Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Biestmann. Herr Biestmann, Sie haben das Wort zur Berichterstattung!
Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der langen Mittagspause und weil die entsprechenden Sachverhalte sicherlich gleich in der Diskussion zum Ausdruck kommen werden, gebe ich den Bericht zu Protokoll.
cherschutz empfiehlt Ihnen in der Drucksache 2306, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Die mitberatenden Ausschüsse für Rechts- und Verfassungsfragen sowie für Inneres und Sport haben dieser Empfehlung zugestimmt. Die Beschlüsse kamen im federführenden Ausschuss sowie im Rechtsausschuss jeweils mit der Mehrheit der Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen zustande. Im Innenausschuss stimmten die Vertreter der Regierungsfraktionen für den geänderten Gesetzentwurf, die Vertreter der SPD-Fraktion dagegen, und der Vertreter der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich der Stimme.
Weil der Gesetzentwurf im Vorwege an die Ausschüsse überwiesen worden ist, erlauben Sie mir einige Worte zu seinem Anlass und seinem Inhalt.
Artikel 1 enthält Änderungen des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz. Hier werden zum einen einige Klarstellungen und Berichtigungen sowie eine notwendige Anpassung an geändertes Bundesrecht vorgenommen. Zum anderen wird die Kostenerstattung der Niedersächsischen Tierseuchenkasse gegenüber den beseitigungspflichtigen Kommunen neu geregelt: Bis zum Auslaufen der Landesbeteiligung zum Ende des Jahres 2005 erfolgt bei Falltieren, die so genanntes spezifiziertes Risikomaterial enthalten, eine deutlich höhere Kostenerstattung als bei sonstigen Falltieren. Ab dem 1. Januar 2006 soll nunmehr eine einheitliche Kostenerstattung der Tierseuchenkasse in Höhe von 60 % der von den Kommunen zu tragenden Kosten erfolgen.
In Artikel 3 ist eine Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz vorgesehen. Neben der Anpassung an geändertes Bundesrecht soll hier im Wesentlichen den Veterinärbehörden die Möglichkeit eingeräumt werden, anstelle eines beamteten Tierarztes auch andere geeignete Personen mit der Schätzung des Wertes eines getöteten Tieres zu beauftragen. Außerdem wird eine Grundlage für eine erweiterte Datenübermittlung an die Tierseuchenkasse geschaffen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung hat in den Ausschussberatungen keine wesentlichen Änderungen erfahren. Die beiden kleineren Änderungen, die der federführende Ausschuss in der Drucksache 2306 empfiehlt, sind eher redaktioneller und sprachlicher Natur und lassen den Inhalt des Gesetzes im Ergebnis unverändert.
Zum einen forderten die Vertreter der SPD-Fraktion im federführenden Ausschuss und im mitberatenden Rechtsausschuss, die zum Jahresende auslaufende Landesbeteiligung bei der Kostenerstattung gegenüber den beseitigungspflichtigen Kommunen beizubehalten. Angesichts der Verantwortung des Landes für die Tierkörperbeseitigung sei sogar eine erweiterte Beteiligung in Höhe eines Drittels der Kosten wünschenswert. Dies wurde von den Vertretern der Regierungsfraktionen abgelehnt. Sie wiesen darauf hin, dass diese Landesbeteiligung nach dem Willen der Landesregierung an sich bereits im Jahr 2004 hätte auslaufen sollen. Man habe seinerzeit noch eine Verlängerung bis zum Ende des Jahres 2005 durchsetzen können. Dabei müsse es jetzt angesichts der Haushaltslage des Landes aber auch sein Bewenden haben.
Zum anderen hatten die Vertreter der SPD-Fraktion im federführenden Ausschuss einen Änderungsvorschlag eingebracht. Dieser nahm eine Anregung der Tierseuchenkasse auf und wurde von dem Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt. Danach sollte nicht mehr eine 100-prozentige Defiziterstattung der Kommunen gegenüber den privaten Tierkörperbeseitigungsanstalten mit einer 60-prozentigen Kostenerstattung der Tierseuchenkasse gegenüber den Kommunen erfolgen. Vielmehr sollten die Defizite der Tierkörperbeseitigungsanstalten nur noch zu 40 % von den Kommunen und zu 60 % direkt von der Tierseuchenkasse erstattet werden. Hiervon versprachen sich die Tierseuchenkasse und die Vertreter der Oppositionsfraktionen einen besseren Überblick der Tierseuchenkasse über die Kostenstrukturen der Tierkörperbeseitigungsanstalten und eine Verbesserung der Überprüfungsmöglichkeiten. Die Landesregierung unterstützte zwar dieses Ziel, hielt die vorgeschlagene Änderung des Zahlungsweges aber für ungeeignet, dieses Ziel zu erreichen. Sie setzt vielmehr auf eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten und verweist auf das ohnehin vorhandene umfassende Prüfrecht der Tierseuchenkasse. Außerdem sei es
nicht sinnvoll, den Tierkörperbeseitigungsanstalten im Außenverhältnis zwei Abrechnungsstellen gegenüberzustellen. Dieser Auffassung schlossen sich die Vertreter der Regierungsfraktionen an und lehnten den Änderungsvorschlag deswegen ab.
