Insgesamt sind die Rahmenbedingungen der neuen EU-Agrarpolitik und der guten fachlichen Praxis auch für die Energiepflanzen Maßstab der Landbewirtschaftung. Höhere Anforderungen sind dagegen beim Energiepflanzenanbau nicht zu fordern und auch nicht gerechtfertigt.
Die strikte Einhaltung der pflanzenbedarfsgerechten Düngung und insbesondere die Verbesserung der Stickstoffeffizienz bei der Anwendung organischer Wirtschaftsdünger sind die entscheidenden Maßnahmen zur Verringerung der Nitratbelastung des Grundwassers.
Zur Verbesserung der Stickstoffeffizienz setzt sich die Landesregierung daher für eine effiziente Ausgestaltung und Umsetzung der in der Novellierung befindlichen Düngeverordnung ein. Ferner soll durch Beratung der Landwirte, durch angepasste Dungverteiltechnik und eine Ausweitung des Zwischenfruchtanbaus eine verbesserte Grundwasserqualität erreicht werden.
Zu 3: Der geltende Grenzwert der Trinkwasserverordnung ist für Nitrat unverändert 50 mg/l im abgegebenen Trinkwasser. Eine weitere Verschärfung ist nicht in Diskussion. Die im Entwurf vorliegende Richtlinie zum Schutz des Grundwassers nennt ebenfalls 50 mg/l als Qualitätsnorm für das Grundwasser in der Sickerwasserzone.
Die pflanzenbedarfsgerechte Verwertbarkeit der Gärsubstrate ist im Genehmigungsverfahren für die Biogasanlage gegenüber der Landwirtschaftskammer als Fachbehörde durch einen qualifizierten Flächennachweis zu belegen.
Im rundblick vom 7. Oktober 2005 wird berichtet, dass sich Ministerpräsident Christian Wulff und Wirtschaftsminister Walter Hirche für die Bewilligung von Mitteln aus dem Ganztagsschulprogramm des Bundes für die Internationalen Schulen in Braunschweig und Hannover einsetzen. Aus dem Ganztagsschulprogramm stehen den Schulen in freier Trägerschaft Mittel in Höhe von 20 Millionen Euro zur Verfügung.
Diese Mittel sind jedoch bereits ausgeschöpft, weil Schulen in freier Trägerschaft bereits mehr Anträge gestellt haben, als Mittel zur Verfügung stehen. Wenn der Kultusminister Bernd Busemann die Anträge insbesondere der hannoverschen Schule komplett bewilligen würde, wie von Ministerpräsident Wulff und Wirtschaftsminister Hirche gewünscht, würden viele Anträge anderer Schulen in freier Trägerschaft nicht berücksichtigt werden können.
1. Wer ist in der Landesregierung zuständig für die Bewilligung der Ganztagsschulmittel des Bundes: Kultusminister Bernd Busemann, Wirtschaftsminister Walter Hirche oder Ministerpräsident Christian Wulff?
3. Wenn ja, welche Anträge von anderen Schulen in freier Trägerschaft können dann nicht berücksichtigt werden?
Bei den Internationalen Schulen in Braunschweig und in Hannover handelt es sich um Schulen besonderer Art. Die Schülerinnen und Schüler streben einen anderen Abschluss an als die an den anderen allgemein bildenden Schulen des Landes Niedersachsen; die Schulen vergeben das IB (In- ternational Baccalaureate), das aufgrund zentraler Prüfungen sowohl in Deutschland als auch überall in der Welt den Zugang zu allen Universitäten eröffnet. Für den Wirtschaftstandort Niedersachen haben sie in den Regionen Braunschweig und Hannover zudem eine herausragende Bedeutung, da das Vorhandensein dieser Schulen den Zuzug von internationalen Fachkräften mit ihren Familien in den Wirtschaftsraum unterstützt. Im Rahmen der Gesamtverantwortung der Landesregierung für die Wirtschaftsentwicklung im Lande Niedersachsen haben alle Mitglieder der Landesregierung ein besonderes Interesse an der Erstellung günstiger Rahmenbedingungen für Familien internationaler Fachkräfte.
