In den vorgenannten Personalkostenansätzen sind die üblichen Personal- und anteiligen Sachmittelkosten von Telefon über IuK und Raumausstattung enthalten. Zugrunde gelegt sind die Angaben aus dem RdErl. d. MF vom 29. März 2005 - Tabellen der standardisierten Personalkostensätze für die Durchführung von Gesetzesfolgenabschätzungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen … (Nds. MBl. 2005, S. 274). Zu den Personalkosten zählen u. a. Versorgungs- und Pensionszuschläge, Beihilfen, Personalgemeinkosten, personalbezogene Sachausgaben und direkte Personalkosten. Die Sachkosten enthalten u. a. Arbeitsplatzkosten, Materialund Betriebskosten, Mieten und Raumkosten sowie Gemeinkosten. Aufgrund des angesetzten Versorgungszuschlags auf die durchschnittlichen Personalkosten (entspr. Besoldungsgruppe) sind die kalkulatorischen Pensionslasten mit erfasst.
ßenordnung haben. Für Anfang 2006 wird eine Stelle B 4 (Bevollmächtigter für den Einsatz der IT) hinzukommen.
In den letzten zwei Jahren sind - wie der zuständige Innen- und Kommunalminister in seiner Pressemitteilung vom 24. Oktober 2005 eingeräumt hat - die kommunalen Kassenkredite in Niedersachsen von 2,9 auf 4 Milliarden Euro angestiegen. Allerdings hat er unerwähnt gelassen, dass die CDU/FDP-Landtagsmehrheit einen nicht unerheblichen Beitrag geleistet hat: Weder wurde das für die ersten 100 Tage versprochene Konnexitätsprinzip in der Verfassung verankert, noch hat sich die schwarzgelbe Landtagsmehrheit vor einem drastischen Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich gescheut. Die kommunalen Spitzenverbände sind der Ansicht, dass die Verteilungssymmetrie zwischen Land und Kommunen empfindlich gestört ist. Die kommunale Finanzsituation hat vor dem Hintergrund des bevorstehenden InKraft-Tretens von Basel II unmittelbare Auswirkungen für die Kommunen. Die Banken sind gegenwärtig dabei, die öffentlichen Hände in Ratingklassen einzuteilen. Dabei werden sie je nach Bonität der Kommunen unterschiedlich hohe Kreditzinsen erheben und Limite setzen müssen, da die Banken ihrerseits mit Blick auf ihre Refinanzierungskosten unter dem Druck von Ratingagenturen stehen. Es ist also zu befürchten, dass hoch verschuldete Kommunen nicht mehr oder nur noch zu vergleichsweise schlechten Bedingungen an Kredite kommen werden.
1. Mit welchen Auswirkungen für die kommunale Ebene rechnet sie nach In-Kraft-Treten von Basel II zum 1. Januar 2007, und welche Folgen hat dabei der vorgesehene Wegfall der derzeitigen Genehmigungspflicht für Kassenkredite nach § 94 Abs. 2 NGO?
2. Was geschieht, wenn die Kreditinstitute verschuldeten Kommunen keine Kassenkredite mehr gewähren oder die Zinsen in Abhängigkeit von der Bonität der Kommunen festsetzen, und wie wird die Landesregierung die betroffenen Kommunen unterstützen?
3. Wie verteilen sich die kommunalen Kassenkredite gegenwärtig auf die niedersächsischen Kommunen, und mit welchen finanziellen Fol
gen müssten die Kommunen rechnen, wenn die derzeit günstigen Kreditkonditionen auch nur um einen Prozentpunkt steigen würden?
Zu 1: Ob die geänderten Eigenkapitalvorschriften ab dem 1. Januar 2007 zu höheren Kreditkosten von Kommunen führen können, lässt sich nicht vorhersagen. Ein Zusammenhang mit der Genehmigungspflicht bzw. Genehmigungsfreiheit des Höchstbetrags der Kassenkredite besteht nicht.
Zu 2: Der erste Teil der Fragestellung ist hypothetisch. Es sind bisher keine Fälle bekannt geworden, in denen Kommunen keine Kassenkredite von Banken erhalten haben.
Das Land wird bei konkreten Problemen die betroffenen Kommunen bei ihrer Haushaltskonsolidierung unterstützen.
Zu 3: Die Kassenkredite der niedersächsischen Kommunen am 30. Juni dieses Jahres ergeben sich aus der Anlage.
1 % des Gesamtbetrags der Kassenkredite auf dem Stand vom 30. Juni 2005 machen ca. 40 Millionen aus.
Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik der Gemeinden und Gemeindeverbände in Niedersachsen - Stand 30.06.2005