Abschließend bitte ich namens des Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2306 zuzustimmen.
Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Biestmann. Für die FDP-Fraktion hat sich Herr Oetjen zu Wort gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort!
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen Beratung und dem Beschluss des Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und zum Tierseuchengesetz vollziehen wir konsequent den Weg
- ganz konsequent, Herr Kollege Jüttner -, den wir bei der Beratung im vergangenen Jahr für dieses Jahr angekündigt haben, nämlich: Das Land zieht sich mit Ablauf dieses Jahres aus der Mitfinanzierung der Beseitigung von SRM-Falltieren zurück.
Dieser Schritt ist uns nicht leicht gefallen - das wissen, glaube ich, alle. Wir haben in der Vergangenheit oft über die vom Landvolk gewünschte Drittelregelung diskutiert, aber letztendlich ist vor dem Hintergrund der Haushaltslage des Landes Niedersachsen eine finanzielle Beteiligung des Landes nicht mehr tragbar.
Darüber hinaus sorgen wir mit dieser Neuregelung für die Gleichbehandlung der verschiedenen Tierhalter. Das ist aus meiner Sicht auch ein wichtiger Aspekt.
Entsorgungspflichtige für Falltiere bleiben nach wie vor die einzelnen Landkreise. Im Ausschuss haben wir im Zuge der Beratungen darüber diskutiert, wie es uns gelingen kann, die Abrechnungen der beseitigenden Unternehmen möglichst gut und auf
ihre Wahrhaftigkeit und Angemessenheit zu kontrollieren. Das liegt - das betone ich ausdrücklich auch uns, den Fraktionen der FDP und der CDU, sehr am Herzen, da wir nicht der Auffassung sind, Herr Kollege Jüttner, dass alle niedersächsischen Landkreise in diesen Fragen gleichermaßen versiert sind. Es liegt in der Natur der Dinge, dass Landkreise wie der Landkreis Cloppenburg, der Landkreis Vechta oder der Landkreis Wesermarsch, die viehstark sind, in diesem Bereich mehr Fachkompetenz haben als z. B. ein Landkreis in der Börde, wo es weniger Vieh gibt.
Die von der Tierseuchenkasse und in dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion vorgeschlagene Lösung scheint auf den ersten Blick, Frau Kollegin Stief-Kreihe, charmant zu sein:
Soll doch die Tierseuchenkasse erst einmal alle Rechnungen erhalten, um sie dann zu prüfen. Diese Regelung, Herr Kollege Meyer, hat allerdings - bei aller Wertschätzung der Kompetenz und Erfahrung der Tierseuchenkasse, insbesondere auch von Frau Flebbe persönlich; darin sind wir uns, glaube ich, einig - einen Pferdefuß: Faktisch übertragen wir damit die Entsorgungspflicht auf die Tierseuchenkasse und geben sie weg von den Landkreisen.
Diesen Weg wollen wir nicht mitgehen. Wir wünschen uns vielmehr, dass die Landkreise, z. B. in Form von Arbeitsgruppen, auf die Kompetenz der Tierseuchenkasse zurückgreifen, um so die Entsorgungsbetriebe möglichst gut zu kontrollieren. Dass dies notwendig ist, haben wir aus der Vergangenheit gelernt, in der für ein und dieselbe Leistung manchmal erstaunliche Spannen aufgetreten sind. Dieses konnte aber in der Vergangenheit, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPDFraktion, bereits ohne die von Ihnen vorgeschlagene Regelung aufgedeckt werden.
Meine Damen und Herren, aus diesen Gründen werden wir den vorliegenden Änderungsantrag der SPD-Fraktion ablehnen, um den anfangs dargestellten, einmal beschrittenen Weg konsequent fortzusetzen. Außerdem werden wir uns auf Bundesebene weiter dafür einsetzen, dass die Kostenund Erlössituation bei den Tierkörperbeseitigungsanlagen weiter verbessert wird. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute ist nicht der Tag des Landwirtschaftsministers. Kaum eine Gesetzesänderung hat so viel Verständnislosigkeit bei den Betroffenen - Tierseuchenkasse, Landvolk und Landkreistag - erzeugt wie der vorliegende Gesetzentwurf zum - ich verkürze das einmal - Tierseuchengesetz.
