Die freie Schulwahl bezieht sich mithin auf die zu besuchende Schulform, nicht aber die konkrete Schule. Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Schulbezirk des Gymnasiums Bleckede haben, haben diese Schule zu besuchen, wenn sie die Schulform Gymnasium wählen.
Unbenommen bleibt nach § 63 Abs. 4 NSchG, den Schulbezirk eines Gymnasiums zum Besuch einer Gesamtschule und den Schulbezirk einer Halbtagsschule zum Besuch einer Ganztagsschule zu verlassen; das gilt jeweils auch umgekehrt. Unbenommen bleibt auch der Besuch eines anderen eigenen Bildungsganges, der nur an einer anderen Schule angeboten wird.
Zu 1: Anerkannte fachliche Schwerpunkte innerhalb der Schulform Gymnasium, die eigene Bildungsgänge darstellen, sind der altsprachliche, der neusprachliche, der mathematisch-naturwissenschaftliche und der musische Schwerpunkt.
Zu 2: Der altsprachliche Schwerpunkt am Gymnasium Johanneum in Lüneburg ist der einzige eigene Bildungsgang im Landkreis Lüneburg.
Zu 3: Der Besuch einer anderen als der zuständigen Schule kann nach § 63 Abs. 3 Satz 4 NSchG gestattet werden, wenn
1. der Besuch der zuständigen Schule für die betreffenden Schülerinnen oder Schüler oder deren Familien eine unzumutbare Härte darstellen würde oder
Dabei ist festzuhalten, dass es sich bei den Entscheidungen über Ausnahmen vom Schulbezirk jeweils um auf die Person bezogene Einzelfallentscheidungen handelt, bei denen die gesamten Umstände des einzelnen Falles zu würdigen sind. Es ist ein strenger Maßstab anzulegen.
Eine Betreuungsbedürftigkeit, die allerdings in der Regel nur während des Besuchs der Grundschule bejaht werden kann, kann als unzumutbare Härte
Das Vorliegen einer Hochbegabung kann eine Gestattung aus pädagogischen Gründen begründen, wenn aufgrund der besonderen Begabung der Besuch einer anderen Schule geboten erscheint. Hinsichtlich der Feststellung einer Hochbegabung wurde in Niedersachsen durch Erlass geregelt, dass diese bei einer Schülerin oder einem Schüler durch gezielte systematische Beobachtungen und Untersuchungen in Lernsituationen und gegebenenfalls auch mit psychologischen Tests erfolgt. Durchführung, Auswertung und Interpretation der psychologischen Tests erfolgen durch die dafür ausgebildeten Schulpsychologinnen und Schulpsychologen; die Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist erforderlich.
Der Antrag auf eine Gestattung ist schriftlich bei der zuständigen Schule zu stellen. Diese prüft die Begründetheit des Antrags und beteiligt dann die gewünschte Schule, deren Schulträger und den Träger der Schülerbeförderung. Halten beide Schulen den Antrag für begründet, erteilt die zuständige Schule die Ausnahme zum Besuch der gewünschten Schule durch Bescheid. Andernfalls legt die zuständige Schule den Vorgang der Landesschulbehörde zur Entscheidung vor.
Die Entscheidung der Landesschulbehörde erfolgt durch Bescheid, der mit der Klage vor dem Verwaltungsgericht angegriffen werden kann.
Aus Vorgenanntem ergibt sich, dass die Feststellung einer unzumutbaren Härte oder pädagogischer Gründe der zuständigen Schule sowie gegebenenfalls der Landesschulbehörde obliegt.
Leistet sich die Landesregierung teuren Leerstand in dem ehemaligen Gebäude der Bezirksregierung Hannover, das jetzt als „Behördenhaus“ firmiert?
Im Gebäude der ehemaligen Bezirksregierung Hannover, das jetzt als „Behördenhaus“ firmiert, stehen seit Anfang 2005 zwei komplette Etagen im neuen Gebäudeteil leer, in denen früher die Umweltdezernate untergebracht waren. Diese sind nunmehr in angemieteten Gebäuden in der Göttinger Chaussee untergebracht. Aber auch andere Landesbehörden mieten Büroräume,
1. Wie viele Landesbehörden bzw. Teile und Außenstellen von Landesbehörden sind gegenwärtig im so genannten Behördenhaus in Hannover untergebracht, und welche Leerstände gibt es dort gegenwärtig?
