Protokoll der Sitzung vom 11.11.2005

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Siehe Vorbemerkung.

Zu 2: Auch wenn niedersächsische Beamte nicht beteiligt waren, ist darauf hinzuweisen, dass es selbstverständlich ist, für die Beseitigung selbst verursachten Abfalls zu sorgen und es einer Rechtsgrundlage dazu nicht bedarf.

Zu 3: Entfällt.

Anlage 25

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 29 des Abg. Hans-Joachim Janßen (GRÜNE)

Sind landeseigene Gebäude für Solaranlagen nutzbar?

Das Land Niedersachsen verfügt über zahlreiche landeseigene Gebäude, die sich ohne jegliche Einschränkung ihrer derzeitigen Nutzung für die Errichtung von Solaranlagen eignen dürften. Diese Liegenschaften werden bisher lediglich ausnahmsweise durch Dritte für den Bau von Photovoltaik-Anlagen oder solarthermischen Anlagen genutzt.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Umfang und unter welchen Bedingungen sind landeseigene Gebäude bisher für den Bau von Photovoltaik-Anlagen durch Dritte genutzt worden?

2. Wie und in welchem Umfang bietet die Landesregierung landeseigene Gebäude zur Errichtung von Solaranlagen durch Dritte an?

3. In welchem Umfang (Abschätzung der ver- fügbaren Fläche) sind landeseigene Gebäude unter statischen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung ihrer Exposition für die Installation von photovoltaischen und solarthermischen Anlagen geeignet?

Die Landesregierung steht einer Mitnutzung ihrer Gebäude durch Solaranlagen privater Betreiber aufgeschlossen gegenüber. Unter Beachtung der fachlichen Belange der Nutzer, der technischen und baulichen Gegebenheiten der landeseigenen Gebäude gibt es keine grundsätzlichen Einwände gegen den Abschluss entsprechender Gestattungsverträge mit Dritten.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Nach den vorliegenden Informationen befindet sich auf der Dachfläche der Niedersächsischen Landesbibliothek in Hannover eine von Dritten, hier Ökostadt e. V. Hannover, betriebene Solarstromanlage. Der Gestattungsvertrag regelt neben den eingangs erwähnten Aspekten u. a. den Rückbau der Anlage und die Zahlung eines Nutzungsentgelts.

Zu 2: Die landeseigenen Gebäude werden Dritten nicht gezielt für die Errichtung von Solaranlagen angeboten. Konkrete Anfragen Dritter werden wohlwollend geprüft. Dabei gestattet die Landes

regierung grundsätzlich die Installation derartiger Anlagen, wenn die technischen/baulichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Die Nutzung der betroffenen Liegenschaften für Aufgaben des Landes und bei Bedarf deren Verwertung dürfen durch die Installation und den Betrieb der Anlagen nicht beeinträchtigt werden.

Zu 3: Das Land ist Eigentümer von ca. 6 200 Gebäuden unterschiedlichster Nutzungsart. Die Eignung von Gebäuden zur Errichtung von Solaranlagen ist u. a. abhängig von den planerischen Vorstellungen der Dritten, den vorhandenen statischen Verhältnissen und den technischen Randbedingungen zur Netzeinspeisung. So stellt die Transformation der von Photovoltaik-Anlagen gelieferten Spannung von 12 Volt auf die in größeren Behördenhäusern vorhandene Einspeisungsspannung von 20 000 Volt ein erhebliches Problem dar. Die Ermittlung der für die Errichtung von Solarthermiebzw. Photovoltaik-Anlagen grundsätzlich geeigneten Gebäude wäre aus vorgenannten Gründen mit einem unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden und erfolgt deshalb nicht.

Anlage 26

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 30 der Abg. Heidrun Merk und Heinrich Aller (SPD)

Neubau TiHo Hannover: Warum blockiert die Landesregierung 40-Millionen-Investition?

Am 5. September 2005 hat die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) unter der Überschrift „Land lässt TiHo auf Neubau warten“ darüber berichtet, dass sich der lange geplante Neubau der Tierärztlichen Hochschule Hannover (TiHo) deutlich verzögern werde. Der erste Spatenstich werde wohl nicht mehr wie geplant im Herbst 2005 erfolgen können.

