2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für die betroffenen Schulen, dennoch ihr Ganztagsschulkonzept zu realisieren?
3. Welche Konsequenzen wird die Landesregierung aus dieser erneuten Unterbrechung der Kooperation von Schulen und Sportvereinen für die Vergabe der Sportmittel ziehen mit dem Ziel, künftig die Kooperation mit Sportvereinen auf eine für die Schulen verlässliche Basis zu stellen?
Seit dem Schuljahr 1995/1996 besteht das Aktionsprogramm für die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen in Niedersachsen. Die Anzahl der Anträge für die Förderung von Kooperationen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.
Zur Beantwortung der Fragen an die Landesregierung möchte ich Ihnen zunächst das Verfahren der Umsetzung des Aktionsprogramms erläutern. Die Landesschulbehörde und der Landessportbund Niedersachsen (LSB) sind dabei unterschiedlich beteiligt.
Die Schule stellt einen Genehmigungsantrag für eine geplante Kooperationsmaßnahme an die zuständige Abteilung der Landesschulbehörde. Bei Vorliegen der Voraussetzungen genehmigt diese die Kooperationsmaßnahme als Schulveranstaltung. Dadurch erlangen die an der Maßnahme teilnehmenden Schülerinnen und Schüler wie auch die leitenden Lehrkräfte Unfallversicherungsschutz.
Mit den Genehmigungsanträgen können Schulen darüber hinaus Fördermittel im Rahmen des Aktionsprogramms für die Zusammenarbeit von Schulen und Vereinen beantragen. In diesem Fall erhält der LSB die Anträge zur weiteren Bearbeitung. Für das Schuljahr 2005/2006 sind beim LSB bislang ca. 1 300 Förderanträge eingegangen. Zahlen über genehmigte und nicht zur Förderung vorgelegte Kooperationen liegen dagegen nicht vor. Es gibt viele Kooperationen, die auch ohne Fördergelder aus dem Aktionsprogramm stattfinden.
Im Schuljahr 2004/2005 konnte der LSB im Rahmen des Aktionsprogramms noch Fördermittel in Höhe von 450 000 Euro verwalten. Diese Mittel verringerten sich für das Schuljahr 2005/2006 auf 331 000 Euro.
Aufgrund der besonderen Bedeutung, die dem Aktionsprogramm beigemessen wird, ist der vertraglich zugesicherte MK-Anteil trotz der vollzogenen 25-prozentigen Kürzung an den Konzessionsabgaben im Haushaltjahr 2005 für das Schuljahr 2005/2006 mit 51 100 Euro unverändert hoch geblieben und auch im Haushaltsjahr 2005 in voller Höhe an den LSB überwiesen worden.
Zu 1: Bei einem Fördervolumen von 331 000 Euro für das Schuljahr 2005/2006 konnte der LSB bisher etwa 1 000 Bewilligungsbescheide erteilen. Dies erfolgte nach dem so genannten Windhundverfahren. Zusätzlich hat man sich dabei bemüht, die ehemaligen Regierungsbezirke etwa gleichmäßig zu versorgen.
Einen Kündigungsprozess kennt dieses Verfahren dagegen nicht. Wie bereits ausgeführt, werden Kooperationen zwischen Sportvereinen und Schulen auch ohne Fördergelder durchgeführt. Die Ablehnung von Fördermitteln führt daher nicht zwingend zur Beendigung von Kooperationen. Vielfach springen Dritte zur Finanzierung der Maßnahmen ein und stellen die für die Durchführung erforderlichen Mittel bereit.
Es ist nicht bekannt, wie viele Kooperationen bei Ablehnung ihrer Förderanträge nicht bzw. nicht weiter stattfinden konnten.
Zu 2: Kooperationsmaßnahmen im Rahmen des Betreuungsangebotes an Ganztagsschulen können nicht aus den für das Aktionsprogramm bereitstehenden Mitteln gefördert werden. Derartige Betreuungsangebote sind aus den schuleigenen Personalbudgets zu finanzieren.
