Protokoll der Sitzung vom 11.11.2005

des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 19 der Abg. Renate Geuter, Sigrid Rakow, Karin Stief-Kreihe, Hans-Dieter Haase und Volker Brockmann (SPD)

Abholzaktion im Hasbruch - Holzverkauf aus wirtschaftlichen Gründen?

In den letzten Tagen wurde bekannt, dass die Niedersächsischen Landesforsten beabsichtigen, im Hasbruch im größeren Umfang alte Eichen im Alter von 150 bis 180 Jahren zu fällen, um mit dem Verkauf des Eichenholzes nicht zuletzt auch das Wirtschaftsergebnis der Niedersächsischen Landesforsten zu verbessern.

Mit dieser Aktion würde bestätigt, was die SPDLandtagsfraktion bei der Einrichtung einer Anstalt Niedersächsische Landesforsten immer befürchtet hat: Die Naturschätze Niedersachsens werden der so genannten schwarzen Null geopfert.

Der Hasbruch gehört zu den acht größten „Historisch alten Wäldern“ des norddeutschen Flachlandes. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die geplante Aktion in der Region große Besorgnis ausgelöst hat. Auch wenn von der Forstverwaltung mit dem Hinweis auf die Einhaltung der Ziele der „Langfristigen ökologischen Waldentwicklung“ (LÖWE) zunächst der Versuch der Beschwichtigung unternommen wurde, so bleibt doch die Tatsache bestehen, dass die für die nächsten Wochen geplante Eichenfällaktion deutlich umfangreicher sein wird als in den vergangenen Jahren.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie viele Eichen sollen bei dem jetzt geplanten Holzschlag im Hasbruch gefällt werden, sind bereits jetzt weitergehende Holzschlagaktionen für die Folgejahren geplant, und welche Einnahmen kalkuliert die Landesforstverwaltung

als Erlös aus der Veräußerung des Eichenholzes?

2. In welchem Umfang sind die betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften vor Ort bisher über die geplanten Maßnahmen informiert worden, und wie weit sind bei der Entscheidung über die Abholzungsaktion die zuständigen Naturschutzbehörden beteiligt worden?

3. „Entstehende Lücken würden zur Begründung der neuen Waldgeneration genutzt“, so die Aussage des zuständigen Forstamtsmitarbeiters. Ist aus dieser Aussage zu schließen, dass im Rahmen der Neuanpflanzungen eine Umstrukturierung des bisherigen Waldgebietes mit dem Ziel beabsichtigt ist, durch Veränderungen bei der Anpflanzung von Laubhölzern zukünftig zu einem niedrigeren Pflegeaufwand zu kommen?

In der Anfrage kommt die Sorge um den Bestand des bedeutenden und historisch alten Waldes Hasbruch zum Ausdruck. Natürlich muss jeder Bürger erschrecken und reagieren, wenn es heißt: „Der Hasbruch wird abgeholzt!“ Ich versichere: Dem ist nicht so!

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen wie folgt:

Zu 1: In dem rund 830 ha großen Hasbruch planen die Niedersächsischen Landesforsten, hier das Niedersächsische Forstamt Neuenburg, den Einschlag von rund 500 Festmetern (fm) Eiche jährlich. Dies geschieht auf Grundlage des Forsteinrichtungswerkes von 1998, das auch einen seinerzeit mit der oberen Naturschutzbehörde abgestimmten Pflege- und Entwicklungsplan enthält. Altersabhängig entspricht dies einer Baumanzahl von 200 bis 400 Stück. Eichenholz erzielt zurzeit gute Preise zwischen 40 Euro/fm für Brennholz bis hin zu ca. 900 Euro/fm für Eichenstämme in Furnierqualität.

Zu 2: Ich betone nochmals: Eine Abholzungsaktion ist im Hasbruch keineswegs geplant; eine solche wäre auch ein klarer Verstoß gegen geltendes Recht. Vielmehr beabsichtigen die Niedersächsischen Landesforsten, wie schon in der Vergangenheit, die Durchführung einer üblichen Wirtschaftsmaßnahme auf Grundlage des schon erwähnten Pflege- und Entwicklungsplanes. Eine laufende Beteiligung der zuständigen Naturschutzbehörden sowie der sonstigen betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften im Rahmen einer im Grundsatz abgestimmten Wirtschaftsführung ist nicht vorgesehen. Sie wäre zudem in hohem Maße bürokratisch.

Zu 3: Nein, eine Umstrukturierung des Hasbruch ist nicht beabsichtigt. Vielmehr soll dieses Waldgebiet behutsam entsprechend der abgestimmten Ziele weiterentwickelt werden. Der derzeitige Charakter bleibt dabei erhalten bzw. wird noch betont. Im Gegensatz zur Zielrichtung Ihrer Fragestellung ist die Verjüngung und Pflege von Laubbäumen im Vergleich zu anderen Alternativen deutlich aufwändiger. Meine Damen und Herren, Sie können sicher sein, die Landesforsten tragen diesen Mehraufwand und sind sich Ihrer Verantwortung für das in Niedersachsen einmalige Naturschutzgebiet Hasbruch bewusst.

