Verwendete Abkürzungen (Infektionsrisiko) und Begriffe: MSM Männer, die Sex mit Männern haben IVDA i.v. Drogenabhängige Hetero Heterosexuelle Kontakte (ausgenommen Patienten aus HPL-Ländern) HPL Personen aus Hochprävalenzländern (HIV-Prävalenz inder allgemeinen Bevölkerung > 1 %), in denen HIV endemisch ist und überwiegend heterosexuell übertragen wird (z. B. Karibik, Subsahara-Afrika) PPI Prä- oder perinatale Infektion k. A. Keine Angaben/Sonstige Inzidenz HIV-Erstdiagnosen pro 100.000 Einwohner in der jeweiligen Region
Seit Mitte Oktober 2005 hat darüber hinaus das RKI die Möglichkeiten einer Datenabfrage für die Daten seit In-Kraft-Treten des Infektionsschutzgesetzes am 1. Januar 2001 im Internet ausgeweitet, sodass nun detailliertere regionale Darstellungen möglich sind („www3.rki.de/SurvStat/“). Entsprechend dem Bericht des RKI sind die Daten bis 30. Juni 2005 berücksichtigt. Die regionale Verteilung ist der Tabelle 2 zu entnehmen. Es zeigt sich hier der aus den bundesdeutschen Zahlen bekannte Unterschied zwischen städtischen und ländlichen Regionen. 40 % der Meldungen sind der Region Hannover zuzuordnen. Der Zeitverlauf bezüglich der HIV-Neuinfektionen in Niedersachsen ist in Abbildung 1 dargestellt. Seit dem zweiten Halbjahr 2003 lässt sich eine Steigerung der nach Infektionsschutzgesetz gemeldeten HIV-Neuinfektionen beobachten, die sich im zweiten Halbjahr 2005 jedoch nicht fortgesetzt hat und die im Schwankungsbereich der Werte für den gesamten Zeitraum liegt. Eine Datenbankabfrage über das variable Infektionsrisiko ist noch nicht möglich.
Zu 2: Niedersachsen ist neben NordrheinWestfalen das einzige Bundesland, das eine landesweite und flächendeckende nicht staatliche Initiative hat, die sich ausschließlich der Prävention für schwule Männer unter dem Motto: „hin und wech - Schwule lieben Niedersachsen“ widmet. „hin und wech“ ist in Rücksprache mit dem Schwulenreferenten des Niedersächsischen Sozialministeriums entwickelt worden und stellt ein innovatives Programm zur Ergänzung der Präventionsarbeit der regionalen AIDS-Hilfen dar.
Durchgeführt werden Maßnahmen sowohl zur Verhaltens- als auch zur Verhältnisprävention. Die Arbeit wird von einem Landeskoordinator und sechs Regionalkoordinatoren geleistet, die in ständigem Kontakt mit den jeweiligen Aidshilfen stehen. Dabei ist die Stärkung des Selbstbewusstseins ein wichtiger Beitrag zur Gesundheitsförderung: Wer sich schätzt, schützt sich und andere.
Neben dem Schwulen Forum Niedersachsen (SFN) und dem schwul-lesbischen Infoladen „Knackpunkt“ in Hannover haben mehr als 60 Kooperationspartner (Vereine, Verbände, Aidshilfen, schwule Gastronomen oder Einzelpersonen) die Arbeit von „hin und wech“ im letzten Jahr unterstützt.
Die Niedersächsische Landesregierung wird auch weiterhin die Präventions- und Beratungsanstrengungen der niedersächsischen Aidshilfen unterstützen und hat deshalb für das Jahr 2006 Haushaltsmittel in derselben Höhe wie im Vorjahr bereitgestellt.
Zu 3: Die Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu Aids fällt in den schulischen Bereich der Sexualerziehung. § 96 Abs. 4 des Niedersächsischen
„Die Lehrkräfte haben Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts mit den Klassenelternschaften zu erörtern. Dies gilt vor allem für Unterrichtsfächer, durch die das Erziehungsrecht der Eltern in besonderer Weise berührt wird. Die Erziehungsberechtigten sind insbesondere über Ziel, Inhalt und Gestaltung der Sexualerziehung rechtzeitig zu unterrichten, damit die Erziehung im Elternhaus und die Erziehung in der Schule sich soweit wie möglich ergänzen. Die Sexualerziehung in der Schule soll vom Unterricht in mehreren Fächern ausgehen. Sie soll die Schülerinnen und Schüler mit den Fragen der Sexualität altersgemäß vertraut machen, ihr Verständnis für Partnerschaft, insbesondere in Ehe und Familie, entwickeln und ihr Verantwortungsbewusstsein stärken. Dabei sind ihr Persönlichkeitsrecht und das Erziehungsrecht der Eltern zu achten. Zurückhaltung, Offenheit und Toleranz gegenüber verschiedenen Wertvorstellungen in diesem Bereich sind geboten“.