Zu 3: Wie bereits erwähnt, führt die Ablehnung von Förderanträgen nicht zwangsläufig zur Beendigung oder Unterbrechung begonnener Kooperationen. Das Aktionsprogramm sieht vielmehr eine zeitlich befristete Bewilligung von Fördermitteln vor. Die Bewilligungsbescheide stellen eine verlässliche Grundlage für die Kooperationen im jeweiligen Schul- bzw. Schulhalbjahr dar. Für darauf folgende Förderzeiträume sind Fördermittel neu zu beantragen. Hierüber entscheidet der LSB im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf finanzielle Förderung besteht demnach nicht. So bewirken auch einmal geförderte Kooperationen keinen finanziellen Anspruch über den Förderzeitraum hinaus.
Für die Zukunft ist bei weiterer Verknappung der finanziellen Ressourcen nicht damit zu rechnen, dass eine gesteigerte Nachfrage angemessen bedient werden kann. Zurzeit gibt es aber diverse Bestrebungen, um künftig mehr Kooperationen auch ohne eine Erhöhung der vom Land bereitgestellten Mittel zu fördern. So soll das Aktionsprogramm mit dem vom MK vorgesehenen Schulsport-Internetportal wesentlich transparenter werden. Angestrebt wird dadurch, das Interesse von Förderern zu wecken, um die nicht im Rahmen des Aktionsprogramms geförderten Kooperationen selbst zu bezuschussen. Aktuell finden darüber hinaus Gespräche zwischen dem MK, dem LSB und der IKK statt. Die IKK überlegt, sich an dem Projekt bei Kooperationen der Sek. I aus den BBS in der Zeit von 2006 bis 2008 finanziell zu beteiligen. Zudem finden Verhandlungen mit dem LSB
des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 9 der Abg. Karin Stief-Kreihe (SPD)
Im Rahmen der Verwaltungsreform wurde Personal an verschiedene Landesbehörden versetzt (abgeordnet?). Mit dem Personal müssen auch die Personalkosten in das zuständige Ressort übergehen. Im Emsland wurden fünf Stellen vom ehemaligen Amt für Agrarstruktur zur Polizei verlagert, die Finanzierung des Personals erfolgt über das Ministerium für den ländlichen Raum. Außerdem wurden in den letzten Monaten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom GLL (Amt für Geoinformationen, Land- entwicklung und Liegenschaften) an die Landwirtschaftskammer zur Bearbeitung von Prämienanträgen „ausgeliehen“.
1. Wie viele Stellen wurden in andere Landesbehörden verlagert (durch Versetzung oder Ab- ordnung), und werden die Personalkosten von den aufnehmenden Behörden übernommen?
3. Wie viele Personen wurden an die Landwirtschaftskammer „ausgeliehen“, welche Kosten sind entstanden, und wurden diese Kosten von der Landwirtschaftskammer erstattet?
Im Rahmen der Verwaltungsreform wurden zum 31. Dezember 2004 die ehemaligen Ämter für Agrarstruktur aufgelöst und die Aufgaben sowie das Personal zum 1. Januar 2005 mit Stellen bzw. Budget auf die neu gegründeten Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) sowie auf die Landwirtschaftskammern Hannover und Weser-Ems übertragen.
Parallel zur Aufgaben- und Personalverlagerung obliegt den GLL im Rahmen der Verwaltungsreform ein Personal- und Stellenabbau, der über die Personalfluktuation bis Ende 2009 sowie unter Einbindung der Job-Börse Niedersachsen umzusetzen ist. Personalanforderungen von Landesbehörden mit Personalbedarf wird dabei im besonderen Maße Rechnung getragen, soweit durch den
Zu 1: Im Rahmen der Verwaltungsreform wurden infolge der Auflösung der ehemaligen Ämter für Agrarstruktur entsprechend der früheren Aufgabenanteile 828 Stellen auf die neuen GLL und ein Budget für 255,8 Beschäftigungsvolumina auf die Landwirtschaftskammern Hannover und WeserEms verlagert. Die Personalkosten werden seit dem 1. Januar 2005 von den neuen Dienststellen getragen.
