In der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage erklärte der Innenminister am 7. Oktober 2005 im Plenum des Landtages, es sei seiner Auffassung nach möglich, durch die Bildung einer kreisfreien Samtgemeinde einen jährlichen Einsparbetrag von ca. 17 Millionen Euro zu erwirtschaften. Hierzu sei es nicht erforderlich, betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen. Vielmehr gehe er davon aus, dass es entsprechend dem Vorgehen des Landes bei seiner Verwaltungsreform nicht zu betriebsbedingten Kündigungen kommen werde.
Zu der Frage nach der Rechtmäßigkeit seines Gesetzesvorhabens äußerte der Innenminister, dass er, gestützt auf ein Gutachten von Professor Dr. Ipsen, von der Verfassungsmäßigkeit seines Planes ausgehe. Erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel haben demgegenüber der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund, Herr Robert Thiele und der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages geäußert.
1. Wie setzt sich der vom Innenminister genannte Einsparbetrag von 17 Millionen Euro konkret zusammen?
2. Welche konkreten Maßnahmen sind erforderlich, um diesen Einsparbetrag zu erreichen, und in welchem Zeitraum soll dies realisiert werden?
3. Wird die Landesregierung den in Aussicht gestellten Betrag von 30 Millionen Euro sofort nach Errichtung der kreisfreien Samtgemeinde auszahlen?
Die im Vorspann der Mündlichen Anfrage enthaltene Wiedergabe meiner Ausführungen im Landtagsplenum am 7. Oktober 2005 ist korrekt, ihr ist insoweit nichts hinzuzufügen. Auf die verfassungsrechtliche Problematik bin ich seinerzeit ebenfalls eingegangen. Auch in dieser Hinsicht kann ich auf Wiederholungen verzichten und verweise auf die Ausführungen im allgemeinen Teil der Begründung des in die Anhörung gegebenen Gesetzentwurfs. Zu den einzelnen Fragen kann ich Folgendes sagen:
Zu 1: Der Ermittlung des möglichen Einsparvolumens von rund 17 Millionen Euro liegen Berechnungen der Samtgemeinde Lüchow zugrunde, die von der unabhängigen Wirtschaftsberatungsgesellschaft WIBERA überprüft und im Wesentlichen bestätigt wurden. Die WIBERA hat das Einsparpotenzial mit 16,8 bis 17,4 Millionen Euro jährlich ermittelt. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
fusionsbedingter Wegfall von Personalkosten durch Optimierung der Verwaltungsabläufe und durch mit der Fusion ermöglichtem Leistungsverzicht 13,3 bis 13,9 Millionen Euro,
Sachkostenersparnis als Folge des Abbaus von 266 Personalstellen und fusionsbedingte pauschale Sachkostenreduzierung 3,2 Millionen Euro,
Zu 2: Es sind in erster Linie personalwirtschaftliche Maßnahmen erforderlich, z. B. Einsparungen durch Verzicht auf die Wiederbesetzung freigewordener Stellen. Aus der Zusammenfassung der Kommunalverwaltungen folgen geringere Beschaffungsund Büroausstattungskosten und können Fahrzeuge und Geräte, z. B. bei den Bauhöfen, kostengünstiger eingesetzt werden. Wie ich bereits am 7. Oktober 2005 ausgeführt habe, muss vor Ort geregelt werden, wie die Einsparungsmaßnahmen umgesetzt werden. Das gilt auch für die zeitliche Realisierung. Landesvorgaben und Aussagen der Landesregierung über die Realisierung der durch das Neustrukturierungsgesetz zu schaffenden Möglichkeiten verbieten sich aus Respekt vor der Personal-, Organisations- und Finanzhoheit der heutigen wie der künftigen kommunalen Körperschaften.
Zu 3: Ein genauer Termin ist noch nicht festgelegt worden. Der Betrag von 30 Millionen Euro soll dem Abbau von Kassenkrediten bei den fünf Samtgemeinden und ihren Mitgliedsgemeinden im Landkreis Lüchow-Dannenberg dienen. Er wird also vor der Errichtung der kreisfreien Samtgemeine auszuzahlen sein, wenn gesichert ist, dass es zur dauerhaften Schaffung der neuen kreisfreien Samtgemeinde kommen wird, also voraussichtlich im Herbst 2006.
des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 35 des Abg. Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz (GRÜNE)
Zur Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung hat die Landesregierung im Jahr 2003 eine so genannte Stabsstelle im Innenministerium eingerichtet. Ihr obliegt die Koordinierung und Steuerung der Verwaltungsmodernisierung. Im November 2004 arbeiteten in der Stabsstelle 31 Mitarbeiter, im Oktober 2005 umfasste die Stabsstelle 28 Mitarbeiter. Die erste Phase der Verwaltungsmodernisierung mit der Abschaffung der niedersächsischen Bezirksregierungen war im Frühjahr 2005 abgeschlossen. Im April 2005 hat die Landesregierung die Phase 2 der Verwaltungsmodernisierung vorgestellt, die insgesamt acht Einzelprojekte umfasst. Die Art und der Umfang dieser Projekte lassen allerdings nicht erkennen, worin die Notwendigkeit der Stabsstelle zukünftig noch bestehen soll.
