Die Zusammensetzung der Finanzhilfe des Landes an die Studentenwerke wird nach § 70 Abs. 3 NHG geregelt. Der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes (Drs. 15/2170) sieht jedoch eine Abweichung von § 70 Abs. 3 vor, die zu einer Deckelung der Finanzhilfe in Höhe von 14 000 000 Euro für den Haushalt 2006 führen wird.
In der Begründung, Seite 11, heißt es dazu: „Das Ziel, bei der Finanzhilfe für die Studentenwerke Minderausgaben zu erzielen, wird mit der beabsichtigten Regelung erreicht, indem gegenüber der sich aus § 70 Abs.3 NHG ergebenden Finanzhilfe ein Betrag von 1 500 000 Euro eingespart wird. Das entspricht einer Kürzung von 9,7 v. H.“ Und auf Seite 6 werden für jedes einzelne Studentenwerk in Niedersachsen die Kürzungen dargestellt. Der Kürzungsbetrag für das Studentenwerk Braunschweig beträgt 367 282 Euro, für Clausthal 111 673 Euro, für Göttingen 325 618 Euro, für Hannover 248 592 Euro, für Oldenburg 219 157 Euro, für Osnabrück 227 678 Euro.
Demgegenüber behauptet die wissenschaftspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Frau Katrin Trost, im Bericht aus dem Landtag der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Ausgabe Nr. 26, Seite 7, die Erklärung der SPD-Landtagsabgeordneten Dr. Gabriele Andretta, die Landesregierung wolle bei den Studentenwerken kürzen, sei falsch, und bezichtigt die Abgeordnete der dreisten Lüge.
1. Ist ihr bekannt, ob der Abgeordneten Katrin Trost andere Zahlen als die im Haushaltsbegleitgesetz aufgeführten Kürzungsbeiträge vorliegen und, wenn ja, welche?
2. Stimmt sie der Aussage der Abgeordneten Dr. Gabriele Andretta zu, dass die Studentenwerke Kürzungen in Höhe von 9,7 % zu erwarten haben?
3. Kann sich die Abgeordnete Katrin Trost auf die Landesregierung berufen, wenn sie eine Kürzung bei den Studentenwerken abstreitet?
Zu 2: Der Haushaltsansatz bei Kapitel 06 05 Titel 684 02 „Finanzhilfe für die Studentenwerke gem. § 70 NHG“ beträgt im Haushaltsplan für 2005 14 Millionen Euro. Im Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2006 beträgt der Ansatz an gleicher Stelle ebenfalls 14 Millionen Euro. Die Ansätze sind demzufolge gleich, eine Kürzung liegt nicht vor!
des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 17 des Abg. Hans-Jürgen Klein (GRÜ- NE)
Seit dem 15. September 2005 ist die neue niedersächsische Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest in Kraft. Gegen die Mehrheit der Bundesländer und gegen die EU hatten sich Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen dazu entschlossen, im Alleingang ein absolutes Aufstallungsgebot in bestimmten Regionen zum Schutz gegen die Geflügelpest zu ergreifen. Im Gegensatz zu den 2004 ergriffen Maßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest beklagen sich in diesem Jahr insbesondere Halter von Kleinbeständen nichtgewerblichen Charakters über die Unangemessenheit dieser Maßnahmen (siehe Neue Osna- brücker Zeitung, 16. September 2005). In der Kritik stehen insbesondere die durch die Ausnahmegenehmigung entstehenden Kosten für die Halter sowie die tierquälerischen Zustände durch das Einpferchen der Tiere in Ställe in Erfüllung der Aufstallungspflicht.
1. Welche Gefährdungskriterien haben die Landesregierung dazu bewogen, entgegen der fachlichen Einschätzung der Bundes- und EUEbene bereits am 15. September 2005 die Aufstallung von freilaufenden Geflügelherden zu verfügen?