Fälschlich war unter Hinweis auf Äußerungen des Wissenschaftsministeriums berichtet worden, dass die Verzögerung darauf zurückzuführen sei, dass der „Haushaltsausschuss des Landtages das Geld nicht freigegeben" habe. Dem hat der Vorsitzende des Haushaltsausschusses in einem Schreiben an den Wissenschaftsminister öffentlich widersprochen. Vielmehr sei die „Vorlage 116 - Hochbaumaßnahmen der Stiftung Tierärztliche Hochschule gemäß § 44 LHO, Neubau Klinikum I, unter Einbeziehung der zentralen Hundehaltung" in der 76. Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen am 11. Mai 2005 auf Antrag der CDUFraktion vertagt und in der 77. Sitzung des Haushaltsausschusses am 1. Juni 2005 auf

Bitten des Finanzministeriums zurückgestellt worden. In beiden Fällen ist der Ausschuss - wie in derartigen Fällen üblich - den Begehren auf Vertagung bzw. Zurückstellung gefolgt.

Gleichwohl hat der Wissenschaftsminister in seinem Antwortschreiben an den Ausschussvorsitzenden Aller, MdL, erklärt, dass die Vorlage für den TiHo-Neubau unverzüglich erneut in den Haushaltsausschuss eingebracht werden solle. - Dies ist bisher nicht geschehen. Seit der ersten Einbringung der Vorlage 116 ist inzwischen fast ein halbes Jahr vergangen. Entsprechend hat sich der mögliche Baubeginn verzögert.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Gründe haben dazu geführt, dass die „Vorlage 116 - Hochbaumaßnahmen der Stiftung Tierärztliche Hochschule gem. § 44 LHO, Neubau Klinikum I, unter Einbeziehung der zentralen Hundehaltung“ von der Landesregierung weder am 11. Mai noch am 1. Juni ergebnisorientiert als beratungs- und beschlussreif im Haushaltsausschuss vertreten wurde?

2. Welche Gründe haben verhindert, dass der Wissenschaftsminister, wie angekündigt, die für den Baubeginn so entscheidende Vorlage 116 unmittelbar nach der öffentlichen Auseinandersetzung in der Presse Anfang September 2005 dem Haushaltsausschuss vorgelegt hat, um die durch die beträchtliche Verzögerung eingetreten Konsequenzen, u. a. durch den verspäteten anteiligen Mittelabfluss der 40-Millionen-Investition, zu vermeiden?

3. Wann wird die Landesregierung dem Haushaltsausschuss - und damit dem Landtag - eine beschlussreife Vorlage mit klaren Aussagen zu Planung, Baubeginn und Finanzierung vorlegen, in der eventuelle Änderungen zum ursprünglichen Konzept und Gründe für die Verzögerung des Projekts dargestellt werden?

Das in Rede stehende Bauvorhaben erfordert Investitionen für Grunderwerb, Bau und Ersteinrichtung von insgesamt rund 45 Millionen Euro. Ungeachtet der Tatsache, dass der Bund das Vorhaben nach dem Hochschulbauförderungsgesetz hälftig mitfinanziert, stellt ein Neubau in dieser Größenordnung eine erhebliche Investition dar. Deshalb ist vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage ein zusätzlicher Erläuterungs- und Abstimmungsbedarf bezüglich der weiteren baulichen Entwicklung der TiHo entstanden. Hierauf habe ich in meiner Antwort an den Fragesteller vom 16. September 2005 ausdrücklich hingewiesen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Vertagung war dem entstandenen Abstimmungsbedarf geschuldet.

Zu 2: Der Abstimmungsprozess war noch nicht abgeschlossen.

Zu 3: Die Befassung des Haushaltsausschusses soll nach Abschluss des Abstimmungsverfahrens erfolgen.

Anlage 27

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 31 des Abg. Klaus-Peter Bachmann (SPD)

Kommt die Hilfspolizei, oder kommt sie nicht?

