Protokoll der Sitzung vom 11.11.2005

Ergänzend sei angemerkt, dass die Einrichtung der Funktion eines so genannten Chief-InformationOfficer (CIO) für die Landesverwaltung bereits im November 2002 durch die vorherige Landesregierung beschlossen und die Ausschreibung der entsprechende Stelle beauftragt wurden. Der Auftrag ist aufgrund der Diskontinuität nicht mehr zur Umsetzung gekommen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Der Aufbau der IT-Infrastruktur in der Landesverwaltung ist in der Vergangenheit nur für ressortübergreifende Bereiche wie das Weitverkehrsnetz koordiniert und zentral gesteuert worden. Der Bereich der lokalen Infrastrukturen wurde weitgehend isoliert von jedem Ressort aufgebaut. Der gesamte IT-Einsatz von der Planung über die Mittelveranschlagung bis zum Betrieb der dezentralen Systeme wurde von den Ressorts selbst erledigt und als untrennbar von der Erledigung der Fachaufgaben betrachtet. Dies entsprach seinerzeit der gültigen Organisationslehre und den An

forderungen der Technik. Eine Zentralisierung und Standardisierung des IT-Betriebs und der IT-Strukturen konnte daher nur in geringem Maße stattfinden.

Inzwischen haben sich die Rahmenbedingungen für einen effizienten IT-Betrieb entscheidend verändert. Durch leistungsfähige Datennetze, die deutlich höhere Übertragungsgeschwindigkeiten zu gleich bleibenden Kosten ermöglichen, und die erfolgte Weiterentwicklung der IT-Technik hat der Organisationsgrundsatz der örtlichen Nähe seine Bedeutung verloren. Durch die neuen innovativen Organisationsmöglichkeiten, durch Standardisierungen und eine Zentralisierung der Ressourcen sind Potenziale gewachsen, die einen IT-Einsatz mit weitaus niedrigeren Kostenansätzen zulassen. Von der Wirtschaft werden seit mehr als einem Jahrzehnt die neuen Organisationsmodelle eingesetzt. In Niedersachsen sind lediglich in einigen Verwaltungsbereichen zukunftsorientierte IT-Konzepte realisiert bzw. auf den Weg gebracht worden.

Geplant ist es, eine weitgehende Standardisierung von Prozessen, Systemen und Verfahren und eine Zentralisierung des IT-Betriebs beim zentrale ITDienstleister izn zu erreichen. Das Projekt mit.Niedersachsen ist aufgesetzt worden, um die technischen Voraussetzungen für die Steigerung der Leistungsfähigkeit der Landesverwaltung zu schaffen. Durch die so möglichen Effizienzsteigerungen wird es mittelfristig zu erheblichen Entlastungen des Landeshaushalts kommen. Art und Umfang der Einsparungen werden im Rahmen der jetzt im Projekt mit.Niedersachsen anstehenden Umsetzungsplanung ermittelt.

Allein für den zum Austausch von E-Mails notwendigen Exchange-Verbund sind landesweit derzeit ca. 400 Server installiert. Mit den neuen Versionen der Software, den leistungsfähigeren Servern und den inzwischen im Netz zur Verfügung stehenden Bandbreiten ist es möglich, die Zahl der Server sehr stark zu reduzieren und an wenigen Standorten zu konzentrieren. Vorliegende Berechnungen sagen aus, dass so zusätzlich notwendige Investitionen in Höhe von 20 Millionen Euro in den nächsten fünf Jahren vermieden werden können.

Eine Konsolidierung der übrigen Serverstrukturen (ca. 4 000) auf wenige Standorte bietet weitere Potenziale. Durch eine Zentralisierung der Server können der Administrationsaufwand und die Softwarekosten erheblich reduziert werden. Die Ein

sparpotenziale lassen sich nicht im Vorhinein konkret ermitteln, sondern nur anhand von Beispielen aus der Wirtschaft quantifizieren, so hat die Fa. Gartner Werte zwischen 2 % und 70 % ermittelt. Derzeit wird eine Analyse der IT-Strukturen der Landesverwaltung durchgeführt, deren Ergebnis bis zum Jahresende vorliegen wird. In einer Detaillierungs- und Planungsphase soll bis 30. Juni 2006 die Migration der IT-Landschaft konkretisiert werden. Insgesamt wird der Migrationsprozess nach Erfahrungen im Bereich der Wirtschaft vier bis fünf Jahre dauern.

