Der Innenminister hat am 24. Oktober 2005 einen „Bevollmächtigten für Informationstechnik der Landesregierung“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Laut Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 25. Oktober 2005 soll dieser als „Chief Information Officer“ bezeichnete Bevollmächtigte mit B 4 besoldet werden. Begründet wird die Einrichtung dieser Stelle damit, dass die strategische Neuausrichtung der Informationstechnik des Landes durch eine im Ministerium für Inneres und Sport angesiedelte verantwortliche Stelle vorangetrieben werden soll. Bereits im April dieses Jahres hatte die Landesregierung im Rahmen der Phase zwei der Verwaltungsmodernisierung beschlossen, den Betrieb der Informationstechnik in der Landesverwaltung neu zu organisieren. In seiner Pressemitteilung lässt sich der Innenminister mit folgenden Worten zitieren: „Ich bin froh und ein bisschen stolz, dass es uns gelungen ist, einen absoluten Fachmann aus der Wirtschaft für die Gestaltung der Informationstechnik gewinnen zu können“. Diese Aussage vermittelt den Eindruck, dass der Innenminister an der bisher vorhandenen IT-Kompetenz in der Landesverwaltung zweifelt.
1. Welche konkreten „weit reichenden Veränderungen in der komplexen IT-Landschaft der Landesverwaltung“ plant die Landesregierung, in welchem Zeitrahmen sollen sie erfolgen, und welche Kosten sind damit verbunden?
2. Welche konkreten „Zentralisierungen und Standardisierungen“ sind nach Auffassung der Landesregierung „in den Jahren insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen“ im Betrieb notwendig, und mit welchen Berechnungen kann die Landesregierung ihre Behauptung konkretisieren, dass solche Zentralisierungen und Standardisierungen Kosten sparend seien?
3. Welches spezifische Know-how bringt der neue IT-Bevollmächtigte mit, warum war dieses Know-how nicht in der Landesverwaltung vorhanden, und wie wurde die Ausnahme vom Einstellungsstopp gerechtfertigt?
Die Landesregierung hat im April 2005 die strategische Neuausrichtung des IT-Einsatzes in der Landesverwaltung beschlossen. MI wurde beauftragt, eine für den IT-Bereich verantwortliche Stelle zu schaffen und eine geeignete Personalauswahl vorzunehmen.
Anlass für diese Beschlussfassung war, dass in den nächsten Jahren aus wirtschaftlichen Gründen umfangreiche Zentralisierungen und Standardisierungen im Betrieb der IT umzusetzen sind. Dieser grundlegende Umbau der IT-Landschaft erfordert sowohl technisches Know-how als auch die Verankerung des Themas IT in den politischen Entscheidungsstrukturen des Landes, um die für eine erfolgreiche Umsetzung einer Maßnahme dieser Größenordnung notwendige politischen Unterstützung sicherzustellen.
Ergänzend sei angemerkt, dass die Einrichtung der Funktion eines so genannten Chief-InformationOfficer (CIO) für die Landesverwaltung bereits im November 2002 durch die vorherige Landesregierung beschlossen und die Ausschreibung der entsprechende Stelle beauftragt wurden. Der Auftrag ist aufgrund der Diskontinuität nicht mehr zur Umsetzung gekommen.