1. Wie ist der Stand, relevante Kulturgüter gemeinsam mit den Museen aus dem Welfenschatz für das Land Niedersachsen zu erhalten?
Nach Bekanntwerden der Auktionspläne des Hauses Hannover hat die Landesregierung unverzüglich die rechtlichen Möglichkeiten geprüft, ob die Auktion bzw. die Veräußerung des Kunstbestandes verhindert werden kann. Sie ist zu dem Ergebnis gelangt, dass es für das Land Niedersachsen keine Einwirkungsmöglichkeiten gab. Gleichzeitig wurden Verhandlungen mit dem Haus Hannover aufgenommen mit dem Ziel, für die niedersächsische Geschichte bedeutsames Kulturgut zu erhalten und möglichst vielen Menschen in Niedersachsen zugänglich zu machen. In diesem Rahmen wurde zunächst erreicht, dass mit der Auktion nicht die Originalausstattung der Marienburg veräußert wird.
Des Weiteren hat die Landesregierung Kontakt zu den hinsichtlich ihrer Sammlungsschwerpunkte zuständigen niedersächsischen Museen und zu den großen niedersächsischen Kulturstiftungen
aufgenommen, um im Vorfeld der Auktion bedeutende Objekte sichern und erwerben zu können. Mitte Juni dieses Jahres konnten im Rahmen einer Vorbesichtigung der Objekte beim Auktionshaus Sotheby´s in Amsterdam die beteiligten Museumsdirektoren 47 Objekte auswählen und mit Unterstützung der niedersächsischen Kulturstiftungen erwerben.
In der Auktion selbst wurden von niedersächsischen Museen weitere für die Landesgeschichte wichtige Objekte erworben. Darüber hinaus hat die Landesregierung in Verhandlungen mit dem Haus Hannover erreicht, dass das Haus Hannover jedem der beteiligten Museen ein Los seiner Wahl als Dauerleihgabe zur Verfügung stellt. Die Leihverträge werden derzeit ausgehandelt.
Zu 1: Im Rahmen der Sicherung der Kulturgüter hat die Landesregierung auf Empfehlung der niedersächsischen Museen 19 der für die Auktion vorgesehenen Objekte des Hauses Hannover in das Verzeichnis national bedeutenden Kulturgutes (Blaue Liste) eingetragen. Damit wurde gewährleistet, dass die Objekte nicht in das Ausland verschafft werden dürfen. Das Haus Hannover hat die Objekte infolgedessen nicht in die Auktion gegeben und sie damit, obwohl rechtlich möglich, auch inländischen Käufern nicht zur Verfügung gestellt. Derzeit führt das MWK Verhandlungen mit dem Haus Hannover, um diese Objekte mit Unterstützung der Stiftungen zu Festpreisen für die niedersächsischen Museen anzukaufen.
Zu 2: Die Landesregierung hat im Zusammenwirken mit den zuständigen Museen und den niedersächsischen Kulturstiftungen zahlreiche, landesgeschichtlich wichtige Kulturgüter für eine breite Öffentlichkeit gesichert.
Zu 3: Das Haus Hannover war Eigentümer der auf der Auktion angebotenen Objekte. Die Landesregierung wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen, dass die Marienburg mit ihrer Originalausstattung eingerichtet und als Kulturdenkmal einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 17 des Abg. Klaus-Peter Dehde (SPD)
Ausweislich der Berichterstattung in der örtlichen Presse (z. B. Landeszeitung vom 27. September 2005) hat das Land Niedersachsen für den Bau der Elbbrücke Neu Darchau eine Bewilligung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten zugesagt. Quelle für diese Aussagen ist offensichtlich der Erste Kreisrat des Landkreises Lüneburg.
Wenige Tage nach diesen Veröffentlichungen teilte der Vorhabenträger mit, dass die bisher mit 25 Millionen Euro bezifferten Kosten wohl auf 30 Millionen Euro ansteigen werden. Ursache hierfür seien die gestiegenen Stahlpreise.
Laut einer Erklärung des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums sei dies jedoch kein Problem für die Gesamtfinanzierung; denn die Stahlpreise könnten genauso gut wieder sinken.
1. Hat sie gegenüber dem Vorhabenträger eine Finanzierungszusage in Höhe von 80 % der Gesamtkosten gemacht? Wenn nein, wie erklärt sie anders lautende Erklärungen des Landkreises Lüneburg?
2. Bis zu welcher Gesamthöhe (30 Millionen, 40 Millionen, 50 Millionen Euro) wird sie eine Bezuschussung in Höhe von 75 % oder 80 % vornehmen?
Es wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 15 zur mündlichen Beantwortung der Abgeordneten Dehde und Somfleth zum Thema „Keine GVFG-Mittel für Nordostniedersachsen“ verwiesen (Stenografischer Bericht der Plenarsitzung am 7. Oktober 2005).
Zu 1: Der Vorhabenträger kann mit GVFG-Fördermitteln in Höhe von 75 % der zuwendungsfähigen Kosten rechnen. Insgesamt kann von einer etwa 80-prozentigen Förderung der Gesamtkosten ausgegangen werden, da in diesem Fall ein Teil
Zu 2: Eine Bezuschussung wird auf Grundlage der nachgewiesen Kosten erfolgen. Eine Aussage zur absoluten Höhe des Zuschusses ist erst nach Abschluss des Vorhabens möglich.