Zu 3: Mit der Aussage, „Ich bin froh und ein bisschen stolz, dass es uns gelungen ist, einen absoluten Fachmann aus der Wirtschaft für die Gestaltung der Informationstechnik gewinnen zu können“, werden keinesfalls Zweifel an der bisher vorhandenen IT-Kompetenz in der Landesverwaltung zum Ausdruck gebracht. Vielmehr ist - wie bereits ausgeführt - vor dem Hintergrund der unausweichlichen Neuausrichtung der IT des Landes die Verankerung dieses Themas in den politischen Entscheidungsstrukturen des Landes erforderlich. Dazu müssen die komplexen technischen Anforderungen verknüpft werden mit den politischen Vorgaben zur Entwicklung des Landes. Unter Berücksichtigung dieser Anforderungen musste es sich bei dem zukünftigen IT-Bevollmächtigten um einen hoch qualifizierten Fachmann handeln, der insbesondere aufgrund langjähriger Erfahrungen mit standardisierten Verfahren in vollem Umfang die Gewähr für die erfolgreiche Wahrnehmung dieser Aufgaben bietet. Mit der Entscheidung für den ausgewählten Bewerber sind danach keine Zweifel an der unbestritten hohen Qualifikation der mit der Informationstechnik beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung verbunden; vielmehr wurde ausdrücklich auf seine darüber hinausgehenden besonderen Kompetenzen abgestellt. Dies war auch Grundlage der Entscheidung des Finanzministeriums, die beantragte Ausnahme vom Einstellungsstopp für den IT-Bevollmächtigten zu erteilen.

Anlage 34

Antwort

der Staatskanzlei auf die Frage 38 der Abg. HansJoachim Janßen und Dorothea Steiner (GRÜNE)

Führt das Modellkommunen-Gesetz zu Verfahrensverzögerungen und Rechtsunsicherheiten?

Der von den Fraktionen der CDU und der FDP vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur modellhaften Erweiterung kommunaler Handlungsspielräume (Modellkommunen-Gesetz - ModKG- -) - Drs. 15/2011 - sieht im § 3 Nr. 3 sehr weitgehende Einschränkungen der Beteiligungsrechte von Umweltverbänden vor. Demnach sollen die anerkannten Umweltverbände nur noch bei UVP-pflichtigen Verfahren nach den Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzen des Bundes und des Landes Niedersachsen beteiligt werden. Die überwiegende Mehrzahl der Verbändebeteiligungen in Genehmigungsverfahren fiele damit im ModellkommunenGebiet künftig weg.

Während CDU und FDP in Niedersachsen nach Auffassung von Beobachtern in der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Genehmigung in Natur und Landschaft eingreifender Vorhaben und Planungen bestenfalls eine lästige Pflichtübung sehen, die es möglichst weit einzuschränken gilt, vertritt die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten eine andere Auffassung: Mit der am 30. Oktober 2001 in Kraft getretenen Aarhus-Konvention und der zu ihrer Verwirklichung beitragenden Richtlinie 2003/35/EG hat die Europäische Union die Beteiligungsrechte und Klagebefugnisse von Umweltverbänden erheblich gestärkt. Damit gilt seit dem 25. Juni dieses Jahres auch in Niedersachsen ein „europäisches Verbandsklagerecht“, das sich im Gegensatz zur niedersächsischen Regelung nicht auf die anerkannten Umweltverbände beschränkt.

Die Beteiligungs- und damit auch Klagemöglichkeiten von Umweltverbänden nach der Aarhus-Konvention gehen weit über die im Entwurf des Modellkommunen-Gesetzes noch als beteiligungspflichtig vorgesehenen Genehmigungsverfahren hinaus. Herr Ministerialrat Prof. Dr. Louis hat dies beispielhaft im Niedersächsischen Verwaltungsblatt vom 1. September 2005 (S. 225 ff.) dargestellt. Mit den Regelungen der §§ 60 a bis c des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatG) hält Herr Prof. Dr. Louis die Vorgaben der Aarhus-Konvention für umgesetzt. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages sieht im AußerKraft-Setzen der §§ 60 a bis c NNatG im Modellkommunen-Gebiet offenbar einen Verstoß gegen die EU-Richtlinie 2003/35 EG.