Gleichzeitig sind die beiden Schulen die einzigen in Niedersachsen bestehenden allgemein bildenden Ergänzungsschulen nach § 161 Abs. 3 NSchG. Auch vor diesem Hintergrund ist eine besondere Beachtung dieser Schulen gerechtfertigt.
Die inhaltlichen und formalen Besonderheiten dieser Schulen legen es nahe, sie innerhalb der Gruppe der Schulen in freier Trägerschaft gesondert zu betrachten.
Zu 1: Die Niedersächsische Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung“ 2003 - 2007 regelt die Vergabe der Mittel an die Schulträger in Niedersachsen. Die Förderrichtlinie ist im Niedersächsischen Kultusministerium erstellt worden; die Umsetzung wird aus diesem Ministerium gesteuert. Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind die Schulträger. Die Förderanträge werden von den Schulträgern an die Abteilungen der Landesschulbehörde gestellt. Über Anträge entscheidet diese aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Zu 2: Es wird zurzeit geprüft, ob und in welchem Umfang die Vorhaben an den beiden Schulen in die Förderung einbezogen werden können.
Zu 3: Für genauere Aussagen über Fördermöglichkeiten einzelner Vorhaben am Ende der Programmlaufzeit bleiben die tatsächliche Programmumsetzung, die Ergebnisse der Antragsprüfungen und die weitere Entwicklung abzuwarten.
des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 14 der Abg. Dr. Gabriele Andretta, Christina Bührmann, Alice Graschtat, Manfred Nahrstedt, Isolde Saalmann, Wolfgang Wulf, Axel Plaue und Petra Emmerich-Kopatsch (SPD)
Wälzt Stratmanns Studiengebührenmodell die Verantwortung für die Sozialverträglichkeit auf die Hochschulen ab?
Die Landesregierung plant die Einführung von Studiengebühren für Erstsemester ab dem Wintersemester 2006/2007. Ab dem Sommersemester 2007 müssen dann alle 150 000 Studierende in Niedersachsen Studiengebühren bezahlen. Studierende, die Kinder unter 14 Jahren erziehen oder Angehörige pflegen, sollen von der Zahlung der Studiengebühren ausgenommen werden. Dazu heißt es in der Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage „Neue Ungereimtheiten bei Stratmanns Studiengebührenmodell?“ der Abgeordneten Dr. Gabriele Andretta: „Bei Vorliegen sozialer Tatbestände und aus Gründen unbilliger Härte werden Studierende von der Pflicht zur Zahlung der Studienbeiträge freigestellt. Es wird damit gerechnet, dass dies bei etwa 10 % der Studierenden der Fall sein wird. (…) Durch diese Fälle
Die Hochschulstatistik weist aus, dass je nach Studienangebot der Hochschulen die Geschlechterzusammensetzung stark variiert. So weist die Universität Hildesheim einen Studentinnenanteil von über 77 % auf, die TU Clausthal dagegen nur einen Studentinnenanteil von 24 %. Bleibt die Landesregierung dabei, die Verantwortung für die sozialverträgliche Gestaltung der Studiengebühren auf die Hochschulen abzuwälzen, werden sich die Einnahmen der Hochschulen sehr unterschiedlich darstellen. Hochschulen mit einem überproportionalen Studentinnenanteil werden höhere Einnahmeausfälle hinzunehmen haben als Hochschulen mit eher traditionell männlich geprägten Studiengängen, wie z. B. Ingenieurwissenschaften. Hochschulen mit einem besonders hohen Studentinnenanteil und Hochschulen, die sich für eine familienfreundliche Gestaltung der Studienbedingungen engagieren, würden auf diesem Wege abgestraft werden.