2. Welche Erfahrungen liegen mit der Umsetzung der neuen niedersächsischen Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest vor bezüg
lich ihrer Einhaltung und Akzeptanz, der Anzahl der Ausnahmegenehmigungen und des mit ihnen verbundenen bürokratischen Aufwands sowie ihrer Vereinbarkeit mit Taubenhaltungen?
3. Wie rechtfertigt die Landesregierung die durch die Aufstallungspflicht auch für Hobbyhaltungen entstehenden tierquälerischen Zustände sowie die durch die Ausnahmegenehmigung entstehenden hohen Kosten für die Halter, und nach welchen Kriterien wird die Landesregierung prüfen, ob die Maßnahmen vor dem 30. November 2005 beendet werden können?
Die Geflügelpest breitet sich weltweit zunehmend aus. Dabei ist die Seuchenentwicklung in Asien von besonderer Bedeutung. Neuausbrüche wurden in Kambodscha, Indonesien, China und Thailand verzeichnet. Sehr schnell erfolgte die Verschleppung nach Kasachstan und Russland. Am 5. August 2005 wurde ein Ausbruch von hochpathogener Aviärer Influenza (HPAI, Geflügelpest) durch die russischen Veterinärbehörden bestätigt, der durch den Virustyp H5N1 verursacht wurde. In fünf Dörfern im südlichen Teil des Landes der Region Novosibirsk ereignete sich der Ausbruch bei nicht kommerziell im Freiland gehaltenen Gänsen, Enten, Truthühnern und Hühnern. Berichten zufolge sind weitere Ausbrüche bei Hausgeflügel in mehreren Regionen Sibiriens, darunter in den Regionen Altai, Tjumen, Omsk, Kurgan und Cheljabinsk, erfolgt.
Die Klassische Geflügelpest ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung bei Hühnern und anderen Geflügelarten, z. B. Enten, Gänsen, Puten, wild lebenden Vögeln. Sie ist anzeigepflichtig. Das Virus wird durch direkten Tierkontakt, aber auch über die Luft übertragen, sodass sich eine Infektion rasch ausbreiten kann. Die Seuche kann aber auch durch indirekten Kontakt über Personen, Transportbehälter, Verpackungsmaterial, Eierkartons oder Einstreu übertragen werden.
Der Erreger wird mit den Sekreten des NasenRachen-Raumes sowie mit dem Kot ausgeschieden. Die meisten, wenn nicht alle, Vogelarten sind empfänglich für die Infektion; bei wild lebenden Vögeln treten jedoch nur selten Erkrankungen auf. Auch die Hausgeflügelarten erkranken nicht gleich schwer. Hoch empfänglich sind Puten und Hühner.
In Niedersachsen stehen ca. 72 Millionen Stück Geflügel in etwa 22 000 Beständen (ca. 60 % des Wirtschaftsgeflügels bundesweit). Ein Ausbruch der Geflügelpest hätte katastrophale wirtschaftliche Folgen. In den Niederlanden mit einem vergleich
baren Geflügelbestand von ca. 90 Millionen Stück mussten anlässlich des Geflügelpestgeschehens im Jahre 2003 ca. 31 Millionen Stück Geflügel getötet werden.
Zu 1: Gegenwärtig ziehen wild lebende Wasservögel (Enten, Gänse, Watvögel) aus Südwestsibirien und Kasachstan in die Wintergebiete nach Westeuropa. Beim Vogelzug handelt es sich um ein komplexes Geschehen, das sehr variabel innerhalb und zwischen den Spezies ist. Erhebungen von „Wetlands International“ (Niederlande) gehen davon aus, dass etwa 86 % der Vögel aus Westsibirien in Westeuropa überwintern, wobei eine Vermischung mit Vögeln aus Kasachstan erfolgt. Während die Niederlande mit ca. 5 Millionen Wasservögeln flächendeckend überzogen sind, konzentrieren sich die Bereiche von Gastvögeln in Norddeutschland auf bestimmte Gebiete. Umfangreiche Untersuchungen in den Niederlanden haben belegt, dass in Wildenten und Wildgänsen sämtliche Subtypen von H1 bis H16 und von N1 bis N9 vorkommen. Auch die potenziell gefährlichen Subtypen H5 und H7 wurden nachgewiesen, die Isolate waren allerdings gering pathogen.