Demnach ist Sexualerziehung und damit auch die hier eingeforderte Aufklärung über Aids als Teil der Gesamterziehung anzusehen. Sie lässt sich in der Schule nicht nur einem bestimmten Unterrichtsfach oder einer Jahrgangsstufe zuordnen; sie soll möglichst fächerübergreifend stattfinden und von den Lehrkräften unterschiedlicher Fächer erteilt werden, um so zu gewährleisten, dass neben dem biologisch-naturwissenschaftlichen Faktenwissen auch ethische, soziale, historische und kulturelle Aspekte der Themen zur Sexualerziehung vermittelt werden.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 11 der Abg. Ursula Helmhold (GRÜNE)
Gemäß § 45 b Abs. 2 Sozialgesetzbuch XI gibt es eine Liste von anerkannten Anbietern für niedrigschwellige Betreuungsangebote für an Demenz erkrankte Personen. Diese können nach einer im September 2004 veröffentlichten Richtlinie aus dem Landeshaushalt Förderung beantragen. Nachdem die Landesregierung drei
Jahre benötigt hat, die Förderrichtlinie zu erlassen und die im Haushalt eingestellten Mittel freizugeben, gibt es im Oktober 2005 immer noch Anbieter, die auf die bewilligten oder eingeplanten Mittel für die von ihnen durchgeführten Angebote warten.
1. Wie viele anerkannte Anbieter niedrigschwelliger Betreuungsangebote haben aus dem o. a. Haushaltstitel bisher Mittel beantragt, und wie viele haben Fördermittel bewilligt bekommen?
2. Bei welchen anerkannten Trägern solcher Angebote wurden die Haushaltsmittel aus welchen Gründen bisher nicht ausgezahlt?
3. Welche Vorschläge hat die Landesregierung zur Verbesserung der Betreuung altersverwirrter Menschen entwickelt und gegebenenfalls in einer Initiative im Bundesrat eingebracht?
Mit dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz vom 14. Dezember 2001 als Änderungsgesetz zum Elften Buch Sozialgesetzbuch - SGB XI - hat der Bundesgesetzgeber in § 45 c SGB XI die Möglichkeit geschaffen, nach Landesrecht anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen insbesondere für demenzkranke Pflegebedürftige im Wege der Anteilsfinanzierung aus Mitteln des Ausgleichsfonds mit kalenderjährlich 10 Millionen Euro zu fördern. Die Verteilung auf die Länder erfolgt nach Maßgabe des „Königsteiner Schlüssels“ (§ 45 d Abs. 5 SGB XI). Für Niedersachsen liegt der entsprechende Betrag im Jahr 2005 bei 914 000 Euro; die entsprechenden Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung.
Die Förderung aus Mitteln der Pflegeversicherung erfolgt allerdings nur im Umfang einer entsprechenden Förderung des Landes oder von Kommunen. Die Landesregierung hat die hierfür erforderlichen bundesgesetzlich normierten weiteren Voraussetzungen
Zustimmung zur Empfehlung der Spitzenverbände der Pflegekassen und des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. über die Voraussetzungen, Ziele, Dauer, Inhalte und Durchführung der Förderung sowie zum Verfahren zur Vergabe der Fördermittel (§ 45 c Abs. 6 SGB XI) durch Kabinettsbeschluss vom 8. Oktober 2002,
Erlass einer rechtlichen Grundlage zur Förderung niedrigschwelliger Betreuungsangebote in Form der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten sowie Modellvorhaben nach § 45 c SGB XI vom 6. September 2004 mit Wirkung zum 1. Januar 2004
Die Landesregierung fördert zudem den gezielten Auf- und Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote im Wege einer systematischen Information und Beratung von potenziellen Angebotsträgern durch die Landesvereinigung für Gesundheit e. V. in Hannover. Das Informationsbüro für niedrigschwellige Betreuungsangebote bei der Landesvereinigung für Gesundheit ist seit dem Februar 2003 tätig.