2. Wie hoch sind die Mietausgaben des Landes für von Landesbehörden gemietete Gebäude bzw. Räumlichkeiten im Bereich der Stadt Hannover, wie haben sich diese Ausgaben im Vergleich der Jahre 2004 und 2005 verändert, und um welche Behörden handelt es sich dabei jeweils?
3. Warum verringert die Landesregierung diese Mietausgaben nicht dadurch, dass sie Landesbehörden bzw. Behördenteile im „Behördenhaus“ unterbringt?
Die Auflösung der Bezirksregierungen und die im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung erzielten Einsparungen von 6 743 Stellen ermöglichen eine umfassende räumliche Neuordnung der Verwaltung mit erheblichen Flächeneinsparungen. Diese Flächeneinsparungen werden durch die gleichzeitig beschlossene Reduzierung der Flächenstandards weiter gesteigert. Am Standort Lüneburg konnten z. B. durch die Anwendung der reduzierten Flächenstandards Einsparungen in einer Größenordnung von ca. 10 % der Fläche erzielt werden.
Insgesamt sind von der Neuordnung an den Standorten der ehemaligen Bezirksregierungen mehr als 100 000 m2 Fläche betroffen. Zur Umsetzung der Neuordnung hat MF - Landesliegenschaftsfonds - die Aufgabe des zentralen Unterbringungsmanagements für die aus der Verwaltungsmodernisierung resultierende Strukturoptimierung übernommen. Ziel ist die Steigerung der Wirtschaftlichkeit möglichst durch Konzentration auf die Nutzung von landeseigenen Gebäuden bei gleichzeitiger Reduzierung von Anmietungen.
Für viele Bereiche der Verwaltung ist inzwischen die endgültige Unterbringung erfolgt. In diesem Zusammenhang wurden umfangreiche Abmietungen vorgenommen, also bisher gemietete Flächen aufgegeben und dadurch entsprechende Mietmittel verringert.
Im Rahmen des Unterbringungsmanagements sind sowohl Zwischenunterbringungen als auch vorübergehende Leerstände von Flächen unvermeid
lich. Denn in der Vergangenheit oft langfristig geschlossene Mietverträge setzen der angestrebten kurzfristigen Flächenoptimierung Grenzen.
Zu 1: Sechs Landesbehörden. Die sechste Etage wird teilweise genutzt. Die siebente Etage steht leer. Die Nutzung dieser Flächen wird kurzfristig erfolgen, mit der Folge, dass ein Mietvertrag, der aufgrund seines langfristigen Abschlusses erst am 30. September 2006 beendet werden kann, termingerecht beendet werden wird und Mietkosten in Höhe von 90 000 Euro pro Jahr entfallen.
Zu 2: Dem Landesliegenschaftsfonds ist es gelungen, den Aufwand für Anmietungen am Standort Hannover gegenüber 2004 um 830 000 Euro zu reduzieren. In 2005 fallen für Kaltmieten ca. 13,185 Millionen Euro an. Zur Kostenreduzierung haben die Staatsanwaltschaft Hannover, das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, das Lehrerprüfungsamt, der Landesrechnungshof und die Polizeistation Bemerode beigetragen.
Zu 3: Entfällt, da die Landesregierung entgegen dem in der Frage unterstellten Verhalten die Mietausgaben verringert, wie sich aus den Antworten zu 1 und 2 ergibt.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 26 der Abg. Dorothea Steiner und Enno Hagenah (GRÜNE)
An exponierter Stelle im Altenauer Ortsteil Torfhaus, am viel besuchten Parkplatz an der Bundesstraße 4 mit seinem beliebten Brockenblick und dem Einstieg zum Goetheweg, soll eine Großgaststätte mit bayerischem Flair errichtet werden. Laut Presseberichten liegt die Baugenehmigung des Landkreises Goslar für das Projekt inzwischen vor. Das Gesamtvorhaben umfasst nach Aussagen des Projektträgers Sebastian Lüder von der Lüder Verwaltungs GmbH Hildesheim in einem ersten Schritt Investitionskosten in Höhe von 2,5 Millionen Euro. Im Rahmen des Programms „Masterplan Harz“ soll die geplante Erlebnisgastronomie mit 480 000 Euro gefördert werden.