Ähnliches ergibt sich aus ausgedehnten Überwachungsuntersuchungen auf Aviäre Influenza in den letzten vier Jahren durch das Friedrich-LoefflerInstitut (FLI), wobei mehr als 4 000 Wildvögel untersucht und insgesamt 39 Influenzavirusisolate gewonnen wurden. Sie gehörten zu neun unterschiedlichen H-Subtypen. Die potenziell gefährlichen Subtypen H5 und H7 wurden siebenmal nachgewiesen. Alle Isolate waren gering pathogen. Das Virus mit der Antigenkombination H5N1 wurde durch das FLI bisher nicht isoliert.
Da davon auszugehen ist, dass das Virus H5N1 in der Wildvogelpopulation in Asien, Russland und Kasachstan vorhanden ist, besteht das Risiko einer Verbringung dieses Typs nach Westeuropa. Diese Einschätzung ist durch die Niederlande erfolgt und wird nach der Risikobewertung des FLI während des Vogelzuges mit mindestens mäßig (normalerweise oder im Mittel zu erwartendes Maß) angegeben. Es ist daher geboten, die empfänglichen Tiere zumindest in den Gebieten, in denen durch Zugvögel - insbesondere Wildenten und Wildgänse - eine erhöhte Einschleppungsgefahr besteht, abzusondern, da eine Verbreitung der Seuche auch durch Wildvögel erfolgen kann, die
das Virus über Kot und Nasensekrete ausscheiden. In den Niederlanden ist die Einschleppung der Geflügelpest im Jahre 2003 übrigens durch Wildenten in eine Hühnerfreilandhaltung erfolgt.
Zu 2: Eine Aufstallungsanordnung aufgrund einer bestehenden Seuchengefahr ist weder für die Behörden noch für die niedersächsischen Geflügelhalter ein Novum. Bereits 2003 wurde flächendeckend in ganz Niedersachsen eine Aufstallung des Geflügels angeordnet. Entsprechende Ausnahmeregelungen waren damals wie heute möglich, sofern die Bestände regelmäßig tierärztlich kontrolliert werden. Tauben sind in der bereits 2003 erarbeiteten Risikoeinschätzung des FLI den ortsansässigen Wildvögeln gleichgestellt. Ortsansässige Wildvögel ziehen nicht über weite Strecken und könnten bei der Übertragung der Geflügelpest eine Rolle spielen, wenn sie sich an seuchenkrankem Hausgeflügel infizieren. Diese Gefahr wird als gering eingeschätzt, da seuchenkrankes Geflügel unverzüglich abgesondert und getötet wird.
Zu 3: Tierquälerischen Zuständen kann mit o. g. Ausnahmeregelungen begegnet werden. Kosten entstehen auch Hobbyhaltern dann nicht, sofern sie langfristig Vorbeuge schaffen und Absonderungsmöglichkeiten bereithalten. Es ist ein ureigener Grundsatz in der Tierseuchenbekämpfung, bei bestehender Seuchengefahr Tiere abzusondern, sprich, aufzustallen, um eine Infektion zu vermeiden. Dieser Tatsache sollten sich auch die Hobbyhalter stellen.
Am letzten Septemberwochenende gerieten aus bisher ungeklärter Ursache auf dem Gelände der Autorecyclingfirma Interseroh-Heeren im Leeraner Hafen - laut Presseberichten - rund 5 000 t Altautos in Brand, der sich zu einem Großfeuer entwickelte. Bei dem Brand entstanden Luftschadstoffe, nach Angaben der Feuerwehr Salzsäuregas und Kohlenmonoxid, die noch in einer Entfernung von 100 km vom Brandherd wahrzunehmen waren. Die Giftwolke zog über die Nordsee ab, und einsetzender Regen bewirkte am Sonntagmittag eine deutliche Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft.