Inhalt ist die Finanzierung bzw. Refinanzierung der Tierkörperbeseitigung. Das Land zieht sich aus der 50-prozentigen Finanzierung der Beseitigung der so genannten SRM-Tiere zurück; das hat der Kollege Oetjen eben schon dargestellt. Nunmehr werden alle Tierarten gleichgestellt. Die Tierseuchenkasse trägt zukünftig 60 % der Kosten, die entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften tragen 40 % der Kosten. Um das gleich richtig zu stellen: Die Gleichstellung aller Tierarten wird auch von meiner Fraktion begrüßt. Insgesamt geht es um ein Kostenvolumen von ca. 22 Millionen Euro.
In der öffentlichen Erörterung waren die CDU-Fraktion und das Ministerium zunächst der Meinung, dass man keine Anhörung durchführen müsse, da angeblich alle Beteiligten mit dem Gesetzentwurf einverstanden seien. Davon war allerdings im weiteren Verlauf der Beratungen und bei der Anhörung überhaupt nichts mehr zu spüren. Bei der Anhörung erschien zunächst noch nicht einmal ein Vertreter des ML. Allein diese Vorgehensweise zeigt die Missachtung der Beratung im Ausschuss und auch der Anzuhörenden.
Seit 2001 rechnet die Tierseuchenkasse einen Teil der Entsorgungskosten direkt mit den Entsorgungsunternehmen ab. Der Erfolg ist belegbar. Zum ersten Mal gab es einen landesweiten Überblick über die Entsorgungskosten und die unterschiedliche Entwicklung der Kosten. Zum Beispiel ist die Steigerung der Transportkosten wesentlich
höher als die der Beseitigungskosten. Es gab also zum ersten Mal einen Vergleich der unterschiedlichen Kostenhöhen - auch der Unternehmen.
Und es kam zu Einsparungen, nämlich zu einer Kostenersparnis von fast 25 % bei den SRM-Tieren im Zeitraum von 2001 bis 2003. Auch die Kommunen bekamen erstmals einen landesweiten Überblick und intensivierten die Zusammenarbeit mit der Tierseuchenkasse. Die Arbeit der Tierseuchenkasse wird im Übrigen gerade auch vom Landkreistag außerordentlich geschätzt.
Diese positive Entwicklung kostet die Landesregierung keinen einzigen Cent - ganz im Gegenteil: Solange das Land noch einen Teil der Entsorgungskosten getragen hat, profitierte es auch vom Prüfrecht der Tierseuchenkasse. Jetzt zieht es sich aus der Finanzierung zurück, und nun soll der Tierseuchenkasse dieses Prüfrecht entzogen werden, zulasten der Landkreise und auch der Tierhalter.
In dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf ist wieder ein einseitiger Abrechnungsweg vorgesehen. Die Unternehmen stellen den Gebietskörperschaften 100 % der Kosten in Rechnung, diese wiederum der Tierseuchenkasse 60 % der Kosten. In der Regel hat der Unternehmer schon sein Geld, bevor überhaupt die Landkreise mit der Tierseuchenkasse abrechnen.
Die gute Zusammenarbeit zwischen Landkreisen und Tierseuchenkasse wird durch diese Veränderung nun wieder belastet, nämlich durch die jetzt wieder notwendige direkte Abrechnung zwischen Gebietskörperschaften und Tierseuchenkasse. Die Landkreise bestätigen im Übrigen selber, dass sie die Rechnung fachlich nicht so versiert prüfen können wie die Tierseuchenkasse. Damit unterstelle ich den Landkreisen aber keine mangelhafte Arbeit.
Meine Damen und Herren, völliges Unverständnis herrscht bei allen Beteiligten über den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf, da sowohl die Mehrheitsfraktionen als auch der Minister dem Landkreistag und dem Landvolk bis kurz vor der entscheidenden Abstimmung im Ausschuss signalisiert hatten, dass man das Prüfrecht wieder im Gesetz verankern wolle und damit die Tierseuchenkasse berechtigt gewesen wäre, 60 % der Kosten, Herr Kollege Oetjen, und nicht 100 % der Kosten direkt mit dem Unternehmen abzurechnen.
In einer nur 30-minütigen Arbeitskreissitzung der CDU- und der FDP-Fraktion kurz vor der eigentlichen Schlussberatung
- mehr Zeit blieb Ihnen ja nicht - haben es die eigentlichen Strippenzieher im Ministerium geschafft, die CDU- und die FDP-Ausschussmitglieder zu verbiegen. Eine fachliche Begründung konnten die Umfaller nicht bieten. Es war ein wirklich groteskes Schauspiel der Rumeierei.