Anlage 16

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 20 der Abg. Brigitte Somfleth, Sigrid Rakow, Hans-Dieter Haase, Klaus-Peter Dehde, Volker Brockmann, Manfred Nahrstedt und Rolf Meyer (SPD)

Wird die mittlere Elbe zum zweiten Rhein?

Die Binnenschifffahrt als Alternative zum Güterverkehr auf der Straße soll ausgebaut werden. Die wichtigste Wasserstraße für die Binnenschifffahrt ist und bleibt der Rhein. In zahlreichen Ausbaumaßnahmen wurde ein ehemals natürliches Flussgebietssystem zu einem naturfernen Verkehrsweg ausgebaut. Ähnliche Pläne werden immer wieder für die Elbe öffentlich diskutiert. Experten sind jedoch der Ansicht, dass die „Anpassung“ der Flüsse - hier der Elbe - an immer größere Schiffe durch Ausbau oder ausbauähnliche Unterhaltungsmaßnahmen mit den Zielen des Naturschutzes nicht vereinbar, volkswirtschaftlich ineffizient und nicht geeignet ist, den Anteil der Binnenschifffahrt am Transportvolumen zu steigern.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, mit welchem Aufwand eine Wasserschifffahrtsstraße für immer größere Schiffe ertüchtigt werden kann und soll.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hat sich der Güterverkehr auf der Elbe zwischen Schnackenburg und Lauenburg in Niedersachsen sowie auf dem Elbe-Seitenkanal (ESK) (in Millionen-Jahrestonnen) seit 1990 entwickelt?

2. Welche Kosten für Betrieb und Unterhaltung wurden vom WSA Lauenburg für den ESK und für die niedersächsische Elbe jährlich ausgegeben?

3. An wie vielen Tagen im Jahr hat die niedersächsische Elbe die Mindestfahrrinnentiefe von

1,60 m unterschritten (Jahresreihe der letzten 40 Jahre)?

Die Binnenschifffahrt ist unverzichtbarer Bestandteil eines integrierten Verkehrssystems. Der prognostizierte Anstieg des Güterverkehrsaufkommens ist ohne den wirtschaftlichen und umweltfreundlichen Verkehrsträger Binnenschiff nicht realisierbar. Ein wettbewerbsfähiger Wasserstraßentransport setzt eine intakte und leistungsfähige Infrastruktur voraus. Die Unterhaltung und Optimierung des Wasserstraßennetzes und damit auch der Abbau von Engpässen sind daher eine verkehrspolitisch vordringliche Aufgabe. Dies setzt die Instandsetzung und den Ausbau von Wasserstraßen voraus, mit dem die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Wasserstraßen dauerhaft erhalten und verbessert wird. Dieses muss jedoch mit den Zielen des Natur- und Umweltschutzes vereinbar sein.

Für die Elbe sind Unterhaltungsziel, rechtlicher Rahmen und Unterhaltungsmaßnahmen sowie Grundsätze und Prüfungen in den „Grundsätzen für das Fachkonzept der Unterhaltung der Elbe zwischen Tschechien und Geesthacht“ definiert. Diese wurden anlässlich der Flussgebietskonferenz im Juni 2005 vorgestellt und sind im Internet unter „www.wsv.de/Archiv/Publikationen/WSD-Ost“ abrufbar. Danach beschränken sich die künftigen schiffsverkehrsbezogenen Infrastrukturaufgaben an der Mittel- und Oberelbe auf Unterhaltungsmaßnahmen, die ökologisch behutsam einer Verschlechterung der Schifffahrtsverhältnisse, bemessen am Zustand vor dem Hochwasser im August 2002, vorbeugen und einen ordnungsgemäßen verkehrsbezogenen Wasserabfluss im Mittelwasserbett gewährleisten.

Die zur Beantwortung der einzelnen Fragen erforderlichen Daten liegen der Landesregierung nicht vor. Sie hat deshalb die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, als zuständige Behörde, gebeten, entsprechende Zahlen zur Verfügung zu stellen. Das erbetene Datenmaterial konnte in der zur Verfügung stehenden Zeit jedoch nur teilweise von der Bundesverwaltung bereitgestellt werden.

Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes hat in diesem Zusammenhang allerdings mitgeteilt, dass eine Anpassung der Elbe an immer größere Schiffe durch Ausbau oder ausbauähnliche Unterhaltungsmaßnahmen nicht vorgesehen ist.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 bis 3: Der Güterverkehr hat sich auf dem Elbe-Seitenkanal stetig fortentwickelt und ist seit 1990 von rund 6 Millionen t auf rund 8 Millionen t im Jahr 2004 gestiegen. Neben einer öffentlichrechtlichen Unterhaltspflicht besteht für den Bund als Eigentümer der Bundeswasserstraßen eine privat-rechtliche Verkehrssicherungspflicht. Die Ausgaben zur Erfüllung dieser Aufgaben betrugen mit anteilig auf die Wasserstraßen verteilten Personalkosten für den Elbe-Seitenkanal im Jahr 2003 12,7 Millionen Euro und im Jahr 2004 11,4 Millionen Euro. Entsprechende Daten für die Elbe sowie die erbetene Jahresreihe der letzten 40 Jahre über die Unterschreitung der Mindestfahrrinnentiefe von 1,60 m konnten von der zuständigen Bundesbehörde kurzfristig leider nicht bereitgestellt werden.