Beim Großbrand eines Altautolagers, wie es von Interseroh-Heeren betrieben wird, ist zu befürchten, dass durch zum Teil unvollständige Verbrennung von Kunststoffen, PVC und Reifengummi - unterstützt durch die katalytische Wirkung des Metalls - auch stark gesundheitsgefährdende Stoffe wie Dioxine entstehen. Diese Schadstoffe können sich auf Böden und Flächen ablagern und zu dauerhaften Belastungen führen. Wenn schon bei den relativ groben Messungen der Feuerwehr hohe Konzentrationen von Salzsäuregas, einem Ausgangsstoff für die Entstehung von Dioxinen, festgestellt werden, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich tatsächlich diese gefährlichen chemischen Substanzen gebildet haben. Einen Großbrand von solchen Ausmaßen, mit einer so großen von den Rauchgasen betroffenen Fläche, hat es nach meiner Kenntnis seit Jahrzehnten nicht mehr in Niedersachsen gegeben. Die Folgen für die Bevölkerung im Nordwesten Niedersachsens müssen deshalb aus Landessicht bewertet und die Kommunen von der Landesregierung unterstützt werden.
1. Wie schätzt sie die Möglichkeit ein, bzw. welche Erkenntnisse liegen ihr vor, dass bei diesem Großbrand gesundheitsgefährdende chemische Stoffe wie Dioxine entstanden sind, die sich auf Böden und Flächen im weiteren Umfeld des Brandherdes abgelagert haben und zu einer gesundheitlichen Gefährdung für die Bevölkerung führen können?
2. Hält sie ein Boden- bzw. Flächenbeprobungsprogramm in den Bereichen, über die die Giftwolke gezogen ist, für notwendig, um eine Gefährdung der Bevölkerung durch gefährliche chemische Stoffe ausschließen zu können?
3. In welcher Weise unterstützen sie und die zuständigen staatlichen Behörden Stadt und Landkreis Leer bei der Bewertung und Bewältigung der Folgen des Großbrandes?
Bei einem Großbrand in Leer sind aus noch ungeklärter Ursache Altautos in Brand geraten. Dabei ist es zu einer starken Rauchentwicklung gekommen. Feuerwehr und Rettungskräfte haben den Großbrand schnell unter Kontrolle bekommen. Zurzeit ermitteln die Behörden, welche Schäden von dem Brand in der Umgebung ausgegangen sind.
Zu 1: Es ist nicht auszuschließen, dass bei dem Großbrand gesundheitsgefährdende Stoffe entstanden sind, die sich auf Böden und Flächen im weiteren Umfeld des Brandherdes abgelagert haben. Um welche Stoffe es sich hierbei konkret
handelt und ob diese Stoffe in Konzentrationen vorliegen, die möglicherweise zu einer Gesundheitsgefahr führen können, wird derzeit untersucht.
Zu 2: Die Behörden haben veranlasst, dass in den betroffenen Bereichen repräsentative Bodenproben genommen und durch geeignete Sachverständige auf mögliche gesundheitliche Gefahren untersucht werden mit dem Ziel, gegebenenfalls weitere Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung anzuordnen.
Zu 3: Alle durchgeführten Maßnahmen zur Bewertung der Folgen des Brandes erfolgen in Abstimmung mit der zuständigen staatlichen Überwachungsbehörde (Gewerbeaufsichtsamt). Sofern erforderlich, kann die Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung und Gefahrstoffe des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim bei der toxikologischen Bewertung unterstützend tätig werden.
Anlage zur mündlichen Antwort von Umweltminister Hans-Heinrich Sander auf die Frage 2 der Abg. Andreas Meihsies und Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE)