlich mit Datum 31. Mai 2005 berichtet (Drs. 15/1973).
Zu 1: Nachdem die Langsamfahrstellen auf der Bahnstrecke Oldenburg - Wilhelmshaven beseitigt sind, stehen nun der Bau eines leistungsfähigen Hafenanschlusses auf der Schiene und die Beseitigung der Kapazitätsengpässe im Knoten Bremen einschließlich seiner Zulaufstrecken im Mittelpunkt der Arbeiten.
Der Hafenanschluss erfordert die Ertüchtigung des so genannten Nordgleises und dessen Ausbau zu einer vollwertigen Bahnstrecke mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h und moderner Signaltechnik. Weiterhin wird bei der Anbindung dieser Strecke an das Schienennetz an der Strecke Sande - Esens ein neuer Bahnhof im Bereich Accum erforderlich sowie ebenfalls ein Anschlussbahnhof für die unmittelbare Hafenanbindung im Bereich der so genannten Ölweiche. Für alle diese Projekte ist kürzlich mit der Deutschen Bahn AG ein Planungsvertrag abgeschlossen worden.
Für die Leistungssteigerung des Knotens Bremen sind gemeinsam mit dem Land Bremen und der Deutschen Bahn AG verschiedene Planungsalternativen entwickelt worden, die zurzeit einer genaueren Bewertung unterzogen werden.
Zu 2: Das Land Niedersachsen hat gemeinsam mit der JadeWeserPort-Realisierungsgesellschaft und der Deutschen Bahn AG die möglichen Problempunkte entlang der Bahnstrecke Oldenburg - Wilhelmshaven hinsichtlich Lärmbelastung und Schrankenschließzeiten an den Bahnübergängen
zusammengestellt und visualisiert. Die Zwischenergebnisse sind auf einer Veranstaltung in Rastede am 25. Mai 2005 unter der Leitung von Herrn Staatssekretär Werren und des Konzernbevollmächtigten der Länder Niedersachsen und Bremen der Deutschen Bahn, Herrn Meyer, vorgestellt und mit den Vertretern vor Ort, insbesondere den Vertretern der Gebietskörperschaften erörtert worden.