So können die Initiierung von Modellversuchen im Justizvollzug, bei den Straßenmeistereien sowie die Optimierung der landeseigenen Laboreinrichtungen und der Servicedienste der Polizei allenfalls als Routineprojekte eingestuft werden, zumal mindestens Letzteres seit Jahren betrieben wird. Gleiches gilt für die Neuausrichtung der Liegenschafts-, Bau- und Gebäudeverwaltung, die maßgeblich vom Finanzministerium bestimmt wird. Für das Projekt „Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit“ sind vor allem externe Expertisen notwendig. Darüber hinaus sorgt die Beschränkung des Untersuchungsauftrages - hier vor allem der Ausschluss einer Kreisreform - für einen überschaubaren Arbeitsanfall. Ähnliches impliziert die Neuorganisation der Aus- und Fortbildung im öffentlichen Dienst. Allen Projekten zu Eigen ist zudem ihre relative Unverbundenheit, d. h. der Koordinierungsbedarf zwischen den einzelnen Arbeitsaufträgen ist eher gering. Lediglich die Neuausrichtung des IT-Einsatzes in der Landesverwaltung bildet hier eine Ausnahme. Dem wird jedoch dadurch Rechnung getragen, dass zum 1. Januar 2006 eigens ein Bevollmächtigter der Landesregierung für den Einsatz der Informationstechnik bestellt wird, der die Gesamtleitung für dieses Projekt innehat, das vor allem die Weiterentwicklung des IZN zum zentralen IT-Dienstleister der Landesverwaltung zum Inhalt hat.
1. Mit welcher Personalausstattung (unter Nen- nung der Eingruppierung) plant die Landesregierung die Stabsstelle für Verwaltungsmoder
2. Welche Personal- und Sachkosten entstehen dem Land Niedersachsen voraussichtlich durch die Stabsstelle für Verwaltungsmodernisierung im Jahr 2006?
3. Welchen koordinierenden und steuernden Bedarf sieht die Landesregierung in der zweiten Phase der Verwaltungsmodernisierung, der eine annährend gleiche Personalausstattung der Stabsstelle wie in der ersten Phase der Verwaltungsmodernisierung, die die Abschaffung der Mittelinstanz mit einer Vielzahl von Folgeentscheidungen zum Inhalt hatte, begründet?
Mit der Einrichtung der Stabsstelle Verwaltungsmodernisierung im Jahre 2003 hat die Landesregierung die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, die Landesverwaltung erfolgreich zu modernisieren. Die Stabsstelle wurde aus schon bestehenden Arbeitseinheiten gebildet, die neu gruppiert wurden, und einigen zusätzlich eingerichteten Arbeitsplätzen. Für die in der Stabsstelle eingesetzten Bediensteten wurden keine Neueinstellungen durchgeführt. Durch die organisatorische Zusammenfügung bestehender Arbeitseinheiten wurde der Personalkostenaufwand konsequent auf einem niedrigen Niveau gehalten.
In nur 14 Monaten ist es gelungen, die wesentlichen Konzepte für die Phase 1 der Verwaltungsmodernisierung zu erarbeiten und die in der Verwaltungsgeschichte des Landes größte Reform erfolgreich abzuschließen. Nach Umsetzung der Phase 1 wird der Landeshaushalt dauerhaft jährlich um über 300 Millionen Euro entlastet. Mit der Zielvereinbarung II, die maßgeblich von der Stabsstelle vorbereitet und verhandelt wurde, sind 6 743 Stellen als entbehrlich vereinbart worden. Die Aufträge zur Durchführung der Projekte wurden im Juni 2003 erteilt, das Kabinett hat die letzten Organisations- und Standortentscheidungen im August 2004 getroffen. Zum 1. Januar 2005 konnte die Landesverwaltung ihre Arbeiten in der neuen Organisationsstruktur ohne Störungen weiterführen. Daran hat die Stabsstelle mit ihrem Organisationskonzept, ihren Instrumenten und ihrem gewählten Vorgehen entscheidenden Anteil. Dies wird durch Erfahrungen aus anderen Bundesländern bestätigt. Reformprogramme in der öffentlichen Verwaltung sind besonders erfolgreich, wenn sie von einer zentralen unabhängigen Einrichtung geplant und gesteuert werden.
