Protokoll der Sitzung vom 07.10.2005

Öffentlichkeitsbeteiligung bei der endgültigen Stilllegung des Atommüll-Endlagers Asse II?

Niedersächsisches Umweltministerium Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld

Konzept

„Information und Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Zulassung des Abschlussbetriebsplans zur Schließung der Schachtanlage Asse nach dem Bundesberggesetz“

Stand: 20.07.2005

Vorbemerkungen

Die Schließung der Schachtanlage Asse erfolgt nach dem Bergrecht. Dieses sieht eine förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nur dann vor, wenn ein Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bedarf. Dies trifft hier nicht zu. Die Asse ist auch kein Bundesendlager im Sinne des Atomrechts. Deshalb kommt auch ein atomrechtliches Planfeststellungsverfahren nicht in Betracht.

Zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), dem Niedersächsischen Umweltministerium (NMU), dem Landesbergamt (LBA) und dem GSF-Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit mbH – Forschungsbergwerk Asse (GSF – FB Asse) ist Übereinstimmung erzielt worden, dass die Bevölkerung in der Region umfassend über die geplanten Maßnahmen zur sicheren Schließung und die Nachweise zur unbedenklichen Endlagerung der radioaktiven Abfälle in der Asse zu informieren ist. Es sollen auch Bedenken aus der Bevölkerung in geeigneter Weise angehört und berücksichtigt werden, obwohl eine förmliche Beteiligung rechtlich nicht vorgeschrieben ist.

Zur Ausgestaltung dieser „Information und Beteiligung der Öffentlichkeit“ auf freiwilliger Basis haben die Beteiligten ein Konzept abgestimmt, das zu gegebener Zeit weiter gemeinsam detailliert werden soll.

1. Aufgabenverteilung bei der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit

Federführung durch die für das bergrechtliche Zulassungsverfahren zuständige niedersächsische Behörde, das Landesbergamt in Clausthal-Zellerfeld (LBA), unterstützt vom NMU und ggf. vom Landkreis Wolfenbüttel (LK)

Mitwirkung durch den Antragsteller GSF-FB Asse, unterstützt vom BMBF

Zuziehung von Behördengutachtern durch das LBA

Zuziehung von Sachverständigen auf Antragstellerseite durch GSF-FB Asse

2. Vorbereitung der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit

Notwendige fachliche Vorbereitungen sind

die vollständige Fertigstellung und Vorlage des Antrages Abschlussbetriebsplan (mit Sicherheitsbericht und Prüfunterlagen) beim LBA durch die GSF-FB Asse,

die Prüfung und fachliche Erstbewertung dieser Unterlagen durch das LBA und seine Gutachter (dabei sind weitere Fachgespräche auch mit GSF zu erwarten) verbunden mit der Erstellung von Gutachtensentwürfen,

die Feststellung der Vollständigkeit der auszulegenden Unterlagen/Berichte durch das LBA gemeinsam mit GSF-FB Asse.

Notwendige fachlich-technische Vorbereitungen sind

die Erstellung der für die Auslegung benötigten Stückzahl (rd. 50 Stück) an Unterlagen/Berichten durch die GSF-FB Asse,

die Erstellung einer Kurzfassung oder Broschüre in größerer Stückzahl im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit durch die GSF-FB Asse.

Notwendige technische Vorbereitungen sind

die Ausarbeitung eines detaillierten Ablaufplanes gemeinsam mit GSF-FB Asse

die Festlegung und Vereinbarung/Anmietung der benötigten Räumlichkeiten und der Infrastruktur (Anla- gen, Geräte usw.) für die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit durch das LBA

Diese Voraussetzungen und Vorbereitungen sind vor Beginn der eigentlichen Information und Beteiligung der Öffentlichkeit (s. Kap. 3.) zu erledigen. Zusätzlicher Aufwand fällt hierbei für den Antragsteller nur für die Erstellung der Auslegungsunterlagen an. Die Prüfarbeiten des LBA und der Gutachter sind ohnehin Teil des Zulassungsverfahrens (zu den Kosten für Räumlichkeiten und Infrastruktur siehe Kap. 5).