Nicht von den Hochschulen zu verantwortende Gebührenausfälle treten zusätzlich bei der geplanten Deckelung der Verschuldungsgrenze auf. Der Präsident der LHK, Herr Prof. Dr. Kurt von Figura, weist auf diesen Widerspruch im Studiengebührenkonzept der Landesregierung in einer dpa-Meldung vom 9. Oktober 2005 hin: „Bei genauer Betrachtung gibt es bei dem Modell auch inhaltliche Widersprüche, stellte Figura fest. Erhalte ein Student eine Unterstützung von 500 Euro über die maximale Dauer von 14 Semestern, häuften sich Schulden von 7 000 Euro an, rechnete Figura vor. Für einen BAföG-Empfänger, dem auch noch ein BAföGDarlehen bis zu 10 000 Euro zustehe, ergebe sich dann eine Höchstbelastung von 17 000 Euro. Stratmann will die Gesamtverschuldung aber auf 15 000 Euro begrenzen - das heißt, dem Student sollen dann 2 000 Euro erlassen werden.“
1. Wie hoch ist der zu erwartende Gebührenausfall aufgrund der geplanten Härtefallregelung an den einzelnen Universitäten und an den einzelnen Fachhochschulen in Niedersachsen?
2. Wie hoch ist der zu erwartende Gebührenausfall aufgrund des Deckelungsbeschlusses an den einzelnen Universitäten und an den einzelnen Fachhochschulen in Niedersachsen?
3. Plant die Landesregierung, die Einnahmeausfälle für die Hochschulen gegenzufinanzieren? Wenn ja, in welcher Höhe und mit welchen Finanzmitteln?
Das vorliegende Studienbeitragsmodell ist eine hervorragende Grundlage zur Einführung von sozialverträglich ausgestalteten Studienbeiträgen in Niedersachsen. Die Einnahmen aus Studienbei
trägen sollen vollständig bei den Hochschulen verbleiben und zur Verbesserung der Lehre eingesetzt werden, womit der Hochschulstandort Niedersachsen eine nachhaltige Stärkung erfahren wird. Die Studienbeiträge werden insbesondere eingesetzt, um das Betreuungsverhältnis zwischen Studierenden und Lehrenden zu erhöhen, zusätzliche Tutorien anzubieten und die Ausstattung der Bibliotheken sowie der Lehr- und Laborräume zu verbessern. Es ist zu erwarten, dass wegen der vorgeschlagenen Festlegung des Studienbeitrages auf einheitlich 500 Euro je Semester die Einnahmen aus Studienbeiträgen besonders wirkungsvoll zur Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt werden können.
Das niedersächsische Modell beinhaltet zugleich eine ausgeprägte soziale Komponente. Es sind vermögensunabhängige Studiendarlehen vorgesehen sowie den sozialen Erfordernissen unserer Gesellschaft Rechnung tragende Befreiungstatbestände von der Studienbeitragspflicht. Besonders herauszustellen ist, dass Eltern, also Mütter und Väter, von Kindern unter 14 Jahren von der Studienbeitragspflicht befreit werden sollen. Ein solch weit reichender sozialer Tatbestand ist bisher nur in Niedersachsen vorgesehen. Diesem Befreiungstatbestand liegt ein modernes Bild von Familie und Gesellschaft zugrunde. Heutzutage übernehmen sowohl Mütter als auch Väter die gleiche Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder. Deshalb können auch beide Elternteile diesen Befreiungstatbestand geltend machen. Zugleich ist dieser Befreiungstatbestand nicht an das Verheiratetsein geknüpft, sondern trägt der heutigen gesellschaftlichen Realität Rechnung, in der Mütter oder Väter gemeinsam oder alleinverantwortlich, verheiratet oder in einer Partnerschaft lebend, Kinder erziehen.