Das organisatorische Erfolgskonzept ist auch für die zweite Phase der Verwaltungsmodernisierung beibehalten worden. Die Stabsstelle erarbeitet die ersten Planungen für die Projekte, definiert sie, stimmt sie ab und führt die erforderlichen Entscheidungen durch das Kabinett herbei. Die Realisierung der Projekte wird in gleicher Intensität von der Stabsstelle betrieben und unterstützt. Sie wirkt in den Projekten mit, stimmt die Ergebnisse mit den festgelegten Zielen des Kabinetts und den Eckpunkten des Reformkonzeptes ab und sorgt für zeitnahe umsetzungsfähige qualitative Ergebnisse. Eine intensive Betreuung und Steuerung sind insbesondere für die Projekte der zweiten Phase zwingend notwendig. Die Projekte stehen in einer Beziehung zueinander und sind keinesfalls isoliert. Die Projekte betreffen die Binnenstruktur der Verwaltung, die auch künftig die Leistungsfähigkeit der Verwaltung und den Service gegenüber Bürgerinnen und Bürgern prägen werden.
Bei den Projekten der zweiten Phase handelt es sich um Schlüsselvorhaben, die für die gesamte Landesverwaltung von Bedeutung sind. Bei den meisten Projekten betritt die Landesregierung organisatorisches Neuland. Es liegen hier nur begrenzt Erfahrungen aus anderen Bundesländern oder der Wirtschaft vor. Gefordert sind innovative zukunftsfähige Konzepte, die einerseits den Landeshaushalt entlasten, andererseits Strukturen schaffen sollen, um in den nächsten Jahren selbst wettbewerbsfähig zu sein. Organisatorische Konzepte haben künftig den Bedarf und die Perspektiven der Landesverwaltung insgesamt zu erfassen. Die knapper werdenden sachlichen und personellen Ressourcen sind soweit möglich gemeinsam zu nutzen. Das erfordert verstärkt Standardisierungen, landesweite Entwicklungen und eine Abstimmung der Planungen in der Landesverwaltung. Das wird am Beispiel des Vorhabens Neuausrichtung der Liegenschafts-, Bau- und Gebäudeverwaltung deutlich. Es bedarf hier einer ressortübergreifenden Betrachtung und Analyse aller liegenschaftsbezogen und zentralen Servicebereiche mit dem Bau- und Gebäudemanagement. Auch die strategische Neuausrichtung des IT-Einsatzes setzt auf Synergien, die durch landesweite Konzepte erst möglich werden.
Unter anderem zeigt die Untersuchung der Bertelsmann Stiftung „Die Bundesländer im Standortwettbewerb 2005“, dass Bundesländer durchaus die Chance haben, ihre Position im regionalen Standortwettbewerb mit eigenen Kräften zu verbessern. Zu den Potenzialen zählen eine dauer
hafte Modernisierung der Landesverwaltung und eine Anpassung an die Rahmenbedingungen, die von der Globalisierung und der Wirtschaft gesetzt und abgefordert werden. Dies wird von der Stabsstelle unterstützt.
Zu 1 und 2: In der Stabsstelle Verwaltungsmodernisierung wird zurzeit Personal im Umfang von 25,5 Vollzeiteinheiten eingesetzt (einschließlich StS, Vorzimmer, Fahrer).
Das Referat VM 2 ist nach Abwicklung der Projekte aus der ersten Phase Verwaltungsmodernisierung aufgelöst worden. Der Restbestand der hier verorteten Aufgaben wird nun im Referat VM 3 wahrgenommen. Das zwischenzeitlich für die Koordinierung des Gesetzgebungsverfahrens der Modernisierungsgesetze im Sommer 2004 verstärkte Referat VM 1 ist wieder auf insgesamt drei Bedienstete (drei Stellen) zurückgefahren worden.
Die Zentrale Job-Börse (VM 4) ist insgesamt ertüchtigt worden und setzt die festgelegten Stelleneinsparungen um. Gleichzeitig sind ihr Aufgaben im Zusammenhang mit dem Gesundheitsmanagement und der Personalentwicklung übertragen worden. Insgesamt werden sechs Beschäftigte auf 5,5 Stellen beschäftigt. Im November 2005 sind rund 930 Personen der Job-Börse namentlich gemeldet worden. Rund 200 Stellenausschreibungen aller öffentlichen Arbeitgeber sind in der Datenbank der Job-Börse enthalten. Insgesamt konnten bisher rund 400 Personen auf andere dauerhafte Arbeitsplätze vermittelt werden.
Die ehemalige Koordinierungsstelle IuK (Ref. VD 7 des MF) nimmt die Aufgaben des Zentralen ITManagements (ZIM - VM 5) wahr. Im Hinblick auf die strategische Neuausrichtung der IT in der niedersächsischen Landesverwaltung ist das ZIM mit acht Stellen ausgestattet. Der IT-Einsatz ist eine treibende Kraft bei der weiteren Modernisierung der Verwaltung. Die IT-Landschaft wird auf einem integrierten Landeskonzept basieren und durch den IT-Bevollmächtigten gesteuert. Die konsequente Standardisierung von Hard- und Software sowie der Betriebsprozesse werden einen Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushalts leisten.
In der nachfolgenden Tabelle ist der Stellen-/Personaleinsatz der Stabsstelle - Stand 31. Oktober 2005 - dargestellt.