Nachdem die Debatte um die freiwillige Hilfspolizei bereits beendet zu sein schien, sorgt jetzt eine Aussage des Ministerpräsidenten für Unruhe. In den NST-Nachrichten 10/2005 wird er auf den Seiten 220 ff. mit folgenden Worten zitiert: „Wir wollen den Kommunen die Möglichkeit eröffnen, einen freiwilligen Ordnungs- und Streifendienst einzurichten. Wir haben die Erfahrungen anderer Bundesländer ausgewertet und sind der festen Überzeugung, dass ein solcher freiwilliger Ordnungs- und Streifendienst, der mit Augenmaß ausgestaltet werden muss, ein überaus sinnvoller Baustein für eine Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung und der Prävention sein kann.“

Diese Aussage des Ministerpräsidenten steht nach Auffassung vieler Beobachter in bemerkenswertem Widerspruch zu jüngeren Presseberichten zu diesem Thema. So hatte etwa die Hannoversche Neue Presse vom 29. September 2005 unter der Überschrift „FDP kippt endgültig die Hilfspolizei der CDU“ berichtet, dass „das Projekt von Innenminister Uwe Schünemann (CDU), freiwillige Polizeihelfer auf Streife zu schicken (…) endgültig gescheitert“ sei. Weiter heißt es: „,Wir sehen keinen Handlungsbedarf. Das Thema ist für uns erledigt’, erklärte gestern Philipp Rösler, FDP-Fraktionschef im Landtag. (…) Der FDP-Landesparteitag hatte das Projekt mit großer Mehrheit verworfen. ‚Der Beschluss steht! Daran wird auch in Zukunft nicht gerüttelt’, betonte Rösler gestern. ‚Einen normalen Präventions- oder Ordnungsdienst können die Kommunen schon heute einrichten; landesrechtliche Regelungen sind unnötig‘, betonte Rösler.“

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wird sie tatsächlich Freiwilligen ermöglichen, in freiwilligen Ordnungs- und Streifendiensten zu patrouillieren, welche Vorbereitungen hat sie bereits getroffen, und welchen konkreten Zeitplan hat sie im Auge?

2. Wie sollen diese Freiwilligen ausgewählt, ausgebildet, ausgerüstet und entschädigt werden, und wer soll die Kosten hierfür tragen: die Kommunen oder das Land?

3. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit der bestehenden kommunalen „Ordnungsdienste“, und wie begegnet sie dem Vorwurf, es den Kommunen durch die Kürzungen des kommunalen Finanzausgleichs erheblich erschwert zu haben, mit professionellen kommunalen Ordnungskräften einen Beitrag für die Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung zu leisten?

Vorbemerkung: Im Laufe des Jahres 2006 beabsichtige ich mit einigen Kommunen ein Pilotprojekt durchzuführen. In Kürze werde ich den Kommunen Gelegenheit zur Bewerbung geben. Da bereits im Frühjahr dieses Jahres einige Kommunen daran mitwirken wollten, gehen wir von einem breiten Interesse aus. In der Pilotphase soll der freiwillige Streifenund Ordnungsdienst mit Jedermannrechten ausgestattet sein. Nach Abschluss des Projektes wird zu entscheiden sein, ob zusätzliche Befugnisse zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt

Zu 1: Ja, siehe Vorbemerkung.

Zu 2: In den freiwilligen Ordnungs- und Streifendienst sollen nur Personen aufgenommen werden, die für diese Aufgaben persönlich und fachlich geeignet sind. Bei der Auswahl und Ausbildung wird die Polizei die Kommunen unterstützen. Nähere Ausgestaltungen auch hinsichtlich der Ausbildung und Ausrüstung werden derzeit erörtert. Vorgesehen ist, dass für die ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung für ehrenamtlich Tätige gezahlt wird. Diese soll von den Kommunen festgesetzt und auch von ihnen getragen werden, da der freiwillige Ordnungs- und Streifendienst keine zusätzliche Aufgabe für die Kommunen darstellt.

Zu 3: Die Landesregierung begrüßt grundsätzlich die Arbeit von kommunalen Diensten, die zur Erfüllung der Aufgabe der Gefahrenabwehr der Kommunen beitragen. Der in der Frage enthaltene Vorwurf ist nicht bekannt.