Seit Jahren wurde für diesen Standort das Projekt „Torfkate“ diskutiert und vorbereitet. Es sah vor, ein Informationszentrum für Besucher
mit einem angeschlossenen Cafe zu errichten. Dabei sollten hohe Ansprüche einer regional und baubiologisch angepassten Bauweise mit attraktiver Besucherinformation zu Nationalpark und Harzregion verbunden werden. Es sollte auch vermieden werden, mit staatlichen Fördermitteln einen Konkurrenzbetrieb zu den dort bereits bestehenden Gaststätten und Kiosken aufzubauen. Laut Presseberichten beklagen örtliche Geschäftsleute nun, dass ein privates Restaurant Zuwendungen der öffentlichen Hand erhält, während für eine Modernisierung der bereits bestehenden Betriebe offensichtlich von der Landesregierung keine Fördermittel vorgesehen sind. Ob und unter welchen Bedingungen an diesem Standort auch eine neue Besucherinformationsstelle errichtet werden kann, ist völlig unklar.
Bedenken bestehen im Harz auch gegen das regionsuntypische „bayerische Konzept“ der Großgaststätte. So wird der Vorsitzende des Oberharzer Heimatbundes mit der Aussage zitiert: „Einen bayerischen Leuchtturm brauchen wir nicht im Harz.“
1. Wie rechtfertigt sie die Förderung der Investition zur Errichtung einer „bayerischen“ Großgaststätte im Rahmen des „Masterplan Harz“ an einem Standort in einer 1 a-Lage (Parkplatz an der B 4, Torfhaus), bei dem davon auszugehen ist, dass sich eine Investition auch ohne staatliche Fördergelder tragen muss?
2. Entspricht die jetzt genehmigte Bauplanung den Planungen, für die eine Förderung im Rahmen des „Masterplans Harz“ beantragt bzw. bewilligt worden ist?
3. In welcher Weise unterstützt die Landesregierung die Errichtung einer neuen Harzbesucherinformationsstelle am Standort Torfhaus, dem wohl am stärksten frequentierten Besucherpunkt im Westharz, um den Verpflichtungen des Nationalparkgesetzes und dem Anspruch, die Menschen an die Natur und das Brauchtum im Harz heranzuführen, gerecht zu werden?
Der Großparkplatz an der Bundesstraße 4 im Altenauer Ortsteil Torfhaus ist ein stark frequentierter Anlaufpunkt für die Besucher des Westharzes. Er ist zudem Ausgangspunkt für diverse Freizeitaktivitäten. Der Gesamteindruck des Platzes sowie die derzeitigen gastronomischen Angebote hinsichtlich Qualität und Service entsprechen allerdings nicht mehr den Ansprüchen der Gäste. Seit Jahren sind diverse Versuche gescheitert, an dieser exponierten Stelle zentrale Anlauf-, Marketing- und Akquisitionsmöglichkeiten zu schaffen. Mit der Lüder Bauträger GmbH will nun erstmals ein privater Investor ein derartiges Projekt verwirklichen. Dazu sollen der Großparkplatz umgestaltet und teilweise
verlegt sowie insgesamt drei Gebäude auf dem Grundstück errichtet werden. Von der Lüder Bauträger Gesellschaft GmbH sollen eine Großgaststätte (Projektname „Torfkate“) mit Tagungsräumen sowie im nordöstlich gelegenen Teil des Grundstückes ein Gebäude mit einer öffentlichen Toilettenanlage, Umkleideräumen mit Duschen für Freizeitsportler sowie Aufenthaltsräume für die Nationalpark-Ranger erstellt werden. Mit dem Bau der Großgaststätte ist inzwischen begonnen worden.
Der Investor beabsichtigt, in seiner Gaststätte durch ein innovatives Gastronomiekonzept, dessen Angebote sich von den Harzer Angeboten unterscheiden sollen, neue Gäste zu gewinnen. Der Gastronomiebetrieb soll den Namen „Bavaria Alm“ erhalten. Das Land kann und wird sich hinsichtlich der Namensgebung und der Angebotsvielfalt nicht einmischen.
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) sowie der „Ziel 2-Förderung 2000 - 2006 in Niedersachsen“ wird die Errichtung der Großgastronomie finanziell unterstützt.
Die Gesellschaft zur Förderung des Nationalparks (GFN) plant, mit dem dritten Gebäude auf dem Grundstück der Lüder Bauträger GmbH ein Informationszentrum für Umweltbildung zu errichten. Dem Harzer Verkehrsverein (HVV) soll dabei die Möglichkeit zum Betrieb eines Buchungscounters eingeräumt werden. Derzeit ist die Finanzierung jedoch noch nicht geklärt.