Im Gegensatz zur Verbandsbeteiligung nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz sehen die Regelungen gemäß der Aarhus

Konvention jedoch nicht vor, die Umweltverbände direkt von Genehmigungsverfahren in Kenntnis zu setzen und ihnen die entsprechenden Unterlagen auf Anforderung zu übersenden. Die bisherige niedersächsische Praxis hat in aller Regel zu einer zügigen und fundierten Beteiligung der Umweltverbände geführt, die Genehmigungsverfahren in aller Regel nicht verzögert hat. Diese bewährte Praxis soll nunmehr im Modellkommunen-Gebiet aufgegeben werden. Die Umweltverbände können ihre Anregungen und Bedenken daher nicht mehr frühzeitig in das Verfahren einbringen, was sich eher verfahrensverzögernd auswirken dürfte. Selbst in der Intention von CDU und FDP wäre damit „gut gemeint“ das Gegenteil von „gut gemacht“.

Wir fragen daher die Landesregierung:

1. Für welche Genehmigungsverfahren, bei denen eine Verbandsbeteiligung nach dem Entwurf des Modellkommunen-Gesetzes künftig nicht mehr vorgesehen ist, gewährt die AarhusKonvention bzw. die Richtlinie 2003/35/EG den Umweltverbänden ein Beteiligungs- und Klagerecht?

2. Die Umsetzung europäischer Rechtsvorschriften ist nicht nur Aufgabe des Bundes, sondern auch des Landes Niedersachsen. Inwieweit verletzt Niedersachsen diese Verpflichtung mit der Umsetzung der im § 3 Nr. 3 des Entwurfs des Modellkommunen-Gesetzes vorgesehenen Einschränkung der Verbandsbeteiligung?

3. In welchem Maße werden nach Einschätzung der Landesregierung gegenüber der bisherigen Beteiligung der Verbände nach §§ 60 a bis c NNatG Verfahrensverzögerungen im Genehmigungsverfahren und Rechtsunsicherheiten für den Antragsteller eintreten, wenn die Verbände, statt offiziell im Verfahren beteiligt zu werden, von den ihnen aus der Aarhus-Konvention bzw. der Richtlinie 2003/35/EG zustehenden Rechten Gebrauch machen?

Der von den Regierungsfraktionen vorgelegte Entwurf des Modellkommunen-Gesetzes befindet sich derzeit in den Ausschussberatungen. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat zu dem Gesetzentwurf ausführlich Stellung genommen. Die einzelnen Anmerkungen und Problematiken, auch die zu der in § 3 Nr. 3 vorgesehenen Regelung zum Naturschutzgesetz, wurden und werden von den Abgeordneten aller im Landtag vertretenen Parteien in den Ausschüssen ausführlich diskutiert. Eine separate Erläuterung der von den Abgeordneten Herrn Janßen und Frau Steiner aufgeworfenen Rechtsfragen über das Instrumentarium „Mündliche Anfrage“ würde den parlamentarischen Beratungen und gegebenenfalls auch den

Diskussionsergebnissen in den Fachausschüssen vorgreifen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Siehe Vorbemerkung.

Zu 2: Siehe Vorbemerkung.

Zu 3: Siehe Vorbemerkung.

Anlage 35

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 39 des Abg. Heiner Bartling (SPD)

Ist die Polizeiliche Kriminalstatistik künftig geheim?

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2005 wird Auskunft darüber geben, ob die von der Landesregierung im Rahmen der Umorganisation der Polizei behaupteten Effizienzgewinne bei der Kriminalitätsbekämpfung realisiert werden konnten. Insbesondere die polizeiliche Aufklärungsquote des Jahres in den ermittlungsintensiven Deliktsbereichen, die für das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger von hoher Bedeutung sind, wird daher von besonderem Interesse sein. Auch der Innenminister scheint der Polizeilichen Kriminalstatistik mit einer gewissen inneren Unruhe entgegenzusehen; denn das Landeskriminalamt hat die interne Veröffentlichung der monatlichen Fortschreibung der PKS für die Monate September bis Dezember 2005 bereits ausgesetzt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche konkreten Veränderungen hat sie bei der Erfassung der Daten für die Polizeiliche Kriminalstatistik vorgenommen? In welchem Umfang haben sich im Vergleich zum Vorjahr Zuständigkeiten, Art der Erfassung und Erfassungskriterien verändert?

2. Teilt die Landesregierung die Sorge, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik 2005 ungenau und wenig aussagekräftig sein könnte, bzw. wie - gegebenenfalls durch welche konkreten Maßnahmen und Hilfestellungen - gewährleistet sie, dass es nicht zu Pannen und Verzögerungen kommt, die den qualitativen Aussagewert der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2005 beeinflussen könnten?

3. Mit welcher Entwicklung der registrierten Kriminalität und der Aufklärungsquote ist auf Basis der bislang vorliegenden Daten im Ver

gleich zum selben Zeitraum des Vorjahres zu rechnen?

