Protokoll der Sitzung vom 11.11.2005

460008 00 STEINFELD (OLDENBURG)

460009 00 VECHTA,ST.

460010 00 VISBEK

460 VECHTA 3.244.827

461000 00 WESERMARSCH 61.130.000

461001 00 BERNE 3.850.000

461002 00 BRAKE (UNTERWESER),ST. 3.359.877

461003 00 BUTJADINGEN

461004 00 ELSFLETH,ST. 6.000.000

461005 00 JADE 2.280.603

461006 00 LEMWERDER

461007 00 NORDENHAM,ST.* 11.337.296

461008 00 OVELGOENNE 2.500.000

461009 00 STADLAND 874.892

461 WESERMARSCH 91.332.668

462000 00 WITTMUND 12.862.033

462005 00 FRIEDEBURG 238.241

462007 00 LANGEOOG 1.282.265

462014 00 SPIEKEROOG 251.166

462019 00 WITTMUND,ST. 254.989

462002 01 DUNUM

462003 01 ESENS,ST.

462006 01 HOLTGAST

462008 01 MOORWEG

462010 01 NEUHARLINGERSIEL

462015 01 STEDESDORF

462017 01 WERDUM

462401 01 ESENS SG

462001 02 BLOMBERG

462004 02 EVERSMEER

462009 02 NENNDORF

462011 02 NEUSCHOO

462012 02 OCHTERSUM

462013 02 SCHWEINDORF

462016 02 UTARP

462018 02 WESTERHOLT

462402 02 HOLTRIEM SG

462 WITTMUND 14.888.694

NIEDERSACHSEN INSGESAMT 4.004.069.118

Anlage 33

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 37 des Abg. Dieter Möhrmann (SPD)

Wozu braucht die Landesregierung einen ITBevollmächtigten?

Der Innenminister hat am 24. Oktober 2005 einen „Bevollmächtigten für Informationstechnik der Landesregierung“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Laut Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 25. Oktober 2005 soll dieser als „Chief Information Officer“ bezeichnete Bevollmächtigte mit B 4 besoldet werden. Begründet wird die Einrichtung dieser Stelle damit, dass die strategische Neuausrichtung der Informationstechnik des Landes durch eine im Ministerium für Inneres und Sport angesiedelte verantwortliche Stelle vorangetrieben werden soll. Bereits im April dieses Jahres hatte die Landesregierung im Rahmen der Phase zwei der Verwaltungsmodernisierung beschlossen, den Betrieb der Informationstechnik in der Landesverwaltung neu zu organisieren. In seiner Pressemitteilung lässt sich der Innenminister mit folgenden Worten zitieren: „Ich bin froh und ein bisschen stolz, dass es uns gelungen ist, einen absoluten Fachmann aus der Wirtschaft für die Gestaltung der Informationstechnik gewinnen zu können“. Diese Aussage vermittelt den Eindruck, dass der Innenminister an der bisher vorhandenen IT-Kompetenz in der Landesverwaltung zweifelt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche konkreten „weit reichenden Veränderungen in der komplexen IT-Landschaft der Landesverwaltung“ plant die Landesregierung, in welchem Zeitrahmen sollen sie erfolgen, und welche Kosten sind damit verbunden?

2. Welche konkreten „Zentralisierungen und Standardisierungen“ sind nach Auffassung der Landesregierung „in den Jahren insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen“ im Betrieb notwendig, und mit welchen Berechnungen kann die Landesregierung ihre Behauptung konkretisieren, dass solche Zentralisierungen und Standardisierungen Kosten sparend seien?

3. Welches spezifische Know-how bringt der neue IT-Bevollmächtigte mit, warum war dieses Know-how nicht in der Landesverwaltung vorhanden, und wie wurde die Ausnahme vom Einstellungsstopp gerechtfertigt?

Die Landesregierung hat im April 2005 die strategische Neuausrichtung des IT-Einsatzes in der Landesverwaltung beschlossen. MI wurde beauftragt, eine für den IT-Bereich verantwortliche Stelle zu schaffen und eine geeignete Personalauswahl vorzunehmen.

Anlass für diese Beschlussfassung war, dass in den nächsten Jahren aus wirtschaftlichen Gründen umfangreiche Zentralisierungen und Standardisierungen im Betrieb der IT umzusetzen sind. Dieser grundlegende Umbau der IT-Landschaft erfordert sowohl technisches Know-how als auch die Verankerung des Themas IT in den politischen Entscheidungsstrukturen des Landes, um die für eine erfolgreiche Umsetzung einer Maßnahme dieser Größenordnung notwendige politischen Unterstützung sicherzustellen.

Ergänzend sei angemerkt, dass die Einrichtung der Funktion eines so genannten Chief-InformationOfficer (CIO) für die Landesverwaltung bereits im November 2002 durch die vorherige Landesregierung beschlossen und die Ausschreibung der entsprechende Stelle beauftragt wurden. Der Auftrag ist aufgrund der Diskontinuität nicht mehr zur Umsetzung gekommen.