3. Ablaufplanung der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt auf freiwilliger Basis gemäß den nachfolgend aufgeführten Schritten:

(A) Öffentliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung in 2 – 3 regionalen Tageszeitungen von: Antragsgegenstand, Beginn und Ende der Auslegungsfrist (Dauer: 4 Wochen), Orte der Auslegung (Ge- meinde und LBA, ggf. auch NMU, LK, FB Asse), Dienststelle, an die Anmerkungen, Hinweise und Bedenken gerichtet werden können (LBA) sowie Hinweise auf die öffentliche Bekanntmachung des Termins der Veranstaltung zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit, (B) Durchführung der Auslegung mit Einsichtnahme und Kopiermöglichkeiten vor Ort bei o. g. Auslegungsorten (Dauer: 4 Wochen),

(C) Auswertung der eingegangenen Anmerkungen, Hinweise und Bedenken durch LBA / Gutachter (mit Zuarbeit durch Antragsteller / Sachverständige) (das LBA wird die vorgebrachten Anmerkungen, Hinweise und Bedenken im Rahmen des im Verwaltungsrecht geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes berücksichti- gen), (D) Öffentliche Bekanntmachung des Termins zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit in 2 3 regionalen Tageszeitungen; Vorlauf ca. 4 Wochen,

(E) Durchführung der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit unter Beteiligung der GSF, der Behörden, Gutachter und Sachverständigen, Leitung: LBA; geschätzte Dauer 3 - 5 Tage; ggf. einen Sonnabend und Abende einbeziehen, (F) Dokumentation durch Fertigung eines Wortprotokolls der Veranstaltung und Vervielfältigung in angemessener Anzahl,

(G) Prüfung und Würdigung der Anmerkungen, Hinweise und Bedenken im Zulassungsverfahren, (H) Öffentliche Information über den Ausgang des Verfahrens.

Der gesamte Zeitraum zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit, beginnend mit der Bekanntmachung/Auslegung bis zum Ende der öffentlichen Veranstaltung einschließlich deren Dokumentation wird mit 6 Monaten veranschlagt. Innerhalb dieser Zeit sind jedoch die Arbeiten fortzuführen, z. B. werden von den Gutachtern des LBA die Entwürfe ihrer Stellungnahmen ausgearbeitet.

4. Durchführung der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Durchführung der „Information und Beteiligung der Öffentlichkeit“ obliegt dem LBA als der für das anstehende bergrechtliche Zulassungsverfahren zuständigen Behörde. GSF, NMU, BMBF und ggf. der Landkreis und die Gemeinde unterstützen das LBA bei der Organisation und dem Ablauf.

LBA schaltet die Anzeigen, organisiert die Auslegung, leitet den Termin und ist zuständig für die Fertigung der Niederschrift.

GSF wirkt als Antragstellerin mit ihren Sachverständigen dergestalt mit, dass sie die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt, zu den vorgebrachten Anmerkungen, Hinweisen und Bedenken Stellung nimmt und sich am Termin zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit beteiligt.

NMU berät in fachlichen, rechtlichen und organisatorischen Fragen, beteiligt sich am Termin und hält den Kontakt zur Landespolitik und zur Presse.

BMBF und/oder der beauftragte Projektträger beteiligen sich am Termin.

5. Kosten

Die beteiligten niedersächsischen Behörden (NMU und LBA) werden ihre im Rahmen der unter Punkt 4 beschriebenen Aufgaben entstehenden Kosten (wie z. B. die Reise- und Telefonkosten und die Kosten für die Vervielfältigung von Unterlagen) selbst tragen.

Die GSF wird ihre im Rahmen der unter Punkt 4 beschriebenen Aufgaben entstehenden Kosten, eingeschlossen die anfallenden Kosten für die zugezogenen Sachverständigen und Gutachter, tragen.

Die darüber hinaus anfallenden notwendigen Kosten für die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit werden im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung vom BMBF übernommen.