Vorbemerkungen

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist als strategisches Instrument zur Analyse der Kriminalitätslage und -entwicklung von herausragender Bedeutung. Sie bildet die Grundlage für die Darstellung der Kriminalität, ihrer Entwicklung insgesamt oder auch einzelner Deliktsarten.

Die PKS wird bundeseinheitlich als eine so genannte Ausgangsstatistik geführt, d. h. die der Polizei bekannt gewordenen Fälle werden erst nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen mit der Abgabe der Akten an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht erfasst.

Die Erfassung der Daten für die PKS richtet sich inhaltlich nach den bundeseinheitlichen Richtlinien zur Führung der PKS. Diese Richtlinien sind für Niedersachsen verbindlich, um eine Vergleichbarkeit der Daten auf Bundesebene zu ermöglichen. Wie in den Vorjahren haben sich im Laufe des Berichtsjahres 2005 Veränderungen hinsichtlich der Erfassungskriterien ergeben, die in den dafür vorgesehen Bund-Länder-Gremien abgestimmt wurden und nicht über das hinausgingen, was an beinahe regelmäßigen Änderungen insbesondere im Bereich der Straftatenschlüssel aufgrund kriminalistisch-kriminologischer Erkenntnisse vorgenommen wurde.

Die Erstellung der PKS beruhte bislang auf einem sehr aufwendigen Verfahren:

Mit der Abgabe des Vorgangs an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht wurden die PKS-relevanten Daten manuell durch die sachbearbeitenden Beamtinnen und Beamten in einem speziell dafür vorgesehenen Erfassungsbeleg - dem KP 31a-Vordruck erfasst. Dieser Datenbeleg wurde dann über die jeweils verantwortliche Leitung des Arbeitsbereichs dem Landeskriminalamt Niedersachsen auf dem Postweg zugeleitet. Dort erfolgten eine nochmalige Qualitätskontrolle und zentrale Datenerfassung in einer speziellen Datenbank (BS 2000-System). Auswertungen dieser PKS-Datenbank waren nur über das Polizeiamt für Technik und Beschaffung Niedersachsen möglich.

Insbesondere die manuelle Sichtung, Prüfung und die Mehrfacherfassung der PKS-relevanten Daten waren Anlass, das PKS-Erfassungs- und Qualitätskontrollsystem einer grundlegenden Neuerung

zu unterziehen. Die notwendigen Schritte wurden bereits vor 2003 mit der Entscheidung eingeleitet, der niedersächsischen Polizei ein neues Vorgangsbearbeitungs-, Analyse-, Dokumentationsund Informationssystem - kurz: VBS NIVADIS - zur Verfügung zu stellen.

Nicht zuletzt aufgrund technischer Notwendigkeiten war in Niedersachsen die Umstellung der PKSDatenbewirtschaftung noch im Berichtsjahr 2005 vom PKS-Altsystem auf das System PKS-neu im Rahmen des VBS NIVADIS unumgänglich - und auch wirtschaftlich geboten.

Mit Ablauf des Monats August 2005 ist die manuelle Erfassung der PKS-Daten über Papiervordrucke von der automatisierten Überführung der relevanten PKS-Daten aus dem VBS in die PKSDatenbank - das so genannte Data Ware House (DWH) - des neuen Systems abgelöst worden.

Darüber hinaus erfolgt die Auswertung der PKSDaten nicht mehr zentral über eine BS 2000Anlage, sondern - bei unveränderten Kriterien hinsichtlich der Zählweise der gemeldeten Straftaten, Schadenssummen, Tatverdächtigen, Opfern etc. mittels eines eigen entwickelten Auswertungsprogramms „NIVADIS–Auswertung (Cognos) “. Dadurch werden verschiedene Schnittstellen bei der PKS-Erfassung alter Art aufgelöst. Neben der Automatisierung der Datenübertragung ist die Vermeidung von Fehlern beim Ausfüllen des bisher verwendeten Formulars (KP 31a) und der anschließenden Übertragung in das PKS-Erfassungssystem Ziel dieser Umstellung. Automatisierte Plausibilitätsprüfungen werden nunmehr direkt mit der Endabgabe eines Vorganges durch den Sachbearbeiter vom System durchgeführt.

Die Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Einstellung und der Qualität von PKS-Daten haben sich nicht geändert. Nach wie vor wird sowohl durch die unmittelbaren Vorgesetzten die Fachaufsicht wahrgenommen als auch durch das Landeskriminalamt eine umfängliche Qualitätskontrolle und -sicherung gewährleistet.