Anlage 17

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 21 der Abg. Klaus Fleer, Karin StiefKreihe, Claus Johannßen, Rolf Meyer, Dieter Steinecke und Uwe Harden (SPD)

Verordnung fehlt - „Modellkurse in dünn besiedelten ländlichen Räumen“

Am 17. November 2004 wurde das neue Niedersächsische Erwachsenenbildungsgesetz verabschiedet und trat zum 1. Januar 2005 in Kraft.

Das NEBG sieht in § 9 (1) Modellkurse „in dünn besiedelten ländlichen Räumen mit weniger als 120 Einwohner je Quadratkilometer“ vor. Dafür sollen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Nach nunmehr fast einem Jahr wurde noch keine entsprechende Verordnung in Kraft gesetzt. Die Bildungseinrichtungen, z. B. die Ländliche Erwachsenenbildung (LEB) , warten auf die Umsetzung des § 9 (1) und haben bereits eigene Vorschläge eingereicht.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wann und mit welchen inhaltlichen Vorgaben soll die Verordnung in Kraft treten?

2. Welches Finanzvolumen ist vorgesehen, und aus welchen Haushaltsstellen im Haushalt 2006 sollen die Modellkurse finanziert werden?

3. Über welche Laufzeit sollen die Modellkurse gefördert werden, und liegen bereits Anträge (wenn ja, von wem) vor?

Die besondere Förderung ländlicher Räume als wichtige landespolitische Anliegen findet u. a. auch im neuen Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG) vom 17. November 2004

seine Berücksichtigung. So gehören Maßnahmen zur wirtschaftlichen und sozialen Strukturverbesserung im ländlichen Raum zu den höherwertigen Bildungsmaßnahmen, die besonderen gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechen. Als besonderes Vorhaben zugunsten des ländlichen Raums kommt die Förderung von Modellkursen (nach § 8 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 5, 9 und 10 NEBG) in dünn besiedelten ländlichen Räumen mit weniger als 120 Einwohnern je Quadratkilometer hinzu. Die Durchführung und Förderung dieser Modellkurse ist Bestandteil der Dachverbandsaufgaben, die gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 NEBG von der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung wahrgenommen werden sollen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Laut NEBG fallen die Durchführung und Förderung der Modellkurse in die Zuständigkeit der neu zu bildenden Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung. Hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 befindet sich die Agentur aber erst im Aufbau und soll laut Vertrag ihre Arbeit zum 1. Januar 2006 aufnehmen (im Gesetzgebungsverfahren war ursprünglich vorge- sehen, die Agentur bis 2008 einzurichten). Dies ist den Einrichtungen der Erwachsenenbildung bekannt, weil die Bildung der Agentur - auch hinsichtlich des Zeitrahmens - in sehr enger Abstimmung mit den Einrichtungen erfolgt. Da die Agentur aus den genannten Gründen bisher noch nicht die Aufgaben gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 wahrnehmen kann, besteht auch nicht die Möglichkeit, Verordnungen/Richtlinien zur Durchführung von Modellkursen zu erlassen. Sobald die Agentur eingerichtet ist, wird sie im Rahmen ihrer Aufgabenstellung Verfahrensmodalitäten zur Förderung derartiger Modellkurse aufstellen, die dann im Laufe des Jahres 2006 in Richtlinien umgesetzt werden. Nach jetzigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass die Modellkurse im zweiten Halbjahr 2006 anlaufen können.

Zu 2: Seitens des MWK ist vorgesehen, zur Förderung derartiger Modellkurse Sondermittel zur Verfügung zu stellen. Der Umfang der Fördermittel hängt davon ab, ob zusätzlich ESF-Mittel als Komplementärmittel, die der Zielsetzung des ländlichen Raumes entsprechen, zur Verfügung gestellt werden können. Dies wird derzeit geprüft. Ausgehend von den Erfahrungen mit früheren Modellkursen in der Weiterbildung und entsprechend der allgemei

nen Regelung bei EU-Fördermitteln sollen diese Modellkurse mit höchstens 50 v. H. mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.

Zu 3: Da die Richtlinien zur Förderung dieser Modellkurse erst noch auszuarbeiten sind, steht auch noch nicht fest, welche Laufzeiten diese Modellkurse haben werden. Deshalb liegen bisher auch noch keine konkreten Anträge auf Förderung derartiger Modellkurse vor. Bisher wurden lediglich Anfragen gestellt bzw. Maßnahmenvorschläge gemacht.

Anlage 18

Antwort