Es ist richtig, dass Hochschulen mit überwiegend geistes- und/oder sozialwissenschaftlichem Profil traditionell einen hohen Studentinnenanteil haben. Die Landesregierung geht nicht davon aus, wie oben ausführt, dass allein eine Mutter für die Erziehung des Kindes verantwortlich ist, sondern dass diese Verantwortung ebenso dem Vater obliegt. Also kann der Vater ebenso den in Rede stehenden Befreiungstatbestand geltend machen. Schon deshalb wird den Hochschulen mit hohem Studentinnenanteil kein finanzieller Nachteil zukommen.
Während für Eltern mit Kindern bisher bei Langzeitstudiengebühren keine Befreiungstatbestände vorgesehen waren, werden Eltern künftig von der Zahlung befreit sein. Erziehende leisten bereits einen so wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft, dass sie nicht noch zusätzlich finanziell belastet werden dürfen.
Zu 1: Es wird damit gerechnet, dass bei etwa 10 % der Studierenden Befreiungstatbestände vorliegen. Angaben zu den einzelnen Hochschulen können derzeit noch nicht gemacht werden. Auf den im Entwurf vorgesehenen § 72 Abs. 15 NHG wird verwiesen.
Zu 2 und 3: Niemand darf von einem Studium abgehalten werden. Daher ist es wichtig, die aus den Studienbeiträgen entstehende Zahlungsverpflichtungen und die Rückzahlungen nach BAföG für die Studierenden überschaubar zu halten. Deshalb sieht das niedersächsische Modell eine Verschuldungsobergrenze von 15 000 Euro vor. Um die Ausfälle zu tragen, wird ein gemeinsamer Ausfallfonds eingerichtet, der von allen niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung solidarisch gespeist werden soll. Die Speisung erfolgt anteilig nach der Anzahl der Beitragszahler an der jeweiligen Hochschule und richtet sich somit nicht nach der Zahl der Ausfälle an der einzelnen Hochschule. Es handelt sich somit um einen tatsächlichen Solidarfonds, aus dem die Rückzahlungsverpflichtungen derjenigen übernommen werden, die mangels hinreichend hoher Einkünfte von der Darlehensrückzahlung befreit werden.
Das Welfenhaus will 20 000 Kunstgegenstände, darunter wertvolles Geschirr, Ritterrüstungen und Möbel, versteigern lassen. Vom Erlös soll das Schloss Marienburg restauriert und für Touristen eröffnet werden. Nach einer Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur vom 17. Juni 2005 „hat sich das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur dafür eingesetzt, darunter befindliche Kulturgüter für Niedersachsen zu erhalten, die
für die Landesgeschichte von herausragender Bedeutung sind.“ In dieser Pressemitteilung erklärte Kulturminister Stratmann auch: „Es ist unser großes Anliegen, dass die für unsere niedersächsische Geschichte wichtigen Objekte im Land und für möglichst viele Menschen öffentlich zugänglich bleiben.“ Dieses Anliegen des Ministeriums scheint jetzt nicht von Erfolg gekrönt zu sein und führt zu öffentlicher Kritik. Nach Presseberichten in der HAZ vom 12. Oktober 2005 verschärft sich der Streit um die Welfenauktion. Die Abteilungsleiterin Annette Schwandner wird vom Generalsekretär des Deutschen Historischen Museums Berlin, Hans Ottomeyer, und anderer Vertreter niedersächsischer Museen scharf kritisiert. Die Äußerungen von Annette Schwandner erregten auch bei Vertretern der niedersächsischen Museen Unmut. In dem Pressebericht der HAZ heißt es dazu: „Schwandner verhalte sich illoyal, hieß es. Ottomeyer erklärte, die Museumsvertreter hätten in Amsterdam die Objekte nur unter schwierigen Bedingungen und nicht vollständig anschauen können. Ein wesentlicher Teil war nicht da. Es sei den Museumsvertretern aber vorgegaukelt worden, dass das alles sei. Deshalb hätten die Direktoren erst nach Erscheinen des Katalogs Alarm geschlagen.“