Im Rahmen von Personalanforderungen wurden zur Realisierung der Personaleinsparquote von den GLL 16 Bedienstete mit Stelle an andere Verwaltungen mit anerkanntem Personalbedarf versetzt bzw. mit dem Ziel der Versetzung abgeordnet. Die Personalkosten werden nach Vollzug der Umsetzungsanträge durch MF zu Stelle, Beschäftigungsvolumen und Budget mit Wirkung des Personalübergangs von den aufnehmenden Behörden übernommen.
Zu 2: Die Stellen- und Budgetverlagerung der fünf angeführten Stellen der GLL Meppen zur Polizeiverwaltung ist mit der Abordnung der Bediensten im Rahmen von Umsetzungsanträgen beantragt und im Oktober dieses Jahres vom MF genehmigt worden. Eine Finanzierung des Personals, das nunmehr zur Polizeiinspektion versetzt werden wird, erfolgt lediglich für den Zeitraum der Bearbeitung der Umsetzungsanträge nach § 50 LHO aus dem Budget der GLL.
Zu 3: Eine aktuelle Abfrage hat ergeben, dass von den GLL kein Personal an die Landwirtschaftskammern zur Aufgabenerledigung ausgeliehen worden ist. Für eine Kostenerstattung besteht insofern kein Anlass.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 10 der Abg. Gerda Krämer, Michael Albers, Ulla Groskurt, Uwe Harden, Marie-Luise Hemme, Manfred Nahrstedt, Uwe Schwarz und Dörthe Weddige-Degenhard (SPD)
Das Berliner Robert Koch-Institut hat Anfang Oktober 2005 darauf hingewiesen, dass in Deutschland im ersten Halbjahr 2005 die Zahl von HIV-Neuinfektionen dramatisch angestiegen ist. Danach haben sich von Januar bis Juli 2005 1 164 Menschen neu mit dem Aidsvirus infiziert. Das waren rund 20 % mehr registrierte Fälle als im ersten Halbjahr 2004. Gleichzeitig sind dieses auch die meisten Neuerkrankungen überhaupt seit Beginn der detaillierten Berechnungen im Jahre 1993. Vor allem homosexuelle Männer haben sich überproportional infiziert. Außerdem weist das Robert Koch-Institut darauf hin, dass sich insbesondere die Sorglosigkeit bei zunehmend ungeschütztem Sex stark vergrößert habe.
1. Wie stellt sich die aktuelle Entwicklung in Niedersachsen im Jahre 2005 zu den Vorjahren, aufgeteilt nach Ballungsgebieten und ländlichen Regionen und Risikogruppen, dar?
2. Wie gedenkt die Landesregierung über das bisherige Maß hinaus sowohl organisatorisch als auch finanziell auf die aktuelle Entwicklung zu reagieren?
3. Wie soll insbesondere die Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit vor allem in Schulen und unter Jugendlichen verstärkt werden?
Die Niedersächsische Landesregierung ist sich über die Bedeutung der Prävention im Aidsbereich bewusst und wird alle Anstrengungen im Kampf gegen Aids unterstützen. Deshalb war es gut, dass sich der Niedersächsische Landtag am 15. September 2005 dieses Themas angenommen hat und alle vertretenen Parteien einvernehmlich die gemeinsame Beschlussempfehlung behandelt haben (Drs. 15/1619).
Gemäß Ziffer 4 der Landtagsentschließung vom 15. September 2005 (Drs. 15/2213) berichtete die Niedersächsische Landesregierung am 30. September 2005 über epidemiologische und soziale Aspekte von HIV-Infektionen und Aidserkrankun
Zu 1: Wie bereits im Bericht vom 30. September 2005 ausgeführt, werden HIV-Neuinfektionen direkt dem Robert Koch-Institut (RKI) als zuständiger
Bundesbehörde anonym gemeldet und stehen den Landesbehörden primär nicht zur Verfügung. Das RKI veröffentlicht die Daten halbjährig im Epidemiologischen Bulletin. Die aktuellen Zahlen in Tabelle 1 wurden der letzten Veröffentlichung vom 30. September 2005 entnommen.