Zu 3: Es wird unverändert von geschätzten Kosten in Höhe von rund 25 Millionen Euro ausgegangen. Eine Kostenerhöhung ist der Landesregierung bisher durch den Träger des Vorhabens nicht bekannt gegeben worden.
Unseriös und unqualifiziert? - Mit welcher Wertschätzung begegnet die CDU/FDP-Landesregierung der kommunalen Ebene?
Nach den von der CDU/FDP-Landtagsmehrheit zu verantwortenden Kürzungen des kommunalen Finanzausgleichs, die im Haushalt 2006 fortgeschrieben werden, und angesichts der Tatsache, dass das von Ministerpräsident Wulff für die ersten 100 Tage der schwarz-gelben Regierungszeit angekündigte Konnexitätsprinzip immer noch nicht in Kraft ist, hatten viele Beobachter die Erwartung, dass sich die Landespolitiker von CDU und FDP gegenüber den Kommunen „eher kleinlaut“ verhalten. Doch viele engagierte Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker mussten jetzt feststellen, dass ihre Arbeit bei den Vertretern der Regierungsfraktionen und der Landesregierung nur wenig Anerkennung zu finden scheint.
Am 21. September 2005 hat der innenpolitische Sprecher der CDU in der öffentlichen Anhörung zum so genannten Modellkommunen-Gesetz ausweislich Seite 17 des Protokolls der 88. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport auf die Frage nach der Auswahl der am Modellversuch beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften eine Unterscheidung zwischen seriösen und unseriösen Kommunalvertretern eingeführt: „Der Kollege vorhin hat ja gesagt, wir hätten diejenigen, die daran teilnehmen dürfen, im Windhundverfahren ausgesucht. Ich habe darauf geantwortet: Wir haben gewürfelt. Aber auch das stimmt ja nicht. Wir haben uns schon überlegt, dass wir es mit seriösen Vertretern einer Gebietskörperschaft zu tun haben.“
Am 6. Oktober 2005 - also nur wenige Tage später - hat der FDP-Umweltminister in der 71. Plenarsitzung des Landtages die fachliche Qualifikation der kommunalen Ebene infrage gestellt: „Ich verstehe Sie aber, wenn ich an
meine eigene Gemeinde denke; da wird das Personal häufig nicht nach fachlichen Gesichtspunkten eingestellt, sondern weil man in gewisser Weise auch dafür sorgen will, dass man die Letzten noch unterbringen kann.“
1. Teilt sie die Einschätzung, dass zwischen seriösen, weniger seriösen und unseriösen Vertreterinnen und Vertretern kommunaler Gebietskörperschaften zu unterscheiden ist? Welcher dieser Kategorien würde sie dem CDUAbgeordneten Hans-Christian Biallas zurechnen, der ausweislich des Landtagshandbuches seit 1996 als Ratsherr und Beigeordneter der Stadt Cuxhaven tätig ist?
2. Wie bewertet sie die Aussage des Umweltministers, dass das Personal in Kommunen häufig nicht nach fachlichen Kriterien eingestellt worden ist?
Die Landesregierung steht zu ihren Kommunen und sieht sie als ihre Partner bei der Gestaltung der Zukunft dieses Landes an. Die von der Landesregierung getroffenen Entscheidungen machen mehr als deutlich, welches Vertrauen und welche Wertschätzung sie den Kommunen entgegenbringt. So hat das Land die Aufsicht über die Kommunen auf eine Vertrauensaufsicht zurückgefahren. Gleichzeitig wurden den Kommunen nach der Abschaffung der Bezirksregierungen mehr Kompetenzen gegeben. 72 Aufgaben, die früher die Bezirksregierungen wahrgenommen haben, wurden kommunalisiert. Das hat die Landesregierung auch deshalb getan, weil sie keine Zweifel daran hat, dass in den Kommunen für diese Aufgaben qualifiziertes Personal zur Verfügung steht.
Zu 1: Der Landesregierung ist nicht ersichtlich, dass mit dem in der Anfrage zitierten Wortbeitrag aus der 88. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport eine Einteilung in seriöse und weniger seriöse kommunale Vertreter vorgenommen worden ist. Die Frage stellt sich deshalb nicht.
Darüber hinaus äußert sich die Landesregierung schon grundsätzlich nicht auf Fragen, die auf eine Beurteilung von Landtagsabgeordneten abzielen.
Zu 2: Umweltminister Sander hat die in dieser Frage behauptete Aussage nicht getroffen. Er hat lediglich im Rahmen einer mündlich zu beantwor
tenden Anfrage dem Fragesteller gegenüber Verständnis signalisiert für eine bei diesem vermutete Befürchtung, dass nicht nach fachlichen Gesichtspunkten eingestelltes Personal Probleme in wettbewerbsbestimmten Bereichen bekommen könnte, und sein Verständnis mit den als Kommunalpolitiker in seiner Gemeinde gewonnenen Erfahrungen untermauert.
Zu 3: In der Landesverwaltung wird das Personal nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung eingestellt (Artikel 33 Abs. 2 GG).
des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 19 der Abg. Renate Geuter, Sigrid Rakow, Karin Stief-Kreihe, Hans-Dieter Haase und